75 Ergebnisse für „arbeitnehmer arbeitsunfähig krankengeld krankheit“

Leserforumvon mankat | Arbeitsrecht | 4 Antworten | 05.03.2012 15:36
Hallo zusammen, angenommen, ein Mitarbeiter war ab März 2011 über 6 Wochen lang krankgeschrieben und bezog auch schon Krankengeld. ... Ist der Arbeitnehmer länger wegen ein und der selben Krankheit krank, zahlt die Krankenkasse Krankengeld. ... quote:...Wird der Arbeitnehmer infolge derselben Krankheit erneut arbeitsunfähig, so verliert er wegen der erneuten Arbeitsunfähigkeit den Anspruch nach Satz 1 für einen weiteren Zeitraum von höchstens sechs Wochen nicht, wenn 1. er vor der erneuten Arbeitsunfähigkeit mindestens sechs Monate nicht infolge derselben Krankheit arbeitsunfähig war oder 2. seit Beginn der ersten Arbeitsunfähigkeit infolge derselben Krankheit eine Frist von zwölf Monaten abgelaufen ist.
Leserforumvon dieregtmichsoauf | Arbeitsrecht | 7 Antworten | 06.07.2022 16:32
Ist der Jemand noch als Arbeitnehmer beschäftigt und nun 8 Wochen krank/arbeitsunfähig? ... Ist der Jemand noch als Arbeitnehmer beschäftigt und nun 8 Wochen krank/arbeitsunfähig?... Wird der Arbeitnehmer infolge derselben Krankheit erneut arbeitsunfähig, kann der Arbeitgeber die Erkrankungen zusammenrechnen.
Leserforumvon Salfena | Arbeitsrecht | 5 Antworten | 13.11.2006 21:12
Weiss jemand Bescheid, wie das genau mit der 6-Wochen Krankenzeit ist, muss man innerhalb des Kalenderjahres 6 Wochen wegen der selben Krankheit krankgeschrieben sein um ins Krankengeld zu kommen oder gilt ein ein zeitliches Jahr. ... Am 13.11.2006 von Sunbee 1 @@salfena kg gibt es ab dem 42.tag der krankheit. das heißt, wenn mann ohne unterbrechung krank ist. sunbee Am 13.11.2006 von venotis Nö, sunbee *wink* das stimmt so nicht. '(1) Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne daß ihn ein Verschulden trifft, so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen. Wird der Arbeitnehmer infolge derselben Krankheit erneut arbeitsunfähig, so verliert er wegen der erneuten Arbeitsunfähigkeit den Anspruch nach Satz 1 für einen weiteren Zeitraum von höchstens sechs Wochen nicht, wenn 1. er vor der erneuten Arbeitsunfähigkeit mindestens sechs Monate nicht infolge derselben Krankheit arbeitsunfähig war oder 2. seit Beginn der ersten Arbeitsunfähigkeit infolge derselben Krankheit eine Frist von zwölf Monaten abgelaufen ist.'
Leserforumvon loref | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 17.07.2007 11:54
Gibt es einen Unterschied für die Zeit während der Gehaltsfortzahlung und der Zeit, in der Krankengeld bezogen wird? Ich war in den letzten 3 Jahren mind. 4 Monate wegen dieser Krankheit arbeitsunfähig. ... MfG loref Am 18.7.2007 von Ortillia Hallo, nein ich denke nicht, m.E. mußt Du genauso wenig die Krankheitstagen nacharbeiten als ein anderer Arbeitnehmer in Teilzeit.
Leserforumvon willywonka8000 | Arbeitsrecht | 7 Antworten | 22.06.2022 09:57
Vom 7.7. bis 10.7. zahlt deine KK dir Krankengeld .... oder länger, falls du noch länger arbeitsunfähig bist. ... Die Arbeitsagentur zahlt kein Krankengeld. ... D.h. wenn der Arbeitgeber in der Probezeit kündigt, ohne einen Grund anzugeben, ist der Arbeitnehmer chancenlos.
Leserforumvon immerwiedergerne | Arbeitsrecht | 20 Antworten | 22.11.2022 15:48
Wie lange du danach arbeitsunfähig geschrieben wirst, weiß jetzt erst recht niemand. ... [quote=Anami] Wie lange du danach arbeitsunfähig geschrieben wirst, weiß jetzt erst recht niemand. ... Die KK zahlt kein Krankengeld.
