Ordentliche Kündigung wegen Krankheit
5 von 5 Sterne
Die Zukunftsprognose meiner Krankheit hatte ich schon geschildert. ... Meine Krankheit ist geheilt. ... Zumal sich die beiden Kündigungsgründe ja nicht ausschliessen. wirdwerden Am 27.5.2015 von hiphappy Zitat:da ich mich während meiner Krankheit zu wenig in der Firma gemeldet habe Zumindest gebe ich dieser Begründung in einer Gerichtsverhandlung genau 0,01% Chance.
----------------- " MfG Ingo_Z" Am 19.9.2008 von HeHe Da der AN dem AG nie die Diagnose nennen muss und die auch auf dem Krankenschein-Expl. für den AG nicht ersichtlich ist, müsste diese überschlaue Dame also keine neue Krankheit erfinden, um weiter der Arbeit fernzubleiben. ... Ich würde sie mit einer solchen Begründung abmahnen und auch die von ihr gemachte Äußerung zur Umwandlung der Krankheit in eine Erkältung, als angekündigten Krankenschein in die Abmahnung einbringen (am besten noch mit Nennung der Ohrenzeugen). ... Dann müssen wir uns wohl weiter auf dem Kopf rum tanzen lassen. ----------------- " MfG Ingo_Z" Am 19.9.2008 von Andreas.Hauser also wenn sie so kleinkariert kommen würden würde ich mich auch so verhalten. seien sie doch froh dass die azubine in ihrer krankheit wenigstens ihr studium fördert, dass ist doch der hauptzweck der ausbildung einen abschluss zu machen und nicht den unterbezahlten hilfsarbeiter als azubi. vor gericht haben sie ohnehin keine chance, alleine schon die formulierung, dass der ag eine erkrankung nicht akzeptiert ist ja schon eine frechheit.
Wegen der Krankheit kann der AG Dir nicht kündigen. ... Klage einreichen oder etwa keine Chance? ... Wegen der Krankheit kann auch nicht gekündigt werden.
Sie hat seit Februar 100Überstunden und bekommt nicht die Chance diese Abzubummeln. ... Sie hat seit Februar 100Überstunden und bekommt nicht die Chance diese Abzubummeln. ... Krankheit schützt nicht vor Kündigung!
Aufgrund psychischer und physischer Beschwerden ist er nun seit 1,5 jahren krank auf ein und die selbe krankheit. ... Am 6.8.2010 von cdfmi sie kündigen ihn und er hat keine chance auf abfindung???
"mit leuten aus dem personalwesen/lohnbuchhaltung etc gesprochen," bisher mit einer ehemaligen kollegin die inzwischen die stellvertretende heimleiterin ist; sie sagte mir, nach IHREM wissen nach, gibts da keine chance.... ... In der Tat, der AG hat da kaum eine Chance, wenn der AN sein Recht durchsetzt. quote:"Wird ein Tarifvertrag angewendet?" ... Da bei Krankheit dieser Aufwand nicht entstanden ist, besteht auch auch kein Anspruch auf Lohnfortzahlung!
. ----------------- "" Am 10.5.2013 von luise2 Danke@ hamburgerin 01 ich denke nur , einem potentiellen Arbeitgeber zu sagen ...hallo ich bin herzkrank, krank geschrieben, aber ansonsten eine super Arbeitnehmerin...weil belastbar fällt ja aus... kommt ja alles nicht gut und ich sehe so und so eigentlich kaum eine Chance nochmal in Arbeit zu kommen... also doch abwarten Tee trinken...schnief... danke luise2 ----------------- "Vielen Dank für Eure Hilfe!" ... Dein Anspruch auf Krankengeld wegen der gleichen Krankheit läuft nach 78 Wochen aus. ... Der Berechnungszeitraum für die KK beginnt Ende November was die Lohnfortzahlung des AG betrifft, aber der B-Zeitraum für mein Krankengeld beginnt erst im Dezember... in dem Monat war ich krank und bekam Lohnfrotzahlung habe nur ganze 48 stunden gearbeitet...naja..dagegen habe ich mehrfach Widerspruch eingelegt weil ich unregelmäßig verdient habe und nach Stunden bezahlt wurde...hatte aber viele Zuschläge und das geht nicht in die Berechnung ein....so habe ich letztendlich ein viel niedrigeres Bruttogehalt.. nach mehrern Ergebnissen der KK habe ich irgendwann aufgegeben man hat ja eh keine Chance...nun muss ich umziehen damit ich was zum leben übrig habe...für meine hohe miete kann ja auch keiner was... ----------------- "Vielen Dank für Eure Hilfe!"
Sollst du praktisch nach deiner Krankheit erst gar nicht wiederkommen? ... Dann sind vier Wochen Krankheit dem Arbeitgeber auch mal zumutbar und die Kündigung ist absolut ungerechtfertigt. ... Ich habe offenbar keine Chance?
