147 Ergebnisse für „arbeitnehmer krankenkasse lohnfortzahlung“

Leserforumvon firefighter2320 | Arbeitsrecht | 4 Antworten | 04.01.2010 17:31
Jetzt wird der Arbeitnehmer nach den ersten 3 Wochen in der Probezeit krank. ... Lohnfortzahlung für eine Woche durch Krankenkasse. Jetzt kündigt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer zum 15. des Folgemonats.
Leserforumvon Studentin29 | Arbeitsrecht | 6 Antworten | 24.07.2007 18:40
Folgende fiktive Situation: Ein Arbeitnehmer hat eine neue Stelle und ist gerade die erste Woche im Betrieb, da ereignet sich ein schwerer Arbeitsunfall, der ihn 2-3 Monate außer Gefecht setzt. ... Die Krankenkasse? Am 24.7.2007 von Sunbee 1 @studentin bg sunbee Am 25.7.2007 von Jogibear Die Krankenkasse zahlt im Namen der BG Verletztengeld aus, da es noch innerhalb der Probezeit ist und kein gesetzlicher Anspruch auf Lohnfortzahlung besteht.
Leserforumvon kawasakel | Arbeitsrecht | 4 Antworten | 22.06.2010 11:25
Auf telefonische Nachfrage wurde ich zur Krankenkasse verwiesen, mit dem Hinweis, dass eine Lohnfortzahlung im Kranheitsfall die ersten 28 Tage einer Beschäftigung, vom Arbeitgeber nicht geleistet werden müssten. ... Offensichtlich 10Tage krank ohne jegliche Lohnfortzahlung. ... Der KV-Satz ist einheitlich für alle Arbeitnehmer in der gesetzlichen Krankenversicherung - kein AG hat hier die Möglichkeit, einen ermäßigten Satz zu wählen oder sonstwie die Ansprüche seines Arbeitnehmers gegenüber der Krankenkasse einzuschränken.
Leserforumvon Karlheinz12311 | Arbeitsrecht | 6 Antworten | 13.03.2005 08:51
Habe meinen Chef angerufen was mit Lohnfortzahlung ist. ... Am 14.3.2005 von Jogibear Wenden Sie sich zusätzlich an Ihre Krankenkasse. ... So kleine Arbeitgeber haben doch gar keine bzw. kaum eigene Kosten durch so eine Lohnfortzahlung, da sie sich selbst dagegen absichern müssen und das Geld von der Krankenkasse erstattet bekommen.
Leserforumvon philosoph32 | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 09.12.2019 16:06
Am Anfang ist er über die Lohnfortzahlung hinaus krank geschrieben und bezieht ca. 6 Wochen Krankengeld, wird dann erst einmal nur noch im Büro eingesetzt, was ohne Probleme möglich ist. ... Ist dann der AG in der Lohnfortzahlungspflicht oder müsste die Krankenkasse sofort wieder einspringen mit Krankengeld ? Am 9.12.2019 von spatenklopper Zitat (von philosoph32):Nach 9 Monaten Dann ist der AG wieder in der Lohnfortzahlung. https://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__3.html Am 9.12.2019 von Ratsuchender@123net Der Arbeitnehmer hat einen neuen Anspruch auf Entgeltfortzahlung von bis zu sechs Wochen erworben, da bei derselben Krankheit zwischen dem Ende der letzten Arbeitsunfähigkeit und Beginn der neuen Arbeitsunfähigkeit ein Zeitraum von sechs Monaten liegt.
Leserforumvon Salesjob | Arbeitsrecht | 7 Antworten | 13.10.2023 09:48
Trotz Erkrankung muss der Arbeitnehmer da mitarbeiten, also erklären, wie lange er voraussichtlich von Mo-Fr noch arbeitsunfähig ist. ... Sie sollten sich mit der Krankenkasse in Verbindung setzen und ggf. ... Insoweit muss der AN mitarbeiten; hol Dir insoweit die Krankenkasse ins Boot.
Leserforumvon katinka0310 | Arbeitsrecht | 9 Antworten | 17.03.2008 11:44
Besteht dann eine Lohnfortzahlung durch den AG oder muss man dann Krankengeld beantragen? ... W. erhält ein Arbeitnehmer ab der 6. Krankheitswoche Krankengeld (von der Krankenkasse).
