11 Ergebnisse für „geld urlaubsentgeld“

Leserforumvon Sunshine 2013 | Arbeitsrecht | 15 Antworten | 07.06.2016 00:17
Ende März schau ich auf den Lohnzettel da steht kein Urlaubsentgeld drauf. ... Sie bekommen zwar nicht die kompletten Zuschläge, als wenn Sie in der Nachtschicht gearbeitet hätten, aber den Durchschnitt an Zuschlägen (ohne Überstundenzuschläge) der letzten 13 Wochen. -- Editiert von Eidechse am 07.06.2016 10:17 Am 7.6.2016 von Sunshine 2013 Falsch, laut Entgeltfortzahlungsgesetz stehen mir die kompletten Zuschläge zu wie als hätte ich gearbeitet, die werden jetzt nur Steuerpflichtig Ich hab es so verstanden das der AG für die Urlaunstage den Durschnitt nehmen muss das ich auch wirklich das an Geld habe für die Urlaubstage was ich vorher erarbeitet habe.
Leserforumvon Cava | Arbeitsrecht | 15 Antworten | 21.07.2010 21:48
Mfg Christian ----------------- "" Am 22.7.2010 von DeinHase Hallo, quote:Also heißt es das mein chef umsonst an die Soka Bau gezahlt hat und ich mein Urlaubsentgeld gesetzlich bekomme? ... besteht eine chance darauf das ich geld wieder bekomme? ... Und hätte ich im Januar Urlaub genommen, hätte ich garkein geld bekommen.
Leserforumvon Totales Chaos | Arbeitsrecht | 4 Antworten | 01.10.2009 12:51
Mfg totales Chaos ----------------- " " -- Editiert am 01.10.2009 14:06 Am 1.10.2009 von blaubär49 mir scheint der urlaubsgeldanspruch unabhängig von der probezeit. es heißt ja nur, dass in den ersten sechs monaten kein anspruch auf urlaub besteht. wenn gleichwohl urlaub gewährt oder sogar 'verordnet' wird greift der anspruch auf u-geld. ----------------- "... nach bestem Wissen .
Leserforumvon ndekadenz | Arbeitsrecht | 5 Antworten | 12.09.2014 13:25
meines wissens wird das urlaubsentgeld nach den vorangegangenen 13 wochen berechnet, sprich jeweils 27 std arbeit = 27std urlaubsentgeld! ... vielen dank für die hilfe gruss nici -- Editiert ndekadenz am 12.09.2014 13:27 Am 12.9.2014 von muemmel meines wissens wird das urlaubsentgeld nach den vorangegangenen 13 wochen berechnet, sprich jeweils 27 std arbeit = 27std urlaubsentgeld! ... Am 12.9.2014 von ndekadenz ich versuchs mal so zu umfassen: ich habe 2014 in jeder woche 27 std gearbeitet (im arbeitsvertrag auch so vereinbart) mittwoch & freitag je 6std; den rest 5std. vergütet wird durch stundenlohn und schwankt somit monatlich leicht. überstunden sind in diesem jahr keine geleistet worden. die kommenden 2 wochen habe ich nun urlaub, ich würde sonst 27std/woche = 54std in der zeit arbeiten. bezahlt werden mir im urlaub aber nur 25std/woche = 50 std, da mein AG mir JEDEN tag mit 5 std berechnet (und damit die beiden "extra"std unter den tisch fallen lässt, die ich jede woche seit 4 jahren zu leisten verpflichtet bin, weil dies auch als umfang der wochenarbeitsstunden im vertrag festgelegt ist.) bei 30 urlaubstagen/6 wochen verliere ich so 12std lohn, und ggf auch noch mehr, da ich zb oft freitag (=6std tag) für ein langes we frei nehme. klar, ist jetzt nicht wirklich viel geld, und mir selbst war das (bisher) ja nicht einmal aufgefallen.... aber in der firma arbeiten noch fast 150 teilzeitkräfte, einige von denen seit über 10 jahren, die gesamtsumme über die jahre wird sich sehen lassen können. darf der AG das?
