734 Ergebnisse für „kündigung ordentlich“

Leserforumvon andy.h | Arbeitsrecht | 4 Antworten | 12.06.2007 13:15
Im Betreff heisst es: ausserordentliche, fristlose Kündigung. hiermit kündigen wir das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis fristlos aus wichtigem Grund, hilfsweise ordentlich zum 31.Juli 2007. ... damit die ordentliche Kündigung in Kraft tritt. ... Wenn nicht, müsste er nämlich nochmal ordentlich kündigen und das spart er sich damit. quote:muss ich der fristlosen widersprechen?
Leserforumvon DerTypInRot | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 13.09.2022 06:40
Bei einer Beschäftigung über 3 Monate richtet sich die Kündigungsfrist für beide Vertragsparteien, unbeschadet des Rechts zur fristlosen Kündigung, nach §622 BGB" Heisst das ich kann jetzt noch ordentlich kündigen? ... Wenn nicht, was muss ich bei einer „fristlosen" Kündigung in diesem Fall beachten? ... Die Kündigung sollte zudem nachweisbar an dem Dienstag zugestellt werden.
Leserforumvon Nudellasso | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 14.02.2009 09:57
Heute werde ich per Post die Kündigung auf den 15.02.2009 bekommen, ist das nicht ein bisschen Kurzfristig? ... Folgendes steht in meinem Arbeitsvertrag: Eine fristlose Kündigund gilt gleichzeitlich vorsorglich als ordentliche Kündigung für den nächstzulässigen Kündigungszeitpunkt. Die Arbeitnehmerin erklärt sich damit einverstanden, von der Firma im Falle einer Kündigung ( auch Eigenkündigung ) von der Arbeitsleistung unter Anrechnung etwaiger Urlaubsansprüche freigestellt zu werden.
Leserforumvon bindpe82 | Arbeitsrecht | 10 Antworten | 14.05.2007 13:42
Wie kann ich ordentlich Kündigen? ... Die Kündigung muss dann spätestens am 31.05.2007 dem AG vorliegen. ... Natürlich werde ich meinem Vorgesetzen vorher telefonisch informieren und dann erst die Kündigung wegschicken.
Leserforumvon Rickso | Arbeitsrecht | 15 Antworten | 09.06.2016 13:29
Mir wurde erst ordentlich gekündigt. ... An dieser Kündigung halten wir unverändert weiter fest. ... Und haben Sie nun bis zu Ihrer fristlosen Kündigung gearbeitet oder nicht?
Leserforumvon Leopold Bloom | Arbeitsrecht | 6 Antworten | 03.02.2021 22:33
Beispielsweise könnte eine Kündigung vor Arbeitsantritt vertraglich ja ausgeschlossen gewesen sein. ... Beispielsweise könnte eine Kündigung vor Arbeitsantritt vertraglich ja ausgeschlossen gewesen sein. ... Wenn die Kündigung ordentlich war, dann muss ich diese Rechnung nicht bezahlen?
Leserforumvon fb508924-77 | Arbeitsrecht | 19 Antworten | 12.04.2021 18:33
[/quote] Eine Kündigung nach der Kündigung? ... Meine Kündigung vom xxx Datum. ... Der/die SachbearbeiterIn liest 'ordentlich und fristgerecht' und dann noch '[u]unter Einhaltung ...
Leserforumvon msn428313-3 | Arbeitsrecht | 7 Antworten | 15.11.2015 13:06
Wir alle sehen die Folgen einer fristlosen Kündigung für Sie, die zu vermeiden sind. ... Wir werden dann, wenn dies erfolgt, von einer fristlosen Kündigung absehen. ... Und gegen die fristlose Kündigung sollten Sie auch klagen - schon von der Formulierung hier ist sich der Chef ja offenbar höchst unsicher bezüglich der Haltbarkeit der Kündigung.
