63 Ergebnisse für „arzt krankenkasse rechtlich“

Leserforumvon terrax25 | Arbeitsrecht | 1 Antwort | 10.12.2010 13:08
Hallo, wenn jemand nach den 6 Wochen entgeldfortzahlung ins Krankengeld fällt und der Arzt eine Auszahlungsbescheinigung für die Krankenkasse ausgefüllt hat muss man dem Arbeitgeber dann noch bescheid geben?! Wie ist es rechtlich, denn es gibt ja auch keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.
Leserforumvon Fairness | Arbeitsrecht | 41 Antworten | 16.09.2011 18:19
- Kann man gegen diese Aussage rechtlich was unternehmen? ... Ich habe dann Pflegeantrag bei der Krankenkasse gestellt und mich für diese Zeit von der Arbeit frei stellen lassen. ... - Kann man gegen diese Aussage rechtlich was unternehmen?
Leserforumvon Becca99 | Arbeitsrecht | 4 Antworten | 04.03.2013 13:07
Ich habe eine Krankmeldung von meinem Arzt bekommen für drei Tage. ... Aus diesem Grunde müsse ich von dem Arzt neue Krankmeldungen holen. ... Und das sei ja rechtlich auch so, ich müsse das also machen.
Leserforumvon josefmurr | Arbeitsrecht | 9 Antworten | 24.01.2016 13:20
Danke -- Editier von josefmurr am 24.01.2016 13:39 Am 24.1.2016 von guest-12309.07.2016 16:31:25 Rechtlich gesehen muss die AUB im Original vorgelegt werden. ... Ist der Arbeitnehmer Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse, muß die ärztliche Bescheinigung einen Vermerk des behandelnden Arztes darüber enthalten, daß der Krankenkasse unverzüglich eine Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit mit Angaben über den Befund und die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit übersandt wird." ... Das nicht jeder AG darauf zwingend Wert legt mag ja sein, rechtlich kann er es jedoch verlangen.
Leserforumvon Juliane6 | Arbeitsrecht | 6 Antworten | 21.01.2022 19:07
Hat der Arzt nach Absprache mit mir so aufgeschrieben. ... Wie ist das rechtlich? ... Dem Wiedereingliederungsplan mussten Arbeitnehmer, Arzt, Arbeitgeber und Krankenkasse zustimmen.
Leserforumvon urban13 | Arbeitsrecht | 10 Antworten | 12.03.2008 10:38
unbedenklich oder lieber Fort-AU auf Grund der OP und die Tage von der Krankenkasse erstatten lassen?! ... Macht das der Arzt auch noch mit? ... Das bestimmt der Arzt.
Leserforumvon loroschek | Arbeitsrecht | 6 Antworten | 11.04.2010 20:02
Also da muss man soweit ich weiß mind. zwölf Monate in den letzten 2 Jahren gearbeitet haben um ALG1 zu bekommen. http://www.anwaltseiten24.de/arbeitsrecht/arbeitslosengeld.html Der Bekannte sollte Rücksprache mit Arzt und Krankenkasse halten, welche Bezüge möglich sind. Evt. kommt Krankengeld in Betracht Es ist auch fraglich ob eine Kündigung deswegen überhaupt rechtlich wirksam wäre, denn da werden dieselben strengen Maßstäbe angelegt wie bei anderen krankheitsbedingten Abwesenheiten auch. ... Danke loro ----------------- "" Am 5.9.2010 von DeinHase Hallo, eine Alkoholtherapie zählt unter Krankheitsbedingten Ausfall, folglich müßte die Krankenkasse zahlen.
Leserforumvon Dayline | Arbeitsrecht | 18 Antworten | 28.08.2006 12:03
Wie sieht das rein rechtlich aus, kann ich trotz Krankschreibung in den gebuchten Urlaub fahren? ... Wenn Ausland, dann muss die Krankenkasse eh ihr 'okay' dazu geben. ... Am 30.8.2006 von MarionH Hallo, Obwohl dein Arzt und deine Krankenkasse gegen deinen Urlaub (wahrscheinlich) nichts haben, befindest du dich meines Erachtens in einer etwas schwierigen Situation: Du bist Arbeitsunfähig geschrieben und willst in Urlaub.
