392 Ergebnisse für „abfindung arbeitgeber arbeitnehmer kündigung“

Abfindung Arbeitgeber 5 von 5 Sterne
Leserforumvon Natedogg | Arbeitsrecht | 53 Antworten | 02.10.2017 12:14
Hallo, kann ich meine Abfindung mit dem Arbeitgeber verhandeln beim Aufhebungsvertrag ? ... Am 2.10.2017 von -Laie- Zitat (von kingrfp):kann ich meine Abfindung mit dem Arbeitgeber verhandeln beim Aufhebungsvertrag ?... Am 2.10.2017 von Natedogg Zitat (von -Laie-):Zitat (von kingrfp):kann ich meine Abfindung mit dem Arbeitgeber verhandeln beim Aufhebungsvertrag ?
Leserforumvon k-risc | Arbeitsrecht | 10 Antworten | 22.01.2012 00:10
Hallo, im Kündigungsschutzgesetz wird ein Abfindungsanspruch bei betriebsbedingter Kündigung definiert, unter der Voraussetzung: "Der Anspruch setzt den Hinweis des Arbeitgebers in der Kündigungserklärung voraus, dass die Kündigung auf dringende betriebliche Erfordernisse gestützt ist und der Arbeitnehmer bei Verstreichenlassen der Klagefrist die Abfindung beanspruchen kann." ... Der Anspruch setzt den Hinweis des Arbeitgebers in der Kündigungserklärung voraus, dass die Kündigung auf dringende betriebliche Erfordernisse gestützt ist und der Arbeitnehmer bei Verstreichenlassen der Klagefrist die Abfindung beanspruchen kann. ... "Der Anspruch setzt den Hinweis des Arbeitgebers in der Kündigungserklärung voraus, dass die Kündigung auf dringende betriebliche Erfordernisse gestützt ist und der Arbeitnehmer bei Verstreichenlassen der Klagefrist die Abfindung beanspruchen kann."
Leserforumvon robby61 | Arbeitsrecht | 11 Antworten | 24.03.2019 12:00
Oder nur bestätigen und evtl Abfindung gewähren? ... Im übrigen ist eine Kündigung ohne Begründung rechtmäßig, denn der Arbeitgeber ist nicht in der Pflicht diese zu begründen. ... Möglicherweise legt daraufhin der Arbeitgeber gegen diese Entscheidung Berufung ein und es gibt ein Wiedersehen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer vor dem Landesarbeitsgericht - mit ungewissen Ausgang.
Leserforumvon agadez | Arbeitsrecht | 7 Antworten | 12.03.2010 21:25
Insofern wäre normalerweise eine Kündigung schon genau zu prüfen. ... Am 12.3.2010 von agadez Also, ich habe folgendes in Netz gefunden: Ein Arbeitnehmer hat gemäß § 1a KSchG bei Vorliegen der folgenden Voraussetzungen einen Anspruch auf die Zahlung einer Abfindung: In der Kündigungserklärung erklärt der Arbeitgeber, dass die Kündigung aus betriebsbedingten Gründen erfolgt und der Arbeitnehmer bei Verstreichenlassen der Kündigungsfrist einen Anspruch auf die Zahlung einer Abfindung hat. Der Arbeitnehmer erhebt keine Kündigungsschutzklage.
Leserforumvon Luna121 | Arbeitsrecht | 6 Antworten | 30.01.2006 10:58
Der Arbeitgeber hat den Arbeitnehmer von der Wiederaufnahme der Arbeit in Kenntnis zu setzen. ... Kündigung Bezug genommen wird auf diese witterungsbedingte Kündigung oder nicht und was konkret zu der Abfindung geregelt wurde? ... Zur Abfindung stand in der ordentlichen Kündigung: Die Abfindungs wird nach Tarifvertrag in Höhe von ... e gezahlt.
