Ich konnte mich mit meinem Arbeitgeber einigen, dass ich in einer Woche gehen kann (neuer Job steht schon an). ... Dass mein neuer Job durch diese Nebentätigkeit nicht beeinträchtigt werden darf ist mir natürlich klar. ... Also musst du den Job auch angeben.
AG X verweigert die erneute Anstellung mit der Begründung, er werde keine ehemaligen AN mehr anstellen, die bei Wiederanstellung sofort einen unbefristeten Arbeitsvertrag erhalten würden. ... Am 21.7.2006 von P.D.Bayern Der AN hat in diesem Fall die Firma X nur verlassen, weil er dort einer Tätigkeit nachging, die eher einer Nebentätigkeit entsprach. Bei Firma Y hat er eine Ausbildung abschließen können und wollte anschließend bis er einen "richtigen" Job gefunden hat, wieder diese Nebentätigkeit bei Firma X ausüben (Die er allerdings damals schon solange ausübte, dass er dort einen unbefristeten Vertrag bekam, weil eine weitere, zeitliche Befristung eben nicht mehr möglich war, laut TzBfG).
Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, den Arbeitgeber von jeder beabsichtigten Nebentätigkeit zu unter- richten. ... Vor Aufnahme einer entgeltlichen oder unentgeltlichen Nebentätigkeit ist die Einholung der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Arbeitgebers erforderlich. ... Die Nebentätigkeit kann ferner untersagt werden, wenn zu ihrer Ausübung Unterlagen des Arbeitgebers benötigt werden. 2.