5 Ergebnisse für „chef euro mitarbeit“

Leserforumvon LeonHamar | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 08.06.2016 21:26
Nachdem unsere Mitarbeit beendet ist, will der Chef mein letztes Gehalt nicht bezahlen bevor ich eine Geheimhaltungsvereinbarung unterschrieben habe und meint außerdem, dass ich bei meiner These nicht über diese Themen schreiben darf. ... Grüße Låon Hamar -- Editier von LeonHamar am 08.06.2016 21:58 -- Editier von LeonHamar am 08.06.2016 22:08 Am 9.6.2016 von blaubär+ /// ... will der Chef mein letztes Gehalt nicht bezahlen bevor ich eine Geheimhaltungsvereinbarung unterschrieben habe ... ... Kostet dich nur ein paar Euro Gebühren.
Leserforumvon prinzselo | Arbeitsrecht | 13 Antworten | 26.10.2010 20:12
Ob das jetzt legal ist oder nicht wäre unserem Chef egal. Sein Sprichwort ist "Leistung muss belohnt werden" wenn einer keine Leistung bringt, dann hat er diesem z.b. auch nur 10 Euro Prämie gegeben. ... In diesem Unternehmen hat Dank der Mitarbeit der Angestellten nur Anspruch auf Weihnachtsgeld, wer dem Arbeitgeber seine Freizeit opfert.
Leserforumvon Petra07 | Arbeitsrecht | 10 Antworten | 02.01.2004 22:03
In einem Gespräch mit meinem Chef fragte ich ihn, ob mir der Urlaub ausgezahlt werden muß, was er verneinte. ... Dann hat jeder Mitarbeiter, auch die, die nach mir angefangen haben, 2 Gutscheine a 50 ,- Euro erhalten, weil wir unsere Dienstkleidung selber waschen und bügeln müssen. Ich habe nicht einen einzigen Gutschein erhalten, nur ein Schreiben, das der Vetrag beendet ist und natürlich das übliche : Wir danken Ihnen für Ihre Mitarbeit und wünschen........
Leserforumvon atze | Arbeitsrecht | 12 Antworten | 02.09.2005 22:56
Euro monatlich bei 30 Std.... Euro monatlich in 500,00 Euro Schritten zu je 50,00 Euro mehr Gehalt beim Verhältnis 30 % Wareneinsatz zu den Gesamtkosten - Monatliche Auswertung in Form einer Arbeitsbesprechung am nachfolgenden 10. eines jeden Monats .......... Arbeitsvertrag mit Wirkung zum 30.09.2005 Für Ihre bisherige Mitarbeit bedanke ich mich.
Leserforumvon TorstenS123 | Arbeitsrecht | 6 Antworten | 16.01.2020 19:02
Morgen bzw. nächste Woche Montag am 20.01. wollte ich mich mit meinem Chef in Verbindung setzen, um zu klären wie mein Aufgabenstand ist, wenn ich wieder da bin. ... Wir bedanken uns für Ihre Mitarbeit und wünschen Ihnen für Ihren weiteren beruflichen Weg viel Erfolg. ... Ja, aber... ich frage mich ob das ein Nachteil ist, da mir ein möglicher 450 Euro Job zur Überbrückung versteuert werden müsste, wenn ich ihn im Februar annehme.
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