89 Ergebnisse für „abfindung arbeitsplatz mitarbeiter klage“

Leserforumvon roterberg | Arbeitsrecht | 6 Antworten | 02.05.2009 17:50
Betonen möchte ich, dass das Unternehmen nur wenige feste Mitarbeiter hat (so zwischen 4 und 6 festangestellte Mitarbeiter, zukünftig halt wesentlich weniger), und es deshalb auch keinen Betriebsrat gibt und auch wohl grundsätzlich keine Abfindung zahlen muss. Dreisterweise soll ich weiterhin an meinem Arbeitsplatz erscheinen. ... Mein Ziel ist dabei eigentlich gar nicht, weiter beschäftigt zu werden (was ich aber natürlich in die Klage schreiben müsste) sondern möglichst eine Abfindung zu bekommen und von meiner weiteren Arbeit freigestellt zu werden.
Leserforumvon lowrider190 | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 22.05.2015 20:02
Das Unternehmen will unbedingt die Mitarbeiter ohne Klage loswerden von daher sind die Abfindungszahlungen riesig. ... Also ab dem 01.07.2015 falle ich ins Eignungsübungsgesetz (EÜG) und mein Arbeitsplatz wird freigehalten bzw ruht für 4 Monate. ... Falls ich bei der Bundeswehr nicht genommen werde existiert mein Arbeitsplatz ja leider auch nicht mehr, also wäre ich direkt arbeitslos, da wäre die Abfindung aufjedenfall ein schöner Rückhalt.
Leserforumvon joergyboy | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 11.03.2012 10:19
Die Frage 1.Kann ich auf den Erhalt des Arbeitsplatz klagen?... "Wenn ein Arbeitgeber einem Mitarbeiter kündigen will, muss er dafür einen Grund nennen können, wenn der Mitarbeiter länger als 6 Monate in einem Betrieb arbeitet, in dem mehr als 10 Vollzeitmitarbeiter beschäftigt werden. ... Ab zum Arbeitsgericht, Klage einreichen.
Leserforumvon gunes_xxx | Arbeitsrecht | 4 Antworten | 24.04.2009 15:16
In solch einem Falle würde meine Bekannte bevorzugt wieder einen Arbeitsplatz angeboten bekommen. ... Vermutlich werden neue Mitarbeiter eingestellt, die dann zu einem Dumpinglohn die selbe Arbeit verrichten werden. ... Hier kann man sich auf eine Abfindung einigen.Aber nie sagen ich möchte nur eine Abfindung und Klage deswegen.Man will natürlich seine Arbeit behalten und wieder arbeiten gehen.
Leserforumvon JoachimFelida | Arbeitsrecht | 24 Antworten | 23.02.2023 22:19
[/quote] Nehmen wir mal an, der Mitarbeiter war lange krank (10 Monate) und hat nun seine Rückkehr an den Arbeitsplatz angekündigt, da genesen. ... Grundsätzlich stimmt es, dass, wenn der AG die Klage verliert, er den Mitarbeiter weiter beschäftigen muss und ggf. das Gehalt nachzahlen muss, ohne dafür Arbeitsleistung erhalten zu haben. ... Dann zum KS-Verfahren: Warum sollte der AG die Klage *verlieren*?
Leserforumvon tupi | Arbeitsrecht | 28 Antworten | 19.03.2007 18:23
Das Gericht legt die Abfindung fest. ... Außerdem fingen 1,5 Jahre nach Arbeitsbeginn der AN noch andere Mitarbeiter neu im Betrieb an in Vollzeitstellung. ... Außerdem bekommen alle Mitarbeiter ein 13.
Leserforumvon Ploetzlich | Arbeitsrecht | 10 Antworten | 31.07.2008 22:02
Habe ich einen Anspruch auf Abfindung? ... quote:Habe ich einen Anspruch auf Abfindung? ... Wenn man bei einer Kündigung keine Klage erhebt, wird die Kündigung nach 3 Wochen ab Erhalt dann trotzdem wirksam (auch wenn sie z.B. sozial nicht gerechtfertigt ist).
Leserforumvon Ichbinsprachlos | Arbeitsrecht | 11 Antworten | 12.03.2009 20:25
Firmengröße , mehrere hundert Mitarbeiter. ... Dann haben Sie die Zeit der Kündigungsfrist für die Suche nach einem neuen Arbeitsplatz dazugewonnen. ... Wenn Sie die Ablehnung schriftlich haben, sollten Sie dagegen Klage einreichen lassen vom Anwalt.
Leserforumvon macstromer | Arbeitsrecht | 8 Antworten | 30.05.2011 20:18
Im übrigen zahlt er auch die Differnz des Lohnes, wenn der Mitarbeiter jetzt weniger hat als an seinem eigentlichen Arbeitsplatz. Raus bekommt er seinen Mitarbeiter nur mit einer weiteren Kündigung, für die braucht er einen triftigen Grund, sonst hat er eine weitere Klage an der Backe, die er möglicherweise erneut verliert. ... Zumal mein neuer Arbeitsplatz besser bezahlt ist, mir noch mehr Chancen offen stehen, und ich 140 km von meinem alten Arbeitsplatz wohne.
Leserforumvon Margarethe Schreinemarkers | Arbeitsrecht | 16 Antworten | 05.01.2010 13:10
wie kann ich einer klage auf diesen arbeitsplatz entgegnen? ... Der MItarbeiter will mehr oder weniger bewusst gekündigt werden. ... Dass der Richter jedoch immer alles tun, damit der AN den Arbeitsplatz behält eher nicht.
