3.524 Ergebnisse für „arbeitnehmer kündigung“

Leserforumvon riechbert | Arbeitsrecht | 4 Antworten | 08.11.2006 20:22
Kann ein Arbeitnehmer außerordentlich Kündigen - wenn er von seinem Arbeitgeber eine Kündigung erhalten hat - (betriebsbedingte Kündigung) um vor Ablauf der Kündigungsfrist eine neue Arbeitsstelle anteten zu können? Der neue Arbeitgeber besteht darauf, daß der Arbeitnehmer so früh wie möglich anfängt. ... Am 8.11.2006 von venotis quote:Kann ein Arbeitnehmer außerordentlich Kündigen - wenn er von seinem Arbeitgeber eine Kündigung erhalten hat - (betriebsbedingte Kündigung) um vor Ablauf der Kündigungsfrist eine neue Arbeitsstelle anteten zu können?
Leserforumvon kekse | Arbeitsrecht | 5 Antworten | 20.03.2016 17:13
Zu Paragraph 21 (1) steht: Arbeitsverhältnisse enden - durch Kündigung - nach Ablauf der vereinbarten Zeit - mit Ablauf des Monats, in dem Arbeitnehmer die Regelaltersgrenze .... (2) Die Kündigungsfrist beträgt nach einer Betriebszugehörigkeit - von weniger als 3 Monaten.... ... Nirgends steht ob dies nur für Arbeitgeber oder für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gilt. ... @all Kennt jemand einen TV, der für die Kündigung durch den AN kürzere Fristen als bei Kündigung durch den AG vorsieht?
Leserforumvon Aiko49 | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 29.03.2017 12:51
Guten Tag, Ich habe meinen Arbeitnehmer die fristlose Kündigung (wegen Arbeitsverweigerung) persöhnlich in die Hand gedrückt. ... Durch ständiges Hin und Her ist die Lage etwas eskaliert und es kam zu einer körperlichen Auseinandersetzung, bei dem mein Arbeitnehmer eine Platzwunde erlitt. ... Ist meine Kündigung wirksam, obwohl er Sie vor meinen Augen zerissen hat ?
Leserforumvon katjakimvbglg | Arbeitsrecht | 6 Antworten | 23.09.2016 21:29
Hallo Besteht bei kündigung durch arbeitnehmer lohntfortzahlung pünktlich wenn der arbeitnehmer vor dem zahltag die kündigung (fristgerecht) einreicht????? Beispiel meiner frage; der arbeitnehmer bekommt immer zum ende des monarts lohn (über 8 jahre betriebsangehörig),nun kündigt der arbeitnehmer vor dem lezten des monats (durch urlaubs abwesenheit ging die kündigung eine woche vordem Zahltag ein), muss der arbeitgeber dann in diesem falle das geld noch pünktlich bezahlen zum monatsende??? ... Beispiel ; lohn war immer bis zum letzten des monats da nun hat der arbeitnehmer (ich) vor am 26.09 die kündigung zu übereichen,mit einer 2 wöchigen kündigungsfrist da kam mir jetzt halt die frage;; muss er dann denn lohn troz kündigung ( vorm Geldtag) genauso püntklich zahlen???
Leserforumvon Steffen1988 | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 29.10.2013 19:47
Auf was bezieht sich dieser Satz im Vertrag , auf den Arbeitnehmer oder Arbeitgeber? Wann wäre der richtige Zeitpunkt die Kündigung einzureichen oder kann die Chefin auf den 3 Monaten verharren, um ihr eins auszuwischen ?? ... Wenn wir davon ausgehen, dass die Frist für beide Seiten gelten soll, dann müsste die Kündigung spätestens am 31.10. beim AG eingehen. quote:Auf was bezieht sich dieser Satz im Vertrag , auf den Arbeitnehmer oder Arbeitgeber?
Leserforumvon sandra2011 | Arbeitsrecht | 9 Antworten | 29.01.2011 08:35
Daher muss eine Kündigung aus wichtigem Grund innerhalb von 2 Wochen erfolgen, wenn der Kündigungsberechtigte von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen erfahen hat. ... Wichtig ist, dass du nachweisen kannst, dass er die Kündigung erhalten hat. ... Die berechtigte Zurückbehaltung der Arbeitsleistung durch den Arbeitnehmer führt zum Arbeitsausfall.
Leserforumvon go511600-99 | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 25.03.2019 17:08
Hallo Zusammen, In meinem Arbeitsvertrag habe ich einen Zusatz stehen: "Soweit der Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber auf Grund gesetzlicher Vorschriften nur mit verlängerter Frist gekündigt werden kann, gilt diese verlängerte Kündigungsfrist auch für die die Kündigung durch den Arbeitnehmer."
