20 Ergebnisse für „arbeitsunfall tag anspruch urlaub“

Leserforumvon johnjoe | Arbeitsrecht | 1 Antwort | 11.04.2010 17:34
Hallo Ich hatte einen Arbeitsunfall. ... Darf ich dieen Urlaub jetzt nicht antreten wennich ein Tag vorher wieder zur Arbiet gehe obwohl ich noch nicht Gesund bin? Habe ich da nach noch einen Anspruch von der Berufsgenossenschafft meine Therphie weiter zu machen dürfen.
Leserforumvon Andreas67^8 | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 03.12.2008 19:44
Guten Tag, ich hoffe es kann mir jemand helfen. ... Hat der AN gegenüber dem AG einen Anspruch auf die Auszahlung des Urlaubes? ... Ist der Urlaub vom Oktober bis Dezember 2007 verjährt?
Leserforumvon charly599 | Arbeitsrecht | 6 Antworten | 13.10.2011 09:29
Vom Arbeitgeber wurde der Vorfall als Arbeitsunfall aufgenommen. ... Es ist vermutlich richtig, dass kein Anspruch auf Krankengeld durch die Krankenkasse besteht. ... Bin auch erstaunt zu lesen, dass Urlaubsanspruch besteht bisher hat sie in den fast drei Jahren im Vor- oder Nachgearbeitet wenn sie mal einen freien Tag z.B.
Leserforumvon jamesdean161275 | Arbeitsrecht | 33 Antworten | 28.03.2011 13:18
Am 28.3.2011 von jamesdean161275 nein bin erst seid dem 7.3.11 krankgeschrieben.laut soka bau Das Arbeitsverhältnis kann beiderseitig unter Einhaltung einer Frist von 6 Werktagen, nach sechsmonatiger Dauer von 12 Werktagen, gekündigt werden. arber es war arbeitsunfall wie gehts dann weiter warte noch auf rückruf der bg .. deswegen und 2. bin ich noch immer krank durch den unfall ----------------- " " Am 28.3.2011 von jamesdean161275 und urlaub habe ich auch noch ----------------- " " Am 28.3.2011 von altona01 Auch wenn man durch einen Arbeitsunfall arbeitsunfähig wird, der Arbeitgeber darf fristgerecht kündigen. ----------------- "" Am 28.3.2011 von jamesdean161275 na mal sehen was die bg sagt gleich warte noch auf den anruf ----------------- " " Am 28.3.2011 von guest-12309.07.2016 16:31:25 quote:und urlaub habe ich auch noch Da gibt es doch im BRTV die (und andere) Sonderregelungen im Bezug auf Urlaub, d.h. der Urlaub muss nach Beendigung des Arbeitsverhälnisses nicht abgegolten werden, wie bei normalen Arbeitsverhältnissen, sondern kann zum nächsten AG mitgenommen werden. quote:arber es war arbeitsunfall wie gehts dann weiter warte noch auf rückruf der bg .. deswegen und 2. bin ich noch immer krank durch den unfall Sind Sie auch der Meinung, wonach ein Arbeitnehmer während der Krankheit nicht gekündigt werden kann? ... Entscheidend ist der Tag des Zugangs der Kündigung, demnach heute 28.3. ... Da heißt, dass dann schon am ersten Tag die fiktive Abfindung von 0 Euro aufgebraucht ist und ihm somit ALG I vom ersten Tage an zusteht.
Leserforumvon Denso | Arbeitsrecht | 12 Antworten | 07.01.2024 12:04
Da Urlaubsanspruch nur für volle Monate entsteht, kann dein U-Anspruch um 1/12-tel gekürzt werden, sofern dein AV nicht auf den 01/01/24 lautet. Am 7.1.2024 von Denso Arbeitsvertrag läuft ab 01.01.2024 Am 7.1.2024 von blaubär+ ... also keine Kürzung, voller U-Anspruch. ... [/quote] Meines Erachtens wegen Intransparenz unwirksam: soll der Urlaub auch dann als gekürzt gelten, wenn der Arbeitnehmer durch einen vom Arbeitgeber verschuldeten Arbeitsunfall ausfällt, oder durch ein Verhalten Dritter?
Leserforumvon Arabella2017 | Arbeitsrecht | 17 Antworten | 04.11.2017 21:49
Sie sagt selbst, was soll sie den ganzen Tag zu Hause. ... Danke für den Tipp mit dem Urlaub ...daran hatte ich nun gar nicht mehr gedacht. ... Doch dass trotz Kündigung der Anspruch auf Verletztengeld weiter läuft, das war mir neu.
Leserforumvon guest-12306.07.2009 09:08:16 | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 05.07.2009 11:04
Guten Tag, ich war durch einen Arbeitsunfall für 1,5 Jahre krank geschrieben. seit 01.07.09 befinde ich mich nun im Hamburger Modell zur Wiedereingliederung in den Arbeitsalltag. ... Es gäbe schließlich andere, die noch gar nicht im Urlaub waren. ... Jetzt müßte Anspruch auf Auszahlung des Urlaubs bestehen.
