7 Ergebnisse für „elternzeit arbeitslosengeld grund beantragen“

Leserforumvon Samstag123 | Arbeitsrecht | 6 Antworten | 01.08.2019 11:18
Besteht die Möglichkeit auf Grund der Schließung des Arbeitsplatzes in der Elternzeit Arbeitslosengeld zu beantragen? ... Am 1.8.2019 von hh Zitat:Besteht die Möglichkeit auf Grund der Schließung des Arbeitsplatzes in der Elternzeit Arbeitslosengeld zu beantragen? Nein, während der Elternzeit besteht kein Anspruch auf ALG.
Leserforumvon str516605-53 | Arbeitsrecht | 20 Antworten | 07.11.2023 15:09
/Woche beantragen, beginnend in 8 Wochen. ... Wenn der Arbeitgeber die Fragestellerin aber nicht mehr sehen will, dann wird er einen Grund finden, sie nicht zu beschäftigen. ... Aus diesem Grund will ich mich einfach schützen.
Leserforumvon lilly2709 | Arbeitsrecht | 4 Antworten | 05.06.2013 15:11
Wie würde sich dann das Arbeitslosengeld berechnen?... Statt der Teilzeit hättest du Teilzeit in Elternzeit beantragen müssen, damit wäre der ursprüngliche Arbeitsvertrag nicht verloren. ... Weißt du den Grund, warum man dich nicht mehr voll möchte?
Leserforumvon lanaa | Arbeitsrecht | 1 Antwort | 14.01.2009 22:50
Hallo zusammen, ich habe folgendes Problem: ich bin jetzt seit einem Jahr in Elternzeit und muss jetzt, da ich nun kein Elterngeld mehr bekomme dringend wieder arbeiten. ... Auch wäre auf Grund der hohen Fahrtzeiten (hin und zurück insgesamt 1,5 h) nicht mehr sehr viel Arbeitszeit übrig. ... Nun wollte ich mich arbeitssuchend melden und vorübergehend Arbeitslosengeld beantragen,da wir sonst finanziell nicht mehr hinkommen.
Leserforumvon kermit1975 | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 13.06.2010 18:23
Mir sind praktisch die Hände gebunden, denn einen neuen "unbefristeten" Vertrag kann ich nicht eingehen, ohne meinen jetzigen zu kündigen, Arbeitslosengeld steht mir nicht zu, da ich ja einen gültigen Vertrag habe, der halt nur "ruht"! ... Am 14.6.2010 von Wernfeld Teilzeitbeschäftigung in der Elternzeit Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer, die Elternzeit in Anspruch genommen haben, sind nicht gehindert, im Laufe der Elternzeit die Verringerung ihrer Arbeitszeit nach § 15 Abs. 5 bis Abs. 7 BErzGG zu beantragen. ... Ein dringender betrieblicher Grund, d.h. eine betrieblicher Grund von besonderem Gewicht liegt vor, wenn die Verringerung der Arbeitszeit die Organisation, den Arbeitsablauf oder die Sicherheit im Betrieb wesentlich beeinträchtigt oder unverhältnismäßige Kosten verursacht und wenn durch den Wunsch nach Teilzeitarbeit des in Elternzeit befindlichen Arbeitnehmers erhebliche Beeinträchtigungen für den Arbeitgeber entstehen.
Leserforumvon lera75 | Arbeitsrecht | 14 Antworten | 31.08.2005 16:38
Damit hast du alle Rechte im Falle einer späteren Arbeitslosigkeit (nach der Elternzeit) praktisch verwirkt. ... Wer weiß, was nach der Elternzeit ist. ... Und das nicht ohne GRund.
Leserforumvon Jampes | Arbeitsrecht | 18 Antworten | 22.01.2020 16:48
Krankenkasse, ALG, Mutterschutz und ggfs, Elterngeld/Elternzeit?? ... Ansonsten löst die Mitteilung eher Schutzrechte aus; einen Grund zur Besorgnis aus der Schwangerschaft heraus sehe ich nicht.
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