Leserforumvon Montag180 | Arbeitsrecht | 7 Antworten | 07.09.2015 14:05
Gilt ja die 4 Wochen Frist für Kündigung durch den Arbeitnehmer, aber 3 Monate für Kündigung durch den Arbeitgeber. Nun möchte der Arbeitnehmer zum 01.01.2016 einen neuen Job antreten. ... Bei a) wäre der Arbeitnehmer ja 2,5 Monate ohne Job bei b) wäre es die für den Arbeitnehmer bestmögliche Variante.
Leserforumvon Djoli | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 14.06.2011 20:11
++++++++++++++++++++++++++++++++ Absender: Arbeitnehmer Arbeitnehmerstraße 1 D-12345 Arbeitnehmerstadt Empfänger: Arbeitgeber Arbeitgeberstraße D-23456 Arbeitgeberstadt Arbeitnehmerstadt, den xx.xx.xxx Kündigung meines bestehenden Arbeitsvertrages Sehr geehrte Damen und Herren, unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist kündige ich hiermit das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis ordentlich und fristgerecht zum xx.xx.xxx. Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt dieser Kündigung und das Aufhebungsdatum des Arbeitsvertrages schriftlich. ... Mit freundlichen Grüßen UNTERSCHRIFT ARBEITNEHMER ----------------- " " -- Editiert am 14.06.2011 20:13 Am 14.6.2011 von altona01 "...unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist kündige ich hiermit das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis ordentlich und fristgerecht zum xx.xx.xxx, hilfsweise zum nächstmöglichen Termin."
Leserforumvon karin.r | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 13.12.2007 12:13
arbeitnehmer ist seit 1990 bei einer firma beschäftigt. im ursprünglichen vertrag steht: es kann mit einer frist von 2 wochen zum wochenschluss gekündigt werden. danach gab es einige veränderungen in der firma, zwischenzeitlich auch mal eine insolvenz und dann im jahr 2004 einen neuen vertrag. in diesem vertrag ist keine kündigungszeit geregelt. da steht nur: der arbeitgeber ist keiner tarifpartei angeschlossen. falls sich regelbedürftigkeiten ergeben, würde der gültige tarifvertrag des güterkraftverkehrs greifen, ohne das dieser gültigkeit für das beschäftigungsverhältnis erlangt." nun hat der arbeitnehmer seine kündigung eingereicht am 13.12.07 mit dem kündigungsdatum 04.01.2008., weil dies ja in dem 1. arbeitsvertrag so steht mit den 2 wochen zum wochenschluss. ausserdem wurde auch nichts vereinbart bzgl. der rückzahlung des weihnachtsgeldes. dieses wurde sowieso schon um die hälfte gekürzt, so daß sich nun die frage stellt, ob man dieses weihnachtsgeld ohne irgendeine regelung zurückzahlen muss. ich weiss, das ist eine schwierige lage, aber vielleicht hat der ein oder andere ja schon die nötigen erfahrungen und kann mir weiterhelfen. solange sag ich erstmal danke schön und gruss karin.r Am 13.12.2007 von blaubär49 .. wenn wegen des weihnachtsgeldes nichts vereinbart ist, brauchst du dir auch keine sorgen zu machen. .. hinsichtlich der kündigung dürfte wohl der zweite vertrag gelten, wobei unklar bleibt, ob nun dieser tv greift - wenn nicht, müssten die allg. gültigen gesetze greifen, hier: §622 bgb. wobei unklarheiten zulasten des ag gehen und du dir die günstigere möglichkeit aussuchen kannst.
Leserforumvon Alibi081 | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 21.03.2023 06:00
es geht um die Beendigung - Kündigung eines bestehenen Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer. ... Sehe ich das richtig, dass der Arbeitnehmer bis Ende Mai (konkret den 30.05.2023) Zeit für den Ausspruch der Kündigung hat, um das Arbeitsverhältnis zum 30.09.2023 beenden zu können? Oder muss die Kündigung bereits viel früher durch den Arbeitnehmer erfolgen?
Leserforumvon dug310503 | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 28.02.2007 11:19
Außerdem steht in meiner Kündigung: Wir kündigen Ihnen zum 31.03.2006. ... Am 28.2.2007 von Ortillia Kündigungsschutz greift bereits ab 5 MA, für Arbeitnehmer, die am 31.12.2003 bereits im Arbeitsverhältnis standen. Zum Schreibfehler, könnte dies alleine ausreichend sein um die Kündigung nichtig zu erklären.
Leserforumvon LukyLuke | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 21.01.2009 14:55
Hallo, durch einen bevorstehenden Arbeitsplatzwechsel möchte der Arbeitnehmer zeitnah kündigen. ... Im Arbeitsvertrag steht: "Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses ist für beide Vertragspartner unter Einhaltung der gesetzl. ... Verspätete Lohnzahlungen sind nach meienr Kenntnis kein Grund für eine fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer.
