2 Ergebnisse für „2007 2008 begründung resturlaub“

Leserforumvon kovler | Arbeitsrecht | 1 Antwort | 14.05.2008 14:31
Daher habe ich in 2007 den Urlaub aus 2006 nicht verbraucht. ... Der Resturlaub wird nun ausgezahlt. ... Was kann ich als Begründung nehmen?
Leserforumvon Jamie86 | Arbeitsrecht | 8 Antworten | 01.04.2008 22:16
Jedoch können Betriebliche Anforderungen dazu führen, dass Sie bei einer Kündigung Resturlaub über haben, den der AG auszahlen muss. ich würde versuchen einen Urlaubsantrag über die Restlichen Urlaubstage zu stellen mit der bitte um schriftliche Bestätigung / Ablehnung und Begründung. ... Gruss Laertes Am 2.4.2008 von hh Es geht wohl um den urlaubsanspruch von 2008, da der Anspruch aus 2007 ohnehin zum 31.03. verfallen wäre. ... Am 2.4.2008 von laertes Es geht wohl um den urlaubsanspruch von 2008, da der Anspruch aus 2007 ohnehin zum 31.03. verfallen wäre.
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