174 Ergebnisse für „anspruch krankengeld meinen“

Leserforumvon MelanieM1978 | Arbeitsrecht | 4 Antworten | 07.07.2006 19:33
Hallo Ich bin seit dem 31.3.06 krank geschrieben und habe bereits mehrere Besuche beim medizinischen Dienst hinter mir, deren Gutachten bisher immer "zu meinen Gunsten" ausfiel. ... "Zur Beurteilung ihres Anspruches auf Krankengeld benötigen wir ihre Mithilfe. ... Können die mir das Krankengeld streichen?
Leserforumvon wubi | Arbeitsrecht | 1 Antwort | 06.03.2009 17:22
Hallo, zuerst mal schildere ich meinen Fall : Ich habe den Arbeitgeber gewechselt und am ersten Arbeitstag für meinen neuen AG einen Arbeitsunfall erlitten (Mitte Dezember 2008). ... Die KK werde in den ersten 6 Wochen Krankengeld zahlen, danach werde die BG Verletztengeld zahlen. ... Darum hier die kurze Zusammenfassung der Ergebnisse meiner bisherigen Recherche: 1.Es ist unstrittig, dass es sich um einen Arbeitsunfall handelt. 2.Anspruch auf Lohnfortzahlung durch AG besteht nicht: Auszug EFZG § 3 Absatz 3: Der Anspruch ... entsteht nach vierwöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses. 3.Anspruch auf Krankengeld (gegen KK) besteht nicht, da Anspruch auf Verletztengeld (gegen BG) besteht (Voraussetzungen nach SGB VII § 45 erfüllt ) 4.
Leserforumvon pcok | Arbeitsrecht | 1 Antwort | 10.10.2019 10:43
Hallo, ich bin seit Mitte Dezember letzten Jahres krank und beziehe Krankengeld. ... Verliere ich dann meinen Anspruch auf Krankengeld? ... Die erste Krankmeldung erfolgte Mitte Dezember letzten Jahres, so dass ich noch Anspruch auf Krankengeld hatte.
Leserforumvon MissPinky | Arbeitsrecht | 13 Antworten | 31.12.2019 00:19
Auf meinen letzten zwei AU's steht dabei, das ich Anspruch auf Krankengeld habe.. ... Vorher hatte telefonisch Kontakt um meinen Fall zu schildern. ... Vorher hatte telefonisch Kontakt um meinen Fall zu schildern.
Leserforumvon guest123-53 | Arbeitsrecht | 10 Antworten | 13.07.2004 14:08
Da ist schon mein Problem, ich muß 100 % verdienen damit ich meinen Unterhalt für 2 Kinder zahlen kann. ... Der Anspruch erlischt wenn 6 Wochen überschritten sind. Dann kriegen Sie Krankengeld von Ihrer Krankenkasse und dieses Krankengeld dann max. 78 Wochen lang.
Leserforumvon Uthred | Arbeitsrecht | 0 Antworten | 26.03.2011 05:03
Ich beziehe seit knapp 2 Monaten (Februar, März) Krankengeld und bin vorraussichtlich noch einen weiteren Monat krankgeschrieben. ... Meinen Januarlohn habe ich nicht erhalten (Seit Februar zahlt ja die Krankenkasse 70%). ... Wenn ich zum 31.03. selbst kündige, habe ich Anspruch auf das Januargehalt in Form von Insolvenzgeld.
Leserforumvon Karlheinz12311 | Arbeitsrecht | 6 Antworten | 13.03.2005 08:51
Habe meinen Chef angerufen was mit Lohnfortzahlung ist. ... Ihren Anspruch können Sie ohne Anwalt beim Arbeitsgericht einklagen. ... Wenn Ihr Arbeitgeber kein Entgelt fort zahlt dann muss die Kasse zunächst Krankengeld an Sie zahlen.
Leserforumvon Franz4444 | Arbeitsrecht | 1 Antwort | 23.07.2020 11:38
Ich erhalte noch bis Ende diesen Montats meinen Lohn (Freistellung mit Lohnfortzahlung aufgrund mit Arbeitgeber getroffener Vereinbarung). Ich bin arbeitssuchend gemeldet und mein Anspruch auf Arbeitslosengeld wurde mir vom Arbeitsamt ab 01.08.20 bestätigt. ... Steht mir nach dem 31.07.20 für die Dauer meiner Krankschreibung Krankengeld oder Arbeitslosengeld zu.
Leserforumvon tinaruhrgebiet | Arbeitsrecht | 10 Antworten | 05.04.2009 19:35
Oder würde man dadruch sogar länger Anspruch auf AG1 haben, weil der Anspruch dr. Krankengeld ruht? ... Krankengeld?
Leserforumvon kddiego | Arbeitsrecht | 7 Antworten | 10.04.2016 23:18
Nun zu meinen Fragen. ... Eine weitere Frage zum Krankengeld. ... Anscheinend ist es geregelt und ich werde meinen Chef darauf nochmal ansprechen.
Leserforumvon MBzdok | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 06.07.2005 18:45
Heute bekam ich die Abrechnung zugeschickt und traute meinen Augen kaum, mir werden nur 36 std. von den sonst üblichen 71 std angerechnet. Ich habe mich nun kundig gemacht und habe folgendes gefunden Frage: Haben geringfügig Beschäftigte Anspruch auf Krankengeld? ... Absatz: Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne daß ihn ein Verschulden trifft, so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen.
