Wenn mein Arbeitgeber in Insolvenz geht,welche Arbeitsschutzmaßnahmen greifen dann für mich? ... Mit Dank im voraus Am 3.5.2010 von altona01 http://www.arbeitsagentur.de/nn_25988/Navigation/zentral/Buerger/Arbeitslos/Arbeitslosigkeit-droht/Insolvenz/Insolvenz-Nav.html Sie sollten umgehend einen Beratungstermin bei der Agentur für Arbeit vereinbaren, dort klärt man auch alle offenen Fragen. ----------------- "" Am 3.5.2010 von Eidechse Spezielle Arbeitsschutzmaßnahmen für die Insolvenz gibt es in diesem Sinne nicht. ... Einen automatischen Anspruch auf Abfindung gibt es in der Insolvenz ebensowenig wie sonst.
Mein Mann arbeitet seit fast 10 Jahren bei seinem Arbeitgeber. ... Dieser Arbeitgeber hat meinen Mann an einen anderen Arbeitgeber abgegeben, damit er nicht arbeitslos ist. ... Außerdem steht noch der volle Urlaub offen, da wir dieses Jahr noch keinen in Anspruch genommen haben.
Mein Arbeitgeber hat diesen kürzlich Insolvenz beantragt. ... Kann mir jemand sagen, ob und ggf. wann dieser Anspruch verfällt? ... Auch ohne Insolvenz hättest Du keinen Anspruch auf den Urlaub aus 2003.
Dort sagt man Ihm, da er kein Anspruch auf Insolvenzgeld habe, da der Arbeitgeber keine Insolvenz beantragt hat. ... Ebenfalls hat er bedenken auf die weiteren Kosten des Gerichtsvollziehers sitzen zu bleiben, falls der Arbeitgeber (GmbH) zwischenzeitlich Insolvenz anmeldet. ... Und was ist wenn die Firma mittlerweile Insolvenz anmeldet.
Kurz dargestellt meine Frage: Angenommen ein Arbeitsverhältnis wurde vom Arbeitgeber zum 30.11.2008 gekündigt. ... Am 13.09.2009 meldet der Arbeitgeber die Insolvenz an und am 13.11.2009 wir das Insolvenzverfahren eröffnet. Hat der Arbeitnehmer hier noch ein Anspruch auf das Insolvenzgeld oder muss er nur noch seine Forderung aus dem Titel beim Insolvenzverwalter anmelden?
Du hast Anspruch auf das 3 Monatige Insolvenzausfallgeld sofern eine Insolvenz eröffnet wird. ... oder bezahlt das dann der Arbeitgeber rückwirkend. ... Wir hatten eine Betriebsinterne Einigung das das Tarifliche Sondergeld in 5 Monatsraten ab Dezember bezahlt werden sollte, nun sind wir seit Dezember Insolvenz, haben wir trotzdem noch Anspruch auf 100% oder bekommen wir nun nur 3 Monate Sonderzahlung?
Der Haken: mein Arbeitgeber wird ins Insolvenzverfahren eintreten. ... Es geht ja um das Geld, das mir lange Zeit fehlte und auf das ich Anspruch als Lohn habe. ... Was ist es jetzt: noch ausstehender Lohn, dessen Anspruch in den letzten drei Monaten vor "Beginn Insolvenz" entstanden ist oder übrige Ansprüche?
Am 2.8.2005 von altona01 Zum Thema Insolvenz und Gehalt finde ich folgende Seite hilfreich: http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Insolvenz.html Zurückzahlen würde ich keinen Cent. ... Da Sie ja selber Anspruch auf Insolvenzgeld haben, also ein Gläubiger sind, wäre das ziemlich absurd. ... Die zahlt Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen Insolvenzgeld. arbeitsagentur.de: Stellt ein Arbeitgeber bei Insolvenz die Lohnzahlungen ein, kann die Agentur für Arbeit mit Insolvenzgeld helfen.
Angenommen jemand leistet momentan ein 5-monatiges (freiwilliges) Praktikum, bei welchem der Arbeitgeber nun Insolvenz angemeldet hat. ... Gemäß Kündigungsschutz müsste ja ein Recht auf weitere 3 Monate Gehalt bestehen, was nun jedoch aufgrund der Insolvenz in den Sternen steht. ... Anspruch jedoch nur, wenn die Einzahlung für 12 Monate in den letzten 24 Monaten erfolgte.
Folgendes Fallbeispiel: Eine Person ist bei einem Arbeitgeber auf 450€ beschäftigt. Nun tritt der Fall auf, dass der Arbeitgeber seinen Anteil der gesetzlichen Krankenversicherung nicht bezahlt. Dieser Arbeitgeber geht nun in die Insolvenz.
Nun hat mein Arbeitgeber Insolvenz angemeldet. ... Die Steuern und SV Abgaben wurden wohl auch vom Arbeitgeber abgeführt. ... Melde Deinen Anspruch an, geh auf die Gläubigerversammlung, da hörst Du dann, was Sache ist. wirdwerden ----------------- "" Am 28.4.2011 von guest-12309.07.2016 16:31:25 quote:Das Verfahren wurde nun vor 2 Tagen eröffnet.
