49 Ergebnisse für „anspruch arbeitsamt arbeitslosengeld arbeitsplatz“

Leserforumvon Pemac | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 17.10.2017 08:38
Nach einem Arbeitsunfall mit schweren Verletzungen am Bein erfolgte nun die Aussteuerung und Meldung beim Arbeitsamt bzw. ... - Wird die Auszahlung des Urlaubs aufs Arbeitslosengeld angerechnet? - Wie sieht es generell aus mit einer Kündigung, kann die durch den Arbeitnehmer erfolgen und wenn ja, was für Konsequenzen hat das auf das Arbeitslosengeld (ein Arbeitsplatz zur Wiedereingliederung wird nicht zur Verfügung gestellt und kann auch aus gesundheitlichen Gründen -gutachterlich bestätigt- nicht mehr erfolgen?
Leserforumvon Predawyer | Arbeitsrecht | 17 Antworten | 28.07.2003 03:24
Habe ich dann noch Anspruch auf das bislang nicht weiter gezahlte Arbeitslosengeld ? ... Habe ich noch Anspruch darauf ? ... Mit Wochenteil meine ich eine Woche Arbeitslosengeld.
Leserforumvon EastClintwood | Arbeitsrecht | 19 Antworten | 07.10.2010 00:18
Dezember bei einer neuen Stelle an, der neue Chef kündigt mir aber in der Probezeit, gilt die alte Sperre dann immernoch, oder habe ich dann direkt Anspruch auf Arbeitslosengeld ohne Sperre? ... NEIN quote:oder habe ich dann direkt Anspruch auf Arbeitslosengeld ohne Sperre? ... Dezember bei einer neuen Stelle an, der neue Chef kündigt mir aber in der Probezeit, gilt die alte Sperre dann immernoch, oder habe ich dann direkt Anspruch auf Arbeitslosengeld ohne Sperre?
Leserforumvon FrauDobi | Arbeitsrecht | 19 Antworten | 24.06.2004 14:15
Habe einfach mal beim Arbeitsamt angerufen und ganz blöd nachgefragt. ... Du hast Anspruch auf Arbeitslosengeld (Verdienstnachweis über die letzten drei Jahre vor Antritt der Elternzeit gelten als Berechnungsgrundlage). ... Er sollte wissen, daß du bei einer Eigenkündigung keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld hast.
Leserforumvon Nelle80 | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 04.08.2008 18:06
Ich möchte gern meinen derzeitigen Arbeitsplatz kündigen, um dann ab Oktober mit 28 Jahren ein Studium zu beginnen. ... Muss ich mich beim Arbeitsamt melden, obwohl ich das Studium direkt im Anschluss beginnen würde? ... MfG Am 7.8.2008 von Elmorich da du ja direkt wechseln willst von arbeitsverhältnis zu bildungsstätte, denke ich, hast du eh keinen anspruch auf arbeitslosengeld. oder hab ich was falsch verstanden?
Leserforumvon sesselfreund | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 06.06.2007 14:25
Vor einem Monat wurden dann auch tatsächlich der Arbeitsplatz, für den der AN vorgesehen war besetz, aber leider nicht von ihm. ... Hat AN dann wieder Anspruch auf Arbeitslosengeld ? (AN muß nämlich in zwei Jahren ein Jahr lang gearbeitet haben um wieder Anspruch auf irgendwelche Leistungen vom Arbeitsamt zu haben) Und das wichtigste: was erwartet den AN an Strafe ?
Leserforumvon Beate1969 | Arbeitsrecht | 4 Antworten | 09.01.2004 20:27
Da ich wegen der Betreuung meines Kindes keine Vollzeitbeschäftigung annehmen möchte, bin ich beim Arbeitsamt als arbeitssuchend für 25 Stunden/Woche gemeldet. ... Das Arbeitsamt will dann auch wissen, wer Dein Kind betreut (Nachweis). ... Anspruch auf den gleichen Arbeitsplatz hast du natürlich nicht mehr.
Leserforumvon sauvage | Arbeitsrecht | 4 Antworten | 24.09.2005 14:08
Arbeitslosengeld. 4. ... Arbeitslosengeld - die restl. ... Jahres der Elternzeit erfolgt nicht über das Arbeitsamt.
Leserforumvon cindarella01 | Arbeitsrecht | 9 Antworten | 18.01.2005 15:50
Ich habe die Absicht selber zu kündigen , und weiß auch , das ich dann 3 Monate kein Arbeitslosengeld erhalten werde . Nun aber meine Frage : wenn man kein Arbeitslosengeld bezieht , ist man dann trotzdem vom Arbeitsamt , Krankenversichert ? ... Gibt es Probleme am Arbeitsplatz?
Leserforumvon anonymus18 | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 11.10.2010 16:07
Ich habe mit meinem Arbeitgeber abgesprochen, dass er mich kündigt, damit ich keine 3-monatige Sperre beim Arbeitsamt bekomme. ... Er wollte sich mit dem Arbeitsamt in Verbindung setzen. ... Aber ohne Kündigung kann ich ja auch kein Arbeitslosengeld beantragen.
