92 Ergebnisse für „arbeitnehmer zustellung kündigung“

Leserforumvon katjakimvbglg | Arbeitsrecht | 6 Antworten | 23.09.2016 21:29
Hallo Besteht bei kündigung durch arbeitnehmer lohntfortzahlung pünktlich wenn der arbeitnehmer vor dem zahltag die kündigung (fristgerecht) einreicht????? ... Die Zustellung der Kündigung ändert doch nichts an den Zahlungsmodalitäten. ... Beispiel ; lohn war immer bis zum letzten des monats da nun hat der arbeitnehmer (ich) vor am 26.09 die kündigung zu übereichen,mit einer 2 wöchigen kündigungsfrist da kam mir jetzt halt die frage;; muss er dann denn lohn troz kündigung ( vorm Geldtag) genauso püntklich zahlen???
Leserforumvon sandra2011 | Arbeitsrecht | 9 Antworten | 29.01.2011 08:35
Daher muss eine Kündigung aus wichtigem Grund innerhalb von 2 Wochen erfolgen, wenn der Kündigungsberechtigte von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen erfahen hat. ... Wichtig ist, dass du nachweisen kannst, dass er die Kündigung erhalten hat. ... Die berechtigte Zurückbehaltung der Arbeitsleistung durch den Arbeitnehmer führt zum Arbeitsausfall.
Leserforumvon Hans35 | Arbeitsrecht | 8 Antworten | 15.05.2023 13:48
Der Arbeitnehmer (AN) ist erkrankt und befindet sich im Krankenhaus. ... Ist aber die Kündigung während einer Krankheit überhaupt zulässig? Am 15.5.2023 von blaubär+ Ja, Kündigung während AU ist rechtens.
Leserforumvon guest-12316.03.2015 10:38:06 | Arbeitsrecht | 5 Antworten | 08.05.2013 08:41
Sollte ich das in der Kündigung erwähnen? ... Eine nachgewiesene Zustellung ist der Einwurf in den Briefkasten nicht. ... Dem Arbeitnehmer zustehender kann Urlaub nicht verfallen. -- Editiert KleinerSpinner am 08.05.2013 12:18 Am 8.5.2013 von arbeits-zorro quote:Alternativ könnte man faxen wegen der Schriftformerfordernis(Kündigung aber eigenhändig unterschreiben).
Leserforumvon julie30 | Arbeitsrecht | 6 Antworten | 15.03.2006 12:58
Nach einem Urteil des Arbeitsgerichts (ArbG) Stuttgart ist der hinterlassene Benachrichtigungszettel kein Beweis für die Zustellung der Kündigung, da aus ihm der Inhalt des Schreibens nicht ersichtlich ist. ... Eine Kündigung per Einschreiben ist erst dann gültig, wenn der Brief tatsächlich bei der Post abgeholt wird. Ein Arbeitnehmer ist dazu jedoch grundsätzlich nicht verpflichtet.
Leserforumvon franz2 | Arbeitsrecht | 9 Antworten | 20.04.2005 19:58
Aber das Urteil ist 4Jahre alt vielleicht gibts anderlautende oder gesetzesänderungen, deshalb meine Frage.gruss franz2 Am 20.4.2005 von jb Eine Kündigung gilt nur dann, wenn sie den Arbeitnehmer auch tatsächlich erreicht. ... Stuttgart sei der hinterlassene Benachrichtigungszettel des Postboten kein Beweis für die Zustellung der Kündigung, da der Empfänger keine Rückschlüsse auf den Inhalt ziehen könne. Auch eine als Einschreiben zugestellte Kündigung ist erst dann wirksam, wenn der Arbeitnehmer den Brief bei der Post abgeholt hat.
Leserforumvon dryrain | Arbeitsrecht | 15 Antworten | 12.03.2022 15:39
Ich sehe die Zustellung des Kündigungsschreibens jedoch als nicht erfolgt und die Kündigung als ungültig an. ... Der Arbeitnehmer ist Vorort im Betrieb und erhält vom GF ein von keiner Partei unterschriebenes Kündigungsschreiben 2. ... Der Arbeitnehmer muss ein Original in die Hände bekommen.
Leserforumvon iteach | Arbeitsrecht | 6 Antworten | 11.02.2018 11:56
Ein Arbeitnehmer ist, nachdem die Arbeitsunfähigkeitsbeacheinigung des Arztes abgelaufen ist, nicht mehr zur Arbeit erschienen. ... Datum, Anschrift, Kündigung zum... usw. ... Ggf. muss das allerdings auch nachzuweisen sein - auch deswegen wären Zeugen für die Zustellung gut.
Leserforumvon kobold | Arbeitsrecht | 6 Antworten | 15.05.2004 21:40
Oder obliegt es dem Arbeitgeber, die Zustellung der Kündigung nachzuweisen ? ... MfG, Andreas Am 17.5.2004 von hh Die Beweislast dafür, dass und wann die Kündigung beim Arbeitnehmer eingegangen ist, trägt der Arbeitgeber. Die Kündigungsfrist beginnt mit dem Eingang der schriftlichen Kündigung beim Arbeitnehmer.
Leserforumvon deg4 | Arbeitsrecht | 4 Antworten | 20.02.2019 21:09
Oder würde es reichen, wenn ich die Kündigung meinem Teamleiter aushändige und quittieren lasse? ... Zustellung der Kündigung per Gerichtsvollzieher vornehmen lassen Am 21.2.2019 von blaubär+ Ich denke, es muss auch einfacher gehen. ... Aber zu 99,9% rechtssicher ist halt nur die Zustellung per Gerichtsvollzieher.