Mal angenommen ,man arbeitet seit gut 30 Jahren bei einem Arbeitgeber(Krankenhaus) - dort gelernt und bis heute im selben Unternehmen. Im letzten Jahr wurde der Standort durch eine neue Firma übernommen, da der AG (KH) Insolvenz angemeldet hat. ... Frage - verliert man unter Umständen den Anspruch auf Abfindung (Kenntniss vorhanden, dass dies eine freiwillige Zahlung des AG ist) wenn man dem neuen vertrag zustimmt.
Ich will nun nicht die medizinische Schiene fahren, sondern mich am liebsten so von meinem Arbeitgeber trennen, ohne den sofortigen Anspruch auf Arbeitslosengeld zu verlieren. ... Meine Fragen also: Was kann ich tun um selbst zu kündigen ohne den Anspruch auf AG zu verlieren? ... Ich spreche leider aus Erfahrung, war mal 1 1/2 Jahre arbeitslos, nach Insolvenz der Firma, in der ich angestellt war.
er weiß ja nicht, ob der AN insolvenz beantragt (hat), nur er hat auch rechnungen zu zahlen und eine familie zu ernähren. könnt ihr dazu etwas sagen? ... Meine Erkenntnis aus den Regelungen zum Insolvenzgeld lautet: ohne Insolvenzereignis kein Anspruch auf Insolvenzgeld. ... Ob das verständlich geschrieben ist, muss jeder für sich selbst herausfinden. http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/Merkblatt-Sammlung/MB-10-Insolvenzgeld-f-AN.pdf "Geltendmachung des Arbeitsentgelts beim Arbeitgeber Für einen möglichen, späteren Anspruch auf Insolvenzgeld dürfen Ihre Ansprüche weder verjährt noch verfallen sein.
Neuer Arbeitgeber
2 von 5 Sterne
Vom Arbeitgeber gewährte Gratifikationen gelten nur als freiwillige Leistungen des Arbeitgebers, auch wenn sie wiederholt und ohne ausdrücklichen Hinweis auf die Freiwilligkeit erfolgen, und begründen keinen rechtlichen Anspruch für die Zukunft. ... Der Angestellte hat dem Arbeitgeber die jeweilige Urlaubsanschrift mitzuteilen. 7. ... Dass der Arbeitgeber bestimmen darf, welcher Arzt einen untersucht, das glaube ich auch nicht.
Abgesehen davon, daß alle Angst um ihre eh wegen drohender Insolvenz zur Disposition stehende Stelle haben: mir glaubt niemand... Ginge es nach mir, würde ich Arbeitsgericht, Gewerkschaften, Staatsanwaltschaft und Steuerfahndung anrufen, eine Insolvenz einleiten und versuchen, über eine neue GF das Unternehmen zu retten. ... Am 21.8.2008 von muren Der Anspruch bliebe erhalten... das stimmt, mehr aber nicht.
Insolvenzausfallsgeld (3Monate) steht mir zu. - Insolvenz wird mangels Masse abgelehnt. ... Dem AG eine letzte Frist setzten und den Anspruch des Zurückbehaltungsrecht androhen. ... Es handelt sich bei dem Arbeitgeber um eine GmbH?
Der Arbeitgeber hat mir jetzt im Dienstplan rückwirkend ab den 28.01.13 krankengeld Bezug eingetragen. ... Darf der Arbeitgeber einfach so meinen Lohn rückwirkend korrigieren? ... Evt. kommen Insolvenzstraftaten hinzu. ----------------- "" Am 25.2.2013 von wirdwerden Ich würde mir von der Krankenkasse schriftlich bestätigen lassen, dass kein Anspruch auf Krankengeld besteht und diese Bescheinigung dem Arbeitgeber vorlegen. wirdwerden ----------------- "" Am 23.3.2013 von BlueDevil1978 Bis heute habe ich seitens der Krankenkasse irgendeine Bestätigung erhalten.
Insolvenzanmeldung durch Mitarbeiter
1 von 5 Sterne
Eine Insolvenz scheint mir unausweichlich. ... Ich gehe morgen zum Amtsgericht und werde die Insolvenz beantragen. ... Habe heute meinem Arbeitgeber mitgeteilt ,dass mein Gehalt für März,April und Mai offen ist, und ich von meinem Zurückbehaltungsrecht Anspruch nehme, und erst wieder meine Arbeitsleistung zur Verfügung stellen kann,wenn zumindest ein Teil der Gehälter bezahlt wird. hatte diese Mitteilung per E-Mail gemacht.
Das Arbeitsamt tritt erst ein, wenn die Insolvenz eingeleitet ist und das ist ja noch nicht der Fall, vielleicht schreibst du auch, wie lange das Ausbildungsverhältnis bereits beendet ist... PS. das Mahnverfahren kostet Geld - hier trittst du zunächst in Vorlage - du hast zwar einen Anspruch auf Erstattung dieser Kosten, aber nur, wenn eben etwas zu holen ist...