Leserforumvon joergyboy | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 11.03.2012 10:19
Vorausgesetzt natürlich,dass die Kündigung unbegründet ausgesprochen wird.Oder genauer gesagt,nicht von der Seite des Arbeitnehmer kommt es zur Kündigung...Im Klartext.Ich bin als geringfügig beschäftigter Arbeiter seit über 3Jahren bei einem Unternehmen gewesen,der Betrieb,in welchem es IMMER noch gut läuft---sogar noch etwas besser als ich vor drei Jahren anfing,besteht immer noch und hat deutlichen Zuwachs an Kundschaft...Letzte Woche bekam ich die Kündigung.Die ist fristgerecht eingereicht,also zum Ende dieses Monat(03.2012).Auf meine Anfrage wegen Grund reagiert mein immer noch Arbeitgeber NICHT!!!... Wenn ja,dann im Falle, dass der Arbeitgeber darauf bestehen würde,dass ich trotzdem GEHE,darf ich mit einer Abfindung rechnen?... Nun arbeite ich wieder bei meinem Arbeitgeber.
Leserforumvon geduld | Arbeitsrecht | 8 Antworten | 29.11.2010 09:26
Hallo, wann steht einem eine Abfindung vom Arbeitgeber zu?? ... Wenn ich es genau wüsste, hätte ich es bestimmt nicht noch hier gepostet..... ----------------- "" Am 29.11.2010 von altona01 Eine Abfindung wird üblicherweise vom Arbeitgeber gezahlt, um eine Kündigungsschutzklage zu vermeiden oder ist Ergebnis einer Klage, wenn der Arbeitgeber verliert und auf keinen Fall den Arbeitnehmer weiterbeschäftigen will. ... Besteht da ein Anspruch bei geänderter "befristeten" zur "unbefristeten" BU-Rente mit jetziger Kündigung`??
Leserforumvon backtofuture | Arbeitsrecht | 4 Antworten | 05.05.2009 11:59
In der Kündigung durch den Arbeitgeber Herr A wird kein Grund angegeben. ... Einen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung gibt es auch bei einer betriebsbedingten Kündigung nicht. ... Am 5.5.2009 von backtofuture Das Unternehmen beschäftigt ca. 50 - 100 Arbeitnehmer.
Leserforumvon Haselnuss2004 | Arbeitsrecht | 19 Antworten | 07.06.2005 13:13
----------------- "Gruß Ria" Am 8.6.2005 von altona01 Zum Thema gesetzlicher Anspruch auf Abfindung gibt es seit 1,5 Jahren neue Regelungen: Anspruch auf Abfindung Kündigungsschutzgesetz "§ 1a Übersicht Abfindungsanspruch bei betriebsbedingter Kündigung § 1a in Kraft seit 01.01.04 KSchG § 1a Absatz 1 Kündigt der Arbeitgeber wegen dringender betrieblicher Erfordernisse nach § 1 Abs.2 Satz 1 und erhebt der Arbeitnehmer bis zum Ablauf der Frist des § 4 Satz 1 keine Klage auf Feststellung, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst ist, hat der Arbeitnehmer mit dem Ablauf der Kündigungsfrist Anspruch auf eine Abfindung. Der Anspruch setzt den Hinweis des Arbeitgebers in der Kündigungserklärung voraus, dass die Kündigung auf dringende betriebliche Erfordernisse gestützt ist und der Arbeitnehmer bei Verstreichenlassen der Klagefrist die Abfindung beanspruchen kann. ... Wenn der Arbeitgeber auf diesen Hinweis verzichtet, dann kann der Arbeitnehmer auch aus § 1a KSchG keinen Abfindungsanspruch herleiten.
Leserforumvon urban13 | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 10.12.2009 22:57
Hier Frage 2: bei einer Betriebsbedingten Kündigung muss X doch auch kein Weihnachtsgeld an den Arbeitgeber zurückzahlen, oder? Der Arbeitgeber würde X eine Betriebsbedingte Kündigung ausstellen, verlangt aber im Gegenzug das X eine Abwicklungsvereinbarung unterschreibt, damit X keine weiteren Forderung dem Unternehmen gegenüber stellen kann. ... Sternchen ----------------- " " Am 10.12.2009 von urban13 Sicherlich hat X einen neuen AV in der Tasche, die Grundfrage ist ja ob sich der Arbeitgeber nicht "Sittenwidrig" verhält da dieser im eigentlich mit einer betriebsbedingten Kündigung dafür sorgt, das er Arbeitnehmer sofort vollen Umfang des (wenn er nix hätte) Arbeitslosengeld erhält.
