1.945 Ergebnisse für „anspruch monat“

Leserforumvon louis.hansen | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 04.11.2009 10:09
Hallo zusammen, ich habe folgendes Problem: Ich arbeite innerhalb eines geringfügig beschäftigten Arbeitsverhältnis ( € 400) und in meinem Vertrag steht, dass die vertraglichen Stunden pro Woche 3h bzw. pro Monat 13h betragen. ... Ich bin bspw. diesen Monat für 54h eingeteilt. Nun zu meiner Frage: Habe ich, wenn ich jetzt ordentlich und fristgerecht kündige, einen Anspruch auf die 54h Arbeit (bzw. die Schichten die noch in die Kündigungsfrist fallen)?
Leserforumvon A.M. | Arbeitsrecht | 1 Antwort | 20.07.2008 22:53
Wäre ich vom 01.08.07 bis 31.12.2007 angestellt gewesen, hätte ich Anspruch auf 5/12 Jahresurlaub, soweit ok. ... Zählt der August als voller Monat oder habe ich dann nur 4/12 Anspruch? ... Monat, verfällt der vollkommen?
Leserforumvon Pinkfruit | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 04.12.2015 12:39
Diesen Monat bekam ich von tariflich geregelten 98% des bruttohehaltes, gerade mal ca. 35% . ... Hab ich für die 3 Monate der Firma XY auch noch Anspruch auf Weihnachtsgeld ? ... Am 4.12.2015 von HeHe Wann endet dein A-Verhältnis genau und warum hast du gerade diesen Monat nur 35 % deiner A-Vergütung erhalten?
Leserforumvon Auskio | Arbeitsrecht | 4 Antworten | 09.07.2018 14:46
Jetzt hat aber die Personalabteilung ihr Veto eingelegt und behauptet ich hätte für Januar keinen Anspruch auf Urlaub. ... Somit hast Du Anspruch auf den vollen Jahresurlaub! Am 9.7.2018 von Tasti123 §5 BUrlG "Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer […] Demnach hätte man Anspruch auf 15 Tage.
Leserforumvon winSharp93 | Arbeitsrecht | 12 Antworten | 28.09.2011 16:32
Immerhin ist ja nicht die Rede von "vollen Kalendermonaten", sondern nur von "vollen Monat[en]". Und ich verstehe unter einem vollen Arbeitsmonat nun einmal auch einen "vollen Monat". ... Es handelt sich ja dabei um mehr als einen Monat (Der Monat wäre ja vom 1.7. - 31.7.)
Leserforumvon Mausefrau | Arbeitsrecht | 10 Antworten | 12.02.2007 14:25
Jetzt haben mir schon diverse Leute gesagt, dass man Anspruch auf ein freies Wochenende im Monat hat, also auf einen Sa und einen So zusammenhängend.
Leserforumvon fb404506-70 | Arbeitsrecht | 5 Antworten | 19.11.2018 17:02
In meinen Arbeitsvertrag steht das ich anspruch auf 25 Tage habe , wobei ich aber denke das es für 1 ganzes Jahr steht. ... Nachgeliefert: So liest es sich im BUrlG: "Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer (Bundesurlaubsgesetz) § 5 Teilurlaub (1) Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer a) für Zeiten eines Kalenderjahrs, für die er wegen Nichterfüllung der Wartezeit in diesem Kalenderjahr keinen vollen Urlaubsanspruch erwirbt; b) wenn er vor erfüllter Wartezeit aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet; c) wenn er nach erfüllter Wartezeit in der ersten Hälfte eines Kalenderjahrs aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet. (2) Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Tag ergeben, sind auf volle Urlaubstage aufzurunden. (3) Hat der Arbeitnehmer im Falle des Absatzes 1 Buchstabe c bereits Urlaub über den ihm zustehenden Umfang hinaus erhalten, so kann das dafür gezahlte Urlaubsentgelt nicht zurückgefordert werden." -- Editiert von blaubär+ am 19.11.2018 17:50 Am 19.11.2018 von fb404506-70 Der Scherz dabei ist .. ich habe am 02.04.2018 angefangen und am 31.10.2018 aufgehört... also laut meiner Rechnung sind das über 6 Monate .. ich bin sowieso am überlegen noch eine Entfristungsklage einzureichen Zitat (von blaubär+):25 Tage Urlaubsanspruch bei einem auf sechs Monate befristeten Vertrag wären wirklich seeehr üppig. ... Nachgeliefert: So liest es sich im BUrlG: "Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer (Bundesurlaubsgesetz) § 5 Teilurlaub (1) Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer a) für Zeiten eines Kalenderjahrs, für die er wegen Nichterfüllung der Wartezeit in diesem Kalenderjahr keinen vollen Urlaubsanspruch erwirbt; b) wenn er vor erfüllter Wartezeit aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet; c) wenn er nach erfüllter Wartezeit in der ersten Hälfte eines Kalenderjahrs aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet. (2) Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Tag ergeben, sind auf volle Urlaubstage aufzurunden. (3) Hat der Arbeitnehmer im Falle des Absatzes 1 Buchstabe c bereits Urlaub über den ihm zustehenden Umfang hinaus erhalten, so kann das dafür gezahlte Urlaubsentgelt nicht zurückgefordert werden." -- Editiert von blaubär+ am 19.11.2018 17:50 Am 19.11.2018 von blaubär+ Ja, das ist durchaus eine Härte, dass diese Feiertage am 1.1./1.4./1.5 für AN Nachteile bringen, wenn der Arbeitsbeginn deswegen auf den 2. datiert wird.
