16 Ergebnisse für „elternzeit gehalt gekündigt kind“

Leserforumvon Montaillou | Arbeitsrecht | 1 Antwort | 20.09.2009 23:06
Hallo, ich bin bis einschl. 30.10.2009 (voll) in Elternzeit. ... ALG 1 würde nach dem Gehalt vor der Elternzeit berechnet werden (67%). ... Nach meinen Recherchen bekäme ich das aber auch nur, wenn ich eine Betreuungsmöglichkeit für mein Kind nachweisen könnte und dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehe.
Leserforumvon susansunshine@gmx.de | Arbeitsrecht | 7 Antworten | 08.07.2006 00:17
mein erstes kind ist im dez 04 geboren-die elternzeit lief am 6.feb 06 ab. vorraussichtlicher termin für das zweite kind war am 23.3.06. ... Wenn die Mutter Elternzeit in Anspruch nehmen will, bietet es sich jedoch an die Elternzeit nach der Mutterschutzfrist beginnen zu lassen, schon allein um sich noch ein paar Tage mehr das Gehalt zu sichern. ... In diesem Fall kannst Du froh sein, dass Dich der AG nicht gekündigt hat.
Leserforumvon Leonie82 | Arbeitsrecht | 5 Antworten | 06.03.2005 22:49
Ich solle wieder kommen, wenn ich eine Betreuung für mein Kind vorweisen kann. ... Der mögliche Kinderzuschlag pro Kind beträgt ja 140 Euro und bei einem Unterhalt von 120 Euro blieben ja 20 Euro übrig, richtig? ... Elternzeit gilt als Betriebszugehörigkeit.
Leserforumvon grafisma | Arbeitsrecht | 5 Antworten | 16.10.2019 15:35
Seit über 14 Jahren arbeite ich Vollzeit im gleichen Kleinunternehmen, nun bin ich 37 und erwarte mein erstes Kind. ... Mein Lichtblick wäre die Elternzeit, in der ich mich nach einem neuen Job umsehen kann. ... Schwangerschaftsmonat, deshalb muss ich das wohl auf meine Elternzeit verschieben.
Leserforumvon farkhonem | Arbeitsrecht | 13 Antworten | 22.04.2013 18:54
Wird Elternzeit beantragt, verlängert sich diese Frist um die Elternzeit. ... Würden Sie danach Elternzeit nehmen wollen? ... Gehe dann in Mutterschutz nach der Geburt und werden dann ja höchstwahrscheinlich gekündigt und muss zum Arbeitsamt wenn mein Kind 4 Monate alt ist?
Leserforumvon sandra33 | Arbeitsrecht | 15 Antworten | 24.07.2017 18:23
Hallo, ich bin letzten Monat gekündigt worden zum 31.7. diesen Monats. ... Ich sehe das Problem ganz woanders: Die Agentur für Arbeit wird Sie fragen, wie Sie schon zum 31.7 gekündigt werden können, wenn Sie doch noch kurz vorher in Elternzeit waren. Und während der Elternzeit besteht Kündigungsschutz.
Leserforumvon cludiludi | Arbeitsrecht | 7 Antworten | 17.01.2009 15:13
Was wäre, wenn der AG während der Elternzeit betriebsbedingt kündigen würde? ... Du hast sowohl während Schwangerschaft (+ 4 Monate danach) als auch während der Elternzeit Kündigungsschutz. ... Gleichzeitig muss zumindestens für diesen Zeitraum einer weniger gekündigt werden.
Leserforumvon CHP123 | Arbeitsrecht | 4 Antworten | 25.10.2017 11:24
KH auch noch gehalt und Mutterschutzgeld und möchte keine kirchensteuerlichenabzüge. ... Beste Grüße Am 25.10.2017 von Tasti123 Der Minijob wird sicherlich gekündigt werden, zu wann auch immer. ... Während der Schwangerschaft und Elternzeit dürfte das aber nicht gehen.
Leserforumvon mauro79 | Arbeitsrecht | 55 Antworten | 10.06.2021 19:29
Dann zum Chef gehen und das Gehalt neu aushandeln, sich die Argumente etc. vorher zurecht legen. ... Am 11.6.2021 von wirdwerden Offensichtlich will der Fragesteller vom Arbeitgeber gekündigt werden. ... Aber sorry, das kann doch nicht sein , dass ich über 10 Jahre in der Firma bin, und neulinge die das Gehalt nicht aushandeln schon mehr bekommen b.z.w das gleiche Gehalt alle bekommen.
Leserforumvon claudissimo89 | Arbeitsrecht | 16 Antworten | 29.06.2020 09:13
Ich kann nicht mehr schlafen und habe einfach Angst, denn ohne meinem Gehalt haben wir ein richtiges Problem. ... Da steht klar drin, dass das Leben von Mutter und kind gefährdet ist. ... Je nach BV, Mutterschutz und Elternzeit kostest du dem AG auch nicht mehr allzuviel ;-) .