Leserforumvon stedelijk | Arbeitsrecht | 19 Antworten | 07.04.2010 22:52
- wie ist es mit einer Abfindung? ... Nach § 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG ist eine an sich aus betriebsbedingten Gründen ausgesprochene Kündigung unwirksam, wenn der Arbeitgeber zwischen mehreren vergleichbaren Arbeitnehmern eine Sozialauswahl durchzuführen hatte und der Arbeitgeber die Sozialauswahl gar nicht oder falsch getroffen hat. ... Alter und Dauer der Betriebszugehörigkeit sind in diesem Fall maßgebend, solange ein anderer (nicht-gekündigter) Arbeitnehmer Ihre Stelle weiter ausüben kann.
Abfindung Sperrzeiten 4,4 von 5 Sterne
Leserforumvon Arbeitserlaubnis | Arbeitsrecht | 4 Antworten | 28.05.2009 12:03
Am 28.5.2009 von jau kurz und knapp: wird ein AN gekündigt und bietet der AG gleichzeitig einen abfindungszahlung an, bleibt es ohne sperrzeit, wenn die abfindung nicht 0,5 überschreitet. aber: falls der AN nicht an einer kurrektur einer zu unrecht ausgesprochenen kündigung mit wirkt (klage ), um eine abfindung zu erhalten, wird es mit sicherheit einen sperrzeit geben. ... Am 28.5.2009 von jau nicht unbedingt, denn: quote:Endet das Arbeitsverhältnis gegen Zahlung einer Abfindung auf Grund eines Vergleichs beim Arbeitsgericht im Rahmen eines Kündigungsschutzverfahrens, erhält der Arbeitnehmer keine Sperrzeit, wenn es sich um eine betriebsbedingte Kündigung handelte und die ordentliche Kündigungsfrist eingehalten wurde. ... Dies gilt nur dann nicht, wenn Arbeitnehmer und Arbeitgeber vorher die Arbeit-geberkündigung mit anschließender Klage vor dem Arbeitsgericht abgesprochen hatten mit dem Ziel, den Eintritt einer Sperrzeit zu verhindern (Bundessozialgericht vom 17.10.2007, B 11 a AL 51/06 R und Durchführungsanweisung 144.19).
Leserforumvon hummel46 | Arbeitsrecht | 10 Antworten | 21.03.2008 11:02
In wie weit können ihr denn Nachteile beim Arbeitsamt passieren wenn sie die Kündigung mit der Abfindung so annimmt? ... Vielleicht eine höhere Abfindung, wenn der Arbeitgeber verliert, es kann aber auch passieren, dass er sie weiterbeschäftigt. ... Die lange Kündigungsfrist ist ja zum Schutz der Arbeitnehmer, sicher ist es nicht angenehm, noch so lange da zu arbeiten, aber es hat halt alles zwei Seiten.
Leserforumvon Kermit71 | Arbeitsrecht | 9 Antworten | 10.05.2008 20:36
Meine Frage: habe ich einen Anspruch auf einen Abfindung bei einer Kündigung seitens des Unternehmens? ... Meine vorige Antwort bezog sich auf Arbeitnehmer. ... Insofern wäre es eine reine Verhandlungsfrage - trotzdem - sowas wie eine Abfindung mit dem [ehemaligen] Arbeitgeber auszuhandeln. http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Abfindung.html
Leserforumvon DRhyme | Arbeitsrecht | 12 Antworten | 07.02.2011 18:18
Eine Kündigung zum 15. ... Vom Arbeitgeber wurde nur eine mögliche Abfindung angedeutet. ... Eine Kündigung zum 15.
Leserforumvon Cupido2 | Arbeitsrecht | 10 Antworten | 13.07.2013 21:01
Das fand ich dazu interessant http://dejure.org/gesetze/KSchG/1a.html § 1a Abfindungsanspruch bei betriebsbedingter Kündigung (1) Kündigt der Arbeitgeber wegen dringender betrieblicher Erfordernisse nach § 1 Abs. 2 Satz 1 und erhebt der Arbeitnehmer bis zum Ablauf der Frist des § 4 Satz 1 keine Klage auf Feststellung, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst ist, hat der Arbeitnehmer mit dem Ablauf der Kündigungsfrist Anspruch auf eine Abfindung. Der Anspruch setzt den Hinweis des Arbeitgebers in der Kündigungserklärung voraus, dass die Kündigung auf dringende betriebliche Erfordernisse gestützt ist und der Arbeitnehmer bei Verstreichenlassen der Klagefrist die Abfindung beanspruchen kann. (2) Die Höhe der Abfindung beträgt 0,5 Monatsverdienste für jedes Jahr des Bestehens des Arbeitsverhältnisses. § 10 Abs. 3 gilt entsprechend. ... Außerdem möchte ich einen Arbeitgeber sehen, der eine Abfindung zahlt, ohne einen Aufhebungsvertrag.
