9 Ergebnisse für „arbeitgeber firma kunde zeugnis“

Leserforumvon snooky1988 | Arbeitsrecht | 31 Antworten | 21.11.2011 12:30
Mein Arbeitgeber selbst hat durch das ganze keinen Schaden erhalten. ... Sein Kunde, sein guter Ruf ?!?!? ... An kündigungstag saß ich dann mit dem Chef der Firma A sowie Firma B zusammen im Büro von Firma B.
Leserforumvon guest-12302.09.2011 14:43:59 | Arbeitsrecht | 9 Antworten | 21.08.2011 17:54
Ein großer Kunde von uns (B) hat kürzlich sämtliche Aufträge bei uns zurückgezogen. ... Da wir weder dich, noch deien Arbeitgeber oder die Firma kennen, wirst du dir wohl selbst welche ausdenken müssen. ... Hierin liegt eine beharrliche Arbeitsverweigerung, die den Arbeitgeber zur fristlosen Kündigung berechtigen kann, die sich negativ im Zeugnis und damit auch für den weiteren beruflichen Lebensweg niederschlagen kann.
Leserforumvon Braunauge79 | Arbeitsrecht | 22 Antworten | 02.02.2016 23:20
Am 4.2.2016 von Braunauge79 nee die hatte der Kunde schon vorliegen. Am 4.2.2016 von Denny1980 Zitat (von Braunauge79):nee die hatte der Kunde schon vorliegen. ... Außer ein MA der ZA-Firma liest die Frage und kennt die Antwort. und: "Vita" steht einfach nur für Lebenslauf, ein Zeugnis ist nicht erforderlich.
Leserforumvon Günni1234 | Arbeitsrecht | 93 Antworten | 11.09.2020 14:54
Wem gehörte die Wandfarbe zum Zeitpunkt der Nutzung, der Kundin oder dem Arbeitgeber? Wenn sie da schon der Kundin gehörte, war es natürlich kein Diebstahl. -- Editiert von altona01 am 11.09.2020 18:32 Am 11.9.2020 von Günni1234 Wem gehörte die Wandfarbe zum Zeitpunkt der Nutzung, der Kundin oder dem Arbeitgeber? ... Im Auftrag der Firma um die Nachstreicharbeiten auszuführen?
Leserforumvon plasticmoon77 | Arbeitsrecht | 20 Antworten | 22.03.2014 21:34
Gut, der Kunde fällt wirklich weg, dass weiß ich seit einem Jahr. ... Es wird nicht mehr reichen, für einen Vollzeitjob, weil genau mein Kunde weggefallen ist... ... Vorrangiges Ziel muss es sein eine neue Anstellung bei einem seriösen Arbeitgeber in Heimatnähe zu finden.
Leserforumvon duwieich | Arbeitsrecht | 46 Antworten | 15.01.2015 08:42
Die Kosten der Untersuchung muss dann der Arbeitgeber tragen. Der jeweilige Arzt darf dem Arbeitgeber in solchen Fällen aber auch nur mitteilen, ob Sie arbeitsfähig sind oder nicht." ... Außerdem ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, ein Eingliederungsmanagement anzubieten.
Leserforumvon Margarethe Schreinemarkers | Arbeitsrecht | 16 Antworten | 05.01.2010 13:10
hallo freunde, ich als kleiner arbeitgeber habe einen mitarbeiter unbefristet beschäftigt. nach und nach hat er immer schlechtere arbeit geleistet. dies wurde von meinem kunden, bei den er tätig ist mehrfach angesprochen. daraufhin hat er eine abmahnung wg. schlechtleistung erhalten. ein paar wochen sind verstrichen... da es nicht besser wurde, hat mir mein kunde die kündigung angedroht. darauf hat mein arbeitnehmer erneut eine abmahnung erhalten. wieder ein par wochen später... nichts hat sich geändert. bis auf die tatsache, dass mein kunde fristlos gekündigt hat. nun möchte ich meinen arbeitnehmer fristgerecht kündigen. gehe aber davon aus, da er eine rechtschutzversicherung hat, dass er auf seinen arbeitsplatz klagen wird. eine gütliche einigung mit abfindung war leider nicht möglich, da er sich dem verweigerte. ich gehe davon aus, dass auch eine güteverhandlung nicht das gewünschte ergebnis bringen wird, da ich diesen mitarbeiter auf keinen fall mehr beschäftigen möchte. was habe ich in dem kammertermin zu erwarten, wenn der ehem. arbeitnehmer auf seinen arbeitsplatz klagt? ... Als AG sollte man sich daher darauf einlassen, eine verhaltensbedingte/personenbedingte Kündigung in eine betriebsbedingte mit einer Abfindung und einem wohlwollenden Zeugnis anzubieten (wohlwollend braucht nicht gut zu sein, ein gutes wird aber vom AN meist verlangt). ... Schwierig ist der Fall schon, den schließlich kann der Kläger behaupten, dass er keine Schlechtleistung erbracht hat, sondern der Kunde nur billig aus dem Vertrag raus wollte.
Leserforumvon Payback99 | Arbeitsrecht | 62 Antworten | 30.10.2012 18:27
Nur, eines ganz klar: auch wenn in "Deiner" Firma viel Arbeit ist, heisst das nicht, dass woanders das Geschäft nicht einbricht. ... Vielleicht mal ein Tipp: wenn da so viel Arbeit über Jahre ist, vielleicht mal direkt anfragen, ob dich die Firma nicht einstellt? ... Es kann geschehen, dass bereits einen Tag nach Ausspruch der Kündigung ein neuer Kunde kurzfristig Bedarf für einen Arbeitnehmer und dessen Einsatz anmeldet (Dahl BB 2003, 1626, 1627).
Leserforumvon Teddy_Teddy | Arbeitsrecht | 16 Antworten | 18.07.2010 12:58
Es geht um folgendes: Ich bin bei der Firma ?? ... Wenn das Büro nicht besetzt ist, könnte sogar ein Kunde oder Lieferant an die Kasse (wenn er von PCs was versteht) Ich kann mir bei keinem Mitarbeiter vorstellen, das er das Geld nehmen würde. ... Warum macht ein Arbeitgeber sowas?
1