145 Ergebnisse für „geld zahl“

Leserforumvon rennreh84 | Arbeitsrecht | 5 Antworten | 04.02.2014 21:07
Der Anwalt kostet auf jeden Fall Geld.
Leserforumvon guest-12321.09.2016 19:36:03 | Arbeitsrecht | 7 Antworten | 21.06.2016 11:54
Der 15. des Monats (vertraglich Zahlungstag) ist nun fast eine Woche her und auf Anrufe, ob das Geld denn unterwegs sei, kommen nur Ausflüchte.
Leserforumvon Vr6Freak | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 01.11.2010 13:23
Er schreibt zwar immer in sein Buch rein da und da bekomm ich Urlaub dann ist es fast soweit dann sagt er nein geht jetzt doch nicht urlaub wird gestrichen dann nach ner zeit sag ich wieder Chef bräuchte mal urlaub 2 wochen oder so sagte er ja dann als es soweit war gings wieder nicht Leute krank usw... sagte auch schon zu ihm zahl ihn mir aus hat er auch nicht gemacht. ... Desweiteren zieht er mir immer Geld ab von meinem Lohn für angebliche Termine wo ich machte als ich Pakete nicht ausgelifert habe oder hatte. bekomm 1200 euro netto manchmal zieht er mir 200 euro ab aber auch manchmal sogar 400 dann bleibt mir ja fast nichts mehr übrig was ist mit dem geld kann ich das auch irgendwie zurück fordern? ... Am 1.11.2010 von Vr6Freak Im Vertrag steht nichts von das er mir Geld abziehen darf. wobei es hat ja nur er einen Arbeitscertrag ich hab ja nicht mal einen bekommen bzw eine kopie davon ----------------- ""
Leserforumvon Paule342 | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 22.02.2007 13:00
Er zahlte das Geld die ganze Zeit an den Vorgänger. Die Frage lautet also wie folgt: trägt der Arbeitgeber auch Schuld, weil er trotz vorliegenden richtigen Kontodaten, an ein falsches Konto zahl? Oder ist des Arbeitnehmers Schuld, da er nicht gleich nach dem ersten Monat nachgeschaut hat, ob das Geld auf seinem Konto ist?
Leserforumvon Dorstmann1 | Arbeitsrecht | 1 Antwort | 12.09.2012 11:11
Es sind 75 an der Zahl! Viel Geld! ... Mitarbeiter führen um an ihr Geld zu kommen... und mit meinen Überstunden wird es wohl ähnlich laufen...
Leserforumvon Jotrocken | Arbeitsrecht | 1 Antwort | 06.05.2009 17:55
AN braucht für seine tägliche Arbeit gar keinen Gabelstaplerführerschein und hat keinen Bock, für viel Geld etwas unnötiges zu tun. ... ----------------- "Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
Leserforumvon daddelkram2006 | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 15.10.2006 14:29
Hallo Ich habe das Problem das meine jetzige Firma meine Restlohn nicht zahl arbeit haben sie auch keine mehr richtig! ... Wie mache ich das jetzt ich bekomme noch Geld müßte morgen schon kündigen aber wenn ich diese abgebe sind die sicher sauer und werden garnicht mehr zahlen!
Leserforumvon Youssra | Arbeitsrecht | 7 Antworten | 09.01.2010 21:26
Ich hab mir nun gedacht, ich zahl erstmal ihrem Dad die Miete nicht.Ich hab ja auch nie was zurücklegen können, weil Überstunden nie ausgezahlt wurden sie wurden immer der Kartei Gutgeschrieben, für die ich mir dann Klamotten aussuchen konnte, und bei einem verdienst von 1000 euro konnt ich grade so meinen Singlehaushalt führen ----------------- " " -- Editiert am 09.01.2010 21:28 Am 9.1.2010 von kriegsrat du hast nicht "fristlos gekündigt", das hättest du nur schriftlich können, abgesehen davon, daß auch kein grund dafür vorliegen würde, sondern du hast die arbeit verweigert und jetzt ? ... einfach die miete nicht bezahlen, weil dein vermieter offenbar der vater deiner chefin ist, die dir noch geld schuldet ? ... Ja natürlich zahl ich keine Miete mehr wovon denn auch, hab nichtmal geld was zu essen zu kaufen, geschweige denn Geld mich arbeitslos zu melden, da ich in nem Ort wohne in dem es kein A-Amt gibt und ich anfangs kein Geld hatte mich arbeitslos zu melden!
Leserforumvon Gast2007 | Arbeitsrecht | 8 Antworten | 12.06.2007 18:31
Nach 3,5 Monaten ist das Geld nun immer noch nicht da. ... ----------------- "Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein." ... Zudem ging es um ein Praktikum. ----------------- "Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
Leserforumvon 204060oben | Arbeitsrecht | 8 Antworten | 06.05.2013 09:33
Ich meine, meine KK-Karte geht noch, aber wenn ich nicht arbeite, zahl ich auch keine Beiträge. ... Die Krankenkasse wird zwar die Rechnungen, die anfallen, bezahlen, das Geld sich aber bei Dir wiederholen. wirdwerden ----------------- "" Am 6.5.2013 von wirdwerden Was kann denn an meiner Antwort traurig machen? ... Arbeitsausfall,Ersatz suchen, einarbeiten.... quote: quote:Ich meine, meine KK-Karte geht noch, aber wenn ich nicht arbeite, zahl ich auch keine Beiträge.
