536 Ergebnisse für „arbeit arbeitslosengeld“

Leserforumvon Mia59 | Arbeitsrecht | 1 Antwort | 30.09.2009 13:43
Man spricht hier von Gleichwohlgewährung von Arbeitslosengeld. ... Der Agentur für Arbeit müssen Sie allerdings nachweisen - zum Beispiel durch die Vorlage von Kontoauszügen und Lohn- bzw. Gehaltsabrechnungen -, dass Sie wegen eines nicht unerheblichen Zahlungsverzuges Ihre Arbeit verweigern.
Leserforumvon agio | Arbeitsrecht | 6 Antworten | 07.10.2004 11:56
Ne Frage, habe rei Kinder, bin Arbeitslos und bekommen Arbeitslosengeld. ... Nun habe ich eine Einladung zum Bundesanstalt für Arbeit bekommen, und ich möge doch bitte meine Eigenbemühungen mitbringen. ... Kann mir das Arbeitslosengeld einfach so gestrichen werden ?
Leserforumvon Skatze | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 09.06.2004 13:34
Bekomme ich dann Für den Monat August Arbeitslosengeld wenn ich erst ab September arbeiten möchte? -- Editiert von Skatze am 09.06.2004 13:51:09 Am 9.6.2004 von Petra/Darmstadt Hallo, ich sehe hier zwei Probleme: Wenn du die Arbeit selbst aufgegeben hast droht erstmal eine Sperrzeit von 12 Wochen; es sei denn du kannst nachweisen, dass dir die weitere Arbeit wegen Mobbings nicht zumutbar ist.
Leserforumvon Hellskorpion | Arbeitsrecht | 10 Antworten | 19.10.2010 18:22
Ich hoffe das gehört auch hier rein und habe mal 2 Fragen zum Arbeitslosengeld. ... Die schon, aber das Arbeitslosengeld nicht. ... Beantrage Urlaub für Bewerbungsgespräche und erkläre der Arbeit nicht gewachsen zu sein und das du was neues suchst.
Leserforumvon mdmeinke | Arbeitsrecht | 1 Antwort | 10.12.2011 09:21
Beziehe seit dem 17.1.2011-16.10.2011 Krankengeld, habe dann eine neue Arbeit angefangen am 17.10.2011, war ich dann wieder Krank vom 11.11 -24.11., habe dadurch wieder meine Arbeit verloren - Fristlose Kündigung zum 15.11.2011erfplgte, klage dagegen weil in meinen Fall er die Kündigungszeit von 2 Wochen hätte einhalten müssen, weil ich in der Probezeit noch war, er hätte mich dann erst zum 29.11. kündigen müssen. ... Meine Frage ist diese, wie wird sich das zukünftige Arbeitslosengeld zusammen setzen.
Leserforumvon YokelOEulci | Arbeitsrecht | 1 Antwort | 17.08.2015 09:52
Frage ist, sollte ich sofort Arbeitslosengeld beantragen - bedeutet das ich dann nur zirka 67% seines Gehalts bekomme (Finanzieller Engpaß) - oder weiterhin meinen Lohn was mir zusteht (5 Monaten, bzw. 3 Monaten) beziehen (wahrend ich Arbeit suche). (Oder Arbeitslosengeld beantragen, wenn Lohn noch kommt, Arbeitslosengeld zurückbezahlen an Agentur für Arbeit)? Agentur für Arbeit gibt keine klar Info.
Leserforumvon mine06 | Arbeitsrecht | 1 Antwort | 28.11.2006 13:24
Danch war ich bis 2003 Hausfrau, habe noch nie Arbeitslosengeld beantragt. ... Ich nahm wieder Erziehungsurlaub und wollte mir jetzt eine Arbeit suchen b.z.w. Arbeitslosengeld beantragen.
