32 Ergebnisse für „abmahnung arbeitgeber klage personalakte“

Leserforumvon Grisuindia | Arbeitsrecht | 20 Antworten | 29.12.2010 19:58
Mein Mann hat heute eine schriftliche Abmahnung bekommen. ... (Ausser natürlich sein Verhalten ändern, sollte irgendein abgemahnter Verstoss so vorgefallen sein.) ----------------- "" Am 29.12.2010 von kriegsrat zunächst einmal gehört es in einer abmahnung dazu, daß auf arbeitsrechtliche konsequenzen im wiederholungsfall hingewiesen wird, sonst wäre die abmahnung nicht wirksam weitere wirksamkeitsvorraussetzung wäre eine genaue schilderung des vorwurfs, pauschale anschuldigungen würden ebenfalls nicht genügen zum dritten, wenn in einer abmahnung mehrere punkte vorgeworfen werden, und nur einer dieser punkte wäre nicht haltbar, führt dies zur unwirksamkeit der gesamten abmahnung, auch wenn die anderen punkte alle zutreffen würden die streitfrage ist immer, was soll man tun erster impuls ist immer, sich zu wehren, wenn man die vorwürfe für unberechtigt erachtet, man will sich rechtfertigen natürlich könnte man eine gegendarstellung verfassen, die der AG zu der abmahnung in die personalakte legen müsste natürlich könnte man auch auf herausnahme der abmahnung klagen meiner meinung nach wäre aber das beste, den ersten ärger runterschlucken, für sich selbst einige notizen zu der abmahnung machen und dann das ganze wegheften eine abmahnung ist eigentliche eine vorstufe zur kündigung im falle einer kündigungsschutzklage müsste der AG beweisen, daß die abmahnung wirksam wäre eine vorher abgegebene schriftliche gegendarstellung kann in solchen fällen eher dem AG helfen, da man dort oftmals sachen schreibt, z.b. verstöße zugibt und dann versucht, darzustellen, warum es eben kein verstoß wäre etc etc., und sich dadurch selber in schwierigkeiten bringt ebenso eine klage auf herausnahme der abmahnung bringt eigentlich nur, daß evtl. ein arbeitsrichter dem AG erklärt, was der falsch gemacht hat, dieser dazulernt und die nächste abmahnung dadurch wahrscheinlich wirksam wäre davon abgesehen, daß der AG herausgefordert wird, zu zeigen, daß er der chef ist, und weitere abmahnungsgründe sucht bzw. das verhältnis nachhaltig zerüttet wird ----------------- "" Am 29.12.2010 von Grisuindia Danke für die Antworten. ... Aber es heisst doch im Forum das man schriftlich Widerspruch einreichen soll und um Entfernen in der Personalakte bitten soll.
Abmahnung Kontrolle 3 von 5 Sterne
Leserforumvon fb367463-2 | Arbeitsrecht | 9 Antworten | 23.01.2017 12:52
Wir haben deshalb, aufgrund der mangelnden Beweislage, so zumindest in unseren Augen, den Arbeitgeber gebeten, die Abmahnung aus der Personalakte zu entfernen. ... Nun ist die Frage, ist eine Klage auf Herausnahme der Abmahnung aus der Personalakte sinnvoll bzw möglicherweise aussichtsreich, soweit man das überhaupt aus der Ferne beurteilen kann? ... Erst wenn der Arbeitgeber auf die Abmahnung etwa eine Kündigung stützen will, wird es ernst.
Leserforumvon Soehnlein | Arbeitsrecht | 4 Antworten | 28.09.2010 13:00
Ich frage mich nämlich welche Auswirkungen das auf den nächsten Arbeitgeber hätte...Danke sehr Am 28.9.2010 von guest-12309.07.2016 16:31:25 Nein. ... Man könnte eine Gegendarstellung für die Personalakte verfassen (die dann wegen ungeschickter Formulierung oftmal in einem Schludeingeständnis mündet). ... Bei einer Klage lernt der AG nur dazu und formuliert dann in Zukunft wirksame Abmahnungen.