Leserforumvon Mariesche | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 03.05.2007 15:20
Im August bekam ich ein Anruf,dass ich eine Teilzeitstelle bekomme.. sogar in der Abteilung wo ich zuletzt war :-) Den 1 Vertrag musste ich zurück schicken, da die Stunden, Urlaub und Gehalt nicht festgelegt war. ... MFG Am 4.5.2007 von blaubär49 ... du kannst im internet das teilzeit- und befristungsgesetz nachlesen. § 8 sagt ziemlich klar, dass du einen anspruch auf tz hast - gehabt hättest. dein AG hätte schon sehr wichtige gründe vorbringen müssen, um deinen anspruch zu kippen. mit der zweijährigen befristung könnte es sich um ein missverständnis handeln: du kannst erst nach zwei jahren erneut deine arbeitszeit wieder ändern (abs. 6 dort). d.h.. dort steht verringern, folglich müsste eine erhöhung auch außerhalb dieser fristen möglich sein. .. wieviel erziehungsurlaub dir zusteht, müsste aus dem für deinen betrieb geltenden tv hervorgehen. im öd ist es folgendermaßen: * § 28 Sonderurlaub (1) Beschäftigte können bei Vorliegen eines wichtigen Grundes unter Verzicht auf die Fortzahlung des Entgelts Sonderurlaub erhalten. (2) 1Beschäftigten soll auf Antrag Sonderurlaub ohne Fortzahlung der Bezüge gewährt werden, wenn sie a) mindestens ein Kind unter 14 Jahren oder b) einen nach ärztlichem Gutachten pflegebedürftigen sonstigen Angehörigen tatsächlich betreuen oder pflegen und dringende dienstliche bzw. betriebliche Belange nicht entgegenstehen. 2Der Sonderurlaub ist auf bis zu fünf Jahre zu befristen. 3Er kann verlängert werden; der Antrag ist spätestens sechs Monate vor Ablauf des Sonderurlaubs zu stellen. 4Der Sonderurlaub kann längstens bis zu insgesamt 12 Jahren gewährt werden. 5Elternzeiten werden auf den Sonderurlaub nicht angerechnet. 6Der Sonderurlaub kann auch in zeitlichen Abständen genommen werden. (3) 1Beschäftigte, die gemäß Abs. 2 beurlaubt sind, können den Sonderurlaub durch Elternzeit unterbrechen, wenn ihnen während des Sonderurlaubes gemäß § 15 Abs. 1 Satz 1 Bundeserziehungsgeldgesetz Elternzeit zusteht. 2Eine Unterbrechung des Sonderurlaubs nach Absatz 2 mit dem Ziel, während des Beschäftigungsverbotes nach § 3 Abs. 2 bzw. § 6 Abs. 1 Mutterschutzgesetz einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld zu erhalten, ist dagegen nicht möglich. 3Die Wiederaufnahme der Beschäftigung erfolgt zu dem für das Ende des Sonderurlaubes vorgesehenen Termin, es sei denn, die Elternzeit überschreitet das vorgesehene Ende des beantragten Sonderurlaubes. 4Auf die Wiederaufnahme der Beschäftigung am ursprünglichen Arbeitsplatz besteht kein Anspruch.* Am 8.5.2007 von Mariesche Hallo, danke für die Antwort. ... Da mir ständig gesagt wurde, Frau X sie haben einen Anspruch auf eine Vollzeitstelle aber nicht auf eine Teilzeitstelle, da sie als Vollzeitkraft bei uns gearbeitet haben Das ganze wäre so abgelaufen: ohne Wissen hätte ich am 02.11.06 angefangen - als Teilzeitkraft und man hätte mir an diesem Tag gesagt, Frau X entweder sie arbeiten weiter als Vollzeitkraft oder sie arbeiten 3 Monate- dann werden sie gekündigt, da es keine Teilzeitstelle sondern eine Vollzeitstelle ist Die Personalchefin wollte mir daher die 3 Mögl. geben, dass ich mein Erziehungsurlaub verlängere.. was ich dann auch schliesslich gemacht habe.
Leserforumvon kanindo | Arbeitsrecht | 8 Antworten | 13.02.2024 12:30
Ich bin am 05.02.24. bis ursprünglich geplant 05.04.24 in Elternzeit. Da ich Elterngeld Plus beziehe, arbeite ich während der Elternzeit in Teilzeit. ... Nun habe ich mein Arbeitsverhältnis fristgerecht zum Ende März 2023 gekündigt, weil ich nach dem Ende meiner Elternzeit bei ner anderen Firma arbeiten werde.
Leserforumvon tigerstella2006 | Arbeitsrecht | 35 Antworten | 08.11.2011 19:35
Es kann aber auch nicht sein, das eine angebliche Arbeibswillige Dame 480 km weit weg zieht mit Kind und Kegel und trotzdem weiterhin bei mir arbeiten möchte.
Leserforumvon Sarah1973 | Arbeitsrecht | 7 Antworten | 01.06.2008 19:43
^^ Zum Kind und zum härtesten Kündigungsschutz den es gibt. ... Zum Trost: Der Firma entsteht nur ein geringer Schaden, da sie sich das Gehalt im Mutterschutz inkl. ... Nachtrag: Kündigungsschutz gilt auch für die rechtzeitig eingereichte Elternzeit.
Leserforumvon Kasontium | Arbeitsrecht | 28 Antworten | 11.10.2014 19:51
Hallo meiner Frau wurde ordentlich gekündigt. ... Im Endeffekt wiegen wir ab, ob es sich der Stress lohnt, vor allem wegen dem ungeborenen Kind.
Leserforumvon tinnypocket | Arbeitsrecht | 62 Antworten | 14.12.2021 10:45
Fürs Elterngeld fehlen mir dann ja ab dem 01.01.22 einige Monate an Gehalt zur Berechnung, des Weiteren kann ich mir wegen dem Beschäftigungsverbot keinen Job in einer anderen KiTa suchen, geschweigedenn, dass mich momentan überhaupt jemand einstellen würde. ... Das Gehalt wird auch dort gezahlt und danach werden Vertretungen gesucht, daher ist es schon dreist, besonders bei einem so "sozialen" Arbeitgeber, mMn.
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