Leserforumvon MarkusMa | Arbeitsrecht | 9 Antworten | 20.05.2014 13:29
Möglicherweise hat hier die Krankenkasse selbst gepennt. Die Forderung des Arbeitgebers, dass nun der Arbeitnehmer selbst die Krankmeldungen der letzten Jahre an die Krankenkasse schicken soll, halte ich für schlichten Blödsinn. ... Bei einer solchen Nachfrage wäre ja aufgefallen, dass der Krankenkasse keine Unterlagen vorliegen!
Leserforumvon Verocai | Arbeitsrecht | 16 Antworten | 04.11.2022 11:10
[quote=Verocai]für 4 Wochen die Krankenkasse das Krankengeld.... Ist der Arbeitnehmer in dem obengenannten Fall berechtigt Krankengeld vom seiner Krankenkasse zu erhalten oder nicht ? ... [quote=Verocai]Ist der Arbeitnehmer in dem obengenannten Fall berechtigt Krankengeld vom seiner Krankenkasse zu erhalten oder nicht ?
Leserforumvon nobbes | Arbeitsrecht | 12 Antworten | 17.04.2008 22:29
Am 18.4.2008 von Tina Möhring ist der arbeitnehmer jetzt wegen einer anderen krankheit und nicht wegen derselben krankheit wie vorher krankgeschrieben,so muß der arbeitgeber den lohn fortzahlen,da es sich hier um eine neue erkrankung handelt. wäre der arbeitnehmer wegen der gleichen krankheit krankgeschrieben und das schon länger als 6 wochen,so hört die lohnfortzahlung nach der 6 woche auf und der arbeitnehmer erhält von seiner krankenkasse das krankengeld,welchen zur zeit ca.60% des normalen nettogehaltes ohne zulagen beträgt. Am 18.4.2008 von nobbes @ Tina Möhring "und der arbeitnehmer erhält von seiner krankenkasse das krankengeld,welchen zur zeit ca.60% des normalen nettogehaltes ohne zulagen beträgt." ... Sagt meine Krankenkasse.
Leserforumvon kürwalda | Arbeitsrecht | 7 Antworten | 09.08.2016 14:11
Am 9.8.2016 von blaubär+ Meines Wissens geht das kalendertag-genau, folglich sollte die Krankenkasse dran sein. Am 9.8.2016 von in5omnia Die Pflicht der Lohnfortzahlung (im Krankheitsfall des Arbeitnehmers) besteht durch den Arbeitgeber 42 Kalendertage lang. ... Wird der Arbeitnehmer allerdings an einem Arbeitstag vor Beginn der Arbeit arbeitsunfähig, zählt dieser Tag bereits mit. -- Editiert von in5omnia am 09.08.2016 21:45 Am 9.8.2016 von in5omnia Ergänzend muss gesagt werden, das die Krankenkasse den errechneten Tagessatz 30 Kalendertage pro Monat zahlt dahingestellt ob der Monat 31 oder 28 bzw. 29 Tage hat.
Leserforumvon Sonne1980 | Arbeitsrecht | 11 Antworten | 25.09.2016 13:14
Wir haben die gesetzliche Lohnfortzahlung geleistet inklusive Zuschläge wie er nach Dienstplan eingeteilt war. ... Lohnfortzahlung müssen wir ab 14.9 erneut leisten. ... Zitat (von Sonne1980):das die Arbeitsgerichte für die Arbeitnehmer entscheiden ist ja nix neues.
Leserforumvon J.Kwack | Arbeitsrecht | 7 Antworten | 28.06.2011 23:04
Parallel muß man immer die zweite Seite des Attests an die KK schicken, damit die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall gewährleistet ist. ... Seite des Attests ist für die Krankenkasse bestimmt und enthält zusätzlich zu den Daten wie auf der 1. ... Ein Abgleich der Krankheitsdaten (außer Diagnosen) der AN zwischen AG und KK erfolgt meines Wissens laufend, schon um zu prüfen, ab wann die Arbeitnehmer ggf. aus der Lohnfortzahlung fallen. ----------------- "" Am 29.6.2011 von nachtmieze Nachtrag: Zur Übersendung des ärztlichen Attests an Ihre Krankenkasse sind Sie gemäß § 5 (1) letzter Satz und § 5 (2) Entgeltforrtzahlungsgesetz verpflichtet. ----------------- "" Am 29.6.2011 von J.Kwack Hallo, ich bin zum Glück wieder genesen und werde auch nicht wieder krank sein wegen dieser Sache.
