103 Ergebnisse für „krankengeld tarifvertrag“

Leserforumvon terrax25 | Arbeitsrecht | 4 Antworten | 01.11.2010 10:00
Hallo, stimmt es das man als Angestellter/Mitarbeiter (z.B. bei der Knappschaft-Bahn-See) einen Zuschuss zum normalen Krankengeld erhält?! ... Der Tarifvertrag ist leider nicht aufschlussreich. ... Am 1.11.2010 von altona01 @Blaubär, Mitarbeiter im ÖD erhalten nicht nur das Krankengeld der KK nach Ablauf von 6 Wochen, der Arbeitgeber zahlt auch noch einen Krankengeldzuschuss. § 22 Entgelt im Krankheitsfall (1) 1Werden Beschäftigte durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an der Arbeitsleistung verhindert, ohne dass sie ein Verschulden trifft, erhalten sie bis zur Dauer von sechs Wochen das Entgelt nach § 21. ..... (2) 1Nach Ablauf des Zeitraums gemäß Absatz 1 erhalten die Beschäftigten für die Zeit, für die ihnen Krankengeld oder entsprechende gesetzliche Leistungen gezahlt werden, einen Krankengeldzuschuss in Höhe des Unterschiedsbetrags zwischen den tatsächlichen Barleistungen des Sozialleistungsträgers und dem Nettoentgelt. ----------------- ""
Leserforumvon huepattl | Arbeitsrecht | 4 Antworten | 05.10.2004 18:25
Oder gibbet gar nix, wenn Sie weiterhin Krankengeld bezieht? ... Fall 2. erhält sie weiterhin Krankengeld, rechnet die Krankenkasse diese Einmalzahlungen dem Krankengeldanspruch hinzu. Am 6.10.2004 von altona01 Gibt es einen Tarifvertrag in Ihrer Branche?
Leserforumvon mike53 | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 25.09.2016 18:25
Wie wird der Urlubsanspruch dann abgegolten bzw berechnet, da ich die letzten dreizehn Wochen Krankengeld bezogen habe. Der AG hat lt Tarifvertrag in der Zeit nur die Differenz zum alten Nettogehalt aufgezahlt.
Leserforumvon guest123-53 | Arbeitsrecht | 4 Antworten | 30.06.2004 13:42
Hallo, ich war längere Zeit krank und habe Krankengeld erhalten. ... Habe somit mit Krankengeld seit dem 15.03 wieder gearbeitet. ... Vielleicht einfach mal in den Betriebsvereinbarungen oder im Tarifvertrag nachschlagen, wie es bei Euch geregelt ist.
Leserforumvon Mufti1000 | Arbeitsrecht | 7 Antworten | 21.09.2011 16:39
Hallo Zusammen, ein Arbeitgeber schuldet Person A seit 3 Wochen sein Krankengeld vom Vormonat. ... Danke... ----------------- "" Am 21.9.2011 von muemmel Krankengeld kriegt man von der Krankenkasse - was Sie einklagen wollen, ist schlicht Lohn, der ja im Krankheitsfall zunächst mal weitergezahlt wird. ... Ich habe sonst noch gelesen Tarifvertrag, haben wir glaube ich nicht in der Branche.
Leserforumvon Mufti1000 | Arbeitsrecht | 1 Antwort | 18.07.2014 16:37
, Arbeits und Tarifvertrag sind nicht vorhanden. ... Der Arbeitsgeber hat zwar Krankengeld ausgewiesen, jedoch erzielt der Umsatz nicht den der normalerweise Erbracht wurde.
Leserforumvon Wursti35 | Arbeitsrecht | 16 Antworten | 26.11.2021 13:41
[/quote] Ich dachte es besteht nur anteilsmäßig Anspruch weil der Arbeitnehmer sich aktuell im Krankengeld befindet. ... [/quote]Welcher Tarifvertrag ist es denn? ... Am 30.11.2021 von bostonxl Tarifvertrag genau gelesen?
Leserforumvon Brillo29 | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 09.11.2017 12:01
Hi, schönen guten Tag, ich habe folgende Frage, vorab jedoch ein paar Fakten: Arbeitsverhältnis (befristet): 01.06.2017 bis 31.01.2018 (Versicherungsbranche, (Mantel)Tarifvertrag findet hier Anwendung) Krankheit: seit 31.07.2017 / Anspruch Krankengeld: seit 12.09.2017 Kündigung innerhalb der Probezeit: 05.09.2017 zum 31.10.2017 Habe ich bei Ausscheiden aus dem Unternehmen (große Versicherung) Anspruch auf eine letzte Zahlung für den Monat Oktober? ... Sept. bekommst du Krankengeld - Lohnfortzahlung steht dir nicht mehr zu. ... Sie sollten aber den Tarifvertrag ganz durchlesen.