Leserforumvon grünvorwut | Arbeitsrecht | 6 Antworten | 16.10.2017 18:14
Also der AG letztlich die Zahlung des Lohns zurückstellen darf, obwohl die KV noch keinen Anspruch auf Krankengeld festgestellt hat. ... Kurz gesagt, ich habe kein Geld von meinem AG bekommen obwohl ich laut meiner KV und meinen AUs noch nicht im Krankengeldbezug bin. Anders ausgedrückt habe ich vom AG kein Geld bekommen, bin aber laut meiner KV in dem Abrechnungszeitraum auch noch nicht im Krankengeld.
Leserforumvon immerwiedergerne | Arbeitsrecht | 20 Antworten | 22.11.2022 15:48
Die KK zahlt kein Krankengeld. ... Und genau das gilt es in meinen Augen zu klären. ... Und genau das gilt es in meinen Augen zu klären.
Leserforumvon maggielinski | Arbeitsrecht | 7 Antworten | 24.06.2016 11:59
Mein Mann bezieht zur Zeit Krankengeld, das wird auch noch einige Zeit so bleiben, Anspruch auf Urlaubsgeld ja und nun meine Frage wann. ... Zitat (von blaubär+):Wenn dein Mann jetzt und noch auf unbestimmte Zeit Krankengeld bezieht, hat der in dieser Zeit keinen Anspruch auf Leistungen aus dem AV (Editiert - mäßigen Sie Ihren Ton!) Natürlich hat der Mann Anspruch auf Leistungen aus dem AV, z.b. dann wenn ein vertraglicher Zuschuss zu einem Krankengeld vereinbart ist (Ist in vielen Arbeitsverträgen der Fall).
Leserforumvon Maxi.Uttersheim | Arbeitsrecht | 18 Antworten | 29.01.2020 17:40
In welchem Fall sollte ich keinen Anspruch haben? ... Zitat:löst doch aber die Problematik mit dem fehlendem Krankengeld nicht? ... Gibt es keine Möglichkeit meinen Fall bei einer Sozialstelle oder was auch immer zu prüfen, ohne das ich Gefahr laufe nachher mehr zu zahlen, als ich bekommen würde?
Leserforumvon BlueDevil1978 | Arbeitsrecht | 8 Antworten | 24.02.2013 10:19
Der Arbeitgeber hat mir jetzt im Dienstplan rückwirkend ab den 28.01.13 krankengeld Bezug eingetragen. ... Darf der Arbeitgeber einfach so meinen Lohn rückwirkend korrigieren? ... Evt. kommen Insolvenzstraftaten hinzu. ----------------- "" Am 25.2.2013 von wirdwerden Ich würde mir von der Krankenkasse schriftlich bestätigen lassen, dass kein Anspruch auf Krankengeld besteht und diese Bescheinigung dem Arbeitgeber vorlegen. wirdwerden ----------------- "" Am 23.3.2013 von BlueDevil1978 Bis heute habe ich seitens der Krankenkasse irgendeine Bestätigung erhalten.
Leserforumvon Paul29 | Arbeitsrecht | 6 Antworten | 30.05.2021 19:55
Bin ich verpflichte meinen Arbeitgeber auf ein Fehler der Lohnabrechnung hinzuweisen? ... Auf den Lohn hast du also keinen Anspruch und wirst ihn zurück überweisen müssen. ... Nicht aber, weil Lilex [i]Anspruch [/i]gehabt hätte auch Krankengeld und Lohn für dieselbe Zeit.
Leserforumvon fb286551-44 | Arbeitsrecht | 4 Antworten | 21.03.2011 17:19
Arbeiten gehen was körperlich ein Fehler wäre und auch schlimmere Aktionen des Vorgesetzen nach sich ziehen würde, oder sich weiterhin Krank schreiben lassen ohne anspruch auf Krankengeld zu haben. ... Ich bin durch meinen Job erkrankt, und versuche momentan alles zu tun damit es wieder aufwärts geht. ... Ohne krankschreibung mùsste ich meinen Arbeitsplatz aufsuchen, was wiederum folgen für meine Gesundheit hätte.
Leserforumvon Etro | Arbeitsrecht | 22 Antworten | 27.11.2021 18:15
Ab 16.11.2021 habe ich Anspruch auf Lohnfortzahlung vom AG. ... Meinen Vertrag habe ich am 18.10.2021 unterschrieben und durfte schon ab dem Datum anfangen zu arbeiten und musste nicht den 22.10.2021 abwarten. ... Denn ich habe ein Anspruch auf das Krankengeld und bin darauf angewiesen.
Leserforumvon max1515 | Arbeitsrecht | 5 Antworten | 02.02.2010 10:49
Jetzt sollte ich zum Arbeitsamt weil ich Durch meine lange Krankheit meinen Beruf (Bäckerfachverkäuferin) verloren habe. ... Seit wann wird Krankengeld (KG) gezahlt? ... Sunbee ----------------- "Meine Beiträge stellen lediglich eine persönliche Meinung dar und sind keine Rechtsberatung. " Am 2.2.2010 von max1515 Das weiß ich garnicht ab wann währe denn dieser anspruch ??
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