13 Ergebnisse für „frist zahlung antrag einschreiben“

Leserforumvon jabaa123 | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 21.10.2016 11:46
Ist eine Frist von 2 Wochen in so einem Fall akzeptabel? ... Bei der Mahnung per Einschreiben müsste ich ja einen Betrag eintragen. ... Welche Frist ist in so einem Fall angebracht?
Leserforumvon TheA2 | Arbeitsrecht | 10 Antworten | 05.01.2015 23:41
Hallo, ich habe heute erfahren, dass mein AG Ende Dezember einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt hat. ... b) Unvollständige Zahlungen Sind die Abrechnungen zwar richtig, ist aber nicht der volle Betrag an den Arbeitnehmer überwiesen worden, so muss dieser den Arbeitgeber ebenfalls schriftlich - am besten per Einschreiben mit Rückschein – unter Auflistung der noch fehlenden Beträge zur Zahlung auffordern. ... Kurze Frist (1 Wo.) setzen!
Leserforumvon rhino123 | Arbeitsrecht | 4 Antworten | 12.08.2013 17:45
Da ist ein Einschreiben wirkungsvoller. ... Ein Hinweis auf ein gerichtliches Verfahren, wenn die Zahlung ausbleiben sollte, halte ich auch für angebracht. ... Der Antrag muss im Übrigen an das Gericht gehen, dass für die Klage zuständig ist und das ist am Sitz des AG.
Leserforumvon Grau73 | Arbeitsrecht | 7 Antworten | 06.01.2006 12:05
Am 6.1.2006 von Sunbee 1 @grau73 antrag auf eröffnung d insolvenzverfahrens ist noch nicht gestellt, woher weißt du das? ... Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich Ihnen bei einer Zahlung nach dem 18.01.2006 Verzugszinsen in Höhe von 11 Prozent auf den Rechnungsbetrag zusätzlich in Rechnung stellen werde. Sollte auch diese Frist fruchtlos verstreichen, werde ich die Vollstreckung meiner Forderung beantragen.
Leserforumvon cici | Arbeitsrecht | 4 Antworten | 09.09.2005 10:50
Am 9.9.2005 von Sunbee 1 @cici wenn dein lohn überfällig ist, setz schriftlich und per einschreiben eine frist zur zahlung. du bist leider verpflichtet weiter zu arbeiten. erst nach 2 aufeinanderfolgenden nichtzahlungen bist du berechtigt fristlos zu kündigen. hast du kein geld zum leben, mußt du leider zum sozialamt. kleiner tipp: geh auf alle fälle zum arbeitsamt und melde deinen fall, die können nix tun, machen aber ne aktennotiz und wenn du dann tatsächlich weiter kein geld bekommst repektive die insolvenzkündigung sa ist, geht es etwas schneller... wenn der ag tatsächlich antrag auf eröffnung des insolvenzverfahrens stellt, sofort zum arbeitsamt...verdammt, ich lerns nie...zur arbeitsagentur. dort arbeitssuchend und ( wenn du ne kündigung erhalten hast) arbeitslos melden. du bekommst 3 monate insolvenzausfallgeld. immer nur ab tag der antragstellung rückwirkend . das heißt, wenn du 3 monate kein gehalt bekommen hast, kriegste des 1 zu 1 vom amt wenn keine kündigung vorliegt zum zeitpunkt des antrages auf eröffnung des insolvenzverfahrens, wird der vorläufige insolvenzverwalter dich kündigen( der bis dato geschäftsführer darf ab antrag keine rechtsgeschäfte- dazu gehört kündigung- mehr ausführen) so war es zumindest in 2004 noch( bei mir) falls du ne kündigung aus anderen gründen erhältst, also zum beispiel weil der ag sich ärgert, dass du dein geld forderst, sofort kündigungsschutzklage einreichen ( dafür hat man 3 wochen nach kenntnisnahme der kündigung) und noch n tipp wenn da nix passiert, keine kündigung, also ihr euer geld nicht kriegt, 1, 2, 3 monate und der ag beantragt nicht die eröffnung des insolv.verfahrens könnt ihr als arbeitnehmer mal bei euren krankenkassen anfragen, ob er die sozialversicherungsbeiträge abgeführt hat in der zeit der nichtzahlungen...sollte das nicht der fall sein, gibt es möglichkeiten für die gkv für den ag diese eröffnung zu beantragen und dann könnt ihr euer insolvenzausfallgeld trotzdem bekommen ach und selbst wenn mehr gehälter ausstehen als die 3 für die es das ausfallgeld gibt, falls masse vorhanden, wird das insolvenzverfahren eröffnet und gehälter stehen an 1. stelle nach abzug der sozialversicherungen. geduld braucht es in so einem fall, viel geduld!!!!
Leserforumvon speedy15000 | Arbeitsrecht | 6 Antworten | 10.11.2009 15:41
Dann die GKV SCHRIFTLICH zur Zahlung von KG auffordern. ... Diesen Antrag auf KG unbedingt per Einschreiben absenden! Darauf MUSS zwingend schriftlicher Bescheid erfolgen Bockt die GKV einen Eilantrag beim Sozialgericht auf Zahlung.
Leserforumvon studentinde | Arbeitsrecht | 21 Antworten | 13.09.2007 14:26
Soll ich ihm eine Frist setzen und ggf. mit Arbeitsgericht drohen? ... Da ich ihm eine Frist gesetzt habe, warte ich es einfach ab und dann werde ich vor Arbeitsgericht klagen. ... Erst mit der Glaubhaftmachung ist der Antrag überhaupt zulässig (§ 14 InsO).