Leserforumvon floker | Arbeitsrecht | 1 Antwort | 16.10.2008 18:41
Urlaub bekommt man laut Tarifvertrag, wenn man einen kompletten Monat gearbeitet hat. ... Obwohl ich nur bis zum 29.8 gearbeitet habe, habe ich trotzdem an allen Werktagen im Monat gearbeitet. Habe ich Anspruch auf Urlaub?
Leserforumvon Poohbear72 | Arbeitsrecht | 5 Antworten | 15.12.2022 12:45
Monat, also ab Oktober habe ich Anspruch auf Equal Pay. ... Habe ich für den Monat November Anspruch per Equal Pay auf die Sonderzahlungen obwohl ich in den anderen Monaten mehr verdiene? ... Am 15.12.2022 von Anami dir[quote=Poohbear72]also ab Oktober habe ich Anspruch auf Equal Pay.
Leserforumvon ibizaspace | Arbeitsrecht | 4 Antworten | 08.02.2007 20:01
Ich bin 11 Monate arbeitslos gewesen, wobei ich einen Anspruch von 12 Monaten hatten. ... Jetzt würde ich gerne wissen ob ich überhaupt noch Anspruch auf Arbeitslosengeld habe und wie das berechnet wird? ... Bei 12 Monaten insgesamt noch den 1 restlichen Monat.
Leserforumvon thomasurlaub | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 09.10.2018 11:22
Wie hoch bzw. wie kann ich meinen Urlaubsanspruch errechnen, wenn in meinem Arbeitsvertrag 14 Tage Dienst pro Monat vereinbart sind? ... Aber eben nicht bei diesem Sonderfall mit 14 Tagen Dienst pro Monat. ... Wenn dein U-Anspruch sich nach dem BUrlG bemisst, hast du also einen Anspruch von 24*0,6447=15,47 Tagen, kaufmännisch gekürzt.
Leserforumvon suchmich1983 | Arbeitsrecht | 1 Antwort | 08.09.2008 21:21
Hallo Forum, ich habe eine Frage zum Anspruch auf Arbeitslosengeld. ... Ich war letztes Jahr im Dezember schon einen Monat Arbeitslos gemeldet, habe hier aber kein Arbeitslosengeld bezogen. Nun wäre ich dann jetzt erst 10 Monate am Stück in einer festen Anstellung, hätte ich dann gar keinen Anspruch auf ALG?
Leserforumvon umnairqcuoe | Arbeitsrecht | 15 Antworten | 13.11.2007 20:05
Am 13.11.2007 von nataly Für die zwei Wochen besteht nach § 19 Abs. 2 SGB 5 noch Versicherungsschutz: "§ 19 Erlöschen des Leistungsanspruchs (1) Der Anspruch auf Leistungen erlischt mit dem Ende der Mitgliedschaft, soweit in diesem Gesetzbuch nichts Abweichendes bestimmt ist. (2) 1Endet die Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger, besteht Anspruch auf Leistungen längstens für einen Monat nach dem Ende der Mitgliedschaft, solange keine Erwerbstätigkeit ausgeübt wird. 2Eine Versicherung nach § 10 hat Vorrang vor dem Leistungsanspruch nach Satz 1. (3) Endet die Mitgliedschaft durch Tod, erhalten die nach § 10 versicherten Angehörigen Leistungen längstens für einen Monat nach dem Tode des Mitglieds." ... Am 14.11.2007 von Sunbee 1 @umnairqcuoe im klartext: die gkv ist nicht verpflichtet dich kostenlos einen monat weiter zu versichern, wenn die möglichkeit besteht, über alg1 o. 2 beiträge zu erhalten. kannst es aber gern drauf ankommen lassen. wird später nur mal schwierig, bei der rente und dem nachweis. da wäre dann eine lücke. ich pers.würde leistungen der aa beantragen. sunbee Am 14.11.2007 von nataly Ich zitiere hier mal: Arbeitsrecht Krankenversicherung während Arbeitslosengeld-Sperrzeit Datum: 19.03.05 Ich möchte mein bestehendes Arbeitsverhältnis zum 30.04.05 kündigen. ... Bei der gesetzlichen Krankenversicherung besteht aber die Regelung, dass die Krankenversicherung noch einen Monat nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses Leistungen erbringen muss.
