45 Ergebnisse für „anspruch arbeitsplatz elternzeit firma“

Leserforumvon rubin | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 20.08.2016 11:25
Hallo nach der Elternzeit möchte ich wieder an meinen alten Arbeitsplatz.Nun soll meine Vertretung meine Stelle bekommen(Begründung ist eine Reduzierung meiner auf 6 Stunden) und es ist unklar wo ich hinkomme, da es in dieser Abteilung bzw. in der ganzen Firma nur diese eine Art von Stelle bzw. Arbeitsplatz gibt. ... Nach der Elternzeit läuft Dein Schutz aus.
Leserforumvon schanii | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 17.09.2010 10:33
Die Firma ist eine große mit über 15 Mitarbeitern, entlohnt wird nach geleisteten Stunden, also kein Festgehalt. ... Zunächst einmal hast Du einen Anspruch auf Deinen alten Arbeitsplatz oder zumindest einen sehr ähnlichen. ... Einen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung gibt es nicht.
Leserforumvon lera75 | Arbeitsrecht | 4 Antworten | 04.05.2006 11:18
Hallo, Ich bin in der Elternzeit, die noch 1,5 Jahre dauert. ... Ich befürchte, dass die ursprungliche Firma in 1,5 Jahren nicht mehr existiert und ich einen Anspruch auf einen Arbeitsplatz verliere. ... Wahrscheinlich ist das nicht erforderlich. zu 3) allenfalls in der neuen Firma (siehe Antwort zu 2) zu 4) Ein Anspruch auf Abfindung besteht nicht.
Arbeitsplatz einklagbar? 5 von 5 Sterne
Leserforumvon Iarn0 | Arbeitsrecht | 9 Antworten | 27.09.2015 22:51
Peter nahm nun Elternzeit. ... Wobei ich immer noch nicht den Anspruch auf Einstellung bei der Firma sehe, in welcher der Betroffene sich befindet. ... Es gibt keinen Anspruch auf die identische Tätigkeit nach der Elternzeit.
Leserforumvon KatjaP82 | Arbeitsrecht | 4 Antworten | 04.06.2006 22:57
Ansonsten hast du in der Elternzeit Kündigungsschutz und danach erst mal Anspruch auf eine deinem Vertrag entsprechende Tätigkeit. Allerdings hast du danach keinen Kündigungsschutz, da bei so einer kleinen Firma das Kündigungsschutzgesetz nicht gilt. ... Liebe Grüße Katja Am 5.6.2006 von venotis Hallo Katja, ja müsste er (dich nach der Elternzeit wieder nehmen, meine ich).
Leserforumvon Fritz Ratlos | Arbeitsrecht | 6 Antworten | 03.01.2006 10:19
Darf das die Firma einfach so machen? ... Nach der Elternzeit hat man Anspruch auf einen gleichwertigen Arbeitsplatz, d.h. nicht unbedingt der alte Arbeitsplatz aber die gleiche Bezahlung. ... Leiter/in Kundenbuchhaltung) dann hat der/die AN auch Anspruch auf genau diesen Arbeitsplatz.
Leserforumvon Markus Roller | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 03.01.2006 14:05
Hallo, weiß jemand, ob ich als Arbeitnehmerin, die sich ca. 9 Jahre in Elternzeit befand, Anspruch auf die allgemeinen Lohnerhöhungen in unserer Firma (während meiner "Auszeit") habe. ... Sie sind seit 9 Jahren in "Elternzeit"? ... Ich denke nicht, dass Sie diesen Anspruch haben, denn es ist doch nicht sicher, ob Sie wieder an Ihren ehemaligen Arbeitsplatz zu gleichen Lohnbedingungen zurückkommen. ----------------- "Eigentlich bin ich ganz lieb, manchmal!"
Leserforumvon blue81 | Arbeitsrecht | 10 Antworten | 31.10.2016 16:50
Grund: nicht genügend Arbeitskräfte, daher wurde die Arbeit an einer Firma mit günstigeren Löhnen abgegeben. ... Es ist Dir ein gleichwertiger Arbeitsplatz anzubieten. wirdwerden Am 31.10.2016 von Blaki Guten Abend, der AG müsste Ihnen nach der Elternzeit lediglich einen "gleichwertigen" Arbeitsplatz anbieten. ... Einen Anspruch darauf, weiter im Bereich Grafik beschäftigt zu werden, haben Sie nicht.
Leserforumvon Kaidy83 | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 12.07.2018 14:26
Meine Elternzeit ist am 09.07. zu ende gegangen. ... Denn vom Gesetz her hast du nach der Elternzeit wieder Anspruch auf deinen Arbeitsplatz bzw auf einen Arbeitsplatz in gleicher Eingruppierung und Qualifikation. ... Man sollte mit dem zufrieden sein So bin ich die Firma los und kann in Ruhe für mich nachdenken wie es weitergehen soll.
