374 Ergebnisse für „krankheit arbeitsunfähigkeit arbeitgeber“

Leserforumvon guest-12304.02.2017 18:51:18 | Arbeitsrecht | 19 Antworten | 29.12.2016 18:02
Die Arbeitsunfähigkeit wurde dem Arbeitgeber immer rechtzeitig per Telefon und durch Übersendung der AU mitgeteilt. ... Allerdings bekommt er diese mit der AU - die ja die voraussichtliche Arbeitsunfähigkeit enthält. ... Der AG hat (da bin ich anderer Meinung wie Harry) durchaus das Recht zu erfahren, wie lange die Krankheit anhält.
Leserforumvon derkleineprinz | Arbeitsrecht | 8 Antworten | 11.07.2007 15:39
Der Arbeitgeber möchte daher ein persönliches Gespräch mit der B in den Räumlichkeiten des Arbeitgebers führen, trotz der Arbeitsunfähigkeit. ... Kann der Arbeitgeber die B zu einem Gespräch zwingen? ... Mein Arbeitgeber hatte mich fertig gemacht und des Raumes verwiesen.
Leserforumvon Karin Grossm | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 29.12.2003 19:29
Nun meine Frage ich soll bei Krankheit gleich am ersten Tag eine Krankmeldung bringen aber der Lohn wird in der Zeit der Krankheit nicht weitergezahlt. Muß der Arbeitgeber denn nicht zahlen bei Krankheit er bekommt doch auch von der Krankenkasse seinen Anteil gezahlt? ... In § 3 Entgeltsfortzahlungsgestz für den Krankheitsfall: Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne daß ihn ein Verschulden trifft, so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen.
Leserforumvon sailorbln | Arbeitsrecht | 29 Antworten | 17.08.2015 22:53
Krankheit bei Kenntnis über AU sofort melden. ... Ein Arbeitnehmer muss seinem Arbeitgeber nicht vorher mitteilen, daß er ärztliche Behandlungen vornehmen zu lassen beabsichtigt, die zu einer Arbeitsunfähigkeit führen können / führen werden. 1. geht es den Arbeitgeber überhaupt nichts an, wieso der Arbeitnehmer arbeitsunfähig ist, er bekommt ja auch keine Diagnose mitgeteilt, sondern nur die Tatsache der Arbeitsunfähigkeit und wie lange diese voraussichtlich dauern wird. 2. ist der Arbeitnehmer verpflichtet, dem Arbeitgeber bei Eintritt der Arbeitsunfähigkeit die entsprechende Bescheinigung vorzulegen. ... Unabhängig davon: es geht tatsächlich dem Arbeitgeber nichts an, was der AN hat. @ wirdwerden Seit wann ist eine Schwangerschaft eine Krankheit?
Leserforumvon SaDoSu | Arbeitsrecht | 7 Antworten | 13.10.2015 13:55
Ich konnte für 5 Tage wegen Krankheit nicht auf Arbeit gehen. Ich habe mich am ersten Tag beim Arbeitgeber telefonisch gemeldet und bescheid gegeben, auch über die vorraussichtliche Länge der Arbeitsunfähigkeit. ... Sie haben folgendes geschrieben: Zitat (von SaDoSu):Ich habe mich am ersten Tag beim Arbeitgeber telefonisch gemeldet und bescheid gegeben, auch über die vorraussichtliche Länge der Arbeitsunfähigkeit.
