493 Ergebnisse für „arbeitslosengeld anspruch“

Leserforumvon suchmich1983 | Arbeitsrecht | 1 Antwort | 08.09.2008 21:21
Hallo Forum, ich habe eine Frage zum Anspruch auf Arbeitslosengeld. ... Jetzt steht evtl. nach 5 Monaten schon die Kündigung ins Haus und ich frage mich nun, ab wann man Anspruch auf Arbeitslosengeld hat? Ich war letztes Jahr im Dezember schon einen Monat Arbeitslos gemeldet, habe hier aber kein Arbeitslosengeld bezogen.
Leserforumvon Friesi | Arbeitsrecht | 11 Antworten | 07.09.2007 11:39
Als sie beim Arbeitsamt war meinten die dort, sie hätte kein Anspruch auf Arbeitslosengeld, weil sie zur Zeit ja krank geschrieben ist und deshalb nicht verfügbar sei. ... Fragen: Unter diesen Voraussetzungen und Planungen - hat sie dann ganz normal Anspruch auf Arbeitslosengeld und wie hoch würde es etwa ausfallen? ... Also besteht auch kein Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Leserforumvon JosiMama | Arbeitsrecht | 1 Antwort | 30.05.2005 13:51
Der Anspruch auf Arbeitslosengeld verfällt ja nach 3 Jahren. ... Doch keiner hat bis zum heutigen Tage eine eindeutige Aussage machen können .......vielleicht noch Anspruch/vielleich auch nicht; Sperrfrist/ keine Sperrfrist....
Leserforumvon HansDallmeier | Arbeitsrecht | 1 Antwort | 06.12.2009 22:24
Dezember Anspruch auf Arbeitslosengeld I?
Leserforumvon bianca0047 | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 22.11.2006 22:51
Das heißt, ich habe kein ganzes Jahr durchgehend gearbeitet, habe ich Anspruch auf Arbeitslosengeld?
Leserforumvon Ratchev | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 19.07.2005 19:35
Habe ich in diesem Fall, der Mutterschutz nach der Geburt endet im 09.2005, Anspruch auf Arbeitslosengeld?
Leserforumvon Mama82 | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 02.04.2008 14:05
Was mich interessiert: Hab ich im Anschluss an die Erziehungszeit Anspruch auf Arbeitslosengeld im Falle einer Kündigung? ... Bekomme ich für den Übergang Arbeitslosengeld? ... Grundsätzlich bekommst du schon Arbeitslosengeld, wenn du der Vermittlung zur Verfügung stehst.
Leserforumvon Blomster | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 20.05.2006 20:58
Als ich mich beim Arbeitsamt erkundigte, ob mir auf Grund der oben beschriebenen Situation Arbeitslosengeld zusteht, sagte man mir, dass ich mit einer 3-monatigen Sperre rechnen müsste, da wir ja schon zusammen in einer Wohnung leben und somit kein besonderer Grund vorliegt. “...wir würden ja hauptsächlich aus privaten Gründen umziehen...“. ... - In welchem Fall hätte ich denn Anspruch auf Zahlung? Und wenn ich Anspruch auf Zahlung habe, was muss ich jetzt tun?
Leserforumvon Sanora | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 28.05.2009 21:23
Vor ein paar Tagen war ich bei der Agentur für Arbeit und wollte mich informieren - ob ich Anspruch auf Arbeitslosengeld hätte. Da ich 14 Monate nicht versichert war habe ich keinen Anspruch.
Leserforumvon Qwenter | Arbeitsrecht | 4 Antworten | 13.05.2009 12:41
Hallo, ich wollte mal nachfragen ob ich Anspuch auf Arbeitslosengeld habe oder nicht. ... Nun meine Frage hae ich Anspruch auf Arbeitslosengeld I oder nicht. ... Am 13.5.2009 von Jogibear. http://www.sozialhilfe24.de/arbeitslosengeld-alg-i-1/dauer.html
Leserforumvon delSchreiero | Arbeitsrecht | 5 Antworten | 11.09.2007 17:03
Jetzt meine Frage: Hat meine Frau Anspruch auf Arbeitslosengeld I? Meiner Meinung nach hat die gesamte Zeit über Versicherungspflicht im Sinne von § 26 SGB III vorgelegen und somit müsste sie Anspruch haben.