Leserforumvon Jeany25 | Arbeitsrecht | 17 Antworten | 16.07.2018 16:49
Die Bestätigung der Kündigung oder den Erhalt der Kündigung? ... Wo der Arbeitnehmer und Arbeitgeber beide unterschrieben haben. ... Mit freundlichen Grüßen Name Datum: Arbeitnehmer:......
Leserforumvon Frag-O-Fon | Arbeitsrecht | 1 Antwort | 15.07.2018 13:03
Hier die Fragen: - Wenn ich mehr Resturlaub habe - als die längste Kündigungsfrist durch den Arbeitnehmer wäre - kann ich dann quasi kündigen und brauche am nächsten Tag gar nicht wiederkommen ohne meinen Restgehaltsanspruch zu gefährden? Die Zeit bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses wäre dann ja quasi durch Resturlaub abgedeckt und ich müsste nicht mehr körperlich anwesend sein. - Muss ich Kündigungsschutzklage auch bei Streitigkeiten einreichen, bei denen ich die Kündigung nicht anfechte, sondern zb. ein anderes Arbeitszeugnis haben möchte? - Wenn mir der Arbeitgeber aus freien Stücken meinen Resturlaub aus dem alten Jahr nicht "wegstreicht" - (so habe ich jetzt zum Beispiel noch insg. 33 Tage Urlaub inkl. der Tage vom neuen Jahr) - gilt das auch bei einer Kündigung durch den Arbeitnehmer oder würden dabei die Tage aus dem Altjahr entfallen und nur der Mindesturlaub überbleiben?
Leserforumvon drea-w | Arbeitsrecht | 11 Antworten | 18.05.2006 17:09
Ein anderer Mitarbeiter, der die gleiche Abmahnung erhielt, bekam diese in eine "Ermahnung" umgewandelt, der betroffene Arbeitnehmer jedoch nicht. ... '(2)Die Kündigung kann nur innerhalb von zwei Wochen erfolgen. ... Aber Grund für ne fristlose Kündigung ist es trotzdem noch keiner.
Leserforumvon flo4711 | Arbeitsrecht | 8 Antworten | 16.12.2015 16:44
MfG Florian -- Editier von flo4711 am 16.12.2015 16:45 Am 16.12.2015 von muemmel Kann mir der AG auf meine Kündigung (Kündigung Arbeitsvertrag Arbeitnehmer ) hin dann selbst auf den 31.03. kündigen (Kündigung Arbeitsvertrag Arbeitnehmer ) ohne dass er Gefahr läuft dann auch eine Abfindung zahlen zu müssen? ... Eine ordentliche (Gegen-)Kündigung durch den AG wäre also frühestens zum 31.07.2016 möglich. ... D.h. eine (Gegen)Kündigung durch den AG wäre zwar auf den 31.03. möglich, allerdings mit allen Konsequenzen, die eine AG-seitige Kündigung in meinem falle mit sich bringt ?
Leserforumvon Ayaya | Arbeitsrecht | 5 Antworten | 23.06.2022 20:37
. - Arbeitnehmer soll gekündigt werden (Konflikt zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, u.a. ... Zeugen gibt es nicht, es war lediglich Arbeitgeber und der Arbeitnehmer vor Ort. - [u]Freitag (17.06.2022)[/u] ist der Arbeitnehmer nicht zur Arbeit erschienen. ... Sollte der Arbeitnehmer rechtliche Schritte in die Wege leiten, so könnte man damit argumentieren, dass mündlich eine Probezeit von sechs Monaten vereinbart worden ist und damit eine außerordentliche Kündigung ohne Angabe von Gründen rechtswirksam wäre.
Leserforumvon krautbeere | Arbeitsrecht | 8 Antworten | 03.05.2011 09:47
Mai, habe ich mir persönlich von der Sekretärin nochmals mit Unterschrift die Kündigung bestätigen lassen (Kündigung ist mit Datum vom 30.April). Nun will mein Chef die Kündigung zum 31. ... Somit generelle Kündigungsfrist für Arbeitnehmer vier Wochen zum Monatsende. ----------------- " "
Leserforumvon fb518381-87 | Arbeitsrecht | 4 Antworten | 26.06.2019 18:33
Hallo, ich habe in meinem Arbeitsvertrag zur Kündigung folgendes stehen: Nach Ablauf der Probezeit kann der Arbeitsvertrag mit einer Frist von 8 Wochen zum Ende eines jeden Quartals gekündigt werden. ... Eine andere Regelung die den Arbeitnehmer benachteiligt ist nicht wirksam.
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