Leserforumvon Illow | Arbeitsrecht | 11 Antworten | 08.03.2007 17:23
Ich klage in so einem Fall gleich. ... Vorher wäre es aber juristisch sauber, dem Arbeitgeber dies mitzuteilen, indem man Widerspruch einlegt, mit dem Hinweis, sich an das zuständige Gericht zu wenden (natürlich nur, wenn die Abmahnung wirklich ungerechtfertigt ist), der Arbeitgeber hat dann die Möglichkeit, sein Handeln nocheinmal abzuwägen und sich erneut zu entscheiden...Gerichte sehen im Übrigen ein Versuch der Gütlichen Einigung verdammt gerne, weil, sie sich dann den Akt sparen können! ... Jetzt halte ich es aber auch fuer moeglich, dass du eine Klage auf Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte meinen koenntest.
Leserforumvon GAm | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 10.04.2002 19:02
z.B. ein Arbeitskolege beschwert sich, kann dan der Arbeitgeber einfach so ohne die andere partei zu dem Vorfall zu hören eine Abmahnung verhängen? ... Am 11.4.2002 von Scharnhorst Wenn Sie eine Abmahnung erhalten, haben Sie grundsätzlich 3 Möglichkeiten: a) akzeptieren b) Entfernung Löschung aus der Personalakte verlangen, bei Ablehnung ggf. Klage vor dem Arbeitsgericht c) Abgabe einer Gegendarstellung zur Personalakte Letzte Variante bietet sich in den Fällen an, wo man eine Klage vermeiden will.
Leserforumvon Ecky78 | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 02.03.2010 22:52
Gegen eine Abmahnung kann man klagen, eine Gegendarstellung in die Personalakte geben lassen oder gar nichts tun. ... Eine Klage ist (noch) nicht notwendig. ... Der Arbeitgeber muss jedoch auch den Zugang der Abmahnung im Streitfall beweisen können.
Leserforumvon EH Azubi05 | Arbeitsrecht | 4 Antworten | 20.11.2007 21:41
Als ich heute auf der arbeit erschien, reichte einer meiner Arbeitgeber mir meine 1. ... Schreib eine Stellungnahme, die der Personalakte beigefügt werden muß. 3. Klage vor dem Arbeitsgericht zur Feststellung der Unwirksamkeit.
Leserforumvon fb425694-92 | Arbeitsrecht | 5 Antworten | 13.10.2015 15:16
Sie muss die Gegendarstellung in die Personalakte nehmen, mehr nicht. ... Sie verschwenden Ihre Energie an einen Arbeitgeber, der Sie nicht da haben will. ... Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte lohnt den Aufwand nicht, a) weil die Abmahnung ohnehin erst Bedeutung bekaäme im Wiederholungsfall und wenn der AG darauf eine Kündigung aufbauen möchte, und b) weil eine Abmahnung mit der Zeit quasi an Wirksamkeit verliert, d.h. der AG zunehmend weniger gut eine Kündigung damit wird begründen können.
Leserforumvon _eule_liest_ | Arbeitsrecht | 10 Antworten | 28.06.2016 20:57
Der Praktikant ging zum Arbeitgeber und behauptete ich hätte den Bewohner in dieser Situation geschlagen. ... Jemand hat was behauptet, der Arbeitgeber muss so einer Behauptung zwingend nachgehen. ... Schreibe eine Gegendarstellung mit der Aufforderung, diese in die Personalakte zu nehmen und das wars.
Leserforumvon pfalzstern | Arbeitsrecht | 5 Antworten | 10.06.2006 18:48
Insofern der Niederlssungsleiter dazu befugt ist vom Arbeitgeber kann er natürlich auch Abmahnungen verfassen. ... Am 10.6.2006 von pfalzstern Die Abmahnungen kommen natürlich in die Personalakte. ... Am 10.6.2006 von guest123-1156 --- editiert vom Admin Am 11.6.2006 von altona01 Schließe mich Karl.May an, Klage ist sehr aussichtsreich, gegen so eine Abmahnung muss man sich wehren!
Leserforumvon Husky2015 | Arbeitsrecht | 11 Antworten | 11.03.2018 13:08
-- Editiert von Husky2015 am 11.03.2018 13:24 Am 11.3.2018 von blaubär+ Von Gegendarstellung bis zur Klage auf Entfernung aus der Personalakte. ... Nicht zu vergessen: ob eine Abmahnung wirklich auch die Kriterien erfüllt, die dafür erforderlich sind. ... (Ich hoffe du hast lediglich den Erhalt bestätigt) Sollte man dich dann mal irgendwann verhaltensbedingt kündigen wollen und dazu diese Abmahnung heran ziehen, ist dein Arbeitgeber dann in der Beweispflicht das selbige damals zu Recht ergangen ist.
