28 Ergebnisse für „arbeitgeber firma nebentätigkeit meinen“

Leserforumvon ppp123mitglied | Arbeitsrecht | 1 Antwort | 28.11.2020 14:46
Hallo, ich habe eine Mail von einer Firma bekommen. ... Muss ich meinen derzeitigen Arbeitgeber informieren(Nebentätigkeit)? Nebentätigkeit ist bei uns erlaubt, da ein Arbeitskollege in einem anderen Bereich und einer anderen Firma eine Nebentätigkeit ausübt .
Leserforumvon Malphas | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 02.04.2016 13:58
Bei meinem Arbeitgeber (Callcenter, technische Supporthotline) ist das wegen meiner eingeschränkten zeitlichen Verfügbarkeit (Kitabetreuung nur bis 15 Uhr + längerer Fahrweg) nicht möglich. An unserem neuen Wohnort (wir sind vor kurzem umgezogen) habe ich eine Firma gefunden, bei der ich eine passende Teilzeitstelle antreten kann - Tätigkeit ist die Bearbeitung von Datensätzen aus Anfragen für Finanzprodukte, Recherche und Klärung bei Reklamationen und telefonische Terminierung. ... Ich habe meinen AG telefonisch und per Mail über die Details informiert - er will das noch klären und wird mir, wenn alles klar geht, die Bestätigung schicken, dass ich die Nebentätigkeit aufnehmen darf.
Leserforumvon go511803-16 | Arbeitsrecht | 7 Antworten | 17.03.2020 18:41
Guten Abend hätte eine frage,habe heute meine heute Lohnabrechnung bekommen per post, nun ist darin extra ein schreiben angeheftet. ich solle meinen nebenjob Tätigkeit melden für 2019 bzw 2020 muss ich den sowas meinen arbeitgeber melden, ich habe seit ca einen jahr einen nebenjob und habe angst diesen deswegen zu verlieren dachte es geht den arbeitgeber wirklich nichts an was ich am wochenende mache samstags bisher war das auch nie ein problemm auch mein abteilungsleiter weiss davon bescheid in diesen schreiben vom arbeitgeber steht für die ausführung von neben tätigkeiten immer die schriftliche zustimmung des arbeitgebers kurz gesagt ich soll ihn informieren ob ich 2019 einer nebentätigkeit ausgeführt hsbe und das gleiche auch 2020 muss ich ihn wirklich das miteilen?? ... Am 17.3.2020 von go511803-16 ok danke dir dachte mir schon sowas das wars dann wohl mit meinen nebenjob ich bin in dieser firma fast 20 jahre jetz da hatt nie jemand nachgefragt jetz plötzlich schon na ja dann füll ich das formular mal aus, bin gespannt was da raus kommt Zitat (von palino):Steht doch eindeutig im Vertrag das du dir für einen Nebenjob die Erlaubnis holen musst.
Leserforumvon Krümmelmonster | Arbeitsrecht | 5 Antworten | 12.12.2017 15:09
Jetzt sagt mein Arbeitgeber aber,das er nicht möchte das ich an meinen freien Tagen wo anders arbeite um mich „freizuhalten" falls mal jemand krank ist oder ich eingesetzt werden muss. ... Am 12.12.2017 von Krümmelmonster Ich habe jetzt mal im Arbeitsvertrag nachgesehen, dort steht: Die Mitarbeiterin verpflichtet sich,jedwede Nebentätigkeit,auch die Ausübung von Ehrenämtern,der Firma anzuzeigen. Die Firma ist berechtigt,die Zustimmung zur Ausübung einer Nebentätigkeit zu verweigern bzw. zu wiederrufen,wenn Anhaltspunkte vorliegen,dass durch die Nebentätigkeit die Erfüllung der arbeitsvertraglichen Aufgabenstellung beeinträchtigt und/oder eine sonstige gesetzliche oder arbeitsvertragliche Verpflichtung verletzt wird.
Leserforumvon go562189-75 | Arbeitsrecht | 22 Antworten | 03.11.2020 08:56
Ich versuche das Thema mal darzustellen. 2012 habe ich einen Nebenverdienst dem Arbeitgeber angezeigt und angemeldet. ... Natürlich ist die Firma bis heute gewachsen und das ganze passt nun nicht mehr wirklich. ... -- Editiert von Anami am 03.11.2020 12:24 -- Editiert von Anami am 03.11.2020 12:25 Hallo Amani, ja ich habe 2012 meinen Arbeitgeber das angezeigt. der Zeitaufwand hält sich tatsächlich in Grenzen. ca 1-2 Stunden Abends, aber auch nicht immer.