Leserforumvon tommy75tb | Arbeitsrecht | 11 Antworten | 11.12.2016 15:28
Innerhalb der Frist habe ich beim zuständigen Arbeitsgericht Kündigungsschutzklage eingereicht. ... Krankenkasse) die Zahlung (z.B. ... Wichtige Unterlagen an Behörden immer per Einwurf-Einschreiben senden, immer Kopien senden wenn mäöglich.
Leserforumvon Samsina35 | Arbeitsrecht | 32 Antworten | 18.02.2020 10:02
Die Kündigung kam am Samstag 18.01. per Einschreiben, konnte aber erst am Montag, 20.01. von der Postfililae abgeholt werden. ... Du machst einen Termin aus und gehst mit tunlichst allen Unterlagen zum Arbeitsgericht - dort hilft dir ein Rechtspfleger, den Antrag zu formulieren.
Leserforumvon Daniel35 | Arbeitsrecht | 34 Antworten | 23.02.2024 13:43
Aber das hat sich heute wohl erledigt, da der AG mir heute per Einschreiben die Ordnungsgemäße und Fristgerechte Kündigung geschickt hat, in der Kündigung ist kein Grund angegeben warum mir eigentlich gekündigtwurde. ... [/quote] Beim Postboten hast du wahrscheinlich nur den Empfang des Schreibens (Einschreiben) quittiert, mehr nicht. ... Dafür gilt die Frist von 3 Wochen nach Erhalt der Kündigung.
Leserforumvon wegomyway | Arbeitsrecht | 69 Antworten | 25.01.2022 15:04
[/quote] Die Behörde wird den Antrag aber sehr genau prüfen. ... Frist nach § 622 (2) BGB oder - arbeitsvertraglich andere Fristen Die Geschäftsaufgabe ist eine Sonderform einer betriebsbedingten Kündigung. ... Frist nach § 622 (2) BGB oder - arbeitsvertraglich
Leserforumvon carsten-nau | Arbeitsrecht | 24 Antworten | 21.07.2007 11:57
Am 21.7.2007 von Sunbee 1 @carsten nau es gibt 2 möglichkeiten. du gehst zum amtsgericht, mit allen unterlagen zu einkommen, ausgaben, kontoauszüge d. letzten 3 monate (alle konten) und beantragst einen beratungshilfeschein. perso und die kündigung nicht vergessen. damit gehst du dann zu einem anwalt deiner wahl, der dann nur 10 € nehmen darf. er wird dann pkh beantragen. oder du gehst direkt zum arbeitsgericht, dort hilft dir ein rechtspfleger kostenlos bei der klageformulierung. ich rate zu einem anwalt für arbeitsrecht. gerade bei fristloser und behaupteten unwahrheiten. denk dran, ab heute exakt 3 wochen, keinen tag länger frist für die klage. dann mußt du natürlich zur arbeitagentur. mit samt deinen papieren, gehaltsnachweise nicht vergessen. stell den antrag auf alg1. UND bei der arge (o. jobcenter, je nach region unterschiedliche bezeichnung) stellst du hilfsweise antrag auf alg2. lass dich NICHT abwimmeln. die aa wird eventuell versuchen, aufgrund der fristlosen kü eine sperre zu verhängen. das ist RECHTSWIDRIG! die aa ist verpflichtet zu zahlen, denn (noch) ist es seitens des ag eine fristlose, eine berechtigung hat er dazu nicht. es gilt, auch für die aa, die unschuldsvermutung. geschulte sachbearbeiter wissen das, aber hirnis gibt es eben überall. sollte dir alg1 oder gar der antrag verweigert werden, mußt du zum sozialgericht, eilanordnung beantragen. das ist komplett kostenlos, anwalt brauchst du nicht. auch dort hilft dir ein rechtspfleger. das sg verurteilt dann die aa zur zahlung. das dauert bei eilanordnungen ca 1 woche. da es aber eben zu verzögerungen kommt, damit du deine miete etc zahlen kannst, stellst du den erwähnten antrag auf alg2. auch hier gilt, nicht abwimmeln lassen. du benötigst dafür ebenfalls sämtliche belege über einkommen u. verträge ( versicherungen, wohnung, etc) hier bitte auch, falls vorhanden, die genannten papiere des partners mit dem du lebst. sollte die arge schwierigkeiten machen, bitte im sozialrecht posten. da du den urlaub nicht nehmen konntest, wird er ausgezahlt werden müssen. das wird dann das arb.gericht so urteilen. sunbee -- Editiert von sunbee1 am 21.07.2007 15:32:02 Am 21.7.2007 von guest123-1156 --- editiert vom Admin Am 21.7.2007 von Sunbee 1 @karl may momentan ist es egal, ob kü schutz besteht. eine fristlose geht so nicht. ähm, bestreiten des zugangs?
Leserforumvon be-delicious | Arbeitsrecht | 25 Antworten | 16.07.2015 10:52
Liebe Forummitglieder, Ich habe soeben eine Kündigung von meinem Arbeitgeber per Einschreiben mit folgendem Text erhalten: ... hiermit kündigen wir Ihren Arbeitsvertrag vom 26.01.2015 mit dem heutigen Tag fristlos. ... Die Frist dafür beträgt 3 Wochen. wirdwerden Am 16.7.2015 von be-delicious Vielen Dank für die schnellen Rückmeldungen. ... Am 17.7.2015 von guest-12309.07.2016 16:31:25 Wenn Bedürftigkeit besteht, sollte umgehend zusätzlich ein Antrag auf ALG2 gestellt werden!
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