Leserforumvon Jim_Panse | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 23.05.2019 08:44
Guten Morgen zusammen, in dem für mich geltenden Tarifvertrag gibt es eine Regelung für die bezahlte Freistellung, wenn ein Kind krank ist. ... Es heißt: "Für den nachweislich erforderlichen Zeitaufwand, höchstens jedoch a) bis zur Dauer von 2 Arbeitstagen bei unerwarteter schwerer Erkrankung der zur Wohngemeinschaft gehörenden Ehegatten, Kinder, Eltern, wobei sofortige ärztliche Hilfe notwendig sein muss, sofern die schwere Erkrankung durch ärztlich Bescheinigung nachgewiesen wird und eine Hilfe durch eine andere Person als den Mitarbeiter nicht möglich ist; sind im Falle der Erkrankung eines Kindes die Voraussetzungen des § 45 Sozialgesetzbuch V erfüllt, so tritt an die Stelle der tariflichen Freistellung der gesetzliche Freistellungsanspruch gem. § 45 Absatz 2 Sozialgesetzbuch V" Wenn jetzt mein Kind krank wird - werde ich erstmal zwei Tage von der Firma bezahlt freigestellt oder muss ich erst die 10 Tage Krankengeld (pro Kind) ausgeschöpft haben? ... Am 24.5.2019 von drkabo Zitat:Wenn jetzt mein Kind krank wird - werde ich erstmal zwei Tage von der Firma bezahlt freigestellt oder muss ich erst die 10 Tage Krankengeld (pro Kind) ausgeschöpft haben?
Leserforumvon Corinna H. | Arbeitsrecht | 11 Antworten | 29.10.2005 18:38
Wie lautet der Tarifvertrag?) ... Ausnahmen davon gibts nur wenn ein Tarifvertrag gilt für das Arbeitsverhältnis (der im punkto Urlaub aber nur negativ vom Gesetz abweichen kann, was den zusammenhängenden Urlaub von 2 Wochen betrifft). ... Wie bekomm ich den raus, ohne im Büro fragen zu müssen, ob es einen Tarifvertrag gibt?
Leserforumvon clst12 | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 10.05.2011 13:32
Das falsch bezahlte Krankengeld würde er dann mit der nächsten Gehaltsabrechnung verrechnen. ... Ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen bzw. eine Aussicht auf Erfolg geben Gruß Steste112 Am 10.5.2011 von blaubär+ im allgemeinen werden fehler korrigiert. tatsächlich hattest du im ersten monat keinen anspruch auf entgeltfortzahlung. mich irritiert die außerordentlich kurze ausschlussfrist von vier wochen, von der du sprichst. wenn die zutrifft, dürfte er danach in der tat nicht mehr korrigieren wollen. gleichwohl verstehe ich nicht, dass es deswegen streit geben soll - den anspruch ggü der krankenkasse auf krankengeld könntest du ja noch immer geltend machen, oder?
Leserforumvon MarkusMa | Arbeitsrecht | 9 Antworten | 20.05.2014 13:29
Selbst wenn es diesen Anspruch gäbe, wäre er zu begrenzen: maximal kämen drei Jahre infrage nach BGB/ Verjährungsfristen, möglicherweise aber auch sehr viel kürzer, wenn es im Tarifvertrag Ausschlussfristen gibt. ----------------- "" -- Editiert :blaubär: am 20.05.2014 14:04 Am 20.5.2014 von MarkusMa Nun ja, bei einer ärtzlichen Krankmeldung bekommt man zwei Belege: - einen für den AG - einen für die KK (mit "Code der Erkrankung") Und wenn nun noch eine Reha dazu kommt, und die Krankheitstage zusammenaddiert, kann der AG schon mal prüfen wollen, ob Anspruch auf Lohnfortzahlung besteht (imho). ... Und: Hätte die KK bei vorliegen der "Durchschriften" von sich aus den AG infomiert wegen Krankengeld bzw. das der AG die Lohnfortzahlung "einstellen" kann ? ... Im Übrigen sollte der AN im eigenen Interesse der KK immer die AU schicken, denn das Krankengeld nach den 6 Wochen Lohnfortzahlung gibts grundsätzlich erst ab Einreichung der AUs.
Leserforumvon Arachno | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 07.03.2014 22:09
Bei Krankengeld, Entgeldfortzahlung wird dann anders gerechnet.
