338 Ergebnisse für „freistellung tage urlaub“

Leserforumvon Lichtgestalt | Arbeitsrecht | 4 Antworten | 05.07.2007 11:57
Jemand hat noch 7 Tage Resturlaub. ... Oder zusätzlich noch die 7 Tage Urlaub ausbezahlen? ... Am 5.7.2007 von Rechtsanwalt Oliver Kranz Ob durch die Freistellung der Urlaub gewährt wurde, hängt davon ab, wie die Freistellung formuliert wurde.
Leserforumvon Mandant | Arbeitsrecht | 5 Antworten | 26.01.2007 16:35
Kann man Urlaub nehmen wann man möchte oder muß der Ex-Arbeitgeber diesem durch Urlaubsantrag zustimmen??? ... Kann der Urlaub länger als der Urlaubsanspruch genommen werden (zB 10 Tage Urlaubsanspruch, aber 25 Tage im Ausland in Urlaub)??? ... Was könnte passieren, wenn man einfach in Urlaub fährt und der Arbeitgeber ... a) ... will während der Freistellung eine persönlich sprechen?
Leserforumvon skyrat | Arbeitsrecht | 7 Antworten | 09.11.2013 17:11
Der Arbeitgeber rechnet ihm aber seine noch ausstehenden Urlaub an, 4 Tage. ... Wenn dann Freistellung plus die 4 Tage Urlaubsanspruch ! ... Das ist eine wesentliche Frage, denn nur bei einer unwiderruflichen Freistellung ist der Urlaub Urlaub.
Leserforumvon Susi86123mitglied | Arbeitsrecht | 1 Antwort | 25.04.2017 14:21
Bei der Freistellung meinte der Chef sie soll sich aber bereithalten falls die die brauchen. ... AG) und 44 Stunden für Urlaub (8 Tage Resturlaub). Eigentlich müssten die doch ihre 120 Stunden + die 8 Tage Urlaubsabgeltung zahlen oder, da es ja eine widerrufliche Freistellung ist, sie steht ja auf Abruf.
Leserforumvon guest-12317.01.2021 17:08:10 | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 17.06.2017 02:46
Ab dem 01.10. erfolgt eine unwiderrufliche Freistellung der genaue Wortlaut ist "unter Anrechnung etwaiger noch offener Urlaubsansprüche, die damit erledigt sind" Nun habe ich Stand heute noch einen Urlaubsanspruch von 4 Wochen und wollte einen Teil davon durchaus noch nehmen (nicht einmal alles, aber einzelne Tage zwischendurch mal). Mein Chef will mir das verweigern mit dem Hinweis, dass der Urlaub ja mit der Freistellung in den letzten 3 Monaten abgegolten sei und er befürchte, ich würde sonst keine vollständige Übergabe mehr zustande bringen. ... Will sagen: du bleibst Herr deiner Urlaubsgestaltung und die Klausel gilt nur für etwaig dann noch vorhandenen Urlaub.
Leserforumvon guest-12312.05.2016 09:37:46 | Arbeitsrecht | 4 Antworten | 16.12.2014 14:27
Von daher sollten Sie als allererstes mal in den Vergleich gucken, ob dort nicht irgendetwas von Freistellung auf Anrechnung auf Urlaub steht bzw. ... Am 16.12.2014 von guest-12330.08.2015 11:38:25 quote:Bis zum 7.11.2014 25 Tage Urlaub gehabt Im Jahr 2014? ... Mit der November Lohnabrechnung bis 30.11 wurden mir 23 Tage Urlaub gewährt und 2 Tage von meinem Überstundenkonto abgezogen für die 25 Tage Urlaub die bereits genommen wurden.
Leserforumvon bobele2 | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 11.09.2018 08:25
Der AN hat bis zu diesem Zeitpunkt bereits 20 Tage Urlaub genommen, es stehen ihm vom gesetzlichen Urlaub noch 4 weitere Tage zu. ... Der AN widerspricht nun der Verrechnung der Urlaubstage mit der ungewollten Freistellung, weil er die Urlaubstage später noch benötigt und beim neuen Arbeitgeber nehmen möchte. ... Kann oder muss er dazu der einseitig erklärten Freistellung insgesamt widersprechen?
Leserforumvon lyon | Arbeitsrecht | 5 Antworten | 04.01.2007 20:38
Am 4.1.2007 von lyon Hallo venotis, in der Freistellung steht "unter Anrechnung Ihrer Urlaubsansprüche". ... Am 4.1.2007 von lyon Urlaubsantrag, ja, aber für wie viele Tage? Da ich während der Freistellung laut ihrer Aufstellung noch 20 Tage arbeiten soll, sollten mir nach meinem Verständnis daraus auch für dies Jahr noch 2 Urlaubstage entstehen, zusätzlich zum Resturlaub aus dem vorigen Jahr.
Leserforumvon Familienmensch1971 | Arbeitsrecht | 17 Antworten | 22.04.2022 22:15
Muss dann der AG bei dieser Freistellung dem AN diese Überstunden + Urlaub ausbezahlen oder kann er diese zurückhalten? Am 22.4.2022 von Harry van Sell Er könnte Überstunden und Urlaub sogar mit der Freistellung verrechnen ... ... Am 24.4.2022 von blaubär+ Das kannst du doch selbst einbringen, dass vor einer Freistellung erst einmal die Plusstunden abgefeiert werden und Urlaub ebenso.
