36 Ergebnisse für „arbeitgeber direktionsrecht anordnen“

Leserforumvon niedersachsen16 | Arbeitsrecht | 14 Antworten | 05.07.2016 09:50
Arbeitgeber bezieht sich auf das Direktionsrecht und zieht bereits nach 5 Std 45 Min Pause ab. ... Natürlich kann der AG auch bereits vorher Pausen anordnen. ... Lage und Verteilung der Arbeitszeit ein Direktionsrecht zu.
Leserforumvon ralbrecht | Arbeitsrecht | 7 Antworten | 20.10.2008 22:10
Hallo, Ich wollt emich mal erkundigen wie man das sieht, dass Weihnachtsfeier vom Arbeitgeber angordnet werden. ... *anordnen* ist also nicht drin. ... Am 21.10.2008 von blaubär49 ... der witz ist: wenn der chef anwesenheit anordnet, ist es auf jeden fall arbeitszeit.aber er ordnet etwas an, was durch das direktionsrecht nicht gedeckt ist.
Leserforumvon DieFee | Arbeitsrecht | 10 Antworten | 04.12.2022 10:42
Im Vertrag steht: "die genaue Arbeitszeit, einschließlich deren Verteilung und Lage legt der Arbeitgeber unter Berücksichtigung der betrieblichen Erfordernisse nach billigem Ermessen fest'. ... Es gehört übrigens generell zum Direktionsrecht des AG zu bestimmen, wann, wo, wie und mit welchen Mitteln ... der AN seiner Arbeit nachzugehen hat. ... Am 4.12.2022 von eh1960 [quote=DieFee]Im Vertrag steht: "die genaue Arbeitszeit, einschließlich deren Verteilung und Lage legt der Arbeitgeber unter Berücksichtigung der betrieblichen Erfordernisse nach billigem Ermessen fest'.
Leserforumvon go540747-94 | Arbeitsrecht | 9 Antworten | 07.03.2020 15:16
Zwar ist es richtig, dass der AG sein Direktionsrecht ausübt, wenn er Schicht- bzw. ... Der AG kann vom Direktionsrecht gebrauch machen und Überstunden anordnen ABER diese müssen eine für den Betrieb wichtige Begründung haben und in Absprache mit den Mitarbeitern festgelegt werden. ... Der AG kann vom Direktionsrecht gebrauch machen und Überstunden anordnen ABER diese müssen eine für den Betrieb wichtige Begründung haben und in Absprache mit den Mitarbeitern festgelegt werden.
Leserforumvon woo__ | Arbeitsrecht | 14 Antworten | 12.11.2012 01:14
Wenn die Schichtgestaltung durch die Arbeitnehmer nicht hinhaut, übt der Arbeitgeber sein Direktionsrecht aus. -- Editiert mepeisen am 12.11.2012 12:31 Am 12.11.2012 von wirdwerden Warum wird nur immer "das war schon immer so" mit "Gewohnheitsrecht" verwechselt? Das eine hat doch mit dem anderen so ganz und gar nichts zu tun. wirdwerden ----------------- "" Am 12.11.2012 von hiphappy Mir fällt gerade noch eine weiterführende Frage dazu ein: Ausgehend von einem normalen Arbeitsvertrag (kein Schicht, 8-16 Uhr oder ähnlich): darf ein Arbeitgeber einmalig eine Nachtschicht anordnen (weil z.B. ... Geht das Direktionsrecht so weit?
Leserforumvon Markus Roller | Arbeitsrecht | 18 Antworten | 22.01.2022 17:29
Folglich kann ein neuer Chef nicht einfach anordnen, wann AN zu arbeiten habe. ... Das fällt unter sein Direktionsrecht. ... [/quote] Die Entscheidung ist in sich absolut nachvollziehbar und m.E. durch das Direktionsrecht des Arbeitgebers gedeckt.
Leserforumvon Ticki | Arbeitsrecht | 8 Antworten | 05.07.2011 17:50
Darf das der Arbeitgeber - ständig die Schichten ändern? ... Kann das der Arbeitgeber anordnen? ... Mit dem Bekanntgeben (Aushängen) ist das Direktionsrecht des Arbeitgebers verbraucht. " zum direktionsrecht noch interessanter der zweite link 'arbeit im frei' - zum direktionsrecht überhaupt.
Leserforumvon nokiomk | Arbeitsrecht | 6 Antworten | 04.10.2010 17:18
Jedoch hat mich der Arbeitgeber gar nicht gefragt ob ich an diesem Tag arbeiten kann. ... Er darf auch entweder Rufbereitschaft oder Überstunden anordnen und ist auch berechtigt, die in einem Dienstplan im Voraus getroffene Anordnung zu ändern . Gebunden ist der Arbeitgeber bei seiner Entscheidung nur durch Gesetz, Kollektiv- und Einzelarbeitsvertragsrecht.
