2.767 Ergebnisse für „arbeitgeber arbeitnehmer kündigung“

Leserforumvon fhg21 | Arbeitsrecht | 18 Antworten | 12.01.2021 17:10
Hatte der Arbeitgeber überhaupt Recht darauf, einen Aufhebungsvertrag NACH einer ordentlichen Kündigung zum 31.01 durch den Arbeitnehmer unterschreiben zu lassen? ... Hatte der Arbeitgeber überhaupt Recht darauf, einen Aufhebungsvertrag NACH einer ordentlichen Kündigung zum 31.01 durch den Arbeitnehmer unterschreiben zu lassen? ... Ist eine Kündigung nicht möglich, nur weil der Arbeitnehmer den Vertrag nicht unterschreibt.
Leserforumvon riechbert | Arbeitsrecht | 4 Antworten | 08.11.2006 20:22
Kann ein Arbeitnehmer außerordentlich Kündigen - wenn er von seinem Arbeitgeber eine Kündigung erhalten hat - (betriebsbedingte Kündigung) um vor Ablauf der Kündigungsfrist eine neue Arbeitsstelle anteten zu können? Der neue Arbeitgeber besteht darauf, daß der Arbeitnehmer so früh wie möglich anfängt. ... Am 8.11.2006 von venotis quote:Kann ein Arbeitnehmer außerordentlich Kündigen - wenn er von seinem Arbeitgeber eine Kündigung erhalten hat - (betriebsbedingte Kündigung) um vor Ablauf der Kündigungsfrist eine neue Arbeitsstelle anteten zu können?
Leserforumvon kekse | Arbeitsrecht | 5 Antworten | 20.03.2016 17:13
Jedoch ist hier nicht vermerkt ob diese Kündigungsfristen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gelten oder nur für den Arbeitgeber. ... Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer auf Verlangen den Kündigungsgrund unverzüglich schriftlich mitteilen. ... Nirgends steht ob dies nur für Arbeitgeber oder für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gilt.
Leserforumvon robby61 | Arbeitsrecht | 11 Antworten | 24.03.2019 12:00
Im übrigen ist eine Kündigung ohne Begründung rechtmäßig, denn der Arbeitgeber ist nicht in der Pflicht diese zu begründen. ... Ist die Kündigung unwirksam, gewinnt der Arbeitnehmer die Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht (Was denn auch sonst?). Möglicherweise legt daraufhin der Arbeitgeber gegen diese Entscheidung Berufung ein und es gibt ein Wiedersehen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer vor dem Landesarbeitsgericht - mit ungewissen Ausgang.
Leserforumvon katjakimvbglg | Arbeitsrecht | 6 Antworten | 23.09.2016 21:29
Hallo Besteht bei kündigung durch arbeitnehmer lohntfortzahlung pünktlich wenn der arbeitnehmer vor dem zahltag die kündigung (fristgerecht) einreicht????? Beispiel meiner frage; der arbeitnehmer bekommt immer zum ende des monarts lohn (über 8 jahre betriebsangehörig),nun kündigt der arbeitnehmer vor dem lezten des monats (durch urlaubs abwesenheit ging die kündigung eine woche vordem Zahltag ein), muss der arbeitgeber dann in diesem falle das geld noch pünktlich bezahlen zum monatsende??? ... Der Arbeitnehmer ist bis zum letzten Tag der Kündigungsfrist Angestellter und der Arbeitgeber ist verpflichtet bis dahin auf den Lohn zu zahlen.
Leserforumvon Montag180 | Arbeitsrecht | 7 Antworten | 07.09.2015 14:05
Gilt ja die 4 Wochen Frist für Kündigung durch den Arbeitnehmer, aber 3 Monate für Kündigung durch den Arbeitgeber. Nun möchte der Arbeitnehmer zum 01.01.2016 einen neuen Job antreten. ... Bei a) wäre der Arbeitnehmer ja 2,5 Monate ohne Job bei b) wäre es die für den Arbeitnehmer bestmögliche Variante.
Leserforumvon sandra2011 | Arbeitsrecht | 9 Antworten | 29.01.2011 08:35
Der Arbeitgeber wird ja bald sowieso pleite gehen, da er die Löhne nicht mehr zahlt. ... Damit stellt sich die Frage, ob der Arbeitgeber den Arbeitsausfall vergüten muß. ... Lohnrückstände bringen den Arbeitgeber daher ab dem Zeitpunkt einer berechtigten Arbeitsverweigerung durch den Arbeitnehmer in eine rechtlich und wirtschaftlich ungünstige Lage.
Leserforumvon Steffen1988 | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 29.10.2013 19:47
Auf was bezieht sich dieser Satz im Vertrag , auf den Arbeitnehmer oder Arbeitgeber? Wann wäre der richtige Zeitpunkt die Kündigung einzureichen oder kann die Chefin auf den 3 Monaten verharren, um ihr eins auszuwischen ?? ... Wenn wir davon ausgehen, dass die Frist für beide Seiten gelten soll, dann müsste die Kündigung spätestens am 31.10. beim AG eingehen. quote:Auf was bezieht sich dieser Satz im Vertrag , auf den Arbeitnehmer oder Arbeitgeber?
