201 Ergebnisse für „klage arbeitsgericht arbeitnehmer halt“

Leserforumvon schnuffel1502 | Arbeitsrecht | 11 Antworten | 16.07.2008 18:58
03.06.08 Kündigung zum 30.06.08 erhalten laut arbeitsgericht wär kündigung erst zum 31.07.08 möglich klage beim arbeitsgericht und danach anwältin eingeschalten anwältin "versprach" uns einiges rauszuholen (fahrtkosten, abfindung, ausstehender monatslohn für juli) nach termin beim gericht wurde möglichkeit gegeben wieder dort anzufangen - was die anwältin jedoch auch wusste das dies nicht in frage kam seit diesem zeitpunkt wandte sich die anwältin zugunsten des arbeitgebers sie will nun nur noch eine abfindung rausholen und vom monatslohn, etc. ist keine rede mehr mit meiner letzten lohnrechnung wurden lediglich die ausstehenden überstunden bezahlt anwältin ist über rechtschutzversicherung eingeschalten und kann laut aussage nicht gewechselt werden 1. ... Aber das ist halt das Problem für Arbeitnehmer denen nicht von vornehereine ein e Abfindung nach Sozialplan oder KschG §1a angeboten wurde: Es besteht ein Risiko wieder in der Firma weiterarbeiten zu müssen, da es sonst gar keinen Anspruch auf Abfindung gibt !!!! ... Kann ich irgendwie erreichen das die Anwältin nicht mehr für mich tätig wird (ihr Mandat nieder legt) und ich das wieder vom Arbeitsgericht regeln lasse?
Leserforumvon Nernst | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 13.11.2008 18:55
Frist: max. 5 Werktage (genaues Datum nennen) Sollte bis zu diesem Zeitpunkt keine positive Reaktion Ihrerseits erfolgen werde ich umgehend Klage beim Arbeitsgericht einreichen und Zwangsvollstreckung beantragen, deren Kosten Sie auch zu tragen hätten. ... Er muss aber beweisen dass die grob fahrlässig oder vorsätzlich durch den Arbeitnehmer geschah. ... Bei der Vorgeschichte nimmt ihm das keine Richter ab, dass das dann der Arbeitnehmer gewesen sein soll, wenn er nichts eindeutig belegen kann.
Leserforumvon schmitty | Arbeitsrecht | 14 Antworten | 08.01.2016 12:56
[/quote] Warum bist der Meinung, so eine Klage würde nicht am Arbeitsgericht behandelt werden? ... Er kann den AN halt auch wunschgemäß weiterbeschäftigen. ... Man weiß halt nicht was passiert - da ist halt immer auch die Frage, wie man pokern möchte.
Leserforumvon papalagi | Arbeitsrecht | 7 Antworten | 21.02.2011 14:21
Arbeitnehmer A arbeitet als Koch bei Arbeitgeber Z. ... Februar 2011 erhebt die Frau von A Klage und fordert Lohnzahlungen in Höhe von 700 Euro rückwirkend bis Oktober 2010. ... Ob ein Vorstellungsgespräch stattgefunden hat, dürfte das Arbeitsgericht vermutlich weniger interessieren, denn auch unabhängig von diesem könnte hier ein Anstellungsverhältnis vorliegen. ----------------- "Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung!
Leserforumvon JBamer | Arbeitsrecht | 16 Antworten | 06.07.2017 11:52
Und vmtl. wird dir da der Rechtspfleger beim Arbeitsgericht auch helfen. ... Denn irgendwann und -wie wirst du zum Arbeitsgericht müssen. ... Der unwichtige Teil wird halt weggelassen...
Leserforumvon shotgunbaby | Arbeitsrecht | 28 Antworten | 06.10.2011 22:04
Ist es legitim den Arbeitsplatz zu verlassen um Klage bei Arbeitsgericht einzureichen? ... Urlaub ist halt schon verplant + genehmigt Gruß ----------------- "" -- Editiert shotgunbaby am 06.10.2011 22:06 Am 6.10.2011 von altona01 Ein Grund, während der Arbeitszeit zum Gericht zu gehen dürfte schon der sein, dass die Rechtsantragsstelle vor Ort nur sehr eingeschränkte Sprechzeiten hat, die sich mit den Arbeitszeiten der meisten Arbeitnehmer überschneiden. ... Ich gehe halt als Laie davon aus das ich persönlich zur Rechtsantragsstelle der Zuständigen Kammer wackeln muss um Klage einzureichen.
