13 Ergebnisse für „arbeitgeber fahrtkosten kosten privat“

Leserforumvon Trueheimer | Arbeitsrecht | 4 Antworten | 10.08.2007 11:36
Welche Kosten werden ersetzt? Erstattungsfähig sind insbesondere Fahrtkosten, Verpflegungskosten und Übernachtungskosten. Die Kosten eines privaten KFZ können, wenn der Arbeitssuchende davon ausgehen darf, dass der Arbeitgeber diese Kosten übernimmt, ebenfalls ersetzt verlangt werden.
Leserforumvon guest-12324.10.2011 13:23:32 | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 08.09.2008 08:47
Kann ich die Hälfte der Fahrtkosten beim AG einreichen? Da es sich ja sozusagen um 50% Arbeitszeit und 50% Privat handelt? ... Je nachdem von wem die Initiative zum Kurs kam und wie dringend er für betriebliche Zwecke benötigt wird, entsprechend beim Arbeitgeber nachfragen, ob die Kosten übernommen werden oder nicht.
Leserforumvon Kernell | Arbeitsrecht | 6 Antworten | 02.11.2018 14:41
Ich habe gefragt ob ich dann lieber mit meinem Privat-PKW fahren darf. ... Jetzt wollte ich wenigstens von meinem Arbeitgeber eine Spendenbescheinigung für die rund 60 Euro Fahrtkosten haben die mir entstanden sind, doch auch das wird mir verweigert. ... Zitat (von Kernell):Jetzt wollte ich wenigstens von meinem Arbeitgeber eine Spendenbescheinigung für die rund 60 Euro Fahrtkosten haben die mir entstanden sind, doch auch das wird mir verweigert.
Leserforumvon leckmaul | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 01.05.2005 11:11
-Steuern=Nettogehalt-Fahrtkosten (??) ... Dabei sollten allerdings sämtliche Kosten vom Arbeitgeber übernommen werden, d.h. auch Reparaturen und Benzin. Hast Du schon einmal ausgerechnet, was so ein Auto, bzw. ein kleineres Auto privat kosten?
Leserforumvon Fanya | Arbeitsrecht | 9 Antworten | 22.10.2019 13:45
Ich überlege zu kündigen, da eine 5 Tage Woche privat mit Kindern und 100km Fahrt zu Arbeitsort und zurück täglich bei mir nicht möglich ist. ... Um Fahrtzeit und Fahrtkosten zu sparen. Zitat (von Fanya):da eine 5 Tage Woche privat mit Kindern und 100km Fahrt zu Arbeitsort und zurück täglich bei mir nicht möglich ist.
Leserforumvon Sveeny | Arbeitsrecht | 6 Antworten | 05.08.2004 19:37
Es kann doch nicht sein, daß es an mir hängen bleibt, dass ich meinen privat PKW zur Verfügung stelle. ... Entweder stellt er dir ein Fahrzeug oder er muss sich an den Kosten angemessen beteiligen. ... Außerdem bist Du noch lange nicht bei 4500€, da für die Zeit, in der Du die Fahrtkosten ersetzt bekommen hast, ja keine Kosten für die Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte angesetzt werden dürfen.
Leserforumvon M8amar34 | Arbeitsrecht | 14 Antworten | 24.05.2020 18:59
Anders als in der Privatwirtschaft hat im öffentlichen Dienst der Arbeitgeber seine Pflicht ausreichend erfüllt, wenn er dem Arbeitnehmer die notwendigen Fahrtkosten erstattet. ... Wenn man den ÖPNV nutzt, kann der Arbeitgeber im öffentlichen Dienst tatsächlich erwarten, dass der Arbeitnehmer eine vorhandene private Monats/Jahreskarte verwendet, um dem Arbeitgeber kosten zu sparen. ... Anders als in der Privatwirtschaft hat im öffentlichen Dienst der Arbeitgeber seine Pflicht ausreichend erfüllt, wenn er dem Arbeitnehmer die notwendigen Fahrtkosten erstattet.