Leserforumvon ayki79 | Arbeitsrecht | 4 Antworten | 03.01.2006 22:14
Hallo, wie sieht es rechtlich aus mit dem Arbeiten NACH der Elternzeit? ... Die Dauer der Elternzeit wird doch im voraus festgelegt. ... MfG Am 4.1.2006 von venotis sorry Doppelposting -- Editiert von venotis am 04.01.2006 02:23:47 Am 4.1.2006 von murgab123 Sie haben keinen Anspruch auf denselben Arbeitsplatz.
Leserforumvon mogli123 | Arbeitsrecht | 5 Antworten | 04.04.2012 14:31
Muss der neue AG der AN den TZ Anspruch gewähren, da die AN erst ab 1. Oktober in der Firma ist? (Konzern mit mehr als 1000 MA) Welchen Schutz hat de AN nach der Geburt, wenn sie die Elternzeit nicht in Anspruch nimmt?
Leserforumvon Kasimirov | Arbeitsrecht | 14 Antworten | 28.02.2008 22:17
Hat man dann darauf noch anspruch, oder ist das eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers? Wie läuft das Arbeitslosengeld an und wie lange hat sie Anspruch? ... Die Firma schliesst lediglich das Lager, aber die Verwaltung bleibt doch noch im Haus.
Leserforumvon Tekla | Arbeitsrecht | 9 Antworten | 07.07.2007 14:09
Anzahl der Mitarbeiter der Firma? ... Am 7.7.2007 von venotis Bei der Mitarbeiterzahl besteht kein Anspruch auf Teilzeit. Da der AG ja im grunde einen Arbeitsplatz anbietet, kommt er seiner Verpflichtung nach.
Leserforumvon AnMiRa | Arbeitsrecht | 9 Antworten | 11.11.2021 10:26
Wegfall des Arbeitsplatzes wegen Umstrukturierung der Firma. ... [/quote] Ja, obwohl du eigentlich einen Anspruch hast auf einen gleichwertigen Arbeitsplatz. ... Die Gute stand dann vor der Situation, überhaupt keinen Arbeitsplatz mehr zu haben - ganz ohne Kündigung oder so.
Leserforumvon tawi84 | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 30.06.2021 21:00
Aufgrund der Elternzeit besitzt die Arbeitnehmerin vermutlich auch keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld und ein Abfindungsangebot kommt aufgrund des Kündigungsschutzes auch nicht in Frage. ... [quote=tawi84]Aufgrund der Elternzeit besitzt die Arbeitnehmerin vermutlich auch keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld[/quote]Den hat sie erst, wenn sie --arbeitslos-- wird.... [/quote]Er weiß einfach nicht, was zum Jahresende mit der Firma sein wird.
Leserforumvon Frusteline | Arbeitsrecht | 8 Antworten | 14.01.2011 11:02
Die Elternzeit endet am 1. ... An DIESEN Arbeitsplatz möchte ich nicht wieder zurückkehren. ... Frühzeitig besprechen hilft da wohl weiter. 4) Möglicherweise liegen auch die Voraussetzungen für einen Anspruch auf (vorübergehende) Teilzeit vor oder die Firma spielt direkt mit.
Leserforumvon 1henriette | Arbeitsrecht | 14 Antworten | 24.03.2009 15:43
Ich hatte einen ähnlichen Fall in meiner Firma und einen AN nach 3 Abmahnungen gekündigt. ... Das könnt ihr erst an ihrem ersten Arbeitstag nach der Elternzeit. ... Es gibt keine Elternzeit also auch keine Ämter die der Kündigung zustimmen müssen.
Leserforumvon str516605-53 | Arbeitsrecht | 20 Antworten | 07.11.2023 15:09
Ja, sie haben sicherlich Anspruch auf Elternzeit und ggf. auch auf Teilzeit. ... Noch in Ergänzung: ganz sicherlich besteht ein Anspruch auf Elternzeit. ... Die Firma ist kerngesund.
Leserforumvon maui1973 | Arbeitsrecht | 1 Antwort | 21.10.2008 23:14
Hallo und schon mal ein Dank :-) Ich bin zur Zeit noch in der Elternzeit und habe eigentlich noch ein Jahr Zeit, bis ich wieder in meiner Firma anfange zu arbeiten. ... Da stellt sich mir die Frage, ob das dann mein Anspruch auf mein Arbeitsplatz ist...d.h., wenn ich in einem Jahr dann auf Halbzeit gehen möchte, die Firma das aber nicht machen will/kann ich dann mein Anspruch verwirkt habe. Da ich alleinerziehend bin, muß ich sicher sein, das ich in einem Jahr einen festen Arbeitsplatz habe und nicht mir eín Eigentor schieße.
Leserforumvon Honey080574 | Arbeitsrecht | 6 Antworten | 23.09.2009 00:02
Letztes Jahr im Oktober habe ich in meiner Firma auf 400 Euro Basis für ein paar Monate wieder gearbeitet und damals meinem Chef schon mitgeteilt, daß ich nach Beendigung der Elternzeit nur Teilzeit arbeiten kann. Seit Mitte diesen Jahres hat die Firma Kurzabeit angemeldet. ... Es stehen Deinem Chef vermutlich wenig Argumente zur Verfügung, um Dir einen TZ-Arbeitsplatz zu verweigern.
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