Leserforumvon We Welle | Arbeitsrecht | 15 Antworten | 27.07.2008 21:39
Hallo, darf ein Chef seinem Mitarbeiter im Rahmen einer Abmahnung anordnen, dass dieser Mitarbeiter ab sofort ein Kranken-Attest ab dem 1. ... Oder sein Direktionsrecht mißbraucht? ... Institutionell abmahnungsberechtigt können im Betrieb neben dem Arbeitgeber, d.h. dem Geschäftsführer oder dem Vorstand, auch Abteilungsleiter oder Personalleiter sein.
Leserforumvon DougHH78 | Arbeitsrecht | 12 Antworten | 03.03.2017 17:11
Das ist sein Direktionsrecht, und wenn er das so anordnet, gilt das auch Am 3.3.2017 von DougHH78 Auch wenn ich nur 3,5 oder 4 Stunden arbeite? Und laut diesem Link http://www.zeit.de/karriere/beruf/2013-04/arbeitsrecht-pausenregelung-arbeitgeber sieht der Gesetzgeber bei einer Arbeitszeit unter sechs Stunden nicht die Notwendigkeit eine Pause einzulegen -- Editiert von DougHH78 am 03.03.2017 18:25 Am 3.3.2017 von altona01 Arbeitgeber dürfen mehr Pausen anordnen als gesetzlich vorgesehen sind, aber eben nicht weniger. Der Arbeitgeber darf durchaus Pausen nach von ihm festgelegten Zeitabschnitten anordnen, auch das fällt unter sein Direktionsrecht.
Leserforumvon UserLE | Arbeitsrecht | 4 Antworten | 10.08.2016 13:42
Der Arbeitgeber hat nicht unterzeichnet, noch nicht einmal seinen Namen und Anschrift bei "Angaben zur Beschäftigung - vom Arbeitgeber auszufüllen" aufgeschrieben. ... Hier kann der AG sehr wohl bei weniger Arbeitsanfall anordnen, dass die Überstunden abzubauen sind. ... Im Hinblick auf die Lage der Arbeitszeit steht dem AG grundsätzlich ein Direktionsrecht zu.
Leserforumvon Steffilenz | Arbeitsrecht | 8 Antworten | 11.11.2017 01:05
Im Hinblick darauf dass die unterrichtsfreien Zeiten über die gesetzlichen bzw tarifvertraglich geregelten Ansprüche auf Urlaub bzw sonstige Freistellung unter Fortzahlung des Entgelts hinausgehen ordnet der Arbeitgeber eine entsprechend erhöhte tatsächliche Arbeitszeit außerhalb der unterrichtsfreien Zeit unter Berücksichtigung eines Zeitraumes von einem Jahr an. die in Satz 1 getroffene Regelung kann der Arbeitgeber im Rahmen billigen Ermessens abändern. der Arbeitgeber ist wegen des wechselnden Arbeitsanfalls aufgrund der schwankenden Schülerzahlen berechtigt die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit einseitig je nach Bedarf und bis zu einem Fünftel auf der Zeit bis zu 17, 33 Wochenstunden zu reduzieren wenn und soweit der durch diese Schwankungen veränderte Lehrkräfte bedarf dies erforderlich macht. Der Arbeitgeber kann die Arbeitszeit in diesem Rahmen von 17, 33 bis 21,6 sechs Wochenstunden je nach Bedarf per Direktionsrecht anordnen das heißt soweit erforderlich erhöhen oder reduzieren. eine Änderung der durchschnittlichen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit kündigt der Arbeitgeber der Beschäftigten rechtzeitig vor deren Beginn an. sofern der Arbeitgeber von seinem Recht nach Absatz 3 die Arbeitszeit innerhalb des festgelegten Rahmens per Direktionsrecht anzuordnen gebraucht macht verändert sich auch die für die Einarbeitung der sogenannten ferienüberhang erforderliche Arbeitszeit Absatz 3 die Arbeitszeit innerhalb des festgelegten Rahmens per Direktionsrecht anzuordnen gebraucht macht verändert sich auch die für die Einarbeitung der sogenannten ferienüberhang erforderliche Arbeitszeit Absatz 2 entsprechend. die Beschäftigte ist im Rahmen begründeter betrieblicher und dienstliche Notwendigkeit zur Leistung von sonntags Feiertags nach Wechselschicht und Schichtarbeit sowie Bereitschaftsdienst Rufbereitschaftsdienst Überstunden und Mehrarbeit verpflichtet. Sollte es wegen einer Änderung der Verhältnisse notwendig werden die im paragraph 1 Absatz 2 vereinbarte durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit bzw Unterrichtsverpflichtung anzupassen verpflichtet sich die Beschäftigte nach Aufforderung durch den Arbeitgeber mit dem Ziel einer Einigung über eine andere Arbeitszeit bzw Unterrichtsverpflichtung zu verhandeln damit eine Änderungskündigung vermieden werden kann.