Leserforumvon fb520351-9 | Arbeitsrecht | 5 Antworten | 20.07.2019 12:10
Ich muss zugeben ich hab meine Krankmeldungen nach der Operation erst später eingereicht aber reicht dies aus um mir einfach die Lohnfortzahlung zu verweigern und da unbezahlter Urlaub einzutragen? ... Entfällt mir dadurch der Anspruch weil ich sie 2 Wochen "zu spät" eingereicht habe oder drohen dadurch ggf. nur arbeitsrechtliche Konsequenzen? ... Entfällt mir dadurch der Anspruch weil ich sie 2 Wochen "zu spät" eingereicht habe Nein.
Leserforumvon joerg_do | Arbeitsrecht | 13 Antworten | 29.04.2016 15:26
AN hat sich wegen einer Verletzung krank gemeldet (Verletzung ist kein Arbeitsunfall) es gibt eine AU zu dieser Krankmeldung. ... Dies bedeutet, dass die Arbeitsunfähigkeit in der Regel am ersten Tag der Arbeitsverhinderung, möglichst in den ersten Arbeitsstunden, zu melden ist. ... Der Arbeitgeber hat einen Anspruch auf Angabe der Urlaubsadresse.
Leserforumvon JulianK | Arbeitsrecht | 6 Antworten | 08.09.2015 13:55
Jetzt ist nur die Frage, besteht Anspruch auf Lohnfortzahlung? Ich habe was gelesen, dass Anspruch nur besteht wenn man mindestens 4 Wochen beschäftigt war? ... Schaue schon jeden Tag nach der Post in der Hoffnung, dass da keine Kündigung ist.
Leserforumvon go407633-90 | Arbeitsrecht | 32 Antworten | 09.02.2015 13:09
„blöder Mensch"; er sagte, dass er möchte, jeden Tag mit solchen schlechten Rechtsanwälten zu tun haben. ... Ein Tag zuvor, spät am Abend, hat Herr Z. meine Mutter angerufen.
Leserforumvon Angie1 | Arbeitsrecht | 5 Antworten | 07.07.2003 22:59
Er hat im Jahr als verheiratet Familienvater 20 Tage Urlaub. ... Das mit dem Urlaub und dem Urlaubsgeld ist nicht zu beanstanden, jedenfalls nicht, wenn im Arbeitsvertrag oder einem anzuwendensen Tarifvertrag nichts Besseres geregelt ist. (Auf Urlaubsgeld gibt es keinen gesetzlichen Anspruch und der gesetzlich geregelte Mindesturlaub beträgt vier Wochen bzw. 20 Tage bei einer 5-Tage-Woche.)
Leserforumvon grekowa | Arbeitsrecht | 14 Antworten | 06.05.2011 21:52
Was soll denn sein, wenn der AN in der Situation z.B. einen Arbeitsunfall erleidet? ... Amtliche Zufallskontrolle an dem Tag. ... Wer hat keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung?
Leserforumvon guest-12305.01.2016 19:42:03 | Arbeitsrecht | 24 Antworten | 26.07.2012 21:33
Wie sieht es denn aus wenn man einen Arbeitsunfall hatte so wie ich Letzte Woche. ... Gleiches gilt für die Lohnfortzahlung bei Urlaub und Krankheit. ... Gleiches gilt für die Lohnfortzahlung bei Urlaub und Krankheit.
Leserforumvon Brotspinne1974 | Arbeitsrecht | 15 Antworten | 03.03.2010 16:19
. ----------------- "" Am 3.3.2010 von Slavonia Guten Tag War das ein Arbeitsunfall und sind Sie Krank geschrieben? ... Ich hoffe Sie haben eine Rechtsschutzversicherung in Anspruch genommen! -- Editiert am 03.03.2010 16:49 Am 3.3.2010 von Brotspinne1974 Hallo, es war kein Arbeitsunfall, Probezeit war im Januar "bestanden" und eine RSV habe ich auch. ----------------- "" Am 3.3.2010 von Slavonia Ich wollte Ihnen auch nicht zu Nahe treten, aber aus der Tatsache das Sie sich um 15:00 Uhr den Finger gebrochen haben und schon um 17.30 Uhr am selben Tag die Kündigung erhalten haben, könnte man schließen das Sie sich den Finger bei der Arbeit gebrochen haben.Die Frage ist, was wollen Sie erreichen?
Leserforumvon Damezzo | Arbeitsrecht | 161 Antworten | 18.08.2020 17:09
Der Rest Urlaub ist wahrscheinlich höher als die eigentliche abfindung. ... Besteht denn Anspruch auf einen leidensgerechten Arbeitsplatz (Schwerbehinderung)? ... Besteht denn Anspruch auf einen leidensgerechten Arbeitsplatz (Schwerbehinderung)?
