6 Ergebnisse für „arbeit arbeitsstelle umzug urlaub“

Leserforumvon a_wagner_01 | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 13.04.2006 14:57
Ich habe meine momentane Arbeitsstelle fristgerecht gekündigt und beginne zum 15.05.2006 in einer neuen Stellen meine Arbeit. Nun würde ich gerne die 4 Tage Urlaub nehmen die mir zustehen um meinem Umzug zu organisieren da der neue Arbeitsort weiter entfernt ist und ich eine Zweitwohnung nehmen muß. ... Wann soll ich den meinen Umzug regeln?
Leserforumvon go663710-44 | Arbeitsrecht | 10 Antworten | 03.04.2024 09:43
(Es könnte allerdings noch Nebenbedingungen geben; unter Vorbehalt: ich habe eine vage Erinnerung aus einem TV, dass diese Befreiung dann gewährt wird, wenn der Umzug dazu dient, näher zur Arbeitsstelle zu wohnen./ [editmessage]-- Editiert von User am 3. ... (Es könnte allerdings noch Nebenbedingungen geben; unter Vorbehalt: ich habe eine vage Erinnerung aus einem TV, dass diese Befreiung dann gewährt wird, wenn der Umzug dazu dient, näher zur Arbeitsstelle zu wohnen.... Grundsätzlich wird nur die geleistete Arbeit bezahlt.
Leserforumvon Tina79123 | Arbeitsrecht | 10 Antworten | 10.04.2017 11:53
Ich bin bereits vor meinem Umzug bei meinem Arbeitgeber gewesen und hatte angefragt wegen der Erstattung der Fahrtkosten. Ich muss mit dem Zug zur Arbeit pendeln. ... Auch das sind rein private Gründe, die nichts mit der Arbeitsstelle zu tun haben.
Leserforumvon TF1970 | Arbeitsrecht | 14 Antworten | 08.08.2017 08:10
Zudem kann ein unwilliger AN auch nicht zur Arbeit gezwungen werden. ... Zudem kann ein unwilliger AN auch nicht zur Arbeit gezwungen werden. ... Somit 1 Woche krank -> 1 Woche Urlaub mit Umzug -> seit gestern wieder krank.......
Arbeitsweg zumutbarkeit 5 von 5 Sterne
Leserforumvon starchild256 | Arbeitsrecht | 29 Antworten | 06.10.2012 20:03
(Bei angenommenen 250 Arbeitstage im Jahr - 30 Tage Urlaub - 10 Tage Krank und Feiertage = 210 Tage davon 80% = 168 Tage mit dem Rad je 70 km = 11760km / Jahr. ... Wie wärs mit nem Umzug? ... wer soll bitte einen umzug bezahlen??
Leserforumvon PapstFnord | Arbeitsrecht | 20 Antworten | 08.07.2011 10:32
Hallo, folgender Fall: Ich habe meinen Arbeitsvertrag am 30.06. zum 31.07. gekündigt, da ich ab 01.08. eine neue Arbeitsstelle antreten werde. ... Es wäre ja zur Arbeit gegangen, aber es ging wirklich nicht. ... Zusammenfassend bedeutet das ja weniger Lohn für mehr Arbeit.
1