Leserforumvon anna05 | Arbeitsrecht | 7 Antworten | 29.03.2005 12:31
Hallo, ich habe jetzt schon die 2te Abmahnung wegen eines Kratzers am Firmenwagen bekommen. ... Wenn später eine Kündigung erfolgen sollte, wird das bei Gericht auch von Bedeutung sein. 3.Sie können auch beim Arbeitsgericht auf Entfernung der Abmahnung aus der Akte klagen, ich halte so eine Klage für aussichtsreich. ... Die vertreten nur die Interessen der Arbeitgeber.
Leserforumvon boxxter | Arbeitsrecht | 8 Antworten | 05.01.2014 12:34
" Am 5.1.2014 von :blaubär: Ob es sich tatsächlich um eine gültige Abmahnung handelt, auf die ein Arbeitgeber sich im Wiederholungsfall für eine Kündigung berufen könnte . müsste im Ernstfall erst einmal festgestellt werden. Eine Aufzählung von Beanstandungen deutet meines Erachtens eher darauf hin, dass dein Arbeitgeber im Ernstfall Schwierigkeiten damit hätte. ... Dann ist die gesamte Abmahnung aus formellen Gründen unrechtmäßig und daher aus der Personalakte zu entfernen.
Leserforumvon Angela73cgn | Arbeitsrecht | 12 Antworten | 11.11.2016 21:16
Erst wenn der Arbeitgeber dies ausdrücklich untersagt, z. ... Zum Können: Gegendarstellung schreiben, auf Entfernung aus der Personalakte klagen. ... Ich würde auch nicht raten zur Klage, aber eben unbedingt zur Gegendarstellung und im weiteren bereits und eben auch mit der Suche nach einem neuen Arbeitgeber beginnen.
Leserforumvon lolita123 | Arbeitsrecht | 11 Antworten | 13.04.2010 16:05
ist die Abmahnung jetzt gültig? ... Was bleibt, ist eine Gegendarstellung zu schreiben mit der Bitte, dass die Stellungnahme ebenfalls zur Personalakte genommen wird. ... Eine Klage auf Entfernung nicht.
Leserforumvon Amicizia | Arbeitsrecht | 16 Antworten | 21.12.2007 17:10
Zu der Abmahnung würde ich eine Gegendarstellung schreiben und diese zur Personalakte hinzufügen lassen. Du musst nicht unbedingt gegen diese Abmahnung jetzt per Klage oder Anwalt vorgehen. ... Man hätte sich nicht beim Arbeitgeber ordnungsgemäß abgemeldet.
Leserforumvon teetasse | Arbeitsrecht | 12 Antworten | 24.02.2009 19:20
Eine Klage beim Arbeitsgericht auf Entfernung aus der Akte wäre auch möglich. ... Eine Kopie dieser Abmahung wird zu Ihrer Personalakte genommen. ... Wenn die abgelaufen ist, kann der Arbeitgeber nicht mal das Geld zurückfordern.
Leserforumvon JamboJambo | Arbeitsrecht | 10 Antworten | 26.02.2009 11:54
Am 26.2.2009 von HeHe Ist diese Abmahnung mit ´´Abmahnung´´ tituliert? ... Am 26.2.2009 von JamboJambo Ja es ist mit "Abmahnung" tituliert. ... Besteht der Arbeitgeber weiterhin auf der Aufnahme der Abmahnung in die Personalakte, bleibt nur noch Klage beim Arbeitsgericht auf Entfernen der Abmahnung aus der Personalakte.
Leserforumvon Claudia R. | Arbeitsrecht | 13 Antworten | 21.10.2010 08:48
Wenn dem nicht so ist, ist sie sowieso unwirksam und kann vom Arbeitgeber im Fall einer Kündigung nicht herangezogen werden. ... Habe nur die Abmahnung gesehen und die ist rechtlich wohl in Ordnung. ... Egal, man will seinen Arbeitsplatz nicht verlieren und dann lässt man das wohl mit der Ergänzung für die Personalakte, wenn es keinen Vorteil hat.
Leserforumvon frau-urlaub | Arbeitsrecht | 12 Antworten | 23.11.2005 21:33
Wegen dieses Vorfalls soll ich nämlich eine Abmahnung bekommen. ... Ist das ein berechtigter Grund für eine Abmahnung? ... Diese 'Gegendarstellung' muss auch in die Personalakte genommen werden.
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