Leserforumvon go520937-94 | Arbeitsrecht | 6 Antworten | 27.07.2019 23:16
Muss ich meinen nächsten Arbeitgeber darüber informieren? Dass mein neuer Job durch diese Nebentätigkeit nicht beeinträchtigt werden darf ist mir natürlich klar. Die beiden Firmen (alter Arbeitgeber & neuer Arbeitgeber) wirtschaften in verschiedenen Branchen.
Leserforumvon torres3553 | Arbeitsrecht | 0 Antworten | 16.05.2012 19:01
Hallo, ich stehe gerade vor folgendem Sachverhalt: Zum 15.03.2012 habe ich meine alte Stelle bei meinem bisherigen Arbeitgeber gekündigt um am 15.04. zu meinem neuen AG zu wechseln. ... Mein erster Gedanke war, hinzugehen und die Sache verbal aus der Welt zu schaffen - wir sind im Guten auseinander gegangen und das eine Jahr bei der Firma lief für beide Seiten sehr gut. ... (Es entstand kein finanzieller Schaden für meinen ehemaligen AG).
Leserforumvon Thomas1111 | Arbeitsrecht | 6 Antworten | 08.07.2009 17:33
Ich befürchte, damit bin ich bis zu meiner Rente pleite und lebenslang an meinen Arbeitgeber gebunden. :-( Bin dankbar für jeden Tipp, wie ich es schaffen kann, an meinen freien Samstagen ein paar Euro hinzuzuverdienen, ohne gleich gekündigt zu werden. Viele Grüße -- Editiert am 08.07.2009 17:37 Am 8.7.2009 von altona01 Dass der Arbeitgeber jedesmal gefragt werden will, wenn eine Nebentätigkeit ausgeübt wird, dürfte nicht zulässig sein. ... Der eigenen Firma darf man keine Konkurrenz machen 2.
Leserforumvon Pezzo | Arbeitsrecht | 5 Antworten | 02.11.2014 12:37
Gesetzestext) für meinen Arbeitgeber bekommen würde. ... Du musst ja deine Firma nicht mit der Nase auf diese Engstellen hinweisen. ----------------- "" Am 2.11.2014 von Harry van Sell quote:Ich bitte nur um Antworten, bei denen Ihr euch ganz Sicher seid Die gibt es hier: http://www.frag-einen-anwalt.de/ ----------------- "Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Neuer Arbeitgeber 2 von 5 Sterne
Leserforumvon Dj-Manu | Arbeitsrecht | 19 Antworten | 25.09.2010 16:32
Der Angestellte hat dem Arbeitgeber die jeweilige Urlaubsanschrift mitzuteilen. 7. ... Am 25.9.2010 von altona01 Wie schon Blaubär49 zweifle ich auch das Verbot jeder Nebentätigkeit und das Konkurrenzverbot an. ... Dass der Arbeitgeber bestimmen darf, welcher Arzt einen untersucht, das glaube ich auch nicht.
Leserforumvon Honey ossi | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 01.10.2008 16:01
Hallo,habe gestern meinen Arbeitgeber in Kenntnis gesetzt,daß ich ein Nebengewerbe beantragen will.Darauf der Personalchef,er müsse sich das erst überlegen.Die Firma ist aber sehr groß und in dieser haben schon mehere ein Nebengewerbe.Mein Nebengewerbe hat auch beruflich nichts mit der Firma zu tun.Wie lange darf er jetzt denn überlegen und kann er mir dieses denn ausschlagen wo andere schon die Erlaubnis haben? gruß der ossi Am 1.10.2008 von raptor2 Solange die Arbeitszeit der Nebentätigkeit nicht gegen Ihre Verpflichtungen der Hauptarbeit steht kann er gar nichts machen.
Leserforumvon suedi | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 21.01.2009 23:26
Guten Tag, ich stelle diese Anfrage für meinen Schwiegervater. Er arbeitet seit über 20 Jahren in einer mittelständischen Firma mit Betriebsrat. ... Kann der Arbeitgeber einfach so alle dazu "zwingen" umzuziehen?