Leserforumvon hajueb | Arbeitsrecht | 10 Antworten | 08.11.2009 15:23
Die Mitarbeiter, welche das zuvor gemacht haben sollen entlassen werden..... ... Die Mitarbeiter, welche das zuvor gemacht haben sollen entlassen werden..... ... In der heutigen Zeit würde ich nicht leichtfertig den Arbeitsplatz auf's Spiel setzen.
Leserforumvon djsmurf | Arbeitsrecht | 38 Antworten | 03.01.2012 00:00
Wie hoch sollte die Abfindung sein? ... Der AG kann betriebsbedingt kündigen, wenn der Arbeitsplatz dauerhaft weg fällt. ... Wie hoch sollte die Abfindung sein?
Leserforumvon simorgh | Arbeitsrecht | 22 Antworten | 04.09.2016 18:26
Des weiteren wäre zu klären, ob man in München den Arbeitsplatz hätte anbieten müssen. ... Und diese Klage kann auch kurzfristig zurückgenommen werden. ... Klage auf Weiterbeschäftigung bei der Division2 in München.
Leserforumvon peti-amur | Arbeitsrecht | 17 Antworten | 02.01.2007 16:37
An meinem vorletzten Arbeitstag kam er wieder auf mich zu und sagte mir, dass es leider noch nicht möglich wäre den mir in Aussicht gestellten Arbeitsplatz geben zu können. ... Wenn dies nicht rechtens ist, lohnt sich dann eine arbeitsrechtliche Klage mit dem Ziel auf Abfindung? ... Ich weiß ja nicht, ob sich der Bereichsleiter jetzt auf meiner Aussage berufen wird, wenn er einer der befristeten Angestellten weiterbeschäftigt und ich dagegen Klage.
Leserforumvon ip400988-93 | Arbeitsrecht | 12 Antworten | 18.06.2015 16:57
(mit dem alten AG) Der Mitarbeiter ist nun für das neue Unternehmen, auf seinem alten Arbeitsplatz, bei gleicher Tätigkeit, mit neuem Vertrag beschäftigt. ... Bei Gericht läuft es doch meistens wie folgt ab: Vertrauensverhältnis zerrüttet / Vergleich / Abfindung...kein Arbeitsplatz mehr. ... Außerdem will der AN doch gar keine Klage einreichen...
Leserforumvon Striker99 | Arbeitsrecht | 14 Antworten | 05.07.2009 07:50
Im Mai 2009 wird ihm mitgeteilt das sein Arbeitsplatz zum 31.07.09 wegfällt und intern durch einen anderen Mitarbeiter der direkt angestellt ist ersetzt wird (da sonst dieser Arbeitslos werden würde). ... Wenn Sie Glück haben, behalten Sie Ihren Arbeitsplatz und wenn Sie "Pech" haben, bekommen Sie eine Abfindung. Im Arbeitsrecht bezahlt jeder in der 1.Instanz seine Anwaltskosten selber, so sollten Sie versuchen mit Hilfe eines Rechtspflegers die Klage zu formulieren oder selber schreiben, sonst bleibt von Ihrer Abfindung nichts übrig.
Leserforumvon Despi | Arbeitsrecht | 4 Antworten | 21.11.2008 12:35
Ein Mitarbeiter leistet seine Arbeit in eher mäßiger Qualität, aber wohl nichts, was eine Kündigung rechtfertigt. ... Nun wird dem Mitarbeiter, ders "verbockt" hat angeboten, sofort die Arbeit einzustellen, Lohnfortzahlung bis Februar + Abfindung. ... Am 21.11.2008 von Sunbee 1 @despi ich stimme meinen vorrednern in vollem umfang zu. kündigungsschutzklage. insbesondere auch in anbetracht der tatsache, dass alg1 gesperrt würde, da bei fristloser davon ausgegangen wird, dass der an seinen arbeitsplatz mutwillig riskiert hat. übrigens, als tipp am rande: die agentur für arbeit ist NICHT berechtigt, alg1 zu sperren, wenn eine klage gegen d. kü läuft. das passiert leider oft, sollte aber mit einer einstweiligen anordnung b. sozialgericht angefochten werden sunbee
Leserforumvon distance | Arbeitsrecht | 18 Antworten | 14.07.2022 12:43
Würde es dann auf eine Abfindung hinauslaufen? ... Somit wären es unter 10 Mitarbeiter und es gilt kein Kündigungsschutz. ... Somit wären es unter 10 Mitarbeiter und es gilt kein Kündigungsschutz.
Leserforumvon Maria.87 | Arbeitsrecht | 12 Antworten | 30.12.2015 20:21
Welche Möglichkeiten hätte der gekündigte Mitarbeiter? ... Bei Unternehmen B 15-20 Mitarbeiter. ... Eine Klage lohnt sich auf jeden Fall, pro Jahr Beschäftigungsdauer kann dabei eine Abfindung in Höhe eines halbes Monatsgehalts (übliche Höhe, kann auch mehr sein) dabei rauskommen.
Leserforumvon Frank35 | Arbeitsrecht | 32 Antworten | 29.10.2005 21:07
aber nur wenn die 120 wirklich in der gleichen fa angestellt sind. es bedarf mehr als 10 mitarbeiter in einer fa um kündigungsschutz geltend machen zu können.falls es soweit ist, bitte die frist von 3 wochen beachten die man zeit hat für die klage! ... Das kann mehr bringen als evtl. die Abfindung ausmacht. ... Der Arbeitsplatz ist doch offensichtlich sehr gefährdet.
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