Leserforumvon suchmich1983 | Arbeitsrecht | 1 Antwort | 08.09.2008 21:21
Hallo Forum, ich habe eine Frage zum Anspruch auf Arbeitslosengeld. Und zwar habe ich ja bereits in einem anderen Thread berichtet, dass ich Probleme mit meiner neuen Arbeitstelle bzw. mit meinem Chef und der Arbeit habe. ... Ich war letztes Jahr im Dezember schon einen Monat Arbeitslos gemeldet, habe hier aber kein Arbeitslosengeld bezogen.
Leserforumvon henry1077 | Arbeitsrecht | 11 Antworten | 04.10.2006 19:54
Kann mir auf Grund dieser Kündigung das Arbeitslosengeld gesperrt werden? ... Habe vor einem Jahr eine Abmahnung bekommen weil ich einen Laptop auf arbeit genutzt habe. ... Er sollte halt seine Arbeit machen und nicht privaten Freizeitvergnuegungen nachgehen.
Leserforumvon Sue_B | Arbeitsrecht | 4 Antworten | 05.11.2004 11:15
Ich würde gerne wissen, ob die Abfindung wirklich mit dem Arbeitslosengeld verrechnet wird und wer diese Abfindung dem Arbeitsamt meldet? ... Ist dies der Fall, wird die Abfindung in keiner Weise auf das Arbeitslosengeld angerechnet. ... Am 6.11.2004 von altona01 Hallo dreamer66, habe auf Ihren Tip hin mal unter Bundesagentur für Arbeit und Abfindung gegoogelt, bin jedoch auf die Schnelle zu keiner Seite gelangt, die da eindeutige Aussagen macht.
Leserforumvon JoeyNickel | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 29.09.2005 12:12
Gruss Joey Am 29.9.2005 von Úedipus für die errechung des alg I zählt nur der ehem. verdienst des antragstellers. es ist egal, was die ehefrau verdient:-) das spielt keine rolle. hier noch mal die definition von arbeitslosengeld I: ALG I erhält auf Antrag, wer: - arbeitslos ist, - sich bei der Bundesagentur für Arbeit als Arbeit suchend gemeldet hat, - die Anwartschaftszeit einer mindestens 12-monatigen versicherungspflichtigen Beschäftigung innerhalb von drei Jahren vor Beginn der Arbeitslosigkeit erfüllt hat und - das 65.
Leserforumvon soberan | Arbeitsrecht | 1 Antwort | 15.03.2007 16:53
Hallo, hat man wenn man selbständig ist (freier Handelsvertreter im Auftrag für eine Firma), dann ein Kind bekommt und daher dieser Arbeit nicht mehr nachgehen kann Anspruch auf Arbeitslosengeld?
Leserforumvon maik123 | Arbeitsrecht | 4 Antworten | 28.02.2006 18:25
Hallo meine Frage ist, wie meine Frau nach Beendigung des Mutterschutzes am einfachsten ohne Sperre Arbeitslosengeld beziehen kann. ... MfG Am 1.3.2006 von maik123 Angedacht ist entweder die Arbeitsstelle nach Beendigung des Muterschutzes aufzugeben oder eventuell die drei Jahre abwarten und eventuell hoffen das sich vielleicht Rahmenbedingungen verbessern wie z.b Kilometerpauschale oder mögliche Arbeit von zu Hause.Würde nur gern wissen ob man gewisse Mitnahmeeffekte sprich Arbeitslosengeld beziehen kann und wenn, welche der beiden Möglichkeiten effektiver wäre. Maik Am 1.3.2006 von venotis Arbeitslosengeld gibt es nur, wenn man der Vermittlung zur Verfügung steht.
Leserforumvon Shadow315 | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 20.12.2011 17:22
Hallo Leute Folgende Situation: Eine Familie mit folgenden Mitgliedern: - Ehemann - Ehefrau - Sohn der Ehefrau (21 Jahre, Stiefsohn vom Ehemann) - Enkeltochter (10 Jahre alt) Leben alle zusammen in einem Miethaus, der Ehemann ist seit Sommer diesen Jahres arbeitslos, bekommt also Arbeitslosengeld. ... Der Mann kann nun erneut eine Arbeit in Vollzeit aufnehmen, hat bereits den ersten Tag gearbeitet und bereit, die neue Arbeit dem Arbeitsamt zu nehmen. ... Dezember wieder anfängt zu arbeiten, ein letztes mal für Januar Arbeitslosengeld vom Arbeitsamt bekommt, ob angerechnet oder komplett.
