Hallo,ich habe eine Frage: Wenn ich nach meiner Elternzeit wieder in meinen Beruf zurück gehe, meine Stunden aber reduzieren möchte und mich der Arbeitgeber dann kündigt, wonach rechnet sich dann meine Abfindung? ... Zur Situation...ich bin noch in Elternzeit...bin mit 37 Stunden in Elternzeit gegangen und würde nun gern Stunden reduzieren. ... Da dieses Angebot aber auch nur gilt wenn ich Stunden reduziere ist jetzt die Frage ob sie meine Abfindung dann eben nach dem Gehalt vor meiner Elternzeit rechen müssten, oder nach dem Gehalt was ich für die sechs Monate bekommen würde.
Seit kurzem EU Rente auf Zeit / Was nun mit Arbeitsvertrag ? Aufhebungsvertrag für nen Apfel und ein
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Da ich den Beruf als Lokführer nicht mehr ausüben kann , auch wahrscheinlich nicht mehr in 3 Jahren , stellt sich für mich nun die Frage was mache ich ! ... Eine Abfindung gab es nicht. ... Im Prinzip droht dann eine personenbedingte Kündigung ganz ohne Zahlung einer Abfindung.
Nö, Abfindung bekommt man bei Vertragsende. ... Nö, Abfindung bekommt man bei Vertragsende. ... Und das kann sich kaum ein Arbeitgeber leisten.
Besteht die Möglichkeit dass ich mit einer Abfindung kündigen kann , ohne dass der Arbeitgeber sagen kann dass die mich ja nicht Betriebsbedingt kündigen können, da die ja zuerst die anderen Mitarbeiter kündigen müssen, da die nach mir gekommen sind. ... [/quote] Weil der Arbeitgeber keinen Nutzen darin gesehen hat... ... Und einen Anspruch auf eine Abfindung gibt es auch nicht.