Leserforumvon Kruenad | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 18.05.2015 20:48
Ansonsten gäbe es keine Lohnfortzahlung. ... Ist der Arbeitnehmer Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse, muß die ärztliche Bescheinigung einen Vermerk des behandelnden Arztes darüber enthalten, daß der Krankenkasse unverzüglich eine Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit mit Angaben über den Befund und die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit übersandt wird § 5 Abs. 1 EntgFG Am 18.5.2015 von Kruenad Woher sollte ich denn wissen, dass der Arzt mich für arbeitsunfähig hält? ... Trotzdem steht mir die Lohnfortzahlung doch zu, oder?
Leserforumvon immerwiedergerne | Arbeitsrecht | 20 Antworten | 22.11.2022 15:48
Die Rechnung ist so kompliziert, dass nichtmal die Krankenkasse Antworten geben konnte. ... [/quote]Dein AG wird dir Lohnfortzahlung zahlen. ... PS: Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist kein Arbeitsrecht?
Leserforumvon Daniel Feuser | Arbeitsrecht | 11 Antworten | 29.07.2015 17:25
Der Ag ist seiner Pflicht, die Lohnfortzahlung für 42 Tage zu übernehmen nachgekommen und kann nun verlangen, dass die Diagnosen vorgelegt werden müssen. ... Da reicht die Auskunft der Krankenkasse. ... Diese Information erhalten Sie - auf Anfrage - von der Krankenkasse.
Leserforumvon Dekranaut | Arbeitsrecht | 4 Antworten | 25.02.2023 02:23
Hallo Leute, folgendes Szenario: Arbeitnehmer ist 5 Wochen krankgeschrieben. ... AG muss Lohnfortzahlung leisten. ... Nur wenn sie zwischendurch arbeitsfähig gewesen wären, begänne die Lohnfortzahlung neu.
Leserforumvon Neubi71 | Arbeitsrecht | 16 Antworten | 19.10.2014 10:04
Wie sieht es da mit meiner Lohnfortzahlung aus? ... Es gibt außerdem noch ein Problem: tritt die AU vor der Kurzarbeit ein, so erhält der Arbeitnehmer das Geld nicht von der AfA sondern von seiner Krankenkasse (in der Hoffnung er ist gesetzlich versichert, ansonsten keine Ahnung). ... Ich hätte dies vermutet. quote:Es gibt außerdem noch ein Problem: tritt die AU vor der Kurzarbeit ein, so erhält der Arbeitnehmer das Geld nicht von der AfA sondern von seiner Krankenkasse (in der Hoffnung er ist gesetzlich versichert, ansonsten keine Ahnung).
Leserforumvon Relaxer | Arbeitsrecht | 0 Antworten | 03.06.2005 12:19
Hallo, Nach 6 Wochen AU geht ein Arbeitnehmer ins Krankengeld und bezieht dieses 10 Wochentage (= 7 Arbeitstage) lang. Die Krankenkasse berechnet nach der 30-Tage-Regel (Gehalt durch 30 * 10 Tage) Der Arbeitgeber berechnet aber die Arbeitstage. (19 Arbeitstage hat der Monat = Gehalt durch 19 * 12 Tage).
Leserforumvon PEACEANDLOVE | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 26.09.2023 20:45
Muss die Krankenkasse bei durchgängiger Krankschreibung auch nach der Kündigung das Krankengeld zahlen oder von wem kriegt der Arbeitnehmer Geld ? ... [quote=PEACEANDLOVE]von wem kriegt der Arbeitnehmer Geld ?[/quote] Es gibt mangels Arbeitgeber keinen Arbeitnehmer mehr.
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