Hallo, steht einem werdenden Vater (verheiratet) Sonderurlaub zur Geburt des eigenen Kindes zu (nicht öffntl. ... JJAA, bei der Geburt des leiblichen Kindes stehen dem Arbeitnehmer mindesten 1 Tag Sonderurlaub zu. Und dabei ist egal wo er arbeitet oder als was. mfg:-) ----------------- "raupe catD11" Am 16.3.2006 von venotis quote:JJAA, bei der Geburt des leiblichen Kindes stehen dem Arbeitnehmer mindesten 1 Tag Sonderurlaub zu.
Nun war der Kollege vor, während und nach der Zeit der Geburt arbeitsunfähig erkrankt, d.h. er hat für diesen Zeitraum Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber erhalten. Die Frage ist: Stehen ihm jetzt noch die 2 Tage Sonderurlaub zu oder kann der Arbeitgeber diese Tage mit dem Argument verweigern, dass er doch am Tag der Geburt sowie an den Tagen vor- und nachher, aufgrund seiner Erkrankung ohnehin nicht gearbeitet hat bzw. hätte. ... Das heißt, wenn man eh zu Hause ist, braucht man eigentlich auch den Sonderurlaub nicht.
. ;-) Wird im Arbeitsgesetz eigentlich noch was von Sonderurlaub erwähnt? ... Mich interssieren Sonderurlaub bei - Tod der Eltern, Ehefrau, Kinder - Heirat - dienstlicher Umzug Gibt es hier noch Urlaub auf Kosten der Arbeitgeber? ... Ich weiß, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, den Arbeitnehmer für solche Anlässe freizustellen.
MfG Am 16.5.2006 von Pumalein ... also ein entlassener Kollege reklamierte gerade bei der Personalabteilung, daß 2 seiner letztjährigen Urlaubstage Sonderurlaub wegen Heirat waren und ich frage mich, ob das so rechtens ist, bis jetzt hat kein Kollege Sonderurlaub wegen irgendwas bekommen. ... Das nennt sich zwar nicht Sonderurlaub, ist aber bezahltes Frei. ... Der Arbeitgeber kann aber auch verlangen, dass der Arbeitnehmer für den entsprechenden Zeitraum Urlaub einreicht.
Sonderurlaub Geburt des eigenen Kindes?
4,5 von 5 Sterne
Hallo Zusammen, Mich würde inetressieren wie das mit dem Sonderurlaub des eigenen Kindes bei mir ist? ... Ich verstehe daraus das ich einen Anspruch auf mindestend einen und maximal 5 Tage Sonderurlaub habe. ... Wie Harry van Sell schon schrieb, könnte der Arbeitgeber natürlich mehr Tage frei geben, aber warum sollte er das tun?
Sonderurlaub bei Hochzeit PFLICHT???
4,25 von 5 Sterne
Mein Arbeitgeber sagt mir er könne mir, weil es nicht verpflichtend ist, keinen Sonderurlaub geben. ... Die Hochzeit ist planbar, daher ist der Termin in deiner Person verschuldet (im Gegensatz z.B. zu einem Todesfall in der Familie oder einer Geburt). ... Zitat:Mein Arbeitgeber sagt mir er könne mir, weil es nicht verpflichtend ist, keinen Sonderurlaub geben.
Mein Opa ist gestorben-Sonderurlaub?
3 von 5 Sterne
Oder gibt es Sonderurlaub oder so etwas? ... Und aus Dankbarkeit für den geschenkten Tag noch gleich eine AU einreichen, da wird sich der Arbeitgeber das nächste Mal mit Freizügigkeiten zurück halten. ... Nun ist natürlich eine Geburt, ein Umzug, ein Todesfall oder auch eine Hochzeit kein Ereignis, welches Sie berechtigt, 2 Wochen zu fehlen.
Tagen ab der Geburt aus? Bekomme ich diese von meinem Arbeitgeber zurück? ... Geburt der Tochter: 12.10.
Sonderurlaub im Sterbefall?!
4 von 5 Sterne
Ich arbeite seit dem 01.10.2012 bei einem neuen Arbeitgeber bin also noch in der Probezeit. ... Hier werden von der Rechtsprechung je nach Lage der Dinge 1 bis 5 Tage akzeptiert." http://www.business-on.de/saarlorlux/arbeitsrecht-sonderurlaub-dury-tarifvertrag-saarbruecken-geburt-_id13756.html : "Im business-on.de-Interview erklärt Rechtsanwalt Thomas Reiter, bei der Saarbrücker Rechtsanwaltskanzlei Dury schwerpunktmäßig im Arbeitsrecht tätig, wann ein Anspruch auf Sonderurlaub besteht und was bei Genehmigung bzw. ... Wie viele Tage Sonderurlaub sollte der Arbeitgeber dann gewähren?