Leserforumvon Lena1979 | Arbeitsrecht | 1 Antwort | 07.05.2009 08:32
Hallo zusammen mir ist nicht ganz klar, wie lange ich Anspruch auf Arbeitslosengeld habe? ... Meine Fragen: -Wie viel Monate habe ich nach dem Erziehungsgeld Anspruch auf Arbeitslosengeld?
Leserforumvon Inso | Arbeitsrecht | 1 Antwort | 23.02.2010 08:23
Ist es richtig das man den Ansprüch auf Arbeitslosengeld verliert wenn man sich nach vielen Jahren als Arbeitnehmer erst mal Selbstständig macht und wenn das nicht gut geht im Anschluß Arbeitslos melden möchte. ----------------- ""
Leserforumvon Mia59 | Arbeitsrecht | 1 Antwort | 30.09.2009 13:43
Dies sollten Sie auch unbedingt und möglichst rasch tun. § 143 Abs.1 SGB III schreibt zwar vor, daß Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht, solange Sie Arbeitsentgelt erhalten oder zu beanspruchen haben. Diese gesetzliche Vorschrift scheint daher einen Anspruch auf Arbeitslosengeld für die Zeit auszuschließen, für die Sie einen Anspruch auf Lohn gegen Ihren zahlungsunfähigen Arbeitgeber haben. ... Diese Vorschrift lautet: "Soweit der Arbeitslose die in den Absätzen 1 und 2 genannten Leistungen (Arbeitsentgelt im Sinne des § 115 des Zehnten Buches) tatsächlich nicht erhält, wird das Arbeitslosengeld auch für die Zeit geleistet, in der der Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht."
Leserforumvon Hellskorpion | Arbeitsrecht | 10 Antworten | 19.10.2010 18:22
Ich hoffe das gehört auch hier rein und habe mal 2 Fragen zum Arbeitslosengeld. ... Lehrlingszeit ging vom 01.09.2007 - 30.08.2010 also Anspruch auf ALG1 nach dem 30.08 ist man ca. 2 Wochen Arbeitslos. ... Die schon, aber das Arbeitslosengeld nicht.
Leserforumvon Tommy24 | Arbeitsrecht | 1 Antwort | 01.10.2003 15:24
Kann mir jemand sagen ob ich dann anspruch auf Arbeitslosengeld habe und ob die Abfindung aufs Arbeitslosengeld mit angerechnet wird???
Leserforumvon cdfmi | Arbeitsrecht | 11 Antworten | 21.12.2004 20:44
Viele Arbeitnehmer denken, dass sie als Arbeitslosengeld 60 oder 67 Prozent ihres letzten Nettolohnes bekommen. ... Das Arbeitsamt errechnet Ihr Arbeitslosengeld in einem schwierigen Verfahren.
Leserforumvon chanel38 | Arbeitsrecht | 6 Antworten | 02.11.2007 13:02
KEIN ANSPRUCH, da ich ja auch nichts eingezahlt hab , wegen Arbeitslosigkeit????? ... Deshalb haben Sie keinen Anspruch auf Alg1.
Leserforumvon part | Arbeitsrecht | 1 Antwort | 13.04.2006 13:33
Nun will ich nach Ausland ,nicht EU, eine selbsändigkeit für ein paar Jahre üben. ich habe mich erkundigt von einem Freund dass ich inzwischen mein Arbeitslosengeld hier in Deutschland "erfrieren lassen " für maximal 5 Jahre.Ich weiss jetzt nicht ob überhaupt so was gibt? ... haben dann auch immer noch Anspruch auf (kindergeld, Erziehungsgeld,..)oder nicht.
Leserforumvon Franz4444 | Arbeitsrecht | 1 Antwort | 23.07.2020 11:38
Ich bin arbeitssuchend gemeldet und mein Anspruch auf Arbeitslosengeld wurde mir vom Arbeitsamt ab 01.08.20 bestätigt. ... Steht mir nach dem 31.07.20 für die Dauer meiner Krankschreibung Krankengeld oder Arbeitslosengeld zu.
123·5·10·15·20·25