Leserforumvon johnwoo | Arbeitsrecht | 7 Antworten | 05.02.2005 13:47
hi, ich arbeite in einem betrieb auf 400 euro basis als reinigungskraft, habe neulich gehört dass auch uns "billig arbeitern" bezahlter urlaub zusteht, gibts bei uns aber nciht, wer bei uns frei braucht muss schaund ass jemand anders arbeitet in der zeit, und bekommt dann eben kein geld (abrechnung nach stunden) - jetzt wollte ich wissen, ob uns per gesetz bezahlter urlaub zusteht, und wenn ja ob man das rückwirkend einklagen kann vielen dank schonmal für die antworten Am 5.2.2005 von altona01 Mini-Jobbern steht der gesetzliche Mindesturlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz (24 Werktage) zu. ... Am 5.2.2005 von Klaus_aus_der_Pfalz Hallo, aber sicher steht Dir Urlaubsentgeld zu. ... Willst Du Dein Urlaubsentgeld für 2004 einfordern, musst du also Deinen Arbeitgeber bis Ende März bescheidgeben.
Leserforumvon gigi123mitglied | Arbeitsrecht | 12 Antworten | 27.08.2021 22:25
Habe ich nun keinen Anspruch auf das Urlaubsentgeld? ... Auch zu deinem Schutz Am 28.8.2021 von Anami [quote=gigi123mitglied]Habe ich nun keinen Anspruch auf das Urlaubsentgeld? ... Ob du Urlaub [u]nehmen[/u] sollst oder ob Urlaub [u]in Geld abgegolten[/u] wird.
Leserforumvon Violetta555 | Arbeitsrecht | 18 Antworten | 25.07.2020 20:10
Wenn jemand Urlaub nimmt dann ist das so, nicht gearbeitet kein Geld. ... Kostet nur Überwindung, kein Geld. ... Anteile aus U und W-Geld?
Leserforumvon 123max | Arbeitsrecht | 16 Antworten | 28.10.2010 19:55
Ich werde ja eh vor Gericht gehen (zu geringer Lohn wurde gezahlt, Urlaubsentgeld nicht gezahlt, weniger als 11 Stunden Pause zwischen 2 Arbeitszeiten etc.), trotzdem nochmal vielen Dank für eure Hilfe. ... Du selber sagst, dass du das Geld nicht dringend brauchst. ... Ich bin beim Arbeitgeber jetzt sozusagen "aus den Augen - aus dem Sinn" und habe 160€ Gehalt und ~90€ Urlaubsentgeld noch nicht erhalten.
Chef prüft Urlaubsanspruch 4,5 von 5 Sterne
Leserforumvon fb478318-89 | Arbeitsrecht | 18 Antworten | 13.11.2017 17:23
Danach erhälst du als Student kein Geld mehr.
Leserforumvon FraglichKlaglich | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 08.01.2009 21:43
Das soll nicht heißen, dass der X faul war, aber manchmal dachte er sich, dass das Preis / Leistungs Verhältnis nicht mehr in Ordnung sei und sparte sich selber seine Gesundheit zusammen, wenn schon nicht das Geld. ... Der X könnte natürlich selber kündigen, aber doch braucht er das Geld noch dringend (wer braucht das nicht!). ... Außerdem rückwirkend für die letzten drei Jahre (mehr geht ja scheinbar nicht) das Urlaubsentgeld einklagt.
Leserforumvon chr001 | Arbeitsrecht | 18 Antworten | 11.12.2007 13:44
Bei anderen 400 euro Jobbern gibt es aber oft auch Geld selbst wenn man im Urlaub ist. ... Springt bei einem 400€ Job überhaupt was bei raus an Urlaubsentgeld? ... Bei der einen Person weiß ich es genau das sie kein Geld bekommt im Urlaub, und damit ist die Lohnfortzahlung gemeint.. hab das ja schon mal angesprochen.
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