Leserforumvon Geknacker | Arbeitsrecht | 7 Antworten | 26.06.2009 09:31
Am 26.6.2009 von blaubär49 a) es ist taktisch i.d.r. richtig, die befristung dann überprüfen zu lassen, 'wenn es soweit ist'. b) ob die überprüfung aussicht auf erfolg hat, hängt davon ab, ob die befristung auf einem sachgrund beruht und ob der hält, d.h. ob ein zusammenhang objektiv zu erkennen ist. c) die befristung kannst du meines wissens auch dann noch angreifen, wenn man dich tatsächlich nicht weiter beschäftigen will, und dann meines wissens noch bis zu drei wochen nach ende (wie bei einer kündigung). aber ich habe nicht eigens gegoogelt dafür. ... 'Will der Arbeitnehmer geltend machen, dass die Befristung eines Arbeitsvertrages rechtsunwirksam ist, so muss er innerhalb von drei Wochen nach dem vereinbarten Ende des befristeten Arbeitsvertrages Klage beim Arbeitsgericht auf Feststellung erheben, dass das Arbeitsverhältnis auf Grund der Befristung nicht beendet ist.' ... sollte eigentlich auch wissen, ob man vorher oder nachher klagen muss in dem Fall. -- Editiert am 26.06.2009 18:27 Am 26.6.2009 von Geknacker Mein Anwalt prüft gerade erstmal die verträge ob sich eine klage lohnt.
Leserforumvon robby61 | Arbeitsrecht | 11 Antworten | 24.03.2019 12:00
Klage beim Arbeitsgericht eingereicht, dann kommt Angebot, Firma würde freiwillig ein Gehalt zusätzlich bezahlen,wenn auf Klage verzichtet wird. ... Ist die Kündigung unwirksam, gewinnt der Arbeitnehmer die Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht (Was denn auch sonst?). ... Am 24.3.2019 von muemmel Und außerdem wird halt gern übersehen, dass Verfahren am Arbeitsgericht nur selten mit einer Entscheidung des Gerichtes enden, sondern meist mit einem Vergleich - schon wegen des Zeitfaktors...
Leserforumvon Familienmensch1971 | Arbeitsrecht | 25 Antworten | 22.03.2023 13:25
Nützt halt nur nichts, wenn da kein Gerichtsstand ist ... ... Wird Klage beim unzuständigen Arbeitsgericht eingereicht, verweist diesses an das zuständige Arbeitsgericht. ... Und nicht wie von diesen "angedroht" der Arbeitnehmer....
Leserforumvon Kleines Ich | Arbeitsrecht | 8 Antworten | 31.07.2012 12:06
Meine Überlegung war halt: Wenn der AN dem AG droht (mit Krankmeldung etc.), dann darf dieser droht, dann kann dieser aufgrund dessen fristlos gekündigt werden (zumindest nach Internetrecherche). Durch Androhung einer Klage, und damit der Versuch den AN einzuschüchtern (er solle weiter bei dem AG arbeiten, damit dieser die Immobilie weiter nutzen kann), fiele für mich unter Verletzung des Vertrauensverhältnisses zwischen AG und AN, oder irre ich? ... Dem Arbeitnehmer mit Klage/Kündigung wegen nicht wie geschuldet erbrachter Arbeitsleistung ist das durchsetzen von bestehenden Rechten = rechtskonform. ----------------- "Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
Leserforumvon chiara123123 | Arbeitsrecht | 28 Antworten | 30.09.2022 20:43
Arbeitsgericht? ... Aber wenn doch, dann hat man halt Pech gehabt. ... Anzeige, Klage Arbeitsgericht, Arbeitssicherheit, Gewerbeamt?
Leserforumvon Anna Fritsch | Arbeitsrecht | 5 Antworten | 08.06.2007 11:28
Vielen Dank, Anna Fritsch Am 8.6.2007 von venotis Hallo, Arbeitnehmer haben bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein Zeugnis. Im Ernstfall muss mans dann halt einklagen. ... Ist weniger nervenaufreibend, wenns funktioniert, als ne Klage vor dem Arbeitsgericht.