Leserforumvon go511600-99 | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 25.03.2019 17:08
Hallo Zusammen, In meinem Arbeitsvertrag habe ich einen Zusatz stehen: "Soweit der Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber auf Grund gesetzlicher Vorschriften nur mit verlängerter Frist gekündigt werden kann, gilt diese verlängerte Kündigungsfrist auch für die die Kündigung durch den Arbeitnehmer."
Leserforumvon LukyLuke | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 21.01.2009 14:55
Eine für den Arbeitgeber geltende Kündigungsfrist gilt gleichermaßen für den Arbeitnehmer. ... Der Arbeitgeber zahlt die Löhne seit ca. 2 Jahren mit einer Durchschnittlichen Verspätung von 2 Monaten und in Raten. ... Verspätete Lohnzahlungen sind nach meienr Kenntnis kein Grund für eine fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer.
Leserforumvon Ilka35 | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 24.01.2004 00:38
Brauche mal wieder Rat: Wie kann ein Vorgesetzter im öffentlichen Dienst einen Angestellten kündigen, ohne daß der Arbeitnehmer anschließend vom Arbeitsamt eine Sperre verhängt bekommt? ... Welchen Grund kann also der Arbeitgeber angeben, bzw. der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitsamt? ... Deshalb wird hier in der Regel die Leistung gesperrt. - Lass Dir eine betriebsbedingte Kündigung geben.
Leserforumvon Djoli | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 14.06.2011 20:11
++++++++++++++++++++++++++++++++ Absender: Arbeitnehmer Arbeitnehmerstraße 1 D-12345 Arbeitnehmerstadt Empfänger: Arbeitgeber Arbeitgeberstraße D-23456 Arbeitgeberstadt Arbeitnehmerstadt, den xx.xx.xxx Kündigung meines bestehenden Arbeitsvertrages Sehr geehrte Damen und Herren, unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist kündige ich hiermit das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis ordentlich und fristgerecht zum xx.xx.xxx. Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt dieser Kündigung und das Aufhebungsdatum des Arbeitsvertrages schriftlich. ... Mit freundlichen Grüßen UNTERSCHRIFT ARBEITNEHMER ----------------- " " -- Editiert am 14.06.2011 20:13 Am 14.6.2011 von altona01 "...unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist kündige ich hiermit das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis ordentlich und fristgerecht zum xx.xx.xxx, hilfsweise zum nächstmöglichen Termin."
Leserforumvon karin.r | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 13.12.2007 12:13
arbeitnehmer ist seit 1990 bei einer firma beschäftigt. im ursprünglichen vertrag steht: es kann mit einer frist von 2 wochen zum wochenschluss gekündigt werden. danach gab es einige veränderungen in der firma, zwischenzeitlich auch mal eine insolvenz und dann im jahr 2004 einen neuen vertrag. in diesem vertrag ist keine kündigungszeit geregelt. da steht nur: der arbeitgeber ist keiner tarifpartei angeschlossen. falls sich regelbedürftigkeiten ergeben, würde der gültige tarifvertrag des güterkraftverkehrs greifen, ohne das dieser gültigkeit für das beschäftigungsverhältnis erlangt." nun hat der arbeitnehmer seine kündigung eingereicht am 13.12.07 mit dem kündigungsdatum 04.01.2008., weil dies ja in dem 1. arbeitsvertrag so steht mit den 2 wochen zum wochenschluss. ausserdem wurde auch nichts vereinbart bzgl. der rückzahlung des weihnachtsgeldes. dieses wurde sowieso schon um die hälfte gekürzt, so daß sich nun die frage stellt, ob man dieses weihnachtsgeld ohne irgendeine regelung zurückzahlen muss. ich weiss, das ist eine schwierige lage, aber vielleicht hat der ein oder andere ja schon die nötigen erfahrungen und kann mir weiterhelfen. solange sag ich erstmal danke schön und gruss karin.r Am 13.12.2007 von blaubär49 .. wenn wegen des weihnachtsgeldes nichts vereinbart ist, brauchst du dir auch keine sorgen zu machen. .. hinsichtlich der kündigung dürfte wohl der zweite vertrag gelten, wobei unklar bleibt, ob nun dieser tv greift - wenn nicht, müssten die allg. gültigen gesetze greifen, hier: §622 bgb. wobei unklarheiten zulasten des ag gehen und du dir die günstigere möglichkeit aussuchen kannst.
Leserforumvon Alibi081 | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 21.03.2023 06:00
es geht um die Beendigung - Kündigung eines bestehenen Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer. ... Oder muss die Kündigung bereits viel früher durch den Arbeitnehmer erfolgen? ... Am 21.3.2023 von Holperik [quote=Alibi081]Zeit für den Ausspruch der Kündigung[/quote] Auch noch zu beachten wäre, dass der "Aussspruch" nicht reicht, die schriftliche Kündigung muss dem Arbeitgeber auch spätestens am letzten Tag der Frist zugehen, d.h. konkret in seinem Briefkasten landen oder abgegeben.