Der AG weigert sich, den Lohn für den Zeitraum der Krankheit zu zahlen (das habe ich in meinem letzten Beitrag geschildert). ... Er hat ja gar keine Chance gegen uns, da mein Mann zu 100% im Recht ist. ... Am 16.11.2010 von guest-12309.07.2016 16:31:25 quote:Er hat ja gar keine Chance gegen uns, da mein Mann zu 100% im Recht ist.
Das ist auch etwas das heimtückische an der Krankheit. ... Inwiefern muss man den neuen AG also über die Krankheit in Kenntnis setzen? Inwiefern kann der AG aus der Krankheit später „einen Strick" drehen?
Nach fünfwöchiger Krankheit bin ich seit Montag wieder am arbeiten. ... Meine Frage ist nun: Habe ich eine Chance den Urlaub zu bekommen (mit ärtzlicher Bescheinigung, einstweiliger Verfügung). ? ... wirdwerden ----------------- "" Am 10.7.2013 von EinSatzgenügt solange der AG keine Leistungsverweigerungsgründe nach § 7 BUrlG ("dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen")anführen kann, die ihm ein Richter abnehmen würde, hat er vor Gericht keine Chance ----------------- ""Du bist im Recht; nun sieh zu, wie du da wieder heraus kommst."
Probezeit Verlängerung möglich (Krankheit)?
5 von 5 Sterne
An Deiner Stelle würde ich im Übrigen allerdings nicht außer Acht lassen, dass falls Du die Probezeitverlängerung nicht macht, Dein Chef sicherlich die nächste Chance nutzen könnte um Dich dann zu kündigen...! ... Oder hat sind durch meine Krankheit die Rechtslage verschoben?
Heute hatte ich ein Gespräch mit meiner Chefin während meine Arbeit gelobt wurde und mir gesagt wurde das sie mir gerne eine 2 Chance geben würde und meine probezeit verlängert wurde. ... Bei Krankheit innerhalb der ersten vier Wochen kann man Krankengeld von der Krankenkasse bekommen.
Die frage ist hab ich da noch noch eine chance?
Nach einer ordentlichen Kündigung wegen Krankheit, wird - sofern du Kündigungsschutzklage erhebst - seitens des Arbeitsgerichtes die Rechtmäßigkeit geprüft und dann kommt eben der Ermessensspielraum des Richters zum Tragen - je nach Vortrag des Arbeitgebers und deiner Argumentation. ... Die einzige Chance die ich sehe ist, dass die betroffene Person "planbare" Abwesenheiten, wie das Ziehen von Weißheitszähnen oder OP's in den Urlaub legt, damit die Ausfallzeit nur gering ist, denn alleine die von Dir aufgezählten Dinge von je ein bis zwei Wochen ergeben schon zwischen fünf und zehn Wochen.
Wiedereingliederung nach Krankheit/Arbeitslosigkei
3,5 von 5 Sterne
Bin während meiner Arbeitslosigkeit krank geworden,mußte vor 11 Wochen operiert werden, bin noch immer krankgeschrieben,bekomme Krankengeld.So langsam gehts besser,und ich kann daran denken mir zwecks Wiedereingliederung eine neue Arbeitsstelle zu suchen,die mir unter diesen Umständen (vorerst nur wenige Stunden arbeiten am Tag,noch keine vollwertige Arbeitskraft..)eine neue Chance geben will.Der einzige Anreiz,den ich einem zukünftigen Arbeitgeber geben kann, ist die Wiedereingliederung nach dem "Hamburger Modell",die besagt,dass die Krankenkasse weiter volles Krankengeld bezahlt,der Arbeitgeber mich nicht entlohnen muß.
Hallo zusammen, folgender Fall: Person A wurde während einer bisher knapp zweiwöchigen Krankheit (Sportverletzung) ohne Angaben von Gründen (angeblich) fristgerecht schriftlich gekündigt. ... Es ist also anzunehmen, dass Krankheit der Grund für die Kündigung ist. ... Solange der Bote im Zweifelsfall bezeugen würde, dass er es eingeworfen hat, gebe es keine Chance.
Wie ist die Prognose in Bezug auf deine Krankheit, wann und ob wirst du wieder arbeitsfähig sein? ... unentschuldigten zeiten angibt,er dann die au bescheinigungen nachweistund somit beweist, dass er nicht unentschuldigt gefehlt hat, hat er keine chance gg die sperre des alg1. weißt ja, 3 wochen bei ungerechtfertigter kü, danach ist alles wie es ist. sunbee Am 9.10.2007 von guest-12319.11.2008 09:24:21 Hi kleines sunbee Der TE hat ja immer noch nicht den genauen Werdegang, d.h.
Auf meine Frage, wie man dazu käme wurde mir gesagt, dass während meiner gesamten Krankheit (5 Monate) Ruhe war und kaum bin ich wieder da, geht alles wieder von vorn los.
[/quote] Eine leichte Chance hat ja jeder vor Gericht...