Leserforumvon Allmaxx04 | Arbeitsrecht | 1 Antwort | 15.01.2014 21:50
Wie kann ich als Arbeitnehmer die Zustellung einer Kündigung für einen kurzen Zeitraum verhindern.
Leserforumvon Anwalt_Profi | Arbeitsrecht | 25 Antworten | 28.02.2006 22:35
Ansonsten dürfte das Thema 'zugestellt' für deinen Arbeitgeber mit der Zustellung erledigt sein. ... Behauptet z.B. der Arbeitgeber, dass er dem Arbeitnehmer gekündigt hat, so muss er dies im Zweifelsfalle beweisen können. ... Diese Kündigung musste zurückgenommen werden, weil sie dem Arbeitnehmer zu spät zugestellt wurde, aber in Deinem Fall ist nur von einer abgegebenen Erlärung die Rede.
Leserforumvon frank3355 | Arbeitsrecht | 10 Antworten | 24.02.2019 12:01
Der Bote ist dann zugleich Zeuge der fristgerechten Zustellung. ... Wenn es aber Streit darum geben sollte, wann die Kündigung beim Arbeitnehmer angekommen ist, müsste der Arbeitgeber den Nachweis liefern. ... (Ich meine mich dunkel an ein Urteil entsinnen zu können, wo der Arbeitnehmer auf einer Kur war und der Arbeitgeber die Kündigung absichtlich an den Wohnort zugestellt hat, obwohl der Arbeitgeber wusste, dass der Arbeitnehmer auf einer mehrwöchigen Kur war.)
Leserforumvon Ratlos2015 | Arbeitsrecht | 5 Antworten | 02.11.2015 13:16
Aber muss man formal nicht die richtige Anschrift verwenden vom Arbeitnehmer? ... Am 2.11.2015 von muemmel Aber muss man formal nicht die richtige Anschrift verwenden vom Arbeitnehmer? ... Am 2.11.2015 von blaubär+ Entscheidend ist a) der Wille zur Kündigung, b) dass auch tatsächlich du gemeint bist (und nicht Hans Dampf) und c) die zeitgerechte und wirksame Zustellung.
Leserforumvon go481374-14 | Arbeitsrecht | 1 Antwort | 03.01.2018 18:17
Im Vertrag ist zu der Kündigung angegeben: "Die Vereinbarung hat eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. Eine Kündigung kann durch den Arbeitgeber auch ausgesprochen werden, wenn der Arbeitnehmer die Zustellung seiner Druckerzeugnisse nicht Ordnungsgemäß vornimmt. Das heißt, wenn sich häufig Kunden über seine unkorrekte Zustellung beschweren, oder die Zustellung nicht erfolgt ist."
Leserforumvon ratte | Arbeitsrecht | 6 Antworten | 14.10.2004 15:39
Monatsende) festgelegt und kündigt sodann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer mit einer Frist von 4 Wochen zu einem beliebigen Datum (d. h. ... Es handelt sich um eine betriebsbedingte Kündigung. ... Für das Einreichen einer Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht(sofern du das in Erwägung ziehst), hast du drei Wochen Zeit ab Zustellung der Kündigung!
Leserforumvon lofiel48 | Arbeitsrecht | 6 Antworten | 02.03.2014 13:50
Der Kurierdienst wird dem Unternehmen mitteilen, wann die Zustellung erfolgt ist. ... Wenn der Arbeitnehmer seinen Briefkasten regelmaessig früh Morgen leert, dann findet Dieser den Brief erst am 01.03. im Briefkasten vor. ... Wir reden hier nicht von einer Zustellung mitten in der Nacht oder spät Abends.
Leserforumvon Lichtgestalt | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 02.01.2011 17:02
Hallo zusammen, angenommen, Arbeitnehmer AN möchte kündigen und überreicht seinem Chef das Kündigungsschreiben persönlich. ... Da eine Kündigung eine Willenserklärung ist, welche man einseitig nicht zrücknehmen kann. ... Bei "Einschreiben Einwurf gilt es als zugestellt, wenn es eingeworfen wurde (die Zustellung kann man über die Nr. im Internet abrufen). ----------------- ""
Leserforumvon fb448534-42 | Arbeitsrecht | 12 Antworten | 26.08.2016 20:50
Das Kündigungsschreiben muss sich nach Zustellung im Machtbereich des Empfängers befinden. ... Arbeitnehmer keine Rolle, wenn die Kündigung nicht zugegangen ist (verschuldet durch den Absender oder einen Dritten) dann wirkt sie auch nicht. ... Um eine solche Person handelt es sich bei den soeben aufgeführten Personengruppen, sodass der Arbeitgeber den Zugang der Kündigung beweisen kann, selbst wenn die Kündigung Wohnungsintern nicht an den Arbeitnehmer weitergereicht wird." http://www.arbeitsrechtberlin.net/kuendigung/
Leserforumvon The-Driver | Arbeitsrecht | 13 Antworten | 26.02.2009 15:55
prinzipiell ist ein einschreiben/ rückschein schon der meistgewählte weg, aber eine sichere zustellung, bei der man auch den inhalt beweisen kann, kann nur über eine gerichtliche zustellung erfolgen sunbee ----------------- "Meine Beiträge stellen lediglich eine persönliche Meinung dar und sind keine Rechtsberatung." ... Sind sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer über die Kündigung einig, dann ist die Form doch völlig egal. ... Nur: Wäre Ihr AG nicht mit der Kündigung einverstanden gewesen, hätte er sie nicht akzeptieren müssen.
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