Leserforumvon EdeaLee82 | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 11.07.2018 16:58
Durch ein Gespräch mit der PDL kam nun heraus dass XY all die Monate (7 an der Zahl) als 40h Kraft bezahlt wurde anstatt für 20h. ... Muss man das zu viele Geld auf einmal zurück zahlen? Kann man sich dafür Minustunden aufschreiben lassen und das Geld wieder rein arbeiten!?
Leserforumvon guest-12302.03.2009 16:51:20 | Arbeitsrecht | 27 Antworten | 14.02.2009 13:50
. ----------------- "Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein." ... Bußgelder und Co. sind jedenfalls kein Kündigungsgrund. ----------------- "Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein." ... Angestellte bei der Landeshauptkasse unterschlägt Geld --> Kündigung Angestellter im Finanzamt hinterzieht Steuern --> ob er da den richtigen Beruf hat?
Leserforumvon strudelbrain | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 20.10.2008 14:21
Gewiss muss ich das Geld dem Finanzamt melden, aber ergeben sich daraus noch zusätzlich erforderliche Sozialabgaben? ... Und genau genommen: Zum Zeitpunkt der Zahl bin ich nicht mehr arbeitslos, das Geld hat mir während der Zeit des Bezugs von ALG I also nicht zur Verfügung gestanden.
Leserforumvon Niko2oo5 | Arbeitsrecht | 7 Antworten | 12.02.2008 13:52
Ich möchte auch Klage einreichen,jedoch das Geld spenden, da ich nicht auf das Geld aus bin, sondern diese Ungerechtigkeit nicht auf mir sitzen lasse. ... 'Bei der Feststellung der Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer ... sind teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von nicht mehr als 20 Stunden mit 0,5 und nicht mehr als 30 Stunden mit 0,75 zu berücksichtigen.'
Leserforumvon verpeilo | Arbeitsrecht | 7 Antworten | 21.09.2010 11:45
Oder kann der Arbeitgeber nach der Schulung sagen: ÄÄÄÄTSCH, wenn du kündigen willst zahl die Kosten zurück? ... WAS IST, WENN SIE KÜNDIGEN UND IHR AG DOCH GELD ZURÜCKVERLANGT? ----------------- "" Am 21.9.2010 von verpeilo >>WAS IST, WENN SIE KÜNDIGEN UND IHR AG DOCH GELD ZURÜCKVERLANGT?
Leserforumvon Moreeze | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 11.12.2008 20:18
Sollte ein normaler Arbeitnehmer oder Scheinselbständiger zu kurze Kündigungsfristen akzeptieren, zahl die AfA für diese Zeit kein Arbeitslosen geld. -- Editiert von Maestro1000 am 11.12.2008 23:20
Leserforumvon Illus | Arbeitsrecht | 1 Antwort | 19.09.2009 21:27
Ich zähl einfach mal die Fakten auf: Seit Oktober letzten Jahres, also das ganze Jahr 2009 war ich arbeitslos (aber ohne Anspruch auf Leistungen). ... (Falls sich jemand daran stört, dass ich nach 10 Monaten Arbeitslosigkeit wegen Geld rumjammer ) Hab im Moment sehr wenig Zeit, daher frage ich hier, und ich hoffe, es ist der richtige Bereich.
Leserforumvon Lichtgestalt | Arbeitsrecht | 5 Antworten | 03.08.2007 15:06
----------------- "Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein." ... Am 4.8.2007 von blaubär49 ... wohl ein fall unsauberer absprachen, scheint mir. der eine hat die vorstellung von km-geld, der andere denkt an tankquittungen. ich würde schauen, für die zukunft eine saubere lösung hinzubekommen - oder meinen pkw stehen lassen.
Leserforumvon jürgen77 | Arbeitsrecht | 16 Antworten | 10.08.2017 13:24
Kann es sein, dass Arbeitgeber nicht an sein Geld ran kommt, da ich kein Job habe und wenig Geld zur Verfügung habe? ... Trotzdem kann meinem AG ja nicht auf einmal einfallen "ach zahl mal zurück, du hast zuviel bekommen". ... Trotzdem kann meinem AG ja nicht auf einmal einfallen "ach zahl mal zurück, du hast zuviel bekommen".
Leserforumvon Antares51 | Arbeitsrecht | 7 Antworten | 23.09.2021 18:00
Weniger Geld aber auch weniger Stunden. ... [bgcolor=#99f2fe][i]Für die Berechnung des Regelentgelts ist das von dem Versicherten im letzten vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit abgerechneten Entgeltabrechnungszeitraum, mindestens das während der letzten abgerechneten vier Wochen (Bemessungszeitraum) erzielte und um einmalig gezahltes Arbeitsentgelt verminderte Arbeitsentgelt durch die Zahl der Stunden zu teilen, für die es gezahlt wurde. Das Ergebnis ist mit der Zahl der sich aus dem Inhalt des Arbeitsverhältnisses ergebenden regelmäßigen wöchentlichen Arbeitsstunden zu vervielfachen und durch sieben zu teilen.
123·5·8