12 Ergebnisse für „krankengeld austritt“

Leserforumvon go522569-62 | Arbeitsrecht | 1 Antwort | 13.08.2019 08:50
Hallo, vielleicht kann mir hier jemand helfen, ich habe folgende Konstellation: - Aufhebungsvertrag zum 31.08.2019 bei einer Zeitarbeitsfirma - Es sind noch 150 Überstunden und 6 Resturlaubstage mit Austritt abzugelten, da diese bis zum Austritt nicht genommen werden können, weil ich weiterhin im Krankengeld sein werde. ... Geht ja nicht anders beim Austritt. Sehe ich das richtig oder muss ich doch noch befürchten, dass mein Krankengeld in irgendeiner Weise gekürzt oder unterbrochen wird?
Leserforumvon difa | Arbeitsrecht | 13 Antworten | 13.06.2022 12:40
Leider äussert der AG sich nicht und so bekomme ich weder Lfz noch krankengeld. ... Jedoch möchte die Krankenkasse den Grund wissen, da sie vermutet, dass es wg der krankmeldung war undder AG auch nach Austritt 6 Wochen danach noch LFZ zu leisten! ... [quote=difa]und der AG auch nach Austritt 6 Wochen danach noch LFZ zu leisten!
Leserforumvon Claudine2012 | Arbeitsrecht | 1 Antwort | 21.03.2015 06:21
Wenn ich die Rückrechnungen in den September, als dieser entstanden ist, packe, würde dies Einfluß auf das Krankengeld haben?
Leserforumvon Damezzo | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 11.09.2020 14:36
Moin, kann man dem arbeitgeber vor der Auszahlung darauf hinweisen, dass in diesem Jahr keine weiteren Einkünfte ausser Alg1 sowie Krankengeld bezogen wurden, sodass richtig versteuert wird bzw. ... Kirchensteuer fällt wegen austritt weg. ... Bei der zu erzielenden Abfindung und Deinen Lohnersatzleistungen (Arbeitslosengeld und Krankengeld) ist möglicherweise aber nicht entscheidend, ob die Steuervergünstigung Anwendung finden kann.
Leserforumvon schimmel0815 | Arbeitsrecht | 4 Antworten | 11.04.2008 12:18
Am 11.4.2008 von Sunbee 1 @schimmel0815 urlaub wird nicht ausgezahlt, wenn du bis zum austritt aus der fa krank bist. auch klage würde nix bringen. was heißt, die gkv steht auf der matte? ... dem kannst du dich nicht widersetzen oder du verlierst per se den anspruch auf krankengeld (kg) der ag ist zu lohnfortzahlung verpflichtet, wenn du länger als 1 monat bei ihm arbeitest. in der zeit ruht der anspruch auf kg, sgb V, §49. solltest du bei austritt noch immer au sein, zahlt die gkv das kg.alg1 gäbe es dann nicht, das ruht während einer au. sunbee Am 11.4.2008 von schimmel0815 ...das verstehe ich jetzt nicht: wieso muß der Urlaub nicht ausgezahlt werden?
Krank und Kündigung 4 von 5 Sterne
Leserforumvon Mrs. Giggle | Arbeitsrecht | 20 Antworten | 13.06.2012 17:45
Bekommt sie nun Krankengeld oder Arbeitslosengeld? ... Krankengeld gezahlt wird. ... Die Kündigung des AG (mit Austritt aus dem Betrieb) oder das Ende der AU (Entgeldforzahlung)?
Leserforumvon angle07 | Arbeitsrecht | 21 Antworten | 21.03.2007 12:04
(Krankengeld ist bereits beantragt) Krankmeldung habe ich immer pünktlich dort hingeschickt, so das sie deswegen nichts sagen können. Gehaltsabrechnung habe ich auch schon bekommen, worauf noch nicht stand, wann mein Austritt wäre, denn da hatte ich noch keine Kündigung. ... Woche bekommst Du Krankengeld von der Krankenkasse, die dann demzufolge auch Mitschuld ist an Deiner Verschuldung.
Leserforumvon H. Peter | Arbeitsrecht | 12 Antworten | 21.06.2008 00:26
entgeltfortzahlung bis zum 42 tag, danach krankengeld (kg) bei fortbestehender au. kein alg1. wenn die kündigung in kraft tritt, während du noch au bist, gäbe es ab tag nach auslaufen des arbeitsvertrages bereits kg. allerdings nur auf antrag. mit sicherheit würde der mdk aber überprüfen, ob du weiter arbeitsunfähigkeit (au) bist, denn der grund entfiele dann ja. austritt aus der firma, mobbing beendet. eine kündigung wegen erkrankung wäre sehr schwierig durchsetzbar, die *hürden* hierfür sind für den ag sehr hoch. bei eigenkündigung gibt es eine 3 monatige sperre des alg1. diese sperre tritt auch nach bezug von kg ein, wenn du durch die au zur zeit keinen anspruch auf alg1 hast. bei beiden gilt: trotz au binnen 3 tagen ab kenntnis der kündigung mußt du dich arbeitslos melden. ansonsten für verspätete meldung 1 woche sperre. auch die tritt ggfalls nach kg bezug ein. eine arbeitsuchend-meldung geht während einer au nicht. sunbee Am 21.6.2008 von blaubär49 ... es wäre reichlich ungeschickt, wenn du selbst wegen und in deiner zeit des krankenstandes kündigen wolltest. überlass das doch deinem ag. lohfortzahlung läuft eh nur 6 wochen, wie schon oben dargestellt.