Leserforumvon go499416-3 | Arbeitsrecht | 4 Antworten | 11.09.2018 07:42
Am 11.9.2018 von HeHe Du wurdest nicht wg. der Krankheit abgemahnt, sondern wg. scheinbar verspäteter Übersendung der Krankenscheine! Zitat:§ 5 Entgeltfortzahlungsgesetz: Anzeige- und Nachweispflichten (1) 1Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. 2Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen. 3Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen. 4Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als in der Bescheinigung angegeben, ist der Arbeitnehmer verpflichtet, eine neue ärztliche Bescheinigung vorzulegen. 5Ist der Arbeitnehmer Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse, muß die ärztliche Bescheinigung einen Vermerk des behandelnden Arztes darüber enthalten, daß der Krankenkasse unverzüglich eine Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit mit Angaben über den Befund und die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit übersandt wird. (2) 1Hält sich der Arbeitnehmer bei Beginn der Arbeitsunfähigkeit im Ausland auf, so ist er verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit, deren voraussichtliche Dauer und die Adresse am Aufenthaltsort in der schnellstmöglichen Art der Übermittlung mitzuteilen. 2Die durch die Mitteilung entstehenden Kosten hat der Arbeitgeber zu tragen. 3Darüber hinaus ist der Arbeitnehmer, wenn er Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist, verpflichtet, auch dieser die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich anzuzeigen. 4Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als angezeigt, so ist der Arbeitnehmer verpflichtet, der gesetzlichen Krankenkasse die voraussichtliche Fortdauer der Arbeitsunfähigkeit mitzuteilen. 5Die gesetzlichen Krankenkassen können festlegen, daß der Arbeitnehmer Anzeige- und Mitteilungspflichten nach den Sätzen 3 und 4 auch gegenüber einem ausländischen Sozialversicherungsträger erfüllen kann. 6Absatz 1 Satz 5 gilt nicht. 7Kehrt ein arbeitsunfähig erkrankter Arbeitnehmer in das Inland zurück, so ist er verpflichtet, dem Arbeitgeber und der Krankenkasse seine Rückkehr unverzüglich anzuzeigen.
Leserforumvon tim234 | Arbeitsrecht | 5 Antworten | 03.08.2020 13:44
Am 3.8.2020 von ohne_Namensnennung "Um dieselbe Krankheit handelt es sich, wenn die Erkrankung auf dieselbe Ursache zurückgeht, die bereits zuvor Arbeitsunfähigkeit zur Folge hatte. Es muss sich dabei um ein einheitliches Krankheitsgeschehen handeln; ein solcher Sachverhalt ist anzunehmen, solange die Krankheit nicht ausgeheilt ist und immer wieder zu Behandlungsbedürftigkeit und/oder Arbeitsunfähigkeit führt, es muss ein einheitliches Grundleiden vorliegen." Der Arbeitgeber kann sich, bei gesetzlich Versicherten Arbeitnehmern, an die Krankenkasse wenden und um Prüfung einer Anrechnung einer Erkrankungen wegen derselben Krankheit bitten.
Leserforumvon Pabo007 | Arbeitsrecht | 13 Antworten | 22.08.2021 20:57
[/quote] Welche Erkrankung ist der Grund für Deine Arbeitsunfähigkeit? ... Am 23.8.2021 von eh1960 [quote=RrKOrtmann]Welche Erkrankung ist der Grund für Deine Arbeitsunfähigkeit?... Der Arbeitnehmer sollte sich diese Störungen verbitten und darauf hinweisen, dass er von sich aus Kontakt zum Arbeitgeber aufnehmen wird, sobald sich ein Ende der Arbeitsunfähigkeit abzeichnet. wirdwerden
Leserforumvon bobele2 | Arbeitsrecht | 4 Antworten | 19.03.2015 16:06
Am Montag sei er dann erneut an einer ganz anderen Krankheit erkrankt. ... In welchem Gesetz steht denn, dass das nur für eine Krankheit gilt? ... In welchem Gesetz steht denn, dass das nur für eine Krankheit gilt?
Leserforumvon Tudor500 | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 24.03.2023 15:07
Ich liege zurzeit mit meinem Arbeitgeber im Clinch. ... Die Arbeitsunfähigkeit dauert weiterhin an. ... Kann der Erholungsurlaub wegen Arbeitsunfähigkeit oder aus betrieblichen/dienstlichen Gründen nicht bis zum 31.
Leserforumvon waldfee.biene | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 15.04.2011 20:39
Mein Arbeitgeber sagt, das sein Steuerbüro das Geld verlangt. ich weiß nicht weiter. ... EntgFG: § 3 Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (1) Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne daß ihn ein Verschulden trifft, so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen. Hat dieser Arbeitgeber in der Vergangenheit schonmal Krankheitstage nicht bezahlt?
Leserforumvon DAU | Arbeitsrecht | 5 Antworten | 18.11.2009 10:34
Während meiner Krankheit hat sich der Arbeitgeber NICHT an die 6 wöchige Lohnfortzahlung gehalten; ich musste das Geld vom Krankenhaus beim Arbeitsgericht einklagen, einen Teil wurde nunmehr überwiesen. ... Furchtbar solche Arbeitgeber! ... Arbeitsunfähigkeit (AU).