Leserforumvon guest-12331.07.2019 15:18:20 | Arbeitsrecht | 7 Antworten | 31.07.2018 11:01
Liebes Forum, ich habe eine Frage und bitte um Rat: Für das zweite Quartal (April - Juni) habe ich Mitte Juli die Fahrtkosten, die mit meinem Privat-PKW durchgeführt wurden, für meinen Arbeitgeber eingereicht. ... Ich bat um Erstattung von Kosten in Höhe von 131,00 Euro (437 km * 0,30 € / km). ... Mein Arbeitgeber äußert sich leider hierzu nicht.
Leserforumvon bmk1409 | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 07.09.2004 15:21
Ich bekomme die Reisekosten von meinem Arbeitgeber erstattet. ... Ich persönlich glaube das nicht, aber ein Kollege hier in Darmstadt gab mir diesen Hinweis. 2) Habe ich Möglichkeiten meinen Arbeitgeber in irgendeiner Weise dazu zu bringen, meine anfallenden Kosten zu übernehmen? ... Grüsse Michael Sullivan www.outdoor-public.de Am 8.9.2004 von Pumalein Ich zitiere mal aus einem PersonalNewsletter für Arbeitgeber: Fahrtkosten - Wann Sie BahnCard-Kosten übernehmen können Bevor Sie einem Ihrer Mitarbeiter die Kosten für dessen BahnCard ersetzen, müssen Sie rechnen, ob für die Dienstreisen wegen des "privat" angeschafften Jahrestickets tatsächlich weniger Kosten entstehen als dann, wenn Sie die "ganz normalen" Preise für die Einzelfahrscheine für alle im Jahr anfallenden Dienstreisen rechnen.
Leserforumvon Peter100 | Arbeitsrecht | 20 Antworten | 04.01.2011 14:14
. - Der Arbeitgeber kann doch den Azubi nicht nach Belieben versetzen, wenn der Ausbildungsvertrag für Betrieb A vorgesehen ist? ... Es ist aber üblich, wenn man einen MA vorübergehend in einen anderen Betrieb versetzt, die Kosten für Fahrt und ggf. ... Wie verhält es sich wenn der Arbeitgeber den Azubi mit seinem Privat KFZ zu Zulassung schickt.
Leserforumvon duwieich | Arbeitsrecht | 46 Antworten | 15.01.2015 08:42
Die nette Dame am Telefon sagte mir ich wäre von meinem Chef zum Gespräch angemeldet, und ja sie wissen das ich krank bin, mehr wisse Sie auch nicht. ich arbeite seit 2,5 Jahren als Postzustellerin aber nicht bei der Post sondern Privat es steht auch nichts im Arbeitsvertrag von einem Betriebsarzt mir ist völlig neu das es sowas in unserer Firma gibt Ich befürchte das mein Chef mich loswerden will meine Fragen nun sind 1.) muss ich während meiner Krankheit da hin 2.) muss ich meine Befunde vorzeigen 3.) wer übernimmt die Fahrtkosten ----------------- " " Am 15.1.2015 von hamburger-1910 "Das Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers überwiegt in der Regel das Informationsinteresse des Arbeitgebers am Gesundheitszustand des Arbeitnehmers. ... Die Kosten der Untersuchung muss dann der Arbeitgeber tragen. ... Außerdem ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, ein Eingliederungsmanagement anzubieten.
Leserforumvon rastloser | Arbeitsrecht | 20 Antworten | 08.09.2011 19:05
Von meinem Arbeitgeber bekomme ich nach mündlicher Absprache pro Tag 5€ steuerfrei Fahrtgeld (so steht es auch in der Lohnabrechnung). ... Aber was bedeutet "geprellte Fahrtkosten" die Verleihfirma liegt für mich nicht einmal annähernd auf dem Weg zur Entleihfirma. ... quote:Aber was bedeutet "geprellte Fahrtkosten" die Verleihfirma liegt für mich nicht einmal annähernd auf dem Weg zur Entleihfirma.
Leserforumvon Sarath | Arbeitsrecht | 12 Antworten | 05.05.2010 09:03
Sowas kommt natürlich gut an, beim Arbeitgeber. ... Dann ist die Erstattung der Fahrtkosten preisgünstiger, und auch nachvollziehbar. ... Jedoch darf der Arbeitgeber eine solche Absage nicht maßregeln, da er nicht von einer Zusage ausgehen konnte.
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