Leserforumvon Jeany25 | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 31.08.2018 19:05
Hallo allerseits ‍♀ „Das Dienstverhältnis wird bis zum xxxx befristet und endet zu diesem Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Unabhängig davon ist das Dienstverhältnis für beide Parteien vor Ablauf der vereinbarten Dauer gemäß § 14 Absatz 1 AT AVR ordentlich kündbar." In diesem § Absatz 1 steht jetzt aber nur: § 14 Ordentliche Kündigung (1) Befristete und unbefristete Dienstverhältnisse können von beiden Vertragsparteien ordentlich gekündigt werden.
Leserforumvon moony09 | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 24.07.2012 10:28
Wie würde AN Otto eine Kündigung korrekt formulieren ? VORSCHLAG: "Hiermit kündige ich das bestehende Arbeitsverhältnis ordentlich und fristgerecht zum 31.08.2012. ... Würde diese Formulierung ausreichen, oder fehlt noch irgendetwas entscheidendes, was die Kündigung eventuell unwirksam machen könnte ?
Leserforumvon respo82 | Arbeitsrecht | 11 Antworten | 12.12.2012 14:40
Habe eine Frage ob die Kündigung rechtswirksam ist, die Kündigung ist am 6.12.2012 ausgestellt wurden. " hiermit kündigen wir das mit Ihnen bestehende Beschäftigungsverhältnis ordentlich zum nächst möglichen Zeitpunkt, dass ist nach unserer Berechnung der 12.01.2012. ... Und wenn ja, wurde der zur Kündigung angehört? ... Gibt es denn einen Grund fùr die Kündigung?
Leserforumvon blaky | Arbeitsrecht | 4 Antworten | 13.02.2005 20:14
. Äusserst hilfsweise kündigen wir ihnen das Arbeitsverhältnis darüber hinaus ordentlich, zum nächst zulässigen Termin.... Falls Du mit der fristlosen Kündigung nicht einverstanden bist und Arbeitsschutzklage einreichen willst, dann hat er mit diesem Schreiben zugleich den Antrag gestellt, daß vor dem Arbeitsgericht die fristlose in eine fristgemäße Kündigung umgewandelt wird. ... Am 15.2.2005 von BlackDevil Bei einer Fristlosen Kündigung muss der Arbeitgeber schon genauer und driftige Gründe angeben.
Leserforumvon fb444362-69 | Arbeitsrecht | 1 Antwort | 25.06.2016 04:32
Hallo, eine zugegebenermassen konstruierte, aber durchaus denkbare/realistische Frage kam zwischen Kollegen auf: Der Arbeitnehmer erhält heute die Kündigung (ordentlich oder außerordentlich, z.B. fristlos). ... Käme er dann (obwohl Einreichung Elternzeit NACH Kündigung) in den "Genuß" der entsprechenden Kündigungsschutzbestimmungen?
Leserforumvon Benka99 | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 27.03.2020 00:22
In meinem Arbeitsvertrag heißt es beim Thema Kündigung folgendes: "10.2 Kündigung nach Ablauf der Probezeit Nach Ablauf der Probezeit kann das Ausbildungsverhältnis seitens der / des Studierenden mit einer Frist von zwei Wochen ordentlich gekündigt werden. 10.6 Schadensersatz bei vorzeitiger Auflösung durch die Ausbildungsstätte oder die Studierende / den Studierenden Wird das Ausbildungsverhältnis nach Ablauf der Probezeit vorzeitig gelöst, so kann die Ausbildungsstätte oder die / der Studierende Schadensersatz verlangen, wenn die / der andere den Grund für die Auflösung zu vertreten hat. Das gilt nicht im Fall der ordentlichen Kündigung nach Ziffer 10.2, bei der Kündigung wegen einer Exmatrikulation auf Antrag und einer Exmatrikulation wegen des Verlusts des Prüfungsanspruchs." ... Viele Grüße Niklas Am 27.3.2020 von Stofferl Zitat:Das gilt nicht im Fall der ordentlichen Kündigung nach Ziffer 10.2 Du kündigst doch ordentlich, also ganz 'normal'.