Leserforumvon biggi_carsten | Arbeitsrecht | 5 Antworten | 26.03.2007 16:36
hallo mein befristeter arbeitsvertrag läuft am 30.06.07 aus. ich bin aber bereits seit dem 12.02.07 krank geschrieben, und werde es voraussichtlich auch noch weiter sein. meine frage ist nun, ob ich auf den vorschlag meines arbeitgebers eingehen soll, und einen aufhebungsvertrag unterschreibe. ich möchte nicht unbedingt auf 12wochen geld verzichten. bekomme bestimmt vom arbeitsamt eine sperre, weil ich ja meinen arbeitsplatz aufs spiel gesetzt habe. und dann habe ich noch eine frage: wann hat man wieder anspruch auf arbeitslosengeld 1?? ... Man hat einen Anspruch auf alg I, wenn man innerhalb von 2 Jahren 12 Monate versicherungspflichtig tätig war. ... @sunbee ich bin mit dem hamburger modell eingestellt worden. habe also 6monate lang (wegen befristeten arbeitsvertrag), ebenso wie der arbeitgeber, einen zuschuß bekommen. da ich jetzt aber den arbeitsplatz blockiere, soll ich sozusagen freiwillig das feld räumen. entweder er kündigt mich, oder er läßt den arbeitsvertrag einfach auslaufen.
Leserforumvon Tina C. | Arbeitsrecht | 8 Antworten | 13.03.2014 09:20
Hallo zusammen, angenommen jemand war arbeitslos und hat ab dem 24.02. einen neuen Arbeitsplatz gefunden und somit für 5 Tage im Februar (24.2.-28.2.) ... Nun fordert das Arbeitsamt aber Geld für 7 Tage aus der Zahlung vom Februar zurück. ... Einerseits will das Arbeitsamt Geld für 7 Tage zurück haben.
Leserforumvon lera75 | Arbeitsrecht | 14 Antworten | 31.08.2005 16:38
Du wirst auf jeden Fall 12 Wochen vom Arbeitsamt gesperrt, und dein ALG-Anspruch reduziert sich zusätzlich um die selbe Zeit, also fehlen dir hinterher 24 Wochen ALG. ... Ein sicherer Arbeitsplatz ist heutzutage unbezahlbar. ... Am 10.9.2005 von venotis [qutoe]Du wirst auf jeden Fall 12 Wochen vom Arbeitsamt gesperrt, und dein ALG-Anspruch reduziert sich zusätzlich um die selbe Zeit, also fehlen dir hinterher 24 Wochen ALG.
Leserforumvon sonnenschein54 | Arbeitsrecht | 5 Antworten | 07.11.2005 14:11
Danke schon mal für euere Antworten Am 7.11.2005 von Pumalein Kommt drauf an, was man ihm zu dem Aufhebungsvertrag anbietet, denn der setzt voraus, daß man sich in beiderseitigem Einvernehmen trennt, Dein Mann also später keine weiteren Ansprüch stellen kann. ... Sie müssen beim Berechnen folgendes berücksichtigen: Bei einem Aufhebungsvertrag ist Ihr Mann für 3 Monate beim Arbeitsamt gesperrt und bekommt für diese Zeit kein Arbeitslosengeld. ... In dem Fall hätte man Chancen den Arbeitsplatz komplett zu erhalten.
Leserforumvon Tim100 | Arbeitsrecht | 7 Antworten | 04.09.2005 21:54
Die Arbeitnehmerin möchte da auch nicht mehr arbeiten da sie auch recht ausgelaugt ist Es stellt sich die Frage was eine Arbeitnehmerin beachten muss damit die arbeitnehmerin wegen einer abfindung anspruch auf Arbeitslosengeld hat, wegen dem Finanzamt und Rentenansprüchen beachten sollte. ... Die Mitarbeiterin bestätigt ferner, dass sie belehrt wurde über. - die tatsache dass über den bezug von arbeitslosengeld das arbeitsamt verbindlich entscheidet - eine auskunftspflicht gegenüber dem arbeitsamt. Die Mitarbeiterin bestätigt weiterhin, belehrt worden zu sein über - die zuständigkeit des finanzamtes in lohnsteuerrechtlichen fragen - die zuständigkeit der Krankenkasse in sozialversicherungsrechtlichen fragen - die zuständigkeit, sich aktiv um einen neuen arbeitsplatz zu bemühen - die zuständigkeit, sich unverzüglich beim arbeitsamt arbeitssuchend zu meiden.