Leserforumvon Mona-Mia | Arbeitsrecht | 51 Antworten | 09.08.2019 19:21
. : Urlaub in Freistellung 1,00 Tage 10. - 31. ... Bei unwiderruflicher Freistellung kann der AG allerdings Urlaub verfügen. ... Ich bekam jedoch nur 19 Tage und der letzte übrige Tag wird ja auch in der Lohnbescheinigung erwähnt. 9. - 9. : Urlaub in Freistellung 1,00 Tage 10. - 31.
Leserforumvon Kotischka | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 28.06.2023 16:54
Danke im Voraus fur ihre Meinungen, Am 28.6.2023 von blaubär+ Wenn ich es richtig verstehe 2 Tage Zeitausgleich 8 Tage regulärer Urlaub 10 Tage bezahlte und unwiderrufliche Freistellung AU ab 1. Urlaubstag fortwährend über den Urlaub und die Zeit der Freistellung hinaus Wenn denn die Regelung so eindeutig ist, führt eine AUB dazu, dass der Urlaub dir ausbezahlt werden muss. ... Also, wenn den urlaub nur x Tagen war, und alle diese x Tagen war der AN krank- danach aber hatte er noch genug Zeit innerhalb seine Freistellung diese Tage "abfeiern" - wird nichts ausbezahlt, ?
Leserforumvon Clevinho | Arbeitsrecht | 4 Antworten | 19.01.2010 19:08
Ich würde insgesamt 4 Tage fehlen. ... Da der Urlaub nunmal vertraglich geregelt ist. ... Dann hätte ich doch keinen Urlaub gebucht.
Leserforumvon Struzel | Arbeitsrecht | 1 Antwort | 27.06.2016 11:59
Die Kündigung erfolgte am 11.05.2016 telefonisch mit Freistellung ab dem 12.05.2016. Die schriftliche Kündigung erhieltem wir postalisch einige Tage später. ... Kündigung) mit der Freistellung verrechnet werden, oder ist dieser noch auszuzahlen?
Leserforumvon Zickennachwuchs | Arbeitsrecht | 6 Antworten | 01.07.2010 18:33
Denn eine Freistellung ist ja wie Urlaub. ... Ob eine Freistellung grundsätzlich mit dem Urlaub verrechnet werden kann, bin ich mir nicht sicher - aber andererseits ist es ja Urlaub... ... EUR 60 x restlich Tage 20 = EUR 1.200.
Leserforumvon fb367553-35 | Arbeitsrecht | 4 Antworten | 21.10.2014 20:31
Dann heißt es, AN habe 26 Tage Urlaub verbraucht - also 2 mehr als ihm zustehen. Die 4 Tage "Zwangsurlaub" bedeuten aber Freistellung und habe mit Urlaub nichts zu tun - sie gehören nicht in die Rechnung hinein. ... Urlaubsanspruch 2014 = 24 Tage Resturlaub aus 2013 = 3 Tage Gesamtanspruch = 27 Tage Genommener Urlaub = 26 Tage Auszuzahlender Urlaub = 1 Tag Die 4 Tage Freistellung haben in der Rechnung nichts zu suchen.
Leserforumvon webcasi | Arbeitsrecht | 4 Antworten | 13.07.2023 14:16
Mein Urlaubsanspruch beträgt noch 20 Tage und das Zeitguthaben 2 Tage. ... Mir hat mal ein Anwalt erzählt, damit Urlaub angerechnet werden darf, muss zwingend eine unwiderrufliche Freistellung erfolgen. ... Die Freistellung [b]muss[/b] unwiderruflich sein, damit Urlaub angerechnet werden kann, wie es sich mit dem Zeitguthaben verhält konnte ich auf die Schnelle nicht finden.
Leserforumvon guest-12324.03.2021 16:37:34 | Arbeitsrecht | 15 Antworten | 24.03.2021 13:01
Zweite Frage er will meinen Urlaub da drauf anrechnen, darf er meinen kompletten Urlaubsanspruch bis 31.05. /15 Tage oder nur den bis 12.04./ 10 Tage da drauf anrechnen. ... Und ja - die unwiderrufliche Freistellung eröffnet dem AG die einzige Möglichkeit (abgesehen vom Betriebsurlaub) den Urlaub des AN festzulegen. ... Und ja - die unwiderrufliche Freistellung eröffnet dem AG die einzige Möglichkeit (abgesehen vom Betriebsurlaub) den Urlaub des AN festzulegen.
Leserforumvon Work-A-Holic | Arbeitsrecht | 1 Antwort | 22.07.2015 09:48
. - Unwiederrufliche Freistellung ab 15.08. unter Anrechnung meines Resturlaubs - Genommener Urlaub bis heute: 11 Tage von gesamt 30 Meine Frage: Kann ich den mir noch zustehenden Urlaub bis zu meiner Freistellung nehmen oder muss ich bis zur Freistellung warten und in der Firma Däumchen drehen?
Leserforumvon Hans34 | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 11.08.2016 09:55
Also welche Tage als Freistellung und welche Tage als Resturlaubstage gelten sollen. ... Sie teilen ja selbst mit, dass der AG sogar angibt, zu welchen Zeiten genau Ihnen Urlaub erteilt werden soll. ... Leitsatz jede widerrufliche Freistellung zu einer unwiderruflichen Freistellung machen würde, trifft im Übrigen auch nicht zu.
Leserforumvon fdsup79 | Arbeitsrecht | 4 Antworten | 27.06.2018 09:15
Ich meine, weil es Krankheitstage sind, kann doch eigentlich erst danach die Freistellung gelten oder? Dann wären noch 3 Tage für die Freistellung, 5 Tage Resturlaub minus 3 Tage Abgeltung durch Freistellung = Rest 2 Tage Urlaub für Auszahlung...?
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