46 Ergebnisse für „arbeitsgericht vergleich zahlung geben“

Leserforumvon Urlaub96 | Arbeitsrecht | 18 Antworten | 13.09.2022 14:31
Ich hätte auch normalerweise zum 10.08 die Zahlung verlangen können, oder? ... [quote=Urlaub96]Ich hätte auch normalerweise zum 10.08 die Zahlung verlangen können, oder?... [/quote] Dann scheint es weder einen Vergleich noch sonst was zu geben, also auch keinen Titel.
Leserforumvon HausHofHund | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 03.07.2007 09:19
Dort kam es zu einem Vergleich, welcher besagt: 1. das ausstehende Gehalt (brutto 938.-- Euro) muss vom Ex-Arbeitgeber bezahlt werden 2. ... AN ruft beim Arbeitsgericht an und fragt, wie es weitergeht. ... Wer kann hierzu genaue und - vor allem verständliche - Informationen geben?
Vergleich nun wirksam? 3 von 5 Sterne
Leserforumvon Einglasmilch | Arbeitsrecht | 6 Antworten | 28.03.2015 12:42
Wegen der Protokollierung: Ich hatte eine Abschrift des Schreibens vom dehoga-Anwalt ans Arbeitsgericht bekommen (von meinem Anwalt) in der um Protokollierung geben wird. ... Ich denke es sind alle wichtigen Punkte im Vergleich enthalten. ... Eine neue Verhandlung wird es nach meiner Auffassung vor dem Arbeitsgericht nicht geben.
Leserforumvon Martinaaaa | Arbeitsrecht | 7 Antworten | 20.02.2024 14:56
Am 20.2.2024 von blaubär+ Vor dem Arbeitsgericht braucht man in der 1. ... [/quote]Hast du denn schon außergerichtlich versucht, deinen AG zur Zahlung zu bewegen? ... Bei dem Aufforderungsschreiben sollten Sie sich etwas Mühe geben und genau formulieren.
Leserforumvon Ute2018 | Arbeitsrecht | 5 Antworten | 31.07.2018 17:13
Nun wurde statt einem Urteil vom Gericht erstmal ein Vergleich vorgeschlagen über die Zahlung von 2000 Euro an mich, dazu soll ich mich binnen 2 Wochen äußern. ... Ich habe dem Arbeitsgericht jetzt geschrieben, dass ich dem Vergleich zustimme. ... Ich möchte mich jetzt nicht mehr mit der Hälfte zufrieden geben, da sich die Sache ja eh noch hinziehen wird.
Leserforumvon Banane66 | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 29.03.2007 22:13
Eine Lohnklage habe ich bereits eingereicht: In der Güteverhandlung wurde meinem AG eine letzte Frist zur Zahlung der offenen Gehälter gesetzt. ... Kann mir hier jmd. einen Rat geben was ich jetzt unternehmen kann um SCHNELLSTMÖGLICH an meine offenen Gehälter zu kommen?
Leserforumvon AnnelieseM | Arbeitsrecht | 6 Antworten | 12.05.2016 08:53
Hallo Leute mal angenommen es passiert folgendes: Mein Chef zahlt mir den Lohn der letzten 2 Monate nicht, ich mahne die Zahlung schriftlich an und er kündigt mich fristlos, ohne wirklichem Grund. ... Bei einer Güteverhandlung kam es zu einem Vergleich. ... Das heisst, jetzt haben beide Seiten ihren Teil, wie im Vergleich festgelegt, zu leisten.
Leserforumvon Rincewind66 | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 21.02.2017 12:03
Hallo, bei mir geht es um folgendes Problem: Gegen meinen ehemaligen Arbeitgeber, wurde in Abwesenheit von ihm, im Oktober 2016 vom Arbeitsgericht ein Versäumnisurteil erlassen, es ging um die Zahlung von offenen Gehaltsforderungen. ... Abgesehen davon dass es sich um keinen Vergleich handelte, sondern um ein Versäumnisurteil, woher soll ich nun wissen was ich berechnen soll? ... Wenn mir da jemand mal einen Rat geben könnte wäre ich dankbar.
Leserforumvon küschutzfrage | Arbeitsrecht | 1 Antwort | 26.09.2011 10:48
Habe nach meiner Kündigung eine Küschutzklage eingereicht, PKH bewilligt bekommen (ohne Ratenzahlung) und mein Anwalt hat nun einen Vergleich ausgehandelt. Beschluss vom Arbeitsgericht von Anfang September liegt vor, darin wird festgehalten, das mein Ex-Arbeitgeber Gehaltsnachzahlungen zu leisten hat und Abfindung zahlen muss. ... Kann mir vielleicht jemand Tipps geben, wie ich hier verfahren kann?
Leserforumvon robby61 | Arbeitsrecht | 11 Antworten | 24.03.2019 12:00
Grundsätzlich liegt die Zahlung eines Gehaltes bei einer nicht einmal einjährigen Betriebszugehörigkeit über der Regelabfindung. ... Es würde regelmäßig in einem Gütetermin einen Vergleich anstreben. ... Am 24.3.2019 von muemmel Und außerdem wird halt gern übersehen, dass Verfahren am Arbeitsgericht nur selten mit einer Entscheidung des Gerichtes enden, sondern meist mit einem Vergleich - schon wegen des Zeitfaktors...
Leserforumvon Colonnel2013 | Arbeitsrecht | 11 Antworten | 16.07.2013 09:44
Wenn Sie auf Zahlung klagen wollen, müssen Sie vorher den Anspruch ausrechnen, den Sie geltend machen wollen. ... Im Hinblick auf den Verzugslohn könnte es Beweisschwierigkeiten geben. ... Vielleicht gibt es aber auch einen Vergleich über alles.