Leserforumvon callo | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 19.04.2016 19:33
Ich bin Student und arbeite nebenher im Bereich Design für eine Firma. ... An meinen Arbeitgeber habe ich mich diesbezüglich noch nicht gewendet, da ich befürchte, dass es ihn eventuell nicht passen könnte. ... Am 19.4.2016 von altona01 Wie kommen Sie auf die Idee, dass die Teilnahme an einem Wettbewerb eine Nebentätigkeit ist?
Leserforumvon RauchfreiCoach | Arbeitsrecht | 6 Antworten | 15.02.2013 11:46
Das bisherige Aufgabenfeld „Rauchfrei-Seminare" ist weggefallen und gehört nicht mehr zu meinen Tätigkeiten für meinen AG. ... Die Nebentätigkeit wurde dem AG gemeldet und auch vom AG vorerst bis 2015 genehmigt. ... Als Nebentätigkeit wurde die freiberufliche Geschichte bereits genehmigt!
Leserforumvon mruwa | Arbeitsrecht | 19 Antworten | 14.07.2016 10:09
Und kündigen geht auch nicht so einfach für die Firma. ... Und kündigen geht auch nicht so einfach für die Firma. ... Auch wenn der Neue Arbeitgeber schon am 01.08.16 die Firma übernimmt.
Leserforumvon MarkusK. | Arbeitsrecht | 8 Antworten | 20.06.2007 08:51
Allerdings ist der Kundenkreis ein ganz anderer (örtlich vor allem) Aber ich fasse zusammen, ich werde mir meinen Arbeitsvertrag genau zu Gemüte führen und wohl sicherheitshalber doch meinen Arbeitgeber dazu fragen/informieren. ... Nur, wenn die neue Arbeit mit den Interessen deiner alten Firma in Konflikt steht kann der alte Arbeitgeber die Aufnahme der neuen Tätigkeit verweigern. ... Also ich habe nun mal meinen Arbeitsvertrag vor mir, und die entsprechende Passage besagt, dass ich meine gesamte Arbeitsleistung der Gesellschaft widmen werde und ohne Einwilligung keine berufliche Nebentätigkeit ausüben werde.
Leserforumvon kleinerBlauer | Arbeitsrecht | 6 Antworten | 10.05.2005 12:48
Muss mir mein "normaler" Arbeitgeber meinen Lohn weiterhin zahlen, muss es die BG oder die KK übernehmen oder muss sogar mein Nebenjob-Arbeitgeber den Ausfall zahlen? ... Am 10.5.2005 von MichiM Interessant wäre auch zu wissen, ob die Nebentätigkeit vom Hauptarbeitgeber erlaubt bzw. mit dessen Kenntniss geduldet (sofern erforderlich). ... Wenn es sich um eine kleine Firma handelt, dann ist die Lohnfortzahlung doch sowieso über die Krankenkasse abgesichert.
Leserforumvon sicherdicker | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 19.11.2009 10:15
Hallo zusammen, ich habe folgendes Problem: Mein Arbeitgeber hat mich abgemahnt. In der Abmahnung ist neben anderen Gründen auch ein Punkt der sich auf meine Nebentätigkeit bezieht. ... Am 19.11.2009 von guest-12327.06.2010 20:05:23 Ich ärgere meinen AG ohne daraus irgendeinen Nutzen zu ziehen. ?!?!?
Leserforumvon stimpson | Arbeitsrecht | 7 Antworten | 17.03.2006 14:57
Liebe Leute, habe ein Problem mit meinen Nebenbeschäftigungen. ... Wenn ich als Berater einer anderen Firma Honorare kassiere, muss ich diese meinem Arbeitgeber angeben, oder lässt sich das vermeiden? ... >>Für die Nebentätigkeit des Angestellten finden die für die Beamten des Arbeitgebers jeweils geltenden Bestimmungen sinngemäß Anwendung
Leserforumvon Laola2 | Arbeitsrecht | 7 Antworten | 04.04.2014 02:30
Leider konnte ich in den letzten Monaten meinen Arbeitgeber nicht davon überzeugen, das alte Geschäftsfeld in irgendeiner Form wieder aufzunehmen und weiter zu betreiben. ... Hierzu existiert eine schriftliche Genehmigung zur Nebentätigkeit bzw. zur Gründung eines Nebengewerbes. ... Es gibt dieses Geschäftsfeld/Geschäftszweig innerhalb der Firma nicht mehr.
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