Leserforumvon Obdachloser | Arbeitsrecht | 11 Antworten | 30.10.2012 11:02
Die GROSSE Frage ist jetzt, wie weit uns beim Umzug durchs Arbeitsamt geholfen wird? ... Und die letzte Frage, da ich ab dem 15.10 wieder eine Stelle hatte und ab dem 30.09 arbeitslos war, würde ich gerne wissen ob mir 15Tage Arbeitslosengeld zusteht? ... Richtig ist allerdings, dass es sich um Ermessensleistungen handelt, auf die kein rechtlich durchsetzbarer Anspruch besteht.
Leserforumvon Maggy05 | Arbeitsrecht | 9 Antworten | 09.07.2010 12:26
Zudem ich absoluter Antialkoholiker bin noch ein grund mehr es nicht zu tun :o) Habe ich einen Anspruch als selbstgeküdigter AN, bald nicht mehr krankgeschriebene Patientin, auf Urlaubsentgelt?? ... Vielen Dank Maggy05 ----------------- "" Am 9.7.2010 von HeHe Du hast Anspruch auf Vergütung der Urlaubstage, die du wg. ... SGBIII § 143 Ruhen des Anspruchs bei Arbeitsentgelt und Urlaubsabgeltung ... (2) Hat der Arbeitslose wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Urlaubsabgeltung erhalten oder zu beanspruchen, so ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld für die Zeit des abgegoltenen Urlaubs. ... (3) Soweit der Arbeitslose die in den Absätzen 1 und 2 genannten Leistungen (Arbeitsentgelt im Sinne des § 115 des Zehnten Buches) tatsächlich nicht erhält, wird das Arbeitslosengeld auch für die Zeit geleistet, in der der Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht. ----------------- "" Am 10.7.2010 von Maggy05 ich werde mich nicht arbeitslos melden weil ich noch im krankenstand bin, also beziehe ich auch nichts vom staat... ausserdem werde ich am 15.07. meine neue arbeit aufnehmen und möchte eigentlich nur noch vom alten ag meinen urlaub vergütet bekommen..ich werde noch bis 12.07. warten und dann per einscheiben nachhacken..ich denke ich werde keine antwort bekommen.. momentan bin ich auch nicht sozialversichert denn das arbeitsamt drückt es der krankenkasse mich weiter zu versichern weil ich nach austreten aus dem job arbeitslos geworden bin und weiterhin krank bin. die krankenkasse lehnt mich jedoch auch seit dem 01.07 ab und sagt ich bin nicht mehr in deren schuld und zahlt mir kein krankengeld seit 01.07. bis 15.07. alles verdammt sch**** und mir fehlen 14 tage zum überbrücken..und meine 14tägige arbeitslosigkeit habe ich nicht verschuldet sondern mein neuer ag was ich auch schriftlich von diesem netterweise bekommen habe..aus organisatorischen gründen ist eine anstellun erst am 15.07. möglich geworden.der mündl. besprochene eintritt am 01.07. wurde mir leider abgesagt.naja aber 15. ist besser wie nicht dachte ich mir..das arbeitsamt wollte davon nichts wissen..mein pech..ich bin selbstverschuldet arbeitslos geworden..12 wochen sperre. deshalb fordere ich nun erstrecht den urlaubsanspruch abgelten zu lassen vom alten ag. hoffe das war jetzt nicht zu viel des guten.. ----------------- "" Am 12.7.2010 von guest-12330.08.2015 11:38:25 quote:wie sollen die abrechnen wenn alle streuerlichen unterlagen bereits bei mir sind?
Leserforumvon redbull79 | Arbeitsrecht | 10 Antworten | 07.01.2007 21:23
Hallo, ich möchte raus aus meinem momentanen Angestelltenverhältnis, da ich ein besseres Angebot erhalten habe, bei dem ich zudem nicht 3 Std. zum Arbeitsplatz unterwegs bin (wie jetzt). ... Durch das Arbeitsamt kann ich dann die ICH-AG Gründung beantragen. Aber eben nur, wenn ich meinen Anspruch auf Arbeitslosengeld erhalte und nutze...
Leserforumvon ankg | Arbeitsrecht | 19 Antworten | 24.11.2004 11:42
Das AA sagt, sie darf nicht kündigen, sondern der AG damit Anspruch für diese Zeit für Arbeitslosengeld besteht, andere sagen wieder genau das Gegenteil. ... Dann erhält Sie Arbeitslosengeld. Besteht kein Anspruch auf Arbeitslosengeld dann ggf.
Leserforumvon Kaidy83 | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 12.07.2018 14:26
Also habe ich meinen Chefs gesagt, das es sein könnte, das ich wegen dem Aufhebungsvertrag eine Sperre beim Arbeitsamt bekommen könnte und ich gerne eine Abfindung in Höhe des Arbeitslosengelds für 3 Monate hätte. Das wären in meinem Fall pro Monat Arbeitslosengeld 550,- € also gesamt 1.650,- €. ... Denn vom Gesetz her hast du nach der Elternzeit wieder Anspruch auf deinen Arbeitsplatz bzw auf einen Arbeitsplatz in gleicher Eingruppierung und Qualifikation.
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