Leserforumvon Marcel0580 | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 06.03.2008 17:23
Arbeitgeber muss ab oder nach 3 Tagen Krankheit eine AU vorgelegt werden. ... Am 6.3.2008 von venotis Hallo, die Regelung ist folgendermaßen: '1Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. 2Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen. 3Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen.'
Leserforumvon Claudia R. | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 26.04.2004 12:20
Durch Mutterschutz und Krankheit verbleibt ein Resturlaub aus 2003 von 10 Tagen. ... Etwas anderes gilt auch nicht, wenn der Arbeitnehmer infolge langer Arbeitsunfähigkeit daran gehindert war, den Urlaub rechtzeitig zu nehmen, es sei denn, der Arbeitgeber hat die Arbeitsunfähigkeit zu vertreten. ... Ansonsten dürfte der Arbeitgeber leider durchaus Recht haben.
Leserforumvon MalcomX | Arbeitsrecht | 27 Antworten | 29.04.2019 23:12
Ebenso bekam Sie 1 Abmahnung während der Krankheit wegen angeblich nicht abgegebener AU und die 2. ... Zitat (von MalcomX):Ebenso bekam Sie 1 Abmahnung während der Krankheit wegen angeblich nicht abgegebener AU und die 2. ... Die Arbeitsunfähigkeit muss jedoch nicht unbedingt telefonisch erfolgen.
Leserforumvon skyrat | Arbeitsrecht | 1 Antwort | 18.03.2013 08:11
Wurde Anfang des Jahres fristgerecht gekündigt aufgrund einer längerfristigen Krankheit. ... Bei der Verhandlung entscheidet sich der Arbeitgeber für eine Wiedereinstellung. ... Mit Ende der Arbeitsunfähigkeit ?
Leserforumvon Marciii123 | Arbeitsrecht | 11 Antworten | 28.11.2019 17:26
Die sechs Wochen gelten "pro Krankheit". ... Zudem kommt dem Arbeitgeber zugute, dass innerhalb von sechs Monaten eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als 42 Tagen bestanden hat. ... Zudem kommt dem Arbeitgeber zugute, dass innerhalb von sechs Monaten eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als 42 Tagen bestanden hat.
Leserforumvon Svenja2871981 | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 02.09.2022 17:34
Ist es so leicht jemand in Krankheit zu kündigen? Am 2.9.2022 von muemmel [i]Ist es so leicht jemand in Krankheit zu kündigen?... Man kann auch wegen häufiger Arbeitsunfähigkeit gekündigt werden.
Leserforumvon jupiter666 | Arbeitsrecht | 17 Antworten | 04.09.2013 12:44
Nun war ich blöd erweise krank als ich anfangen sollte meine Krankheit geht nun 5 Wochen schon. ... Nun bekomme ich heute ein schreiben von meinem Arbeitgeber mit zwei Terminen für den 9.9. oder den 10.9.. ... Wenn er aber weiter und weiter arbeitsunfähig ist, dann muss er auch während dieser Zeit mit dem Arbeitgeber kommunizieren.
Leserforumvon nobbes | Arbeitsrecht | 12 Antworten | 17.04.2008 22:29
Muss der Arbeitgeber in Anbetracht der Tatsache, dass der Mitarbeiter zwar arbeitsfähig war, aber zwei Tage nicht arbeiten musste, den Lohn fortzahlen? ... Am 18.4.2008 von Tina Möhring ist der arbeitnehmer jetzt wegen einer anderen krankheit und nicht wegen derselben krankheit wie vorher krankgeschrieben,so muß der arbeitgeber den lohn fortzahlen,da es sich hier um eine neue erkrankung handelt. wäre der arbeitnehmer wegen der gleichen krankheit krankgeschrieben und das schon länger als 6 wochen,so hört die lohnfortzahlung nach der 6 woche auf und der arbeitnehmer erhält von seiner krankenkasse das krankengeld,welchen zur zeit ca.60% des normalen nettogehaltes ohne zulagen beträgt. ... Am 18.4.2008 von nobbes Das Brutto-Krankengeld wird nach dem Einkommen vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit berechnet.
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