Im Regelfall wird der Arbeitnehmer bei einem Todesfall, der den genannten Kriterien entspricht, von seinem Arbeitgeber für mindestens zwei Tage von der Arbeit freigestellt, nämlich am Todestag selber und am Tag der Beerdigung. ..." ... Ähnlich z.B. bei einer Geburt. Für die Geburt eines eigenen Kindes bekommt der Vater i.d.R. auch einen Tag Sonderurlaub (die frischgebackene Mutter sollte ja ohnehin im Mutterschutz sein).
Muss ich da mit meinem Arbeitgeber eine Vereinbarung treffen oder gibt es hierfür einen gesetzlich geregelte Lösung? ... Sonderurlaub wäre m.E. das richtige Stichwort. ... Sonderurlaub ist in meinem Sprachgebrauch eine bezahlte Freistellung, z.B. zur eigenen Hochzeit, Trauerfällen, Geburt des Kindes.
Das sind dann die sogenannten Sonderulaubstage (1 oder 2 tage i.d.R.) bei besonderen Ereignissen wie Geburt, Hochzeit, Todesfall. ... Am 2.4.2015 von julmot Wie steht es mit dieser Klausel zum Sonderurlaub? Untersagt diese Klausel bezahlten Sonderurlaub (Hochzeit, Todesfall, etc.)?
Nach der Geburt gab es bei mir schwere Komplikationen und ich musste wieder ins Krankenhaus und auf Reha. ... Sein Arbeitgeber (eine kleine Firma) war zu der Zeit recht kulant und hat ihm die 2 Monate unbezahlten Urlaub genehmigt. ... Sonderurlaub für die Geburt hat er auch nicht bekommen.
Hochzeit meiner Tochter!
2 von 5 Sterne
Manche Arbeitgeber sind so nett und geben ihren (guten) Mitarbeitern trotzdem - z.B. auf Anfrage - für sowas frei, aber verpflichtet sind sie nicht, wenn vertraglich nichts geregelt ist. -- Editiert von venotis am 21.11.2005 20:53:22 Am 22.11.2005 von altona01 Da gibt es noch den §616 BGB. lrz-muenchen.de: --Vorübergehende Verhinderung aus persönlichem Grund (§ 616) Nach § 616 ist der Arbeitgeber zur Lohnfortzahlung verpflichtet, wenn der Arbeitnehmer durch einen in seiner Person liegenden Grund, den er nicht verschuldet hat, an der Dienstleistung für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit verhindert ist. ... Ich glaube daher nicht, dass man sich auf ein grundsätzliches Recht auf Sonderurlaub bei der Hochzeit des eigenen Kindes im Rahmen des § 616 BGB berufen kann. ... Einbruch, Brand, unverschuldete Verkehrsunfälle. -- Editiert von hamburgerin01 am 22.11.2005 20:47:20 Am 23.11.2005 von Kleine Hexe Warum muß es Sonderurlaub sein?
Hallo, eine AN hat ihrem AG kurz nach Geburt ihres Kindes mitgeteilt, dass ihre Elternzeit zum 17.4. enden soll. ... Wenn dagegen der Arbeitgeber dich bis zum zweiten Mal überhaupt nicht beschäftigen kann oder will, stellt er dich frei und hat gleichwohl dein Gehalt zu zahlen. ----------------- "" Am 3.4.2014 von NetteRike Danke blaubär für deine Antwort. ... Es geht mir nicht vorrangig um den mir entgehenden Lohn, sondern hauptsächlich darum, dass ich, sollte mein AG auf seiner Auffassung pochen, in dem Zeitraum nicht versichert bin. ----------------- "" Am 3.4.2014 von :blaubär: Dann bietet sich doch als Lösung Sonderurlaub an, also unbezahlter Urlaub.
Der Arbeitgeber möchte nun die Vorlage der Sterbeurkunde sehen. ... Ob diese der Arbeitgeber verlangen darf? ... Die 2 Tage Sonderurlaub haben wir natürlich auch noch bekommen.
Das sind die Abschnitte zum Sonderurlaub bei besonderen Ereignissen (Heirat, Geburt, Tod). quote:Aber hier bestimmen doch das AÜG und das BGB was anderes, oder verstehe ich die Gesetze nicht richtig? ... Trotzdem immer wieder erstaunlich mit welcher Dreistigkeit diese Arbeitgeber Recht und Gesetz ignorieren.