Leserforumvon ni-kita | Arbeitsrecht | 6 Antworten | 19.04.2006 21:57
Meine älteste Tochter war leider während der letzten Monate gehäuft krank, dabei sind allein für dieses Jahr schon 4 Fehltage entstanden, Bescheinigung vom Arzt wurde immer beim Arbeitgeber eingereicht. ... Lassen Sie sich in diesem Fall eingehend rechtlich beraten. ... Hallo Anja, hast du kein Krankengeld von der Krankenkasse bekommen?
Leserforumvon wirdwerden | Arbeitsrecht | 21 Antworten | 26.08.2010 15:40
Gesundschreiben geht, hat der Arzt bestätigt. Oder aber, wie der Arzt vorschlug, die letzte Krankschreibung etwas kürzer ausfallen lassen. ... Die Krankenkasse hat voll bezahlt, wusste von dem Nebenjob.
Leserforumvon saralina87 | Arbeitsrecht | 22 Antworten | 08.08.2013 23:47
Meine Krankenkasse sagte mir allerdings, dass ich schon für nächste Woche keine Bescheinigung für den AG mehr vom Arzt bekomme (bin aktuell bis 02.09., also Montag, krankgeschrieben, diese Bescheinigung hat mein AG natürlich). ... Der Herr war ein Sachbearbeiter von der Krankenkasse? ... Mir geht's grad nur um die Bestätigung vom Arzt.
Leserforumvon SOB PS | Arbeitsrecht | 8 Antworten | 07.07.2009 09:57
Des weiteren trägt die Kosten nicht die Krankenkasse sondern der AG. ... Das erhöht die Hemmschwelle auch, da der AN dann bereits am ersten Tag den Weg zum Arzt aufsichnehmen muss. ... Bitte hierzu Kontakt mit der Krankenkasse aufnehmen.
Leserforumvon go447472-23 | Arbeitsrecht | 4 Antworten | 20.12.2016 16:34
Die Kammer, Schule, Arzt und das Arbeitsamt sind alle der Meinung das ich dort unbedingt weg soll. ... Nun die Frage was rechtlich gesehen richtig ist. ... Und wenn dein Ausbilder nicht gerade Arzt ist - was will er auch mit ärztlichen Gutachten??
Leserforumvon klarazufall | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 02.03.2009 21:15
am allerstern Tag wurde sie direkt um 6 uhr zum packen eingeteilt, wo sie dann beim arzt war, um sich bescheinigen zu lassen, dass sie (nach einem bandscheibenvorfall!) ... nur.. wie siehts rechtlich da aus? ... ich kann mir nicht vorstellen, dass eine von der krankenkasse finanzierte rehamaßnahme von nem betrieb so ausgenutzt werden darf. denn der betrieb bezahlt sie ja jetzt nicht, der nutzt nur sozusagen die kostenlose arbeitskraft für die unbeliebtesten schichten. es liegt irgendwie die vermutung nahe, dass dies mit absicht so gehandhabt wird, damit sie selbst kündigt (was sie nicht tun will und wird). habe mich durchs arbeitsrecht und AGG gelesen aber ich fand nichts zu dieser rehamaßnahme, wo man im alten betrieb auf kosten der KK wieder eingearbeitet wird zu geringen arbeitszeiten bzw. wie dies eigentlich laufen sollte. ich weiss auch grade nicht, wie diese maßnahme genau heisst und wo ich dementsprechend suchen müsste um fündig zu werden. -- Editiert am 02.03.2009 21:20 -- Editiert am 02.03.2009 21:22 Am 2.3.2009 von altona01 Die Ruhezeiten sind doch schon mal ein guter Ansatz, um einen Wechsel von 20 Uhr auf 6 Uhr in Zukunft zu unterbinden!
Leserforumvon Jakripe83 | Arbeitsrecht | 24 Antworten | 05.04.2008 12:48
Am 5.4.2008 von guest123-1660 --- editiert vom Admin Am 5.4.2008 von Andreas.Hauser rechtlich ok aber nun ja siehe chavah. ... Mein Arzt und meine Krankenkasse sagen genau das Gegenteil. Der Krankenkasse reicht eine Mitteilung ab wann die Arbeit wiederaufgenommen wurde.