Leserforumvon Totto87 | Arbeitsrecht | 24 Antworten | 11.06.2012 05:44
. ----------------- "" Am 11.6.2012 von blaubär+ Du hast einen U-Anspruch aus dem letzten Jahr und einen für dieses. ... Mit 15 Tagen ist keinesfalls der Urlaubsanspruch abgegolten, da ja der gesetzliche Anspruch mind. 4 Wochen Jahresurlaub beträgt. ... In welchem Monat haben Sie denn die 15 Tage Urlaub genommen?
Leserforumvon eltrash | Arbeitsrecht | 4 Antworten | 17.07.2014 11:13
Mich würde jedoch brennend interessieren, welches Einstellungsdatum auf dem Arbeitsvertrag stehen muss, damit man gleich im ersten Beschäftigungsjahr Anspruch auf Urlaubsgeld hat? Hier der Auszug aus dem Tarifvertrag § 15 Jahressonderzahlungen § 15.1 Nach dem sechsten Monat des ununterbrochenen Bestehens des Beschäftigungsverhältnisses hat der Mitarbeiter Anspruch auf Jahressonderzahlungen in Form von zusätzlichem Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Die Auszahlung des Urlaubsgeldes erfolgt mit der Abrechnung für den Monat Juni eines jeden Jahres, die Auszahlung des Weihnachtsgeldes erfolgt mit der Abrechnung für den Monat November eines jeden Jahres.
Leserforumvon midgard | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 10.01.2022 15:16
Hallo, folgender Fall: Teilzeit Arbeitszeit 120 Stunden pro Monat An manchen Tagen 6, bzw. 7 oder 8 Stunden Schichten Teilweise an Wocheneden (Samstag und Sonntag) Ansonsten [u]grundsätzlich[/u] keine "festen" Arbeitstage, je nach Dienstplan halt.... ... Wesentlich ist herauszufinden, an wie vielen Tagen im Jahr AN tatsächlich gearbeitet hat - das kann man dann in ein Verhältnis setzen zu einem Vollzeit-AN und aus dem Anteil errechnet sich der U-Anspruch des TZ-MA.
Leserforumvon Foma123 | Arbeitsrecht | 9 Antworten | 11.11.2022 08:30
Tritt die AN im Laufe eines Kalenderjahres in den Betrieb ein, so erhält sie für jeden vollen Monat 1/12 der in Satz 1 genannten Leistung. ... Am 11.11.2022 von Holperik [quote=Foma123]Tritt die AN im Laufe eines Kalenderjahres in den Betrieb ein, so erhält sie für jeden vollen Monat 1/12 der in Satz 1 genannten Leistung. ... Ist dieser Punkt von Relevanz für den Anspruch?
Leserforumvon Kebbi | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 18.10.2018 10:33
Am 18.10.2018 von blaubär+ Urlaub gibt's für jeden vollen Monat, nicht für Teilmonate - kann man im BUrlG nachlesen. Folglich erwirbst du in diesem Jahr einen Anspruch für 6 volle Monat, was praktischerweise die Hälfte des Jahresanspruchs ist. -- Editiert von blaubär+ am 18.10.2018 11:11 Am 18.10.2018 von Kebbi Ok, das ist klar.
Leserforumvon Largo303 | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 21.06.2018 09:25
ich befinde mich derzeit in Elternzeit für 1 Monat. ... Ihnen steht grundsätzlich ein Anspruch auf die Provisionszahlung zu, wenn dies arbeitsvertraglich entsprechend geregelt ist. Ihr Anspruch auf Elterngeld wird durch die vor der Elternzeit erarbeitete Provision nicht geschmälert.
Leserforumvon amz568792-30 | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 13.01.2021 13:16
Ich habe mit meinen zukünftigen Chef abgemacht, dass ich am zum 01.09.2021 anfange, weil ich im August noch einen Monat Elternzeit nehmen möchte. Meine Frage ist nun wie die Zeit im August abläuft, wo muss ich Elternzeit für den Monat beantragen. ... Am 13.1.2021 von amz568792-30 Zitat (von dummfragerin):Du musst mind. zwei Monate Elternzeit machen um einen Anspruch auf Elterngeld zu haben.
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