Leserforumvon Etro | Arbeitsrecht | 25 Antworten | 10.12.2021 02:37
Da du vermutlich den Betrieb verlässt, wird der AG für dich zum Austritt eine Schlussabrechnung machen. ... Am 10.12.2021 von Anami Dann rate ich mal: Es geht um den anderen/alten Streit im anderen Thread--- ob die KK Krankengeld oder der AG Lohnfortzahlung leisten muss. ... Selbstverständlich erhältst du von uns während deines Krankheitsausfalls auch eine finanzielle Kompensation: Pro Tag wird dir ein fixer Tagessatz an Krankengeld gutgeschrieben, dessen Höhe sich nach deiner durchschnittlichen Arbeitszeit der vergangenen drei Monate richtet.
Leserforumvon urban13 | Arbeitsrecht | 10 Antworten | 12.03.2008 10:38
Hallo ihr lieben, ich habe folgendes problem, ich war als personaldisponent in einer zeitarbeitsfirma tätig, bzw stehe noch bis ende märz unter vertrag. aus sozialen gründen wie mit den leiharbeitnehmern und den internen mitarbeitern umgegangen wurde, habe ich mich logischerweise anderweitig beworben und zum glück auch ab april eine neue stelle bekommen. als ich die kündigung eingereicht habe bei dieser firma im febrauar (8 wochen k-frist)wurde ich sofort in eine andere stadt versetzt, unter 200km entfernung und sollte dort 8 wochen lang zig tausend bewerber abtelefonieren. nun hatte ich glück im pech, das mein knie seit wochen in physio-therapie war, eine OP wollte ich umgehen, damit ich für die firma nicht ausfalle. als ich nun in die andere stadt versetzt wurde, bin ich zum meinem arzt und bat um sofortige OP des knies. dies geschah dann auch. sprich ich habe eine AU seit dem 06.02.08 die nun bis zum 18.03.08 läuft, also genau 6 wochen. nun habe ich anspruch auf krankengeld, denn ohne zweifel kann und würde ich auch bis zum austritt aus der firma 31.03. weiter eine AU bekommen. da diese firma aber sehr unseriöse dinge über mich verbreitet hat bei meinen ex-mitareitern (staatsanwalt ermittelt wegen verleumdung, übel nachrede usw), habe ich folgende frage. mein arzt würde mich ab dem 19.03. - 31.03. für eine völlig andere krankheit krankschreiben, damit die besagte firma auch die restlichen tage zahlen darf. somit ich auch "schmerzensgeld" für meinen nicht genommenen urlaub bekommen muss. ich weiss das dies moralisch nicht ok ist, aber das was mit mir alles gemacht wurde, medizinischer dienst usw... sehe ich es nicht mehr ein. kann ich dadurch probleme bekommen wenn ich eine neue AU ab dem 19.03. einreiche, dies auch erst am 3ten tage nach arbeistvertrag, so dass diese firma im eigtl bis zum 31.03.
Leserforumvon Dennis1990 | Arbeitsrecht | 18 Antworten | 21.04.2020 13:06
Hallo, mein Vater (65) hat von seinem Arbeitgeber (Altersheim) die Erlaubnis bekommen auch nach dem Renteneintritt zu arbeiten. Das war zwei Monate her und im voraus so mündlich abgesprochen. Nun kam der Arbeitgeber mit einem Aufhebungsvertrag und meinte, dass ansonsten geprüft wird inwieweit er noch geeignet sei.
Leserforumvon kleene666 | Arbeitsrecht | 24 Antworten | 21.06.2012 10:54
ich habe somit natürlich auch nie eine schriftliche abmahnung oder sowas bekommen. jetzt zu meiner frage. ich habe mich natürlich direkt arbeitssuchend gemeldet am 5.6. und war auch bei der arbeitsvermitlerin beim termin. habe alle unterlagen für den antrag arbeitslosengeld schon vorliegen, ausser die bescheinigung vom arbeitgeber. ich werde vorraussichtlich ab 27.6. wieder arbeitsfähig sein, da sich das noch hinzog mit der genesung und nach der kündigung ich auch sagte jetzt ist es egal. ich bekomm ja im moment krankengeld. wenn ich aber wieder am 27.6. arbeitsfähig bin wie sieht das mit meinem geld aus? ... Juni erhalten mit Wirkung/Austritt zum 31.07. und sie hat lt. eigenen Angaben im AV 2 Monate als Frist stehen, dann passt das schon einmal nicht.
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