6 Ergebnisse für „aufhebung befristung job“

Leserforumvon Clamor | Arbeitsrecht | 4 Antworten | 16.11.2006 08:14
Daher ist meine Frage, ob die Aufhebung der Befristung eine Vertragsänderung darstellt und der "geänderte" Vertrag wiederum von beiden Vertragsparteien unterschrieben werden müsste. ... Wenn die Befristung einfach so aufgehoben wird, ohne dass ich noch was unterschreiben muss, dann würde es ja vielleicht auch Sinn machen, dies dem neuen Arbeitgeber mitzuteilen, damit dieser weiß, dass er sich möglichst beeilen soll, um dieser Aufhebung der Befristung zuvor zu kommen. ... Vielleicht hat hier ja schon jemand Erfahrungen gemacht und kann mir einfach nur sagen, ob diese Aufhebung der Befristung einseitig geschehen kann oder ich dem Ganzen auch zustimmen muss.
Leserforumvon woman1987 | Arbeitsrecht | 17 Antworten | 24.10.2008 02:22
Am 24.10.2008 von woman1987 oh man, na klasse und wenn ich nen neuen job anfange, was mach ich dann? ... Mit der alten eine Aufhebung aushandeln. ... Eine einseitige Aufhebung geht nicht!
Leserforumvon gorli | Arbeitsrecht | 9 Antworten | 09.09.2010 17:20
Der neue Job ist einfach viel näher an meinem jetzigen Wohnort, ich muss nur noch 24km statt 120km fahren, ich will den unbedingt annehmen. ... Wenn der befristete Vertrag nicht gekündigt werden kann, käme dennoch eine einvernehmliche Aufhebung mit dem AG in Frage. ... @gorli quote:"Unbeschadet der Befristung vereinbaren beide Parteien die Möglichkeit der ordentlichen Kündigung zu den gesetzlichen Fristen (§622 BGB)."
Neuer Arbeitgeber 2 von 5 Sterne
Leserforumvon Dj-Manu | Arbeitsrecht | 19 Antworten | 25.09.2010 16:32
Hallo zusammen, da ich seit langer Zeit Arbeitssuche nun endlich seit dem 23.7 wieder nen Job als kraftfahrer ( Sprinter, Güterverkehr) habe (offiziel angestellt zum 16.8) habe ich einige fragen ob das zum teil rechtens ist. 2. ... Die Aufhebung, Änderung und Ergänzung dieses Anstellungsvertrags bedürfen der Schriftform. Mündliche Vereinbarungen, auch die mündliche Vereinbarung über die Aufhebung der Schriftform, sind nichtig.
Leserforumvon guest-12315.10.2010 20:07:11 | Arbeitsrecht | 23 Antworten | 15.02.2010 19:53
Bei einem 30h-Job mit Überziehungen müsste eigentlich noch genug Zeit über sein, oder ? ... Ansonsten muss mit altem AG zügig über Aufhebung verhandelt werden, sobald ein neuer Vertrag einer anderen Firma vorliegt.
Leserforumvon IsabelleBB | Arbeitsrecht | 18 Antworten | 29.06.2015 18:00
Hallo Liebe 123recht-Gemeinde, ich habe einen Entwurf eines Arbeitsvertrags zugesandt bekommen. Bei einigen Punkten bin ich mir unsicher ob das so in Ordnung ist. Insbesondere sind mir folgende Punkte aufgefallen: - I 3/4 "vorübergehend eine andere gleichwertige Tätigkeiten in [...]
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