3 Ergebnisse für „anstellen anspruch arbeitnehmer krankheitsfall“

Leserforumvon KI986 | Arbeitsrecht | 15 Antworten | 13.12.2010 09:57
Gemäß Arbeitsvertrag von Netto ist KEINE Lohnfortzahlung im Krankheitsfall vermerkt (auch keine Zahlung von Uraubsgeld etc.) ... Keine Ahnung, um was es sich handelt. ----------------- "" Am 13.12.2010 von guest-12306.10.2013 12:24:59 Hallo, hier ist der Paragraph: § 3 Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (1) Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne daß ihn ein Verschulden trifft, so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen. ... Was Sie mit den Informationen jetzt anstellen, bleibt natürlich Ihnen überlassen.
Leserforumvon danibert | Arbeitsrecht | 7 Antworten | 11.03.2011 12:05
Er aber könnte den "Arbeitsplatz" gerichtlich einfordern und Du müsstest Ihn dann anstellen zu den zu den gewohnten Konditionen. ... Hier noch was aus dem Internet: Sozialversicherungsrechtliche Folgen Der bisherige Auftraggeber hat nunmehr als Arbeitgeber die üblichen Arbeitgeber- und Arbeitnehmer¬anteile zur Sozialversicherung an die gesetzlichen Krankenkassen abzuführen und den Arbeitnehmer dort als solchen anzumelden. ... Ist dies der Fall, so ist der vermeintlich Selbständige nun Angestellter mit Kündigungsschutz, Urlaubs¬anspruch, Lohnfortzahlungsanspruch im Krankheitsfall und unterliegt der Sozialversicherungspflicht.
Leserforumvon Corazon1234 | Arbeitsrecht | 24 Antworten | 21.11.2022 14:36
[/quote]Darüber kann man nur Vermutungen anstellen. ... Zur Vergütung steht drin (hab den AV gerade nochmal rausgekramt): Der Arbeitnehmer erhält einen Stundenlohn/monatliche Vergütung von 12 Euro. ... Am 22.11.2022 von blaubär+ ... müssten jetzt automatisch 520 Euro sein, weil der Gesetzgeber die Grenze angehoben hat. ... dass über Unter- und Obergrenzen nichts gesagt ist, dürfte unzulässig sein ... es wäre zu prüfen, ob die Sache mit den Sonderleistungen ... was immer das sei ... nicht zum Unterschreiten des Mindestlohns führt ... was ist mit Urlaub, was mit Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall?
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