14 Ergebnisse für „beschäftigung kündigungszeit“

Leserforumvon dianeaustria | Arbeitsrecht | 1 Antwort | 05.01.2011 09:06
Ich habe eine Frage zur DN-Kündigung mit verkürzter Kündigungszeit. ... Hier die Details: Ich arbeite seit knapp 10 Jahren in ungekündigter Stellung in einem großen Konzern, meine Kündigungszeit beträgt 3 Monate zu jedem Monatsletzten. ... Beim alten DG im Urlaub bzw. freigestellt, beim neuen bereits in Beschäftigung, geht das?
Leserforumvon Roland König | Arbeitsrecht | 15 Antworten | 06.03.2012 21:24
Nun hätte ich wohl die Gelegenheit eine neue Stelle zu bekommen, das Problem ist aber die lange Kündigungszeit meines jetzigen Arbeitgebers (der auch noch nichts von meinen Wechselabsichten weiß). Ich gebe zu, damals beim Unterzeichnen blauäugig über diese lange Kündigungszeit hinweggelesen zu haben und möchte fragen, ob die Frist überhaupt rechtens ist und/oder eine Möglichkeit bei Stellenwechsel besteht, die aktuelle Firma früher verlassen zu können? ... Kündigung dort raus sein, um eine mögliche neue Beschäftigung anfangen zu können.
Leserforumvon hummel46 | Arbeitsrecht | 10 Antworten | 21.03.2008 11:02
Weiterhin sind Sie verpflichtet, aktiv nach einer Beschäftigung zu suchen. ... Ich denke auch klagen und drei Monate Kündigungszeit zu haben ist ja auch nicht so angenehm. ... Ich denke auch klagen und drei Monate Kündigungszeit zu haben ist ja auch nicht so angenehm.
Leserforumvon wossi111 | Arbeitsrecht | 8 Antworten | 09.06.2013 09:08
Ich würde getrost abwarten mit der Kündigung, und nur die tarifliche Kündigungszeit einhalten. ... Sie werden kaum jemanden finden, der jetzt schon oder in naher Zukunft Ihnen eine Beschäftigung Ende 2014 zusichert.
Leserforumvon E.S. | Arbeitsrecht | 15 Antworten | 26.04.2005 20:27
Ich dachte bei einem Minijob bzw. einer geringfügigen beschäftigung läge die Kündigungszeit bei 14 Tagen?
Leserforumvon marzi101 | Arbeitsrecht | 6 Antworten | 27.10.2010 14:26
Geburtstag meines Sohnes mit meinem neuen Chef wegen der weiteren Beschäftigung in Teilzeit zusammengesetzt, er war mit Teilzeit einverstanden. ... Im laufe des Gespräches eröffnete er mir das er mir Kündigen wird, damit er meine lange Kündigungszeit abbauen kann und auch weil ich in der Vergangenheit das eine oder andere mal Krank war (Knie-Op, …).
Leserforumvon alexa161282 | Arbeitsrecht | 16 Antworten | 26.01.2023 11:35
Vor 14 Tagen haben wir die neuen Verträge bekommen die wir unterschrieben haben.Leider hab ich mich da verlesen .Wieso komme ich gleich dazu Da dort das Arbeiten nicht möglich ist wegen Mobbing und weiterem ,habe ich mit dem Gedanken gespielt dort zu Kündigen.Dazu schaute ich in den neuen Vertrag wie die Regelun da ist Text laut Vertrag ●5 Probezeit,Kündigung und Laufzeit des Vertrag -Der Arbeitsvertrag ist zunächst bis zum 30.06.2022 befristet .Während dieser Zeit gilt eine Kündigungszeit vom zwei Wochen Da das Datum dort ein falsches ist ,und nicht genau beziffert wurde ob es eine Probezeit gibt,habe ich den Arbeitgeber nun drauf angesprochen.Leider bis heute keine Änderung de Datums usw. ... -Eine Probezeit wurde nicht neu vereinbart--- -Es gibt feste Fristen---[u]2 Wochen[/u] Ob du in geringfügiger Beschäftigung/Minijob dort arbeitest, spielt keine Rolle. ... Während dieser Zeit gilt eine Kündigungszeit vom zwei Wochen[/quote] Dann kann ich heute selbst kündigen mit der 2-Wochen-Frist.
Leserforumvon mona332 | Arbeitsrecht | 19 Antworten | 12.02.2020 14:36
Du kannst somit mit der im Arbeitsvertrag vermerkten Kündigungszeit während der Probezeit kündigen. ... Information der gesetzlichen Krankenkassen: Zitat: Der Entgeltanspruch eines Arbeitnehmers bleibt bis zur Dauer von sechs Wochen erhalten, wenn er durch eine krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit unverschuldet daran gehindert wird, seine Beschäftigung auszuüben.
