204 Ergebnisse für „arbeitsverhältnis jahr problem urlaub“

Leserforumvon minh5304 | Arbeitsrecht | 7 Antworten | 07.11.2020 11:13
Das BUrlg ist ja an sich ganz klar ... was also ist das Problem? ... Das BUrlg ist ja an sich ganz klar ... was also ist das Problem? ... Ich würde den Urlaub ganz gerne mit ins nächste Jahr nehmen, deswegen frage ich.
Leserforumvon Roberto83 | Arbeitsrecht | 11 Antworten | 27.07.2019 20:54
Hallo Leute, folgendes Problem hat sich bei mir aufgetan. ... Warum sollte mir der Urlaub verloren gehen? Mündlich vereinbart, das ich für die Schulzeit freigestellt bin , Arbeitsverhältnis ist Ruhend gewesen.
Leserforumvon Nicole51 | Arbeitsrecht | 6 Antworten | 15.03.2017 07:44
Hallo ich arbeite als Putzfrau und bei mir steht eine Schulter Op an, der Heilungsprozess wird wohl ca.8 Wochen dauern wenn alles gut geht.Allerdings haben wir einen sehr teuren Urlaub für 01.05. schon seit letztem Jahr gebucht. ... Am 15.3.2017 von Nicole51 ja das ich Bescheid geben muss das ist klar, aber mein Problem ist der Urlaub davor...plane ich die Op lieber einige Wochen nach dem Urlaub und sage Ihm dann nach diesem meinen Termin in ich sage jetzt mal 6 Wochen? ... WIe dein Arbeitsverhältnis ist, wieweit man sich absprechen kann, kannst du selbst am besten abschätzen.
Leserforumvon Chriss_86 | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 03.05.2011 13:26
Meine Freundin ist in einem festen Arbeitsverhältnis und würde dieses gerne am 15.05 fristgerecht zum 15.6 kündigen da sie eine neue Anstellung bekommen könnte. Jetzt gibt’s da nur ein Problem mit ihrem Urlaub. Ihr stehen im Jahr 20 Tage zu.
Leserforumvon stinker | Arbeitsrecht | 6 Antworten | 05.08.2004 16:16
Gruß, Stinker Am 6.8.2004 von alida Dein Arbeitsverhältnis besteht weiter. ... Am 7.8.2004 von alida Sorry, stinker, wo ist dein Problem? ... Oder kannst du dir dreimal im Jahr einen gebuchten Urlaub leisten?
Leserforumvon Muffin | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 27.06.2004 23:29
nun mein problem: ich habe genau ausgerechnet noch 22 tage resturlaub, das bedeutet ja, ich kann eigentlich ab dem 02.07. zu hause bleiben, weil der urlaub ausreicht bis zum 31.07. kann mein chef mir nun diesen (von mir gewünschten) urlaub ablehnen und sagen "ich zahl dir den urlaub aus, weil ich nicht will dass du daheim bleibst in den 4 wochen" oder habe ich ein RECHT auf diesen urlaub wenn ich ihn haben will? ... ODER zum 31.07., denn DANN endet das Arbeitsverhältnis und der bis dato nicht genommene Urlaub muß ausbezahlt werden... im übrigen werden das kaum 22 Tage sein, denn der Urlaub wird Dir ja anteilig aufs Jahr angerechnet... ... Am 28.6.2004 von Muffin Hallo, danke erstmal... wenn das arbeitsverhältnis am 31.7. enden soll, kündige ich dann zum 31.7. oder zum 17.7. (14 tage zuvor wegen der frist?)
Leserforumvon fabian85 | Arbeitsrecht | 7 Antworten | 26.01.2009 22:33
Hallo Ich hab folgendes Problem! ... Und jetzt kommt mein eigentliches Problem! ... Solange das Arbeitsverhältnis besteht, kann sich der Arbeitnehmer seinen Urlaub nicht "auszahlen" lassen.
Leserforumvon Heinz-K | Arbeitsrecht | 17 Antworten | 29.06.2016 09:27
Jetzt hatte ich bereits in diesem Jahr 22 Tage Urlaub (30 Urlaubstage laut Vertrag im Jahr). ... Der Urlaub muss im laufenden Jahr gewährt und genommen werden. ... Und ein Tag frei ist beim neuen AG kein Problem.
Leserforumvon kaktusstachel | Arbeitsrecht | 9 Antworten | 19.11.2012 14:59
Ich werde den urlaub aus 2012 nicht im Jahr 2013 nehmen können, da spielt die entleiherfrima nicht mit. ... Wenn man den Urlaub für dieses Jahr nicht mehr beantragt und auch mit dem AG keine Übertragung ins neue Jahr vereinbart, dann läuft man Gefahr den kompletten Urlaub am 31.12. verfallen zu lassen. ... Am 21.11.2012 von Fulgora Hallo, zu deinen Fragen: 1.Nach § 7 Abs. 4 BUrlG darf der Urlaub grundsätzlich nicht ausbezahlt werden, wenn das Arbeitsverhältnis noch besteht. 2.
Leserforumvon hasi | Arbeitsrecht | 4 Antworten | 06.07.2008 18:34
Nun habe ich folgendes Problem: Ich habe bereits im März eine 3-wöchige USA (Rund-)Reise gebucht - diese ist bereits komplett bezahlt (Flug, Hotels, div. ... Nun habe ich die Reise ja schon vor einem 1/2 Jahr gebucht/bezahlt. ... Im Gegensatz zum Arbeitsverhältnis gibts bei Arbeitslosigkeit mit Leistungsbezug keinen gesetzlich einklagbaren Anspruch auf Urlaub.
