11 Ergebnisse für „elternzeit mutterschutz auszahlung anspruch“

Leserforumvon lanciatore | Arbeitsrecht | 5 Antworten | 01.11.2012 19:13
Hallo, besteht in folgender Situation Anspruch auf Urlaubsgeld: Beschäftigungszeitraum: 01.06.2011 - 30.06.2012 Mutterschutz: 09.02.2012, anschließend Elternzeit Urlaubsgeldzahlung: jeweils im Juli rückwirkend für 12 Monate Auf Nachfrage beim AG wurde die Auszahlung verwehrt mit folgender Begründung: Da Du schon im Dezember 2011 Deinen letzten operativen Arbeitstag im Unternehmen hattest, haben wir in Deinem Fall entschieden, kein Urlaubsgeld auszuzahlen. ... Ist das Arbeitsverhältnis im Zeitpunkt der Auszahlung gekündigt,besteht in keinem Fall ein Anspruch auf Gratifikation. ... Deshalb wäre dieser Satz im Vertrag wieder hinfällig, oder "Ist das Arbeitsverhältnis im Zeitpunkt der Auszahlung gekündigt,besteht in keinem Fall ein Anspruch auf Gratifikation."
Leserforumvon Dachbodenluke | Arbeitsrecht | 0 Antworten | 30.07.2019 11:19
Hallo, mittlerweile hab ich ja herausgefunden, dass man trotz Mutterschutz Anspruch auf Urlaubs- oder Weihnachtsgeld hat. ... Ich werde diesmal natürlich vorher darauf hinweisen, dass er bitte an die Auszahlung des Urlaubsgeldes denken soll (kommt immer im Mai). Nun meine Fragen: -Besteht anteiliger Anspruch bis zum Ende des Mutterschutzes oder für komplette Monate, in denen Mutterschutz besteht?
Leserforumvon Hasenmannfrau | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 27.10.2006 11:10
Eine Auszahlung des Urlaubs ist auch nicht möglich, da ein "Nichtnehmen" des Urlaubs ja nicht angeordnet wurde (die Elternzeit ist ja freiwillig...). ... Ist es möglich, diese 5 Tage direkt an meinen Mutterschutz dranzuhängen? ... Am 27.10.2006 von hh Du hast sehr wohl Anspruch auf Auszahlung des Urlaubes.
Leserforumvon Eileen32 | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 16.07.2009 12:28
Mein AG sagt, ich solle meine entstandenen Urlaubsansprüche zwischen dem Mutterschutz und der Elternzeit "in natura" beanspruchen. Der Anspruch beträgt 20 Tage bis Ende der Mutterschutzzeit. ... Dann besteht kein Anspruch auf Elterngeld. -- Editiert am 16.07.2009 14:17
Leserforumvon mm11 | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 15.10.2007 10:39
Hat Sie Anrecht auf Auszahlung des Urlaubs für 2006 und 2007? ... Anspruch auf Auszahlung des Urlaubs besteht nicht. ... Der Urlaubsanspruch 2007 wird auf die Zeit nach dem Mutterschutz bzw. nach dem Ende der Elternzeit vorgetragen.
Leserforumvon go492405-53 | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 07.06.2018 15:12
Hallo, bei einem Geburtstermin am 01.02.2019 beginnt der Mutterschutz ca. ... Erwirbt man bei einer solchen Konstellation überhaupt Anspruch auf Urlaub in 2019? ... Auszahlung?
Leserforumvon Charlie_2018 | Arbeitsrecht | 4 Antworten | 28.06.2023 10:57
Im August wurde mein Kind geboren und am 21.Oktober ging der Mutterschutz in die Elternzeit über. ... Mir stellt sich nun die Frage, ob ich Anspruch darauf habe, dass mir die 26 Tage aus dem Jahr 2021 und 2022 ausbezahlt werden (bzw. zumindest die Tage bis zum Übergang in die Elternzeit) oder erlischt der Anspruch komplett? ... Am 5.7.2023 von Svenjaham3 Der im BV, Mutterschutz und Elternzeit entstandene Urlaub verfällt nicht und kann noch bis zu einem Jahr nach Rückkehr in den Betrieb genommen werden, da dies ja nicht möglich ist , muss dieser ausgezahlt werden.
Leserforumvon Suppenkasper_1 | Arbeitsrecht | 7 Antworten | 30.08.2022 09:13
Sie war daraufhin bis zum Februar 2022 in Mutterschutz und danach in Elternzeit bis Mitte Februar 2023. ... bezieht. --> Oder zählt der Mutterschutz als aktives Dienstverhältnis? ... Die Auszahlung erfolgt in der Regel über den Arbeitgeber.
Leserforumvon Zickchen1976 | Arbeitsrecht | 8 Antworten | 10.09.2008 09:02
Freiwillig können sich AG und AN natürlich auf eine Auszahlung einigen. Der AG kann nicht zum Ende der Elternzeit kündigen. ... Für 2008 erhält sie dabei den vollen Urlaubsanspruch und für 2009 erhält sie einen anteiligen Anspruch bis zum Ende des Mutterschutzes.
Leserforumvon dthlk | Arbeitsrecht | 11 Antworten | 01.07.2020 13:17
Ich hoffe, dann trifft das zu... aus: https://www.juraforum.de/ratgeber/arbeitsrecht/urlaubsanspruch-was-gilt-bei-elternzeit-und-mutterschutz letzter Absatz: Nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses z. ... Ok, aber vorher ist der Anspruch nicht weg? ... Ich hoffe, dann trifft das zu... aus: https://www.juraforum.de/ratgeber/arbeitsrecht/urlaubsanspruch-was-gilt-bei-elternzeit-und-mutterschutz letzter Absatz: Nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses z.
Leserforumvon Joanna | Arbeitsrecht | 8 Antworten | 27.07.2005 19:06
Besteht ein solcher Anspruch nur wegen Ablaufs der Bezugsfristen für die Krankenbezüge oder wegen des Bezugs von Mutterschaftsgeld oder wegen Inanspruchnahme des Elternzeits nicht, genügt es, wenn ein Anspruch auf Vergütung oder Bezüge für mindestens drei volle Kalendermonate des ersten Kalenderhalbjahres bestanden hat. ... Anmerkung 2: Als Anspruch auf Vergütung oder Bezüge (Abs. 1 Satz 2) gilt auch der Anspruch auf Zuschuss zum Mutterschaftsgeld für die Zeit der Schutzfrist nach § 3 Abs. 2 Mutterschutz-gesetz § 7 Höhe des Urlaubsgeldes (1) Das Urlaubsgeld beträgt a) für die am 1. ... Wieviel kommt hier zur Auszahlung?
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