Leserforumvon rhetorischfrager | Arbeitsrecht | 6 Antworten | 22.12.2012 19:56
Klar kann er das, das "interessante" Ende könnte dann eine fristlose Kündigung sein, wenn er beispielsweise mit diesem Wissen eine Abfindung erreichen will. ----------------- "Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! ... Frage zum Kommentar 1: Würde eine fristlose Kündigung bedeuten, der Vertrag würde fristlos beendet, und der Arbeitnehmer bekommt Arbeitslosengeld, oder der Vertrag wird fristlos beendet, und der Arbeitnehmer bekommt kein Geld? ... Hier geht es dann u.U. um Schadensersatzansprüche der Konkurrenz und u.U. strafrechtliche Konsequenzen. quote:Würde eine fristlose Kündigung bedeuten, der Vertrag würde fristlos beendet, und der Arbeitnehmer bekommt Arbeitslosengeld, oder der Vertrag wird fristlos beendet, und der Arbeitnehmer bekommt kein Geld?
Leserforumvon urbi36 | Arbeitsrecht | 8 Antworten | 20.08.2004 18:27
Einerseits dachte ich mir schon, dass da wohl etwas schief gelaufen sei, habe mich aber hierzu nicht bei meinem Ex-Arbeitgeber gemeldet. ... Ich denke, der Fall ist dann so gelaufen: Kündigung, Klage, sofort Anbietung von Abfindung (damit du die Klage zurückziehst). ... Liege ich wirklich so falsch mit meiner Annahme, dass hier für den Arbeitnehmer die Einrede des Vertrauensschutzes gilt?
Leserforumvon Ichbinsprachlos | Arbeitsrecht | 11 Antworten | 12.03.2009 20:25
Heute würde ich eher eine Kündigung provozieren, als im beiderseitigem einvernehmen mich be*******n zu lassen. ... Im Geltungsbereich eines solchen Tarifvertrages können nicht tarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Anwendung der tariflichen Regelungen über die Ablehnungsgründe vereinbaren. (5) Die Entscheidung über die Verringerung der Arbeitszeit und ihre Verteilung hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer spätestens einen Monat vor dem gewünschten Beginn der Verringerung schriftlich mitzuteilen. Haben sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht nach Absatz 3 Satz 1 über die Verringerung der Arbeitszeit geeinigt und hat der Arbeitgeber die Arbeitszeitverringerung nicht spätestens einen Monat vor deren gewünschtem Beginn schriftlich abgelehnt, verringert sich die Arbeitszeit in dem vom Arbeitnehmer gewünschten Umfang.
Leserforumvon nklnkl | Arbeitsrecht | 5 Antworten | 08.04.2010 20:41
Ausbeuter über die Höhe der Abfindung oder binnen 3 Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung klagen, dann kriegt Anna 2 Monatsgehälter Abfindung, aber den Job kann sie vergessen. ... Wenn beiderseitiges Interesse daran besteht, dass kein Prozess vor dem Arbeitsgericht geführt werden soll, dann bietet sich an, eine vertragliche Regelung zur Abfindung zu treffen: Kündigungsschutzgesetz § 1a Abfindungsanspruch bei betriebsbedingter Kündigung (1) Kündigt der Arbeitgeber wegen dringender betrieblicher Erfordernisse nach § 1 Abs. 2 Satz 1 und erhebt der Arbeitnehmer bis zum Ablauf der Frist des § 4 Satz 1 keine Klage auf Feststellung, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst ist, hat der Arbeitnehmer mit dem Ablauf der Kündigungsfrist Anspruch auf eine Abfindung. Der Anspruch setzt den Hinweis des Arbeitgebers in der Kündigungserklärung voraus, dass die Kündigung auf dringende betriebliche Erfordernisse gestützt ist und der Arbeitnehmer bei Verstreichenlassen der Klagefrist die Abfindung beanspruchen kann. (2) Die Höhe der Abfindung beträgt 0,5 Monatsverdienste für jedes Jahr des Bestehens des Arbeitsverhältnisses. § 10 Abs. 3 gilt entsprechend.
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