147 Ergebnisse für „400 brutto“

Leserforumvon Hêllênâ | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 04.09.2008 20:38
Hallo, Jemand nimmt eine geringfügige Beschäftigung auf 400 € Basis. Stundenlohn wird in Brutto lt. ... Oder bedeutet das, dem AN werden diese von dem Brutto abgerechnet und abgeführt?!
Leserforumvon Jonny70 | Arbeitsrecht | 1 Antwort | 04.11.2010 17:21
Hallo Meine Frau hat einen 400 € Job. ... Gesamtbrutto 400 € Insgeld- Umlage Brutto 400 € ??? Umlagen Brutto 400 € ???
Leserforumvon Gitti33 | Arbeitsrecht | 6 Antworten | 19.12.2009 15:53
Der 400 Euro-Job wäre ja für mich brutto für netto, auch wenn ich diesen Hauptjob habe oder bräuchte ich eine 2. ... Sollte ich diese Summe nicht zu den 400 Euro hinzurechnen und das dann durch meinen Brutto-Stundenlohn teilen??? ... Sollte ich diese Summe nicht zu den 400 Euro hinzurechnen und das dann durch meinen Brutto-Stundenlohn teilen???
Leserforumvon commo | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 07.05.2006 13:35
In meiner Ausbildung bekomme ich: -bis Juli 2006 Brutto 440 Euro. -von August 06 bis Juli 07 Brutto 540 Euro. Der Nebenjob würde aus Versicherungstechnischen Gründen auf 400 Euro Basis laufen, werde aber nach Stunden bezahlt.
Leserforumvon kinotar | Arbeitsrecht | 14 Antworten | 13.10.2010 20:40
Warum steht auf der Verdienstbescheinigung 2350€ Brutto? ... " Am 14.10.2010 von kinotar ne da steht nur Gesamt-Brutto 2.350 SV-Brutto 2350 Daneben Netto Bezüge 400 -40 Abzug Stundenzettel habe die Stundenzettel für die Arbeitszeit ja erhalten Also 9 Tage das wäre sowieso sinnlos mehr als 400€ zu bekommen , von daher kann mir das Geld egal sein . ... Das ist sowieso ein durcheinander weil die Firma unregelmäßig zahlt . ----------------- "" Am 14.10.2010 von Harry van Sell SV-Brutto 2350 EUR Netto Bezüge 400 EUR Wie wird die Differenz von 1950 EUR aufgeschlüsselt?
Leserforumvon Kiba | Arbeitsrecht | 5 Antworten | 18.02.2008 11:25
Mal eine Frage zu 400€ Jobs. ... Am 18.2.2008 von Anonym Hallo, sofern du eine Hauptbeschäftigung hast, d. h. eine versicherungsrechtliche Beschäftigung in der du Brutto über 400 € verdienst, ist nur die erste geringfügige Beschäftigung frei. ... Besser 400-Euro-Jobs und nix zahlen?
Leserforumvon Ziege1990 | Arbeitsrecht | 5 Antworten | 12.06.2008 07:26
Guten morgen liebes forum, seit april mache ich einen 400 euro job, ich darf ja nicht mehr als 400 euro monatlich verdienen.... meine kollegin hatte letzten monat extrem viele überstunden und hatte diese auch ausgezahlt gekriegt, also über 400 euro.... diesen monat habe ich auch überstunden und bin nun am rätseln... ich frage mich ob ich die ausgezahlt kriege... oder ob ich die abbummeln muss, zwecks steuern usw... jetzt noch eine weitere frage ich hab die möglichkeit nächstes jahr eine festeinstellung zu bekommen...... bin jedoch kräftig am zweifeln ob ich das psychisch schaffen würde, denn die festangestellten (egal ob gelernt oder ungelernt) sind fünf tage die woche á 10 stunden dort, also 50 stunden die woche + 2 stunden abrechnung machen.... ich finde das ziemlich extrem 52 stunden die woche..... vorallem auch, weil die ungelernten 600€ brutto kriegen, und die gelernten auch grad mal 900 euro.... ist das nicht extreme unterbezahlung bei dieser vielen arbeit? ... Das Wort "400-€-Job" hat sich nur so eingebürgert, richtig heißt es Mini-Job. ... Und wenn man 52 Stunden für 600,00 € bzw. 900,00 € brutto arbeitet, wird man nicht mehr Angestellter genannt sondern Sklave.
Leserforumvon jerry006 | Arbeitsrecht | 6 Antworten | 08.08.2005 12:42
H. v. 1000 € erzielt, er 600 €/brutto bekommt?! ... Bei 1000,- Euro Umsatz verstößt ein Einkommen von 600,- Euro brutto gegen keine mir bekannte Rechtsvorschrift. ... Von den übrigen 400€ müssen nicht nur die Lohnnebenkosten, sondern auch Material, Räumlichkeiten, Verwaltung, Versicherungen und Steuern bezahlt werden.
Leserforumvon Muldentaler | Arbeitsrecht | 1 Antwort | 06.08.2009 10:31
Durch eine länger anhaltende Krankheit, über 6 Wochen hinaus, verringert sich sein Brutto auf unter 400,- €.
