10 Ergebnisse für „arbeitgeber arbeitsamt job kunde“

Leserforumvon Molly021212 | Arbeitsrecht | 8 Antworten | 10.07.2013 10:13
Die ehemalige Kollegin hat mir geraten, mich ans Jobcenter zu wenden, da der "Chef" da noch Kunde sei. ... " Am 11.7.2013 von Molly021212 Moin zusammen, nein, das "Praktikum" war leider nicht mit dem JobCenter abgestimmt, - ich selbst war da nie "Kunde" ("nur" beim Arbeitsamt), aber der Typ der sich "Chef" nennt, bezieht über das Jobcenter noch Geld. ... Vielen Dank noch mal, lieben Gruß von Molly ----------------- "" Am 11.7.2013 von wirdwerden Du hast also nichts mit dem Job-Center zu tun.
Leserforumvon gooshie | Arbeitsrecht | 14 Antworten | 26.11.2007 15:52
Ich hätte wenn ich diesen Job so erklärt bekommen hätte wie ich ihn nun habe, NIEMALS angetreten und angenommen. ... Die Zeit, die das "Sichbedauernlassen" hier kostet, hättest Du/hätten Sie sich nehmen können, um sich auf einem Arbeitsmarktportal wie arbeitsagentur.de einzutragen (und zwar nicht anonym, da sonst kein Arbeitgeber anfragt(!) ... Danke euch für eure komentare, beim doc war ich schon, und binwegen meinen bauchschmerzen die ja ja nur real habe erstmal krank. ich habe ja einen abteilungsleiter, der bemüht ist etwas spass daraus zu holen, ich dachte mir schon ich rufe den mal an, und sag ihm durch die blumen das der job für mich nichts ist, vielleicht kündigt er mich ja,weiß n
Leserforumvon Charlie3 | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 23.04.2006 15:34
Hallo, mein Problem ist, das ich überhaupt nicht mehr mit mein Arbeitgeber klar komme. ... Wenn ich einen Kunde abkassiere dann zähle ich mehrmals das Geld. ... Meine frage lautet, kann ich da selber kündigen, ohne das Arbeitsamt mir eine Sperre gibt?
Leserforumvon Frank Elstner | Arbeitsrecht | 46 Antworten | 28.11.2018 23:25
Wen/was meinst du mit Arbeitsamt? ... Wen/was meinst du mit Arbeitsamt? ... Das kostet den Arbeitgeber keinen Cent, denn der Praktikant erhält ja Leistungen "vom Amt".
Leserforumvon Cab89 | Arbeitsrecht | 10 Antworten | 15.07.2015 19:58
Und wenn der AG keine Gaunerehre hat sondern nur ein ganz Fieser ist schreibt er in die Bescheinigung ans Arbeitsamt : "AN hat um Entlassung gebeten". ... Ich mache nunmal viele Dinge die kein Kunde bezahlen würde aber trotzdem nötig sind. ... Des Weiteren profitiert Ihr Arbeitgeber von dieser, Ihrer, Leistung, ohne das, finanziell, zu honorieren.
Leserforumvon Nicole25 | Arbeitsrecht | 74 Antworten | 28.01.2011 19:18
Und das Arbeitsamt würde das wohl verlangen. ... - den Arbeitgeber! ... - den Arbeitgeber!
Leserforumvon Largo303 | Arbeitsrecht | 40 Antworten | 20.08.2020 09:02
Jammern tue ich nicht, mein Job führe ich weiterhin aus. ... Nur, wie der Arbeitgeber seinen Betrieb managed, das ist dessen Angelegenheit, nicht Deine. ... Nur, wie der Arbeitgeber seinen Betrieb managed, das ist dessen Angelegenheit, nicht Deine.
Leserforumvon duwieich | Arbeitsrecht | 46 Antworten | 15.01.2015 08:42
Die Kosten der Untersuchung muss dann der Arbeitgeber tragen. ... Es geht offensichtlich darum, festzustellen, ob Du den Job überhaupt noch ausüben kannst, oder krankheitsbedingt gekündigt wirst. ... Ich weiss nicht, wie wichtig Dir dieser Job ist.
Leserforumvon guest-12317.05.2020 23:52:12 | Arbeitsrecht | 25 Antworten | 07.05.2020 21:50
Kleine Information noch dazu : Ich Arbeite in einen Laden, die Schikane können 3 Mitarbeiter und 1 Kunde Bestätigen. ... Das Arbeitsamt sagt das ich eine Stellungsnahme abgeben muss wenn ich selber Kündige und dann entschieden wird. ... Dem Attest ist nicht zu entnehmen, dass der jetzige Job unzumutbar wäre.
Leserforumvon Payback99 | Arbeitsrecht | 62 Antworten | 30.10.2012 18:27
Die Arbeitgeber sind hier in der Beweislast, dass es nicht zu einer kurzfristigen Schwankung der Auftragslage kam, sondern zu einem längerfristigen Problem. ... Behauptet der Arbeitgeber, allein der außerbetriebliche Grund habe das Bedürfnis für eine Weiterbeschäftigung entfallen lassen, bindet er sich also selbst an die von ihm so gesehenen Sachzwänge, kann das Gericht in vollem Umfang nachprüfen, ob die vom Arbeitgeber behaupteten außerbetrieblichen Umstände für die Kündigung zum Zeitpunkt der Kündigung tatsächlich vorlagen und zukünftig zu einem dauerhaften Rückgang des Beschäftigungsvolumens führen. ... Es kann geschehen, dass bereits einen Tag nach Ausspruch der Kündigung ein neuer Kunde kurzfristig Bedarf für einen Arbeitnehmer und dessen Einsatz anmeldet (Dahl BB 2003, 1626, 1627).
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