Leserforumvon Jeany25 | Arbeitsrecht | 17 Antworten | 16.07.2018 16:49
Wo der Arbeitnehmer und Arbeitgeber beide unterschrieben haben. ... Mit freundlichen Grüßen Name Datum: Arbeitnehmer:...... ... Hätte der Arbeitgeber denn der Kündigung schon widersprechen können?
Leserforumvon rhetorischfrager | Arbeitsrecht | 6 Antworten | 22.12.2012 19:56
Klar kann er das, das "interessante" Ende könnte dann eine fristlose Kündigung sein, wenn er beispielsweise mit diesem Wissen eine Abfindung erreichen will. ----------------- "Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! ... Frage zum Kommentar 1: Würde eine fristlose Kündigung bedeuten, der Vertrag würde fristlos beendet, und der Arbeitnehmer bekommt Arbeitslosengeld, oder der Vertrag wird fristlos beendet, und der Arbeitnehmer bekommt kein Geld? ... Hier geht es dann u.U. um Schadensersatzansprüche der Konkurrenz und u.U. strafrechtliche Konsequenzen. quote:Würde eine fristlose Kündigung bedeuten, der Vertrag würde fristlos beendet, und der Arbeitnehmer bekommt Arbeitslosengeld, oder der Vertrag wird fristlos beendet, und der Arbeitnehmer bekommt kein Geld?
Leserforumvon Kanu22 | Arbeitsrecht | 5 Antworten | 21.05.2022 12:59
Kann der Arbeitnehmer Ende Mai kündigen Mitte Juni 2 Wochen in Urlaub gehen und dann ab Juli bei neuen Arbeitgeber weiterarbeiten ? ... Sollte der Arbeitnehmer, lieber mit den neuen Arbeitgeber, so verhandeln, dass er ab August erst antretet, respektive Ende Juni beim jetzigen Arbeitgeber kündigt. ... Am 21.5.2022 von Harry van Sell [quote=blaubär+]Man hat zwar schon 'Pferde kotzen gesehen',[/quote] Aber weitaus weniger, als Arbeitgeber die nach Kündigung unfair wurden ...
Leserforumvon Frag-O-Fon | Arbeitsrecht | 1 Antwort | 15.07.2018 13:03
Hier die Fragen: - Wenn ich mehr Resturlaub habe - als die längste Kündigungsfrist durch den Arbeitnehmer wäre - kann ich dann quasi kündigen und brauche am nächsten Tag gar nicht wiederkommen ohne meinen Restgehaltsanspruch zu gefährden? ... - Wenn mir der Arbeitgeber aus freien Stücken meinen Resturlaub aus dem alten Jahr nicht "wegstreicht" - (so habe ich jetzt zum Beispiel noch insg. 33 Tage Urlaub inkl. der Tage vom neuen Jahr) - gilt das auch bei einer Kündigung durch den Arbeitnehmer oder würden dabei die Tage aus dem Altjahr entfallen und nur der Mindesturlaub überbleiben? ... Meine Argumentation kenne ich selbst am Besten. - Wie lange dauern gerichtliche Auseinandersetzungen sollte sich mein Arbeitgeber danach z.B. weigern das Restgehalt zu zahlen?
Leserforumvon guest-12311.03.2019 13:31:50 | Arbeitsrecht | 5 Antworten | 21.12.2018 11:29
Frage : -Muss der Arbeitgeber nachweisen, dass der Arbeitnehmer die Kündigung bekommen hat oder muss der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber gegenüber nachweisen, dass dieser keine Kündigung bekommen hat ? ... Also wenn der Arbeitnehmer abstreitet, eine wirksame Kündigung bekommen zu haben, muss der Arbeitgeber nachweisen, dass er eine wirksame Kündigung zugestellt hat, oder ? ... Zitat (von Shindy2015):Frage : -Muss der Arbeitgeber nachweisen, dass der Arbeitnehmer die Kündigung bekommen hat oder muss der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber gegenüber nachweisen, dass dieser keine Kündigung bekommen hat ?
Leserforumvon amz553452-34 | Arbeitsrecht | 7 Antworten | 01.08.2020 14:04
Die einzige Information die wir über Arbeitnehmer X haben ist die, der 2 jährigen Betriebszugehörigkeit und, dass Arbeitgeber F ihn ordentlich kündigen möchte.... 622 Absatz 1. : regelt ja nur die Fristen für den Arbeitnehmer....die des Arbeitgebers sind ja in Absatz 2 geregelt...Absatz 4 Satz 2 regelt die Ausnahme für diese Regelungen für den Arbeitgeber: Mir ist hierbei nicht ersichtlich ob Absatz 4 Satz 2 in meinem Fall greifen würde. ... Absatz 1 gilt im Übrigen für beide Seiten für Arbeitgeber wie für Arbeitnehmer in den ersten zwei Jahren eines Beschäftigungsverhältnisses. ... Also dass iich mich anstatt auf Abs.4 auf Absatz 5 beziehe und sage, z.B dass aufgrund der Grösse des Betriebs eine Kündigung möglich wäre...da der Betrieb unter 50 MA hat
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