Leserforumvon Simone75 | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 16.04.2005 10:38
Nun bekommt er Arbeitslosengeld. ... Wird etwas vom Arbeitslosengeld abgezogen? ... Können wir wieder auf IV wechseln, wenn er dann Arbeit bekommt?
Leserforumvon vit | Arbeitsrecht | 1 Antwort | 13.10.2007 11:00
Zuerst muss ich natürlich eine neue Arbeit suchen. ... Ich habe gehört, dass A.amt kann die Auszahlung von Arbeitslosengeld verweigern, mit der Begründung - ich habe extra Arbeit gewechselt um gekündigt zu werden und Arbeitslosengeld zu bekommen.
Leserforumvon pi-user | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 27.02.2023 10:46
Müller hat nach 3 Monate eine neue Arbeit gefunden und er befindet sich in der Probezeit. ... Müller wieder Arbeitslosengeld 1 oder bekommt er kein Arbeitslosengeld 1, weil er in der neuen Firma nicht 12 Monate tätig war? ... Februar 2023 19:41[/editmessage] Am 27.2.2023 von bostonxl Man lese: https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/arbeitslosengeld/finanzielle-hilfen/arbeitslosengeld-anspruch-hoehe-dauer [quote]Um Anspruch auf Arbeitslosengeld zu haben, müssen Sie die sogenannte Anwartschaftszeit erfüllen.
Leserforumvon Leonie82 | Arbeitsrecht | 5 Antworten | 09.06.2004 23:14
Insgesamt hatte man(n)/frau vor diesen ganzen Neuerungen insgesamt 12 Monate Anspruch auf Arbeitslosengeld. ... Dez. 2003) sind das bei 12 Monaten Arbeit - 6 Monate Anspruch 16 Monaten Arbeit - 8 Mon. Anspruch 20 Monaten Arbeit - 10 Monate Anspruch 24 Monaten Arbeit - 12 Monate Anspruch Es stimmt, man muss erstmal 12 Monate innerhalb einer bestimmten Zeit (früher waren es - glaube ich - drei Jahre) gearbeitet haben, um überhaupt einen Anspruch zu haben, aber wie du aus der Aufstellung ersehen kannst, lag der Anspruch dann bei 6 Monaten.
Leserforumvon ihef | Arbeitsrecht | 1 Antwort | 04.11.2010 10:32
Er/Sie hätte aber theoretisch Anspruch auf Arbeitslosengeld 1. ... Gibt es die Möglichkeit dieses Schuljahr als Fortbildung bei der "Agentur für Arbeit" durch zu bekommen ? ( meistens erhält man Arbeitslosengeld etc. bei Fortbildungsmaßnahme weiter... ) Wer hat dazu Agentur für Arbeit "Insiderwissen" ?
Leserforumvon 1marion1 | Arbeitsrecht | 1 Antwort | 26.03.2010 10:00
Hallo, ich hoffe,mir kann jemand helfen.Es geht um das Jahr 2007.Mein Mann war in fester Arbeit und hat nebenher auf selbstständiger Basis Promo gemacht.Vom Feb.bis 23.März hatte er aus selbstständiger Arbeit 1800.-€ eingenommen und wurde im März aus der Nichtselbstständigen Arbeit entlassen.Er hat sich dann Arbeitslos gemeldet,die 1800€ aber nicht angegeben,weil es ja noch vor der Arbeitslosigkeit war.Jetzt haben wir vom Arbeitsamt einen Aufhebungsbescheid bekommen,weil er, und jetzt kommts" 10.04.07-02.07.07 Arbeit aus selbstständiger Arbeit aufgenommen hat!... Wir sollen das Arbeitslosengeld von diesem zeitraum zurückzahlen,obwohl ich schrieb,das die Einnahmen aus dem Gewerbe nur bis März waren!
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