Leserforumvon gloegg | Arbeitsrecht | 6 Antworten | 13.07.2017 10:03
-- Editier von gloegg am 13.07.2017 10:04 -- Editier von gloegg am 13.07.2017 10:05 Am 13.7.2017 von Eidechse Wenn der AG nicht freiwillig zahlt, muss man halt über das Arbeitsgericht gehen. ... Da Sie bereits eine Zahlungsklage mit RA geführt haben, haben Sie ja auch bereits sozusagen ein Muster für eine weitere Klage. ... Wenn die Zahlung nicht kommt, geht es dann vor dem Arbeitsgericht weiter?
Leserforumvon Vincent Vega | Arbeitsrecht | 12 Antworten | 02.10.2011 00:40
Muss diese Angelegenheit jetzt zum Arbeitsgericht? ... Wie WirdWerden schon schreibt, gehen sie am Dienstag unbeding zum Arbeitsgericht und erheben Sie dort Klage gegen den AG, die Antragsstelle ist Ihnen dabei bei der Formulierung behilflich. ... Klage einfach, melde dich arbeitslos.
Leserforumvon YukiNoKuni | Arbeitsrecht | 11 Antworten | 30.03.2018 12:50
Einfach auf das Arbeitsgericht gehen und klage einreichen, ohne Anwalt kostet das nicht viel. ... Nö - wenn schon, dann beim Arbeitsgericht. ... Musst du halt selbst wissen.
Leserforumvon djsmurf | Arbeitsrecht | 38 Antworten | 03.01.2012 00:00
Hallo zusammen, ich frage hier im Forum um Rat in folgender Situation: Ein AN (Arbeitnehmer) hat nach seinem Studium einen unbefristeten Arbeitsvertrag vor mehr als 6 Monaten abgeschlossen und wurde zu Ende Januar 2012 gekündigt. ... Kündigungsschutzklage kann man selbst einreichen beim Arbeitsgericht, die Frist beträgt drei Wochen, die netten RechtspflegerInnen helfen gerne bei der Formulierung. ... quote:Kündigungsschutzklage kann man selbst einreichen beim Arbeitsgericht, die Frist beträgt drei Wochen, die netten RechtspflegerInnen helfen gerne bei der Formulierung.
Leserforumvon k-risc | Arbeitsrecht | 10 Antworten | 22.01.2012 00:10
Jedenfalls hält der AG sich die Option offen ... ----------------- "" Am 22.1.2012 von Slavonia "...und der Arbeitnehmer bei Verstreichenlassen der Klagefrist die Abfindung beanspruchen kann." ... Was hält sich der AG offen, wenn er im Kündigungsschreiben keine Abfindung angeboten hat? ... Ich verstehe es nun so, dass ich kein Recht auf eine Abfindung habe für den Fall, dass ich keine Klage einreiche, sondern nur die Option bleibt, eben doch Klage auf Wiedereinstellung bzw.
Leserforumvon amz488141-38 | Arbeitsrecht | 7 Antworten | 13.04.2018 10:27
Vor dem Schlichtungsausschuss ist dann evtl. eine EInigung mit dem AG möglich oder es geht weiter vor das Arbeitsgericht. ... Dann müssen Sie sich halt den Wecker 2 Stunden früher stellen, gerade heraus gesagt. ... Die Frist eine Klage einzureichen beträgt 3 Wochen nach der Kündigung.
Leserforumvon fb517787-94 | Arbeitsrecht | 10 Antworten | 18.06.2019 15:46
Und das geht ganz einfach: Wenden Sie sich an das zuständige Arbeitsgericht, dort formuliert die Rechtsantragsstelle Ihre Klage für Sie. ... Und das geht ganz einfach: Wenden Sie sich an das zuständige Arbeitsgericht, dort formuliert die Rechtsantragsstelle Ihre Klage für Sie. ... Viele Arbeitnehmer möchten das nämlich nicht, weil man sich damit halt nicht beliebter macht.
Leserforumvon FaKi1987 | Arbeitsrecht | 17 Antworten | 12.10.2020 22:32
Ich habe somit heute Klage beim zuständigen Arbeitsgericht wegen Verstoßes gegen §84 BetrVG (3) vorbereitet und fordere im Antrag bei Gericht nach §15 AGG (1) Schadenersatz. ... Ich denke mittlerweile auch, dass das Arbeitsgericht hier keinerlei Aussagen zu einem vorherigen Fall abgeben wird. ... Hält der Arbeitgeber die Beschwerde für berechtigt, muss er ihr abhelfen.
123·5·10·11