Leserforumvon steffen_bs | Arbeitsrecht | 1 Antwort | 10.08.2010 09:16
Guten Tag, Folgendes Problem: Ein Tarifbeschäftigter möchte durch einen Auflösungsvertrag aus dem Beschäftigungsverhältnis ausscheiden- Seitens des AG ist es grundsätzlich kein Problem. ... Hat für dieses Jahr aber schon 26 Tage Urlaub verbraucht (es gilt der TVöD/BUrlG) und hätte für das komplette Jahr einen Anspruch auf 29 Tage. ... Ein neues Arbeitsverhältnis im Anschluß besteht nicht.
Leserforumvon oneberlin | Arbeitsrecht | 10 Antworten | 19.12.2013 21:39
Vertragsstart 01.07.13, Kündigung erhalten am 28.11.2013 Urlaubsanspruch: 12 Tage (24 im gesamten Jahr) - 2 Tage hatte ich genommen. ... Insbesondere wenn man meint, man wäre in der besseren Postition. ----------------- ""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem."
Leserforumvon Slyver123 | Arbeitsrecht | 6 Antworten | 16.06.2015 14:02
Hallo, ich habe mal ein Problem. ... Der Arbeitnehmer erhält, berechnet nach der Dauer des ununterbrochenen Bestehens des Arbeitsverhältnisses · im ersten Jahr einen Jahresurlaub von 24 Arbeitstagen, · im zweiten Jahr einen Jahresurlaub von 25 Arbeitstagen, · im dritten Jahr einen Jahresurlaub von 26 Arbeitstagen, · im vierten Jahr einen Jahresurlaub von 28 Arbeitstagen, · ab dem fünften Jahr einen Jahresurlaub von 30 Arbeitstagen. ... Du hast ein neuies Arbeitsverhältnis begonnen und da erwirbt man den Urlaubsanspruch lt.
Leserforumvon claudin | Arbeitsrecht | 14 Antworten | 22.01.2011 19:09
Gott sei Dank haben wir nur dieses Jahr das problem, nächstes Jahr liegen die Ferien weiter auseinander. ... Wenn Ihnen an Ihrem Arbeitsverhältnis liegt, sollten Sie hier lieber zurückstecken. ... Schluck die Kröte in diesem Jahr, und geh es im nächsten Jahr vernünftiger an.
Leserforumvon zeitarbeiter01 | Arbeitsrecht | 15 Antworten | 03.11.2010 09:22
Guten Morgen, ich habe folgendes Problem. ... Das Problem mit den AZK und der Insolvenz in der Leiharbeit ist eigentliche den "Tarifparteien" bekannt. ... Wichtig ist für mich in erster Linie, das ich den ins Jahr 2011 übertragenen und genehmigten Urlaub antreten kann.
Leserforumvon Susanne79 | Arbeitsrecht | 14 Antworten | 22.08.2006 21:07
Insgesamt ist es daher üblich, dass nur 1/12 für jeden Monat tatsächlich gewährt werden, da ansonsten der neue AG den Vorteil hat, für das laufende Jahr keinen Urlaub mehr gewähren zu müssen und das zu lasten des alten AG geht. ... Allerdings ist ja das Problem, dass im Arbeitsvertrag etwas anderes steht. ... Um eben dieses Problem geht es mir.
Leserforumvon pal426490-7 | Arbeitsrecht | 14 Antworten | 24.10.2015 06:50
Hallo, Etwas knifflige Angelegenheit: Am 1.3.15 habe ich ein Arbeitsverhältnis begonnen und dieses fristgerecht zum 31.10.15 gekündigt (Arztpraxis). ... Desweiteren: der AN hat einen vertraglich vereinbarten Urlaubsanspruch von 28 Tagen pro Jahr. ... Danach ist das Arbeitsverhältnis ohnehin beendet.
Leserforumvon aliskleve | Arbeitsrecht | 9 Antworten | 23.09.2017 08:46
Laut meinen Vertrag habe ich eine 5 Tage Woche 40st und 20 Tage Urlaub im Jahr. ... Ein Praktikum ist kein Arbeitsverhältnis - wenn es denn ein Praktikum war. ... Am 23.9.2017 von aliskleve Das ist ja das Problem mir wurden schon 4 antrage abgelent auch für 1 tätigen Urlaub.
Leserforumvon TeddyDanny | Arbeitsrecht | 10 Antworten | 08.01.2023 09:35
Habe im November letztes Jahr meinen Urlaub beantragt und auch genehmigt bekommen. ... [/quote] Genehmigt wurde dir der Urlaub in der Annahme, dass das Arbeitsverhältnis nicht gekündigt wird. ... [/quote] Genau der 2022 Urlaub ist schon in dem Jahr genommen worden.
Leserforumvon Powerpack0 | Arbeitsrecht | 17 Antworten | 07.04.2009 21:43
Am 9.4.2009 von sika0304 Aber das Problem bleibt - was tun, wenn der AG den beantragten Urlaub nicht bewilligt? ... Laut der Mitteilung gilt dies für das Jahr 2009. Ich denke, dass er das auch im nächsten Jahr beibehält, darum die Grundsatzfrage: Müssen wir jetzt eien Einspruch einlegen oder akzeptieren wir diese "Vereinbarung", wenn sie im nächsten Jahr wieder kommt?
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