Leserforumvon Huette85 | Arbeitsrecht | 6 Antworten | 28.11.2015 19:49
Der Arbeitgeber hat das Direktionsrecht bezüglich der Arbeitszeiten. Am 28.11.2015 von Huette85 Der Arbeitgeber, also die Eigentümerin des Hotels könnte das festlegen und entscheiden? ... Die kann auch anordnen, daß Sie in Dauer-Frühschicht arbeiten.
Leserforumvon stephaniep | Arbeitsrecht | 5 Antworten | 19.03.2020 19:03
Ich starte am 1.4. meine neue Tätigkeit bei einem neuen Arbeitgeber. ... Dein AG kann eventuell von seinem Direktionsrecht Gebrauch machen und Wochenendarbeit anordnen. 1.
Leserforumvon Sandra7272 | Arbeitsrecht | 5 Antworten | 24.03.2020 15:15
Kann der Arbeitgeber in diesem Fall Zwangsurlaub und Minusstunden anordnen? ... Am 24.3.2020 von Harry van Sell Zitat (von blaubär+):Dass der AG Urlaub anordnet, ist nach BUrlG nicht vorgesehen, Einfach mal wo anders schauen - es gibt ja noch das Direktionsrecht.
Leserforumvon WebJumper | Arbeitsrecht | 9 Antworten | 28.09.2012 18:17
Jedoch wird kein Arbeitgeber unnütze Überstunden anordnen. ... Das Weisungsrecht (Direktionsrecht) berechtigt den Arbeitgeber nicht dazu, vom Arbeitnehmer Überstunden zu verlangen. ... In solchen, extrem seltenen echten Notsituationen kann der Arbeitgeber einseitig Überstunden anordnen. ...
Leserforumvon RrKOrtmann | Arbeitsrecht | 9 Antworten | 21.11.2020 11:41
Aus der vereinbarten Bereitschaft zur Ableistung von Plusstunden sieht S. ihren Arbeitgeber ebenfalls nicht als berechtigt an, ihr bis zum Jahresende noch eine 252., 253. und weitere Schichten anordnen zu können. ... Das Direktionsrecht helfe dem Arbeitgeber ihrer Ansicht nach hier auch nicht weiter, da die Vertragsbestimmung der kalenderjährlichen durchschnittlichen täglichen Arbeitszeit vorrangig sei: § 106 Gewerbeordnung "Der Arbeitgeber kann Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen, soweit diese Arbeitsbedingungen nicht durch den Arbeitsvertrag, Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, eines anwendbaren Tarifvertrages oder gesetzliche Vorschriften festgelegt sind." ... Schichten angeordnet hat, kann er keine weiteren Schichten mehr anordnen.
Leserforumvon FSVGN | Arbeitsrecht | 11 Antworten | 14.10.2007 11:48
Hallo weis einer ob der Arbeitgeber im Öffentlichen Dienst nach TVÖD eine Regelmäßige Mehrarbeit in einem Dienstplan Monate im voraus anordnen darf. ... Die Mitarbeiter die die Mehrarbeit verrichten müssen wurden rein nach Direktionsrecht ausgewählt.
Leserforumvon Sonne2019 | Arbeitsrecht | 8 Antworten | 01.06.2017 22:21
Arbeitszeit und Pausenregeln unterliegen dem Direktionsrecht des Arbeitgebers. D.h. der Arbeitgeber bestimmt und der Arbeitnehmer hat zu folgen. ... Gibt es keinen Betriebsrat, kann der Arbeitgeber einseitig bestimmen.)
Leserforumvon Sanne*25* | Arbeitsrecht | 11 Antworten | 20.01.2021 17:47
Ich bat meinen Arbeitgeber um einen Aufhebungsvertrag zum 31.03.2021. ... Wenn es keine vertragliche Grundlage zum Überstundenabbau gibt, kann der AG sein Weisungsrecht gebrauchen und dies anordnen. ... Der AG hat mit Veröffentlichung des Dienstplans sein Direktionsrecht ausgeübt, eine Änderung steht ihm nicht mehr beliebig zu.
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