Leserforumvon michaellux1978 | Arbeitsrecht | 8 Antworten | 01.11.2012 11:51
Zu 2.Mein Chef behauptet jetzt bei der Kündigung auf einmal ich hätte keine Steuerkarte abgegeben,habe Steuerklasse 3,3 Kinder jetzt will er rückwirkend Stkl. 6 berechnen für 4 Monate und das auch ohne vorheriger Anmahnung.Geht das?... Das erkennen viele Arbeitgeber aber erst vor Gericht. ----------------- "" Am 1.11.2012 von michaellux1978 Hallo.Da Digitale Fahrerkarte vorhanden und immer im selben Fahrzeug sollte das kein Problem sein. ----------------- "" Am 1.11.2012 von mepeisen quote:2.Mein Chef behauptet jetzt bei der Kündigung auf einmal ich hätte keine Steuerkarte abgegeben Wie lange waren sie beschäftigt? ... Ein Berufskraftfahrer mit 3 Kindern wird jeden Monat ein *******egeld verdienen und ordentlich was auf der hohen Kante haben.
Leserforumvon Solan196 | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 15.02.2024 18:47
A will sich beruflich verändern und hat ordentlich (streitfrei) gekündigt zu Ende August 2024, um a) dem AG genug Zeit zu lassen Ersatz zu suchen und b) den neuen Mitarbeiter ordentlich einzuarbeiten. Nun hat es wider Erwarten Disharmoinien gegeben und A) würde gerne die Kündigung "vorziehen" und spätestens zum 31.03.24 das Arbeitsverhältnis auflösen. ... Muss A) die erste Kündigung zurücknehmen und eine neue übergeben, oder reicht es eine neue zu übergeben?
Leserforumvon Djoli | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 14.06.2011 20:11
++++++++++++++++++++++++++++++++ Absender: Arbeitnehmer Arbeitnehmerstraße 1 D-12345 Arbeitnehmerstadt Empfänger: Arbeitgeber Arbeitgeberstraße D-23456 Arbeitgeberstadt Arbeitnehmerstadt, den xx.xx.xxx Kündigung meines bestehenden Arbeitsvertrages Sehr geehrte Damen und Herren, unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist kündige ich hiermit das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis ordentlich und fristgerecht zum xx.xx.xxx. Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt dieser Kündigung und das Aufhebungsdatum des Arbeitsvertrages schriftlich. ... Mit freundlichen Grüßen UNTERSCHRIFT ARBEITNEHMER ----------------- " " -- Editiert am 14.06.2011 20:13 Am 14.6.2011 von altona01 "...unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist kündige ich hiermit das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis ordentlich und fristgerecht zum xx.xx.xxx, hilfsweise zum nächstmöglichen Termin."
Leserforumvon K240280 | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 30.10.2007 14:00
Sie hat das Arbeitsverhältnis ordentlich gekündigt. ... Mit der eingehenden Kündigung wurde die Vereinbarung zurückgenommen und M. soll die gesamten Kosten für die schon erfolgten Massnahmen von mehr als 600,- € selbst übernehmen. ... Sie hat das Arbeitsverhältnis ordentlich gekündigt.**** unverständlich: dann liegen doch womöglich medizinische gründe vor, die vielleicht zu einem arbeitsverbot hätten führen können. kündigung aus persönlichen gründen wäre dann gar nicht erforderlich gewesen. dann: was steht im AV??
Leserforumvon Abridaxes | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 22.11.2006 03:46
Ist es möglich eine schriftliche "ordentliche Kündigung" im nachhinein umzuändern in eine fristlose oder außerordentliche Kündigung ?? ... Arbeitnehmer Z ist aber im nachhinein klar geworden das in diesem Fall eine Fristlose (oder Außerordentliche) Kündigung sinnvoller (gewesen wäre). ... Am 22.11.2006 von CAM Wenn fuer eine ausserordentliche Kuendigung ausreichende Gruende vorliegen, kann natuerlich auch bei einem bereits ordentlich gekuendigten Arbeitsverhaeltnis noch ausserordentlich gekuendigt werden.
Leserforumvon Santorin2001 | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 18.09.2007 18:03
Hallo, habe vor 1 Stunde gerade meine kündigung erhalten. ... Wir möchten Sie bitten, uns den Erhalt der Kündigung zu bestätigen. ... wie muss ich eine solche Kündigung anerkennen bzw. zustimmen?
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