Leserforumvon Karlsruhe1233 | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 03.04.2021 14:48
Nach diesen sechs Wochen setzt die Krankengeld-Zahlung ein. ... (https://www.steuertipps.de/gesundheit-krankheit-pflege/krankenversicherung-krankheitskosten/krankengeld-auch-bei-unterbrochener-krankheit)[/quote] Vielen Dank! ... [/quote]Wer als AN vom Arzt arbeitsunfähig geschrieben wird, kann und soll [u]gar nicht[/u] arbeiten.
Leserforumvon HF123 | Arbeitsrecht | 15 Antworten | 07.02.2024 11:03
Hallo zusammen, folgende Situation, Arbeitnehmer A ist nun 6 Wochen krankgeschrieben, da dieser z.Z. eine Therapie wegen einer schweren Schlafapnoe begonnen hat, die Einstellung des Therapiegerätes und die Auswertung beim Facharzt noch weitere zwei Wochen in Anspruch nimmt, fragt sich der Arbeitnehmer wie das mit dem Krankengeld läuft. ... Februar 2024 11:04[/editmessage] Am 7.2.2024 von Anami [quote=HF123]fragt sich der Arbeitnehmer wie das mit dem Krankengeld läuft.... Es ist ja nicht die Krankheit Schlafapnoe die zum Arbeitsausfall führt sondern die Symptome die dadurch entstanden sind.
Leserforumvon JürgenHH | Arbeitsrecht | 5 Antworten | 21.03.2007 21:21
Hallo, Ein Arbeitnehmer ist Arbeitsunfähig für eine Woche (7 Tage)nach der Woche hat der Arbeitnehmer 3 Tage frei und ist somit auch nicht Arbeitsunfähig geschrieben. Nach den 3 Tagen muss der Arbeitnehmer sich wieder Arbeitsunfähig schreiben lassen. ... Hallo, wenns die gleiche Krankheit ist: Nein.
Leserforumvon Maxi.Uttersheim | Arbeitsrecht | 18 Antworten | 29.01.2020 17:40
Aber eigentlich schafft man das auch allein, so kompliziert ist das bei einem Arbeitnehmer nicht. ... Ich war sechs Wochen wegen der gleichen Krankheit AU. ... Zitat:löst doch aber die Problematik mit dem fehlendem Krankengeld nicht?
Leserforumvon ralfschreiner | Arbeitsrecht | 1 Antwort | 20.11.2022 18:13
Ein Arbeitnehmer war aufgrund einer Erkrankung (Rücken Operation und Reha) insgesamt genau 6 Wochen krank. Bevor er demnach in das Krankengeld rutscht, geht er wieder arbeiten. ... Diesmal hat er sich aber die Fußbänder gedehnt und ist 4 Wochen arbeitsunfähig.
Arbeiten trotz Krankheit 4 von 5 Sterne
Leserforumvon auchreis | Arbeitsrecht | 16 Antworten | 10.07.2002 08:54
Zumal mein Arbeitgeber mir gesagt hat, dass drei Wochen Krankheit für eine kleine Firma nicht tragbar sein, eine Frechheit, oder! ... Sie sind arbeitsunfähig geschrieben von Ihrem Arzt. ... Einfach aber arbeiten gehen darf man nicht, zumindest nicht, wenn die Kasse Krankengeld bezahlt.
Leserforumvon JoachimFelida | Arbeitsrecht | 15 Antworten | 01.04.2021 22:59
Wird das Arbeitsverhältnis aufgrund von Krankheit aufgekündigt, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf eine Entgeltfortzahlung von bis zu sechs Wochen, mithin gegebenenfalls auch über das Beschäftigungsende hinaus, § 8 Abs. 1, Satz 1 EFZG. Am 2.4.2021 von JoachimFelida [quote=rechtmäßig]Wird das Arbeitsverhältnis aufgrund von Krankheit aufgekündigt, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf eine Entgeltfortzahlung von bis zu sechs Wochen, mithin gegebenenfalls auch über das Beschäftigungsende hinaus, § 8 Abs. 1, Satz 1 EFZG.... Am 2.4.2021 von guest-12314.04.2021 19:49:46 Solltest Du über das Beschäftigungsende arbeitsunfähig sein und die Kündigung aufgrund der Krankheit ausgesprochen worden sein, so hat der Arbeitgeber bis zu sechs Wochen Entgeltfortzahlung zu leisten.
Leserforumvon guest-12304.02.2017 18:51:18 | Arbeitsrecht | 19 Antworten | 29.12.2016 18:02
Und umögliches muss kein Arbeitnehmer leisten. ... Und umögliches muss kein Arbeitnehmer leisten. ... Der AG hat (da bin ich anderer Meinung wie Harry) durchaus das Recht zu erfahren, wie lange die Krankheit anhält.
