26 Ergebnisse für „arbeitgeber freistellung sonderurlaub urlaub“

Leserforumvon flowiepowie74 | Arbeitsrecht | 8 Antworten | 23.01.2007 07:21
Mich interssieren Sonderurlaub bei - Tod der Eltern, Ehefrau, Kinder - Heirat - dienstlicher Umzug Gibt es hier noch Urlaub auf Kosten der Arbeitgeber? ... DANKE LG Flowie Am 23.1.2007 von blaubär49 ... die von dir benannten situationen haben nichts mit 'sonderurlaub' zu tun, sondern mit arbeitsbefreiung gleich freistellung unter fortzahlung der bezüge nach § 616 bgb. dabei handelt es sich um ein für alles gültiges gesetz - unabhängig von tarifverträgen. tv's regeln nur konkret, was im gesetz allgemein formuliert ist, doch ist es jedem AN möglich, vom AG freistellung bei solchen anlässen zu verlangen. sonderurlaub ist ganz etwas anderes und tatsächlich in das ermessen des AG gestellt. er wird - ggf. - gewährt für vorhaben, für die der normale urlaub nicht ausreicht. in der regel hat der AG ein interesse daran, dass diese/r wieder zurück kommt, und möglicherweise liegt dieses vorhaben des AN auch im interesse des AG. ... Ich weiß, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, den Arbeitnehmer für solche Anlässe freizustellen.
Leserforumvon Pumalein | Arbeitsrecht | 11 Antworten | 16.05.2006 12:52
MfG Am 16.5.2006 von Pumalein ... also ein entlassener Kollege reklamierte gerade bei der Personalabteilung, daß 2 seiner letztjährigen Urlaubstage Sonderurlaub wegen Heirat waren und ich frage mich, ob das so rechtens ist, bis jetzt hat kein Kollege Sonderurlaub wegen irgendwas bekommen. ... Das nennt sich zwar nicht Sonderurlaub, ist aber bezahltes Frei. ... Der Arbeitgeber kann aber auch verlangen, dass der Arbeitnehmer für den entsprechenden Zeitraum Urlaub einreicht.
Leserforumvon Horchi | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 03.07.2005 20:16
Oder habe ich ein Recht auf Sonderurlaub? ... Sonderurlaub würde ja bedeuten, dass Sie von dem Arbeitgeber für die Zeit des Praktikums bezahlt werden. ... Ansonsten bestände vielleicht die Möglichkeit auf unbezahte Freistellung.
Leserforumvon Brandenburger | Arbeitsrecht | 16 Antworten | 01.05.2005 09:24
Oder gibt es Sonderurlaub oder so etwas? ... Jekyll Von "normalem" Urlaub war hier auch gar nicht die Rede, sondern von einer bezahlten Freistellung gem. § 29 TVöD. ... 1. kein sonderurlaub 2. krankenschein nein 3. urlaub ja ----------------- " "
Leserforumvon go448360-59 | Arbeitsrecht | 9 Antworten | 24.08.2016 17:03
Er sagte, Urlaub sei da, um sich zu erholen und einem Fall könnte er sich nicht vorstellen, dass es mit meinem Urlaub in Ordnung sei. ... Am 24.8.2016 von wirdwerden Wo steht das mit dem Sonderurlaub, gesetzlich? ... Deinen Chef zu bewegen, diese Zeit nun rückwirkend von 'Urlaub' auf 'bezahlte Freistellung' umzuwidmen, halte ich für ein eher aussichtsloses Unterfangen, mit dem du dir im Betrieb wohl eher auflaufen dürftest.
Leserforumvon Clevinho | Arbeitsrecht | 4 Antworten | 19.01.2010 19:08
Gibt es eine Möglichkeit, um a) das Geld vom Reiseveranstalter zurück zu bekommen, b) vom Arbeitgeber doch irgendwie eine Freistellung für den Zeitraum zu bekommen oder c) anderweitige legale Lösungen, um mit möglichst geringem Nutzen-Kosten-Ergebnis aus der Sache heraus zu kommen? ... Da der Urlaub nunmal vertraglich geregelt ist. ... Dann hätte ich doch keinen Urlaub gebucht.
Leserforumvon ojra | Arbeitsrecht | 4 Antworten | 23.07.2014 19:04
Ich selbst habe ohne Probleme für die Standesamtliche Trauung bei meinem Arbeitgeber zwei Tage Sonderurlaub erhalten. ... Vielen Dank schon mal an alle für die Antworten. -- Editiert ojra am 23.07.2014 19:09 Am 23.7.2014 von hamburger-1910 http://www.arbeitsrecht.org/arbeitnehmer/urlaub/blog-news/sonderurlaub-wegen-heirat-hochzeit-und-vermaehlung/ ----------------- "" Am 24.7.2014 von altona01 Der §616 greift hier wahrscheinlich nicht, da die Frage der Freistellung unter kirchlicher Trägerschaft normalerweise in einem Tarifvertrag geregelt wurde. Dann kann man keine Freistellung mehr nach dem BGB verlangen.
Leserforumvon caschmi | Arbeitsrecht | 8 Antworten | 02.10.2018 13:46
Hallo zusammen, angenommen man kommt aus dem Urlaub und stellt fest, dass im Eigenheim eingebrochen wurde. ... Unbezahlte Freistellung kann man da sicher bekommen. ... Ergo sollte man sich im Vorfeld mit dem Arbeitgeber auf einen Kompromiss einigen, sonst hat man ggf. ein juristisches Problem ungewissen Ausgangs an der Backe.