Leserforumvon Mike63speyer | Arbeitsrecht | 9 Antworten | 25.12.2012 11:32
(Fälligkeit: 01.06.2014; nach Abrechnung mit der ZAB) Bei mir ist nun dieser fall das ich am 29.10.2012 in Folge eines Arbeitsunfalles der sich 15.03.2011 ereignete einen Operativen Eingriff hatte und seit diesem Tag Arbeitsunfähig bin und nun auch schon Verletztengeld erhalte. ... Wenn du dich ein wenig umschaust, wirst du sehen, dass Fragesteller immer wieder mal Texte einstellen: Zeugnisse, Verträge ... ----------------- "" Am 29.12.2012 von Mike63speyer Hallo Irgendwie sitze ich jetzt in der Zwickmühle, habe die Tage versucht jemanden vom Betriebsrat zu erreichen aber vergebens der größte Teil hat sich Urlaub genommen und der , der Telefon hat , hat dies Abgestellt, naja was soll ich dazu sagen ............. eigentlich wollte ich nur Nachfragen wie das nun bei mir der Fall ist werde ich zu dieser Transfergesellschaft wechseln können ? ... Es würde mich nicht wundern, wenn der BR mit derart speziellen Fragen überfordert ist. http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/Merkblatt-Sammlung/MB-08c-Transferleistungen.pdf Wenn ich das richtig verstehe (Seite 19), dann hätten Sie bei fortdauernder AU zunächst keinen Anspruch auf das Transfer-KZG. quote:Kann ich in meinem Krankenstand zu dieser Tranfergesellschaft wechseln Fragen Sie diesbezüglich doch am besten direkt bei der Transfergesellschaft und bei der Arbeitsagentur nach.
Leserforumvon FriedrichHeinrich | Arbeitsrecht | 19 Antworten | 15.10.2016 07:56
Mir wurde nicht gesagt worum es geht und das ganze fand auch noch an meinem freien Tag statt. ... Ich gab noch an in den Vorjahren, wenn ich denn überhaupt mal krank war, die Scheine mit der Post gesendet zu haben was ja mindestens noch einen weiteren Tag in anspruch genommen hat und auch da war nie etwas zu spät angekommen. ... Ausserdem sagte er, mein Krankenschein sei einen Tag zu spät angekommen.
Leserforumvon Slavonia | Arbeitsrecht | 32 Antworten | 28.09.2007 08:01
War 2 1/2 Jahre im Betrieb.Wie gesagt es geht mir hier nicht um mehr Geld.Die meisten Kollegen wurden für die kleinsten Fehler beschimpft und beleidigt.Mal zum Augenarzt gehen war da noch harmlos.Bei einem Kollegen ist die Oma gestorben und da er bei ihr aufgewachsen ist wollte er wenigstens 1 Tag Urlaub oder besser 3 Tage haben.Hat er aber nicht bekommen und da ihn das so an die Nieren ging hat er sich krank schreiben lassen.Er bekam natürlich die Kündigung.Der AG hat vor Gericht verloren aber der Kollege ist auch nicht mehr da. ... Am 29.9.2007 von Slavonia Vielen Dank für Eure Meinungen.Jeder hat ein wenig recht,natürlich hätte ich nicht für so wenig Geld arbeiten müssen,aber ich kann doch nicht Wissen das es keine Nachtschichtzuschläge in dem Betrieb gibt und keine Überstunden bezahlt werden.Ich war ja froh das ich dort arbeiten konnte,es stimmte ja alles.Es gab viel Arbeit,man konnte jeden Tag Nachtschichtstunden machen und sich etwas am Sonntag dazu verdienen.Und die Arbeit hat ja auch Spass gemacht.Aber leider war die Wirklichkeit anders und wer fragt warum wird abgeschossen.Was anderes ist auch schwer zu finden und die Miete Strom und Wasser wollen auch bezahlt werden.Da kann man doch mal höflich fragen,warum es nicht das Geld gibt was einen zusteht.Ich bin der Meinung wer viel arbeitet sollte auch etwas mehr verdienen.Man muss doch miteiander reden u
Leserforumvon guest-12330.08.2015 11:38:25 | Arbeitsrecht | 39 Antworten | 21.03.2006 17:35
Innerhalb eines großen Unternehmens existieren mehrere 'Firmen' - quasi jede Abteilung ist eine eigene GmbH, die Arbeitsabläufe sind allerdings weder voneinander getrennt noch ist sonstwie ersichtlich, dass diese GmbHs wirklich rechtlich selbständig handeln - über allem steht nach wie vor der 'große Boss' und die ständige Umstrukturierung erweckt den Anschein, als diene sie nur dem Zweck, Arbeitnehmerrechte möglichst klein zu halten. Personalentscheidungen treffen die einzelnen Geschäftsführer nämlich definitiv nicht selbst. Wie schaut das nun bei befristeten Arbeitsverträgen aus, wenn innerhalb des Unternehmens von einer Abteilung in die nächste gewechselt wird?
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