Mindestlohn 400€ 5 von 5 Sterne
Leserforumvon Lastpain | Arbeitsrecht | 30 Antworten | 11.05.2016 15:44
Auf meinen Abrechnungen steht 400 brutto und diese bekomme ich auch ausbezahlt. ... Laut einem brutto Rechner wären das dann ca 445€ netto. ... Laut einem brutto Rechner wären das dann ca 445€ netto.
Leserforumvon Kuju | Arbeitsrecht | 41 Antworten | 08.03.2018 17:50
Das wäre um die 400€sagen die !!! ... Und die kommen jetzt nach 1,5 Jahren, dass das wohl ein Fehler war und ich soll ab sofort 400€ weniger brutto bekommen. ... Da hatte ich sagen wir mal 2000 € Brutto.
Leserforumvon Stefan mit F | Arbeitsrecht | 19 Antworten | 19.01.2006 21:52
Damit will man verhindern, dass demnächst jeder AN auf 400brutto beim seinem AG verzichtet, wenn er dafür einen 400€-Job bekommt. ... Er darf doch mit 15J 400€Jobs annehmen. ... Nur nicht bei einer Extra 400€ Kraft.
Leserforumvon radfahrer999 | Arbeitsrecht | 16 Antworten | 01.02.2012 14:19
Wenn die Überstunden unter 50/Monat fallen würde halt ein 400€ Job wegfallen. Irgendwie hört sich das für mich gut an, weil ich jeden Monat 100 Stunden von meinen Überstunden runterkomme und diese auch fast gleichwerig (brutto) bezahlt bekomme 400€ / 25h = 16h.. ... Wenn ich knapp 800 St. zu fast 16€ (brutto)/Stunde ausbezahlt bekomme dann treibt mich das doch in der Jahressteuer total nach oben.
Leserforumvon Markus31 | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 19.01.2004 15:13
Es gilt zwar Brutto=Netto, dies hat aber irgendetwas mit der Abrechnungsmöglichkeit des AG zu tun. Grüße Peter PS: Im übrigen kannst Du nur einen 400€ Job annehmen. ... Am 20.1.2004 von Fran_zi .... wenn er mit beiden erst auf insgesamt 400 Euro kommt???
Leserforumvon Masafaka | Arbeitsrecht | 6 Antworten | 11.08.2009 17:52
Ich arbeite Vollzeit mit XXXX Euro brutto und würde gerne einen 400 Euro Job noch nebenbei antreten. ... Zahle ich von den 400 Euro auch Steuern?
Leserforumvon Laura07 | Arbeitsrecht | 6 Antworten | 23.05.2007 13:47
Ich möchte noch eine Nebenbeschäftigung haben auf 400 € Basis. ... Und letztlich kommt es drauf an, was du dann zusammengerechnet an Brutto hast. ... Siehe www.400-euro.de -> Gleitzone Am 23.5.2007 von Jogibear genau, bei 400 € und einem cent quasi musst du voll versteuern und sozialabgaben zahlen.
Leserforumvon LadyBerlin | Arbeitsrecht | 5 Antworten | 01.05.2010 21:30
Ich habe in einer Bäckerei auf 400 Euro Basis gearbeitet. ... LG Nero ----------------- "" Am 2.5.2010 von altona01 http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Kuendigung_Ausserordentlich.html#tocitem5 Es liegt kein Grund vor, der eine fristlose Kündigung rechtfertigt. ----------------- "" Am 2.5.2010 von Gerd aus Berlin In einem ähnlichen - nicht gleichen, aber ähnlichen - Fall sprachen hohe Richter: "Eine Strafe von einem Brutto-Monatslohn sei bei einer Kündigungsfrist von 2 Wochen zu hoch.
Leserforumvon AxelK | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 05.01.2011 17:50
Hallo an alle Wissenden: Mich würde mal Eure Einschätzung zu folgender Regelung in einem Arbeitsvertrag für eine geringfügige Beschäftigung interessieren: quote:Der Arbeitnehmer erhält als Arbeitsentgelt für die erbrachte Tätigkeit Euro 6,30/Std. brutto. ... Das monatliche Arbeitsentgelt beträgt nicht mehr als 400 Euro.
Leserforumvon fb315938-86 | Arbeitsrecht | 8 Antworten | 20.09.2011 21:49
Für die Dauer seiner Beschäftigung erhält der Praktikant eine Vergütung in Höhe von 400Brutto pro Monat" ). ... Ich fragte die Buchhalterin unserer Firma, die mir beschrieb, dass es mit der Formel 400 * geleistete Arbeitstage / 30 berechnet wird. ... Das Problem liegt darin, dass ich für den September statt 400€, wenn ich voll gearbeitet hätte, durch die Krankheitstage nur 240€ bekomme (400*18 /30), da auf einmal diese Formel auftaucht und Grundlage für die Berechnung des Lohns ist.
Leserforumvon kasekuchen | Arbeitsrecht | 9 Antworten | 11.10.2012 12:33
Das Praktikum kann nicht als "normaler" 400-Euro-Job (also Brutto gleich Netto) angemeldet werden, deshalb hat Sie ein Gehalt von 400 Euro im Monat. ... Deshalb arbeitet Sie mit der Steuerklasse 5 und hat einen Verdienst von 400 Euro. ... (Da es ja kein 400 Euro Mini job ist) aber es geht ja nur um Arbeitnehmer Sozialversicherungsbeiträge.
123·5·8