(ohne Arbeitsvertrag)... nach Weihnachten sagte der Chef, mein Freund solle aufgrund schlechter Auftragslage für Januar zu Hause bleiben...jetzt rief er an und sagte, dass die Auftragslage weiterhin schlecht sei, er zu Hause bleiben könne, sich aber nicht als "gekündigt2 zu sehen bräuchte, er sei eben momentan der "Joker", der nur dann zum Einsatz kommt, wenn die Lage wieder besser wird.... hier nun meine Frage: Hat mein Freund denn einen "Anspruch" auf eine Bezahlung von 400,-- für Januar und Februar? ... In diesem Fall ist es angeblich eine schlechte Auftragslage, komisch nur, dass der Chef A) andere 400 Euro Jobbler mit Plus Stunden hat, die er nicht zu Hause läßt... ... Da heißt es wörtlich, dass das AG Risiko NICHT auf den AN abgewälzt werden kann und trotz das mein Freund jetzt zwangsläufig zu Hause ist, der Chef die 400 euro trotzdem bezahlen muss...
Seit dem 16.08.2008 habe ich einen 400,-- Euro Job als Zeitschriftenverteiler angenommen. ... Der Chef hat also keinerlei Handhabe mehr irgendwelche Ansprüche zu stellen. ... Da kommen die Umstände wie anders vereinbarte Bezahlung und unzumutbare Wartezeiten auf das Material dazu.
Ich arbeite als 400 Euro kraft beim Becker und im moment habe ich 130 überstunden auf meinem konto. das entspricht etwa 3 Monaten bezahlung ohne arbeiten gehen zu müssen. ... Dein Chef hätte auch mehr Sozialleistungen zahlen müssen. ... Dein Chef hätte auch mehr Sozialleistungen zahlen müssen.
Probezeit) Deutsche Firma 1 Befristeter Vertrag (400 euro basis) britische firma Meinen Gehaltswunsch wollte der AG nicht akzeptieren - dann meinte ich müssten sich die Wege wohl trennen - er meinte er könnte mir etwas anderes anbieten - und zwar 1 festes gehalt von der deutschen firma und ein 400 euro gehalt von der britischen firma - nach meiner frage ob soetwas möglich sei kam die antwort - "ja sonst würde ich es ihnen nicht anbieten - es sind schliesslich 2 verschiedene firmen".... ... Heute habe ich erschreckende Dinge über diese Firma und den Chef erfahren - die lebensdauer der angestellten ist selten länger als 5 monate und ein ganzes Regal voll mit Rechtsstreitigkeiten - haufenweise Firmen die Gelt zu kriegen haben und 90% der Mitarbeiter die schon 3 Monate auf ihr geld gewartet haben und immernoch auf den monat Dezember warten.... ... Ein rechtmäßiger Vertrag mit angemessener legaler Bezahlung wäre eine angemessene Forderung als Arbeitnehmer.
AN hat nur Minijob-Vertrag. ... Denn Beschwerden nach korrektem Verhalten, anständiger Bezahlung führen bei einem Minijob zu Rausschmiss. ... An den Zetteln die der Firma gehören kann der Chef ändern was er will.
Hallo, habe eine Frage bezüglich der Bezahlung während des Urlaubs. ... Laut Vertrag sieht das ganze so aus: - ich bekomme knapp über 400€ monatlich brutto (also kein Minijob) - Arbeitszeit beträgt 11,5 h wöchentlich - bezüglich Urlaub: 24 Arbeitstage Urlaub (bei 5 Tage-Woche) Praktisch läuft es so, dass ich fast durchgehend arbeite zu ganz unterschiedlichen Zeiten und Längen. ... Ich bin mir einfach nicht sicher, wie ich das ausrechnen kann...Mein Chef wird sicher nicht begeistert sein, dass ich bezahlten Urlaub möchte Will ihm also das gleich korrekt vorrechnen können.
Mein Job wird nach Std. bis ich 400 Euro erreicht habe, abgerechnet. Halt ein Minijob. ... Im Prinzip müßte m.E. hier ein Anspruch auf Bezahlung gerichtlich durchsetzbar sein.
Dann sind die 400 Euro voll und ich bin den Rest des Monates zu Hause. ... Ja ich weiß, ich denke, diesmal habe ich keinen "Drachen" als Kollegin/Kollegen oder einen fiesen Chef. ... Arbeitstag, egal ob Vollzeit oder 400-Euro. ----------------- ""
bei mir geht es um folgendes: ich habe 1,5 jahre in einem laden gejobbt, davon 1 jahr für den jetzigen arbeitgeber (geschäftsübernahme). ein schriftlicher arbeitsvertrag existiert nicht. ich war dort geringfügig beschäftigt mit erst 325€ und später mit 400€ pro monat. es handelte sich NICHT um eine aushilfstätigkeit!? ... unser chef sagte nein, wir hätten auf gar nichts anspruch und das sei alles schon so richtig. vielleicht hat ja jemand schon ähnliches durchgemacht und kann mir helfen, würde mich sehr freuen danke =) Am 15.1.2004 von Simbi Hey, ein Minijob, bis 400,-€, ist genauso geschützt vorm Gesetzt wie eine vergleichbare Festanstellung. Unsere Reinigungsdamen haben einen gesetzlichen bezahlten Urlaubsanspruch, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall (6 Wochen), Bezahlung von Feiertagen.
Nun meine Fragen: Ich habe auf minijob Basis gearbeitet, im Vertrag ist keine Arbeitszeit festgehalten sondern auf Abruf. ... 4wochen *10 Stunden * 10€ =400€ richtig? ... Arbeitnehmer übersehen gerne, dass sie aufgrund des Arbeitsvertrags ein Recht auf Arbeit und ein Recht auf Bezahlung haben.
So hat sie vor einigen Jahren einen 400€ Job angenommen, um überhaupt etwas zu haben. ... Zuhause arbeiten für den Chef erledigt, die nicht vergütet wurden, eigene Arbeitsmittel gestellt, immer auf Bereitschaft und kurzfritig private Termine abgesagt, weil Chef sie brauchte etc...). ... Aber gut. zu 1: Im minijob zahlt man nicht in die Arbeitslosenversicherung ein - folglich gibt es da auch kein Geld.
AG verweigert mir Aufgaben
5 von 5 Sterne
Ich habe einen Minijob (unbefristet). ... Aber eigentlich sollte ich auch nur für 3 Monate für 400€ arbeiten und danach richtig eingestellt werden. ... Dein Chef schickt dich heim und zahlt nicht.