Sonderurlaub bei Todesfall 3,5 von 5 Sterne
Leserforumvon fb385626-13 | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 12.03.2014 16:38
Denn Sonderurlaub ist kein "Urlaub" im Sinne des Bundesurlaubsgesetzes, sondern ein Fall des §616 BGB ("Vorübergehende Verhinderung"). ... Also: Der Arbeitgeber verhält sich menschlich und vom Fingerspitzengefühl her daneben - aber rein formal gesehen rechtlich korrekt. By the Way: Welcher Arbeitgeber gewährt 4 Tage Sonderurlaub?
Leserforumvon Jabbernaut | Arbeitsrecht | 11 Antworten | 15.11.2012 11:54
Ich arbeite seit dem 01.10.2012 bei einem neuen Arbeitgeber bin also noch in der Probezeit. ... Jetzt habe ich Sonderurlaub für diese zwei Tage 22.11 und 23.11 beantragt und bekomme die Meldung dass ich nur einen Tag nehmen kann und den anderen Urlaub nehmen muss. ... Wie viele Tage Sonderurlaub sollte der Arbeitgeber dann gewähren?
Leserforumvon Roberto83 | Arbeitsrecht | 11 Antworten | 27.07.2019 20:54
Bzw. dann die Wahl stellt "weniger Urlaub oder keine Freistellung"? ... Leider schreibst du nicht, welcher Tarifvertrag, aber vermutlich findet diese Regelung nur für vom Arbeitgeber veranlasste Qualifizierungsmaßnahme Anwendung. ... Abgesehen von der unbezahlten Freistellung, hat dein Arbeitgeber nichts damit zu tun.
Leserforumvon die wölfin | Arbeitsrecht | 4 Antworten | 20.03.2018 00:13
Wenn man frei hat, gibt es keinen Urlaub. ... Am 20.3.2018 von drkabo Der Sonderurlaub ist im Prinzip kein disponibler Urlaub, sondern eine anlassbezogene Arbeitsbefreiung. ... Wenn man frei hat, gibt es keinen Urlaub.
Leserforumvon wittwer | Arbeitsrecht | 7 Antworten | 08.10.2007 09:16
Am 8.10.2007 von wittwer sorry vergessen, gibt es eine befristung, wie lange der arbeitgeber zahlen muß. bin im avr Am 8.10.2007 von dittmann Meines Wissens ist das Kulanz des AG. ... Dann würdest Du sogar Zahlungen von Deiner Krankenkasse erhalten, wenn Du dafür unbezahlten Urlaub nimmst. ... Unbezahlter Sonderurlaub muss jedoch eine Mindestdauer von 6 Monaten haben.
Leserforumvon Plutarch98 | Arbeitsrecht | 6 Antworten | 23.12.2020 12:20
Sonderurlaub wäre m.E. das richtige Stichwort. Am 23.12.2020 von dummfragerin Bei uns heißt das "unbezahlter Urlaub". Sonderurlaub ist in meinem Sprachgebrauch eine bezahlte Freistellung, z.B. zur eigenen Hochzeit, Trauerfällen, Geburt des Kindes.
Leserforumvon markant12 | Arbeitsrecht | 5 Antworten | 21.04.2009 19:20
Er fragt bei seinem Arbeitgeber – mündlich – nach, ob er dafür tarifl. Urlaub nehmen müsste. ... Er sagt doch selbst, ja, bei einer ambulanten Kur hat der AN Anspruch auf "Freistellung", ohne eigene Urlausbtage nehmen zu müssen.
Hochzeit meiner Tochter! 2 von 5 Sterne
Leserforumvon olunia | Arbeitsrecht | 7 Antworten | 21.11.2005 20:40
@ hamburgerin Ob die Firma sich davon überzeugen lässt, da eine Freistellung nach BGB § 616 zu gewähren? ... Im BAT (Bundesangestelltentarifvertrag) gibt es dafür keinen Urlaub. ... "Normaler" Urlaub würde es doch auch tun.
Leserforumvon gibbert | Arbeitsrecht | 9 Antworten | 28.12.2010 09:50
Wie sieht das mit meinem genommen Urlaub bzw. ... Bekomme ich diese von meinem Arbeitgeber zurück? ... Urlaub genommen.
Leserforumvon Morcheeba | Arbeitsrecht | 26 Antworten | 10.06.2020 10:52
Muss man dafür Urlaub nehmen? ... Wenn ja, steht da drin, wofür bezahlte Freistellung vereinbart ist. ... Nur wo dies nicht möglich ist haben sie einen Anspruch auf eine bezahlte Freistellung.
Leserforumvon Jotbeh | Arbeitsrecht | 14 Antworten | 11.12.2020 12:08
Möglichkeiten - unbezahlte Tage / quasi unbezahlter Sonderurlaub - Abbau von Überstunden - Urlaub Rechtlich durchaus sauber. ... woran hättest du denn gedacht. ... Der AG kann da nicht einfach eine unbezahlte Freistellung anordnen. ... Wer davon nichts mehr hat, soll unbezahlten Urlaub beantragen.
Leserforumvon Hazuki | Arbeitsrecht | 23 Antworten | 19.01.2006 21:00
Ein Urlaubsanspruch besteht insoweit nicht, als dem Mitarbeiter für das Urlaubsjahr bereits von einem anderen Arbeitgeber Urlaub gewährt oder abgegolten worden ist. ... Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen. ... Der Urlaub beträgt 24 Werktage oder Der Urlaub beträgt 24 Arbeitstage ?
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