Leserforumvon guest-12329.09.2014 00:35:16 | Arbeitsrecht | 16 Antworten | 29.03.2006 08:22
Noch vor der ersten Zahlung hat sich aber das Arbeitsamt eingeschaltet, und den Arbeitgeber aufgefordert, die Zahlung bis auf Widerruf zu stoppen. ... - An das Arbeitsgericht in meiner Stadt? Die haben mich an das Arbeitsgericht in der anderen Stadt (die des Arbeitgebers) weitergeleitet. - An das Arbeitsgericht in der Stadt des Arbeitgebers?
Leserforumvon EightNine | Arbeitsrecht | 52 Antworten | 29.09.2021 13:06
Am 29.9.2021 von EightNine a) Anbei der Link zur Kündigungsschutzklage, die wir eventuell abgeben werden, könnt ihr euch das bitte durchlesen und uns Tipps geben (Hochladen von Anhängen funktionierte nicht, deshalb mit Link, falls Links nicht erlaubt sind, machen wir mehrere Posts, da der Post mehr als die maximale Anzahl Zeichen hätte :-) ) https://justpaste.it/5d91g Nach dem Durchlesen wären hier bitte noch Fragen des AN b) Wie oder wann bekommt auch der AG diese Klage ? ... Wenn Du rechtsschutzversichert bist, dann kann Dir da ein Anwalt helfen, wenn nicht, gehe mit den Unterlagen zum Arbeitsgericht. ... Daraus kann ja jetzt im Vergleich eigentlich nur eine ordentliche Kündigung werden.
Leserforumvon | Arbeitsrecht | 8 Antworten | 09.09.2005 11:46
Wenn ich ohne Anwalt eine Klage einreiche, wie kann ich im Arbeitsgericht argumentieren und beweisen, dass ich gute Arbeit geleistet habe, so dass ich den höchsten Prämienbetrag für 2004 erhalten kann? ... Viele Grüsse Yü Am 16.9.2005 von venotis Yü, wie soll man dir Tipps geben, wenn man nicht mal weiß, was du da für ne Tätigkeit gemacht hast und ob es irgendwelche nachweisbaren Leistungskriterien überhaupt gibt? ... Am 14.09 habe ich eine Klage beim Arbeitsgericht eingereicht.
Leserforumvon bellybutton123 | Arbeitsrecht | 35 Antworten | 15.08.2018 17:17
Am 17.8.2018 von muemmel Desweiteren war ich heute schon beim Arbeitsgericht Nun, dann können Sie vermutlich im Lauf des September mit einem Gütetermin rechnen. ... Außerdem geht es beim Arbeitsgericht i. d. ... Außerdem geht es beim Arbeitsgericht i. d.
Leserforumvon sika0304 | Arbeitsrecht | 7 Antworten | 29.10.2004 15:08
Falls er dennoch eine schriftliche Kündigung erhält, muss er innerhalb von 3 Wochen nach Erhalt der Kündigung eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erheben. ... Die kann es evtl. nur bei einem Vergleich geben, wenn eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht zumutbar ist. ----------------- "behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest." ... Dann muss mein Mann gegen die Kündigung klagen (und natürlich führen diese Klagen selten zur Wiedereinstellung sondern eher zum Vergleich = Zahlung einer Abfindung), sonst bekommt er kein Arbeitslosengeld.
Leserforumvon freunf | Arbeitsrecht | 16 Antworten | 20.12.2019 12:03
Vor dem Arbeitsgericht haben wir einen Vergleich beschlossen und ich sollte eine Zahlung bekommen. Jedoch ist die Zahlung sehr sehr sehr viel geringer als die Prozesskosten. ... Ihr habt das Verfahren mit einem Vergleich beendet.
Leserforumvon elvinw | Arbeitsrecht | 8 Antworten | 03.10.2010 13:28
Dann kann es meiner Meinung nach nur einen Tip geben: innerhalb von 3 Wochen Kündigungsschutzklage einreichen. Und dann erstmal den Gütetermin abwarten und dort entweder auf einen Vergleich hinarbeiten (inklusive Zahlung aller strittigen Sachen, ein wohlwollendes Arbeitszeugnis vereinbaren und möglichst noch ne kleine Abfindung mitnehmen). quote:Gekündigt wurde mir, weil ich nun schon 8 Wochen am Stück AU bin. ... In der Praxis enden die meisten Kündigungsschutzklagen mit einem Vergleich im Gütetermin.
Leserforumvon recht.nett | Arbeitsrecht | 22 Antworten | 15.10.2009 23:33
Das unannehmbare Angebot meines ehemaligen Arbeitgebers beim Vergleich lehnte ich ab. ... Dies sind ganz klar Einschüchterungsversuche um sie zu einem Vergleich zu zwingen. ... Am 1.11.2009 von summer1969 In welcher Stadt, also bei welchem Arbeitsgericht, war denn der Termin?
Leserforumvon melliz89 | Arbeitsrecht | 12 Antworten | 09.07.2009 14:12
Mach mal ne Liste, klage vor dem Arbeitsgericht (selber) und vergleich dich dann mit dem AG. ... Du hast mit der fristlosen die denkbar ungünstigste LÖsung gewählt und aus diesem Dilemma kann dir ein Anwalt viell. nicht helfen, aber dennoch zumindest die Zahlung der geleisteten Stunden rausholen und vor allem dafür sorgen vor Gericht, dass die Sozialversicherungsabgaben seitens des AG geleistet werden, so dass zumindest noch in Arbeitslosen/ Renten etc Versicherung eingezahlt wird. ... Für das Verfahren vor dem Arbeitsgericht dann evtl.
123