Leserforumvon tartebaer | Arbeitsrecht | 19 Antworten | 22.12.2011 15:45
Ich gehe davon aus, dass die Zeitarbeitsfirma Ihren Lohn weiter zahlt bis zum Ablauf der Kündigungszeit, oder Sie in einen anderen Betrieb einsetzt.Außerdem bedarf es bei einer Kündigung der Schriftform. ... Am 22.12.2011 von tartebaer denke werde ein beratungshilfeschein bekommen.... was wird mir das bringen...momentan seh ich nur eventuell ein weiteren monat beschäftigung... kann mir nicht vorstellen das es auf dauert ist... ----------------- "" Am 22.12.2011 von altona01 "wie geht das mit dem arbeitsgericht?"
Leserforumvon martina39 | Arbeitsrecht | 18 Antworten | 22.10.2005 16:21
Grüße EarlGrey Am 24.10.2005 von martina100 Hallo Ihr :-) ich habe heute wiederholt meine Chefin angerufen, sie sagte die Kündigung kommt noch schriftlich und ich werde nicht mehr eingeteilt, das würde heissen ich bekommen in den 4 Wochen Kündigungszeit keinen Lohn zusammen :-(( Werde auf jedenfall mal im Arbeitsamt mich schlau machen, und hier rein posten. ... Seite des threads), geh ich mal davon aus, dass sie damit ihre Beschäftigung dort meint.
Leserforumvon ragnar123 | Arbeitsrecht | 38 Antworten | 06.11.2012 22:12
Wenn der Autor sagt, er sieht wenig Chancen auf eine alternative Beschäftigung im gleichen Unternehmen und auf einen schnellen neuen Job, sollte sich das Kämpfen lohnen können, denn wie groß ist der Unterschied zwischen einer erfolgreichen Kündigung und diesem Aufhebungsvertrag? ... wirdwerden ----------------- "" Am 7.11.2012 von wirdwerden Worüber ich die ganze Zeit grübele: man stellt jemanden frei, zahlt also für nix, verlängert die Kündigungszeit und bietet einen Aufhebungsvertrag an. ... wirdwerden ----------------- "" Am 7.11.2012 von mepeisen quote:Worüber ich die ganze Zeit grübele: man stellt jemanden frei, zahlt also für nix, verlängert die Kündigungszeit und bietet einen Aufhebungsvertrag an.
Leserforumvon Tanztee | Arbeitsrecht | 13 Antworten | 31.12.2010 14:43
Zeit der Beschäftigung: 8 Jahre Kündigungsfrist: 3 Monate (31.03.2011) Ich erhielt noch folgende Angebote: - Auflösungsvertrag mit 4 Monatslohn Abfindung oder - Fristwahrung (3 Monate incl. ... Freistellung bis zum Ende der Kündigungszeit und die 4 Gehälter Abfindung z.
Leserforumvon E.S. | Arbeitsrecht | 22 Antworten | 09.12.2005 21:21
Nochmals danke, Venotis, ich habe im Internet den Tarifvertrag gefunden, jedoch wird nirgendwo Bezug auf eine geringfügige Beschäftigung und den Urlaubsanspruch genommen.
Leserforumvon SchnappSchuss38 | Arbeitsrecht | 32 Antworten | 18.12.2007 18:13
@schnapp schuss der rechtspfleger beim gericht hilft kostenlos bei formulierungen. die aussichten sind m. meinung nach gut, da es offensichtlich ist. du mußt dich arb.los melden, arb.suchend geht nicht wegen der au. außerdem sofort krankengeld beantragen. das könnte ein trost sein, denn es ist höher als alg1 (wofür du die zeit noch nicht erfüllt hättest) und natürlich höher als alg2. sunbee -- Editiert von sunbee1 am 18.12.2007 22:15:48 -- Editiert von sunbee1 am 18.12.2007 22:17:00 Am 19.12.2007 von SchnappSchuss38 @sunbee Ich bin bis zum 22.12. krankgeschrieben, nach der Kündigungszeit, die ja zu Unrecht zum 24.12. ausgesagt wurde, wäre ich ja wieder "gesund". ... @schnapp schuss einiges wurde ja schon beantwortet. im arbeitsgericht (wie in allen gerichten) gibt es eine stelle, in der rechtspfleger sitzen. bitte alle relevanten unterlagen über einkommen/ ausgaben, auch kontoauszüge der letzten 3 monate und perso, natürlich die kü und den av mitnehmen. zu den anderen fragen, die zum soz.recht gehören: ja, du mußt dich dann auch arb.suchend melden. allerdings bist du jetzt gekündigt, egal ob frist/ formgerecht, du mußt dich sofort arb.suchend melden, sgb III, § 37b. ansonsten winkt eine sperre von einer woche wg verspäteter meldung, sgb III, §144. die arb.suchendmeldung erledigst du am tag nach d. genesung. den leistungsantrag kannst du dir sparen, denn die anwartzeit beträgt innerhalb der letzten 2 jahre 12 monate soz.versicherungspflichtige beschäftigung, sgb III, §123, 124. deshalb unbedingt jetzt alg2 beantragen. sunbee Am 19.12.2007 von Andreas.Hauser quote: Es ist zwar richtig, dass auch ein Einscheiben mit Rückschein zunächst einmal nur den Zugang eines Umschlages beweisen kann (DAS allerdings tut es!)
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