Leserforumvon zeitarbeiter213 | Arbeitsrecht | 10 Antworten | 29.09.2016 18:39
Seit ca. 2 Jahren arbeite ich in Teilzeit regelmäßig und ausschließlich im Nachtdienst in einem gemeinnützigen Betrieb ohne Tarifvertrag. ... * Ich bin zwar Mitglied bei VerDi, habe aber mit der Münchner Rechtsabteilung sehr schlechte Erfahrungen gemacht: - NichtEinhalten von Absprachen - Nichtbeantworten von eMAils - Einfach Liegenlassen einer Sache (zu wenig Krankengeld von KK bekommen - war VerDi wohl zu mikrig) - Nichtbeachten von Ausschlußfrist (eben jene 3 Monate bei einem anderen AG) All das hat immer mein/unser Geld gekostet.
Leserforumvon Vampirily | Arbeitsrecht | 0 Antworten | 07.07.2018 14:34
(Arbeitet nach tarifvertrag bat-kf, seid mehr als 3 jahren). ... Also bekommt.die erkrankte Person 70% diesen Betrages abzüglich Sozialabgaben . (70% = Krankengeld BRUTTO 70% abzüglich Sozialabgaben = Krankengeld netto) Nun kommt das bat-kf ins spiel... ... Ergibt sich aus DurchschnittsNETTO minus Krankengeld BRUTTO.
Leserforumvon Knietot | Arbeitsrecht | 1 Antwort | 01.02.2012 04:24
Sind nach Ablauf der Lohnfortzahlung die vereinbarten VWL seitens des Arbeitgebers weiterzuzahlen, oder entfallen diese bei Bezug von Krankengeld ? ... Tarifvertrag gibt es nicht.
Leserforumvon davethenut2005 | Arbeitsrecht | 6 Antworten | 12.04.2005 08:25
Wenn nicht in AV oder Tarifvertrag anders geregelt. ... Für Arbeitnehmer, die unter keinen Tarifvertrag fallen, gilt dieser eben auch nicht. ... Daraufhin habe ich im Tarifvertrag nach einer solchen Ausschlußklausel gesucht, aber keine gefunden.
Leserforumvon fb535546-91 | Arbeitsrecht | 1 Antwort | 09.01.2020 11:39
Ich bin seit 01.02.2019 angestellt unter dem Tarifvertrag AVR der Caritas. Nun ist es so das ich seit dem 13.12 krank geschrieben bin und wahrscheinlich noch längerfristig... am 24.1 laufen dann meine 6 Wochen Lohnfortzahlung über die KK aus und ich werde ins Krankengeld rutschen. Wenn ich es richtig verstehe steht mir laut Tarifvertrag ab dem 1.2. ein Krankengeldzuschuss durch den AG bis zu 13.
Leserforumvon please_help | Arbeitsrecht | 7 Antworten | 06.11.2007 15:50
Es gibt 3 Möglichkeiten, dass ein Tarifvertrag für das Arbeitsverhältnis anzuwenden ist. - die Geltung des TV ist arbeitsvertraglich vereinbart - der Arbeitgeber ist im Arbeitgeberverband und der Arbeitnehmer in der tarifschließenden Gewerkschaft - der Tarifvertrag ist allgemeinverbindlich Trifft irgendeine dieser 3 Möglichkeiten hier zu? Am 6.11.2007 von please_help also ich habe beim Betriebrat gefragt ob dieser Vertrag auch Anwendung für mich findet das wurde bejaht im Arbeitsvertrag steht nichts davon, lediglich Auszüge vom Tarifvertrag was Krankengeld und so betrifft Am 6.11.2007 von venotis quote:also ich habe beim Betriebrat gefragt ob dieser Vertrag auch Anwendung für mich findet das wurde bejaht quote:nun sagt der Betriebsrat das nur Gewerkschaftsmitglieder diesen Anspruch hätten Also irgendwas kann da nicht stimmen. ... Am besten gehst du mit deinem Vertrag mal zum Anwalt, denn mit der Aussage quote:im Arbeitsvertrag steht nichts davon, lediglich Auszüge vom Tarifvertrag was Krankengeld und so betrifft kann man aus der Ferne nicht wirklich was anfangen.
Leserforumvon Spy | Arbeitsrecht | 1 Antwort | 11.11.2007 00:32
Hallo laut Tarifvertrag steht mir ein Krankengeldzuschuss zu. Da ich 2005 an Krebs erkrankte und 4 Monate Krankengeld bekam, natürlich auch.
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