Leserforumvon Michael S. | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 21.02.2002 13:44
Wie kann der Arbeitnehmer kündigen und welche Fristen muss er einhalten? ... MFG Michael Am 11.3.2002 von Hobide2000 Hallo erstmal, zu Ihrer Frage: Ja, der Facharzt kann Sie nach wie vor Arbeitsunfähig Krankschreiben. Dies bedeutet für Sie, dass Sie Krankengeld beziehen anstatt Arbeitslosengeld, trotzdem ist es ratsam sich jetzt schon Arbeitslos zu melden, um bei einer Genesung sofort verfügbar bzw. vermittelbar zu sein.
Leserforumvon Lisa-F | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 25.12.2019 08:40
Hallo, ein Arbeitnehmer (AN) hat mehrere Arbeitsunfähigkeiten aus zwei verschiedenen Erkrankungen. ... AN ist im September 3 Wochen wegen Krankheit A arbeitsunfähig. ... Möglicherweise spricht LisaF hier von der Aussteuerung durch die KK: "Bei Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit wird durch die gesetzliche Krankenkasse Krankengeld für längstens für 78 Wochen (innerhalb einer „Blockfrist" von je drei Jahren) gezahlt.
Leserforumvon Biened32 | Arbeitsrecht | 8 Antworten | 08.05.2018 21:44
Wann begann die Krankheit ? ... Dafür zahlt in der Regel die Krankenkasse Krankengeld. Ist der Arbeitnehmer auch nach der vierten Beschäftigungswoche weiter arbeitsunfähig, zahlt der Arbeitgeber vom Beginn der fünften Woche an das Entgelt für bis zu sechs Wochen fort.
Leserforumvon mona332 | Arbeitsrecht | 19 Antworten | 12.02.2020 14:36
Wie verhält sich dies mit der Kündigung in der Probezeit bei bestehender Krankheit? ... Das Krankengeld entspricht in den genannten 28 Tagen dem Gehalt. ... Würde die Annahme des zitierten Users stimmen, was nicht der Fall ist, würde der in den ersten vier Wochen des Beschäftigungsverhältnisses längerfristig erkrankte Arbeitnehmer gegenüber demjenigen Arbeitnehmer bevorteilt, der erst nach der Wartezeit arbeitsunfähig wird.
Leserforumvon Kawabine | Arbeitsrecht | 10 Antworten | 22.02.2007 15:09
Einzelheiten (ist ein wenig kompliziert): Arbeitnehmer ist bereits im Krankengeldbezug aufgrund einer schwerwiegenden Erkrankung gewesen, arbeitet nun aber folgendermaßen: => bis Mitte Februar krankgeschrieben (Krankengeld), => anschließend gut 3 Wochen (auf eigenen Wunsch) gesundgeschrieben, => erneute Krankschreibung dann für 1 Woche Anfang März. ... Wird der Arbeitnehmer infolge derselben Krankheit erneut arbeitsunfähig, so verliert er wegen der erneuten Arbeitsunfähigkeit den Anspruch nach Satz 1 für einen weiteren Zeitraum von höchstens sechs Wochen nicht, wenn 1. er vor der erneuten Arbeitsunfähigkeit mindestens sechs Monate nicht infolge derselben Krankheit arbeitsunfähig war oder 2. seit Beginn der ersten Arbeitsunfähigkeit infolge derselben Krankheit eine Frist von zwölf Monaten abgelaufen ist. -- Editiert von blaubär49 am 22.02.2007 16:10:43 Am 22.2.2007 von Ortillia Diese Ausfälle sind m.E. alle wegen derselben Krankheit. ... Aber das hat sich nach Euren Aussagen ja dann erledigt, da ich ja in den Monaten Febr. bis Mai jeweils 1 Woche wegen der selben Krankheit ausfalle und für die jeweilige Woche Krankengeld bekomme.
Leserforumvon fiable_vie | Arbeitsrecht | 11 Antworten | 03.08.2012 16:08
Der Arbeitnehmer A ist erkrankt. Da er aufgrund der selben Erkrankung bereits in den letzten 12 Monaten länger als 6 Wochen arbeitsunfähig war, hat er keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung und erhält Krankengeld. ... Dass der Arbeitnehmer die Pflicht hat, seine Erkrankung nachzuweisen ist klar, dieser kommt er nach.
123·4