Leserforumvon ya404411-59 | Arbeitsrecht | 9 Antworten | 13.06.2015 16:34
Darf er rechtlich gesehen a) Fahrrad fahren, b) ein wenig shoppen c) ein paar Tage bei Freunden in einer anderen Stadt verbringen? ... Wer sicher gehen will, fragt den Arzt ob die geplante Tätigkeit mit der Genesung vereinbar ist. ... Bei Langzeitkranken ist dies etwas anders: Wenn sie nach einer über sechswöchigen Krankheitsdauer bereits das Krankengeld von der Krankenkasse erhalten, benötigen sie für einen Urlaub die Genehmigung ihrer Kasse.
Leserforumvon mzler | Arbeitsrecht | 17 Antworten | 18.01.2009 00:39
Der "Arzt-Tag" kam, er war vormittag beim Arzt, hat mich dann danach von daheim Angerufen und mir seine Arbeitskraft via Home Office anzubieten. ... Nun ist es zwar so, dass ein AN normalerweise wieder arbeiten darf, wenn er sich wieder gesund fühlt (und der Krankenkasse Bescheid sagt, damit die Tage dort richtig verbucht werden, da die Meldung vom Arzt auch an die Kasse geht.) ... Ich kenne mich da rechtlich nur laienhaft aus.
Leserforumvon lilli patz | Arbeitsrecht | 4 Antworten | 01.08.2016 18:30
Bisher hat mich der behandelnde Arzt von Woche zu Woche krankgeschrieben, aber es tritt keine Besserung ein. ... Vielen Dank Am 1.8.2016 von wirdwerden Eigentlich wird man im ersten Monat nach Arbeitsaufnahme von der Krankenkasse finanziert. ... Wie lange kann der Arzt meinen Krankenstand rein rechtlich von Woche zu Woche verlängern?
Leserforumvon svluck123 | Arbeitsrecht | 4 Antworten | 17.04.2009 13:17
Bis einschliesslich zum 09.03. wurde ich krankgeschrieben, wollte den Krankenschein erneuern (aufgrund dessen das ich momentan auf einen Therapieplatz warte und nicht arbeitsfähig bin), leider hatte mein Hausarzt an diesem Tag kurzfristig geschlossen (es war ein Freitag und ich hatte leider keine Möglichkeit mehr einen anderen Arzt aufzusuchen), somit bin ich Montagmorgen zum Arzt. ... Am 24.03. hatte ich einen Termin bei der Krankenkasse da ich nun Krankengeld bekommen sollte (wie es vertraglich vereinbart ist > 6 Wochen Krankheit). ... Weitere Daten zu mir : - 23 Jahre - verheiratet + 1 Kind - 4 Jahre betriebszugehörigkeit (inkl. 3 Jahre Ausbildung) Gibt es irgendeine Möglichkeit rechtlich gegen die Kündigung vorzugehen oder ist diese gerechtfertigt (aufgrund der Wirtschaftskrise ist das Finden eines neuen Berufes in meinem Sektor so gut wie unmöglich) Vielen Dank im voraus. -- Editiert am 17.04.2009 13:33 Am 17.4.2009 von blaubär49 ... natürlich kannst du die Klage überprüfen lassen: Kündigungsschutzklage einreichen.
Leserforumvon DerRitter | Arbeitsrecht | 5 Antworten | 03.07.2009 17:50
Der behandelnde Arzt rät AN, zusätzlich zu den verordneten und durchgeführten Maßnahmen seitens AN an seinem Bürositzmöbel eine Kopfstütze anbringen zu lassen, um die Nackenmuskulatur zu entlasten. ... Also bevor ein Konflikt vom Zaun gebrochen werden muss, würde ich erst mal diesen Weg beschreiten und die Krankenkasse fragen wie so etwas beantragt werden kann und dann auch schriftlich beantragen. Normalerweise dürfte eine entsprechende Verordnung vom Arzt erforderlich sein.
123·4