341 Ergebnisse für „kündigung änderungskündigung“

Leserforumvon H2 | Arbeitsrecht | 7 Antworten | 08.08.2005 14:19
wenn ich den neuen bedingungen innerhalb von 3 wochen nicht zustimme, gilt die änderungskündigung nicht als kündigung? ... der urlaub wurde mehrfach abgelehnt bzw. es wurde eine generalle urlaussprerre verhängt. dies ist auch schriftlich nachzuweisen. -- Editiert von H2 am 08.08.2005 14:53:27 Am 8.8.2005 von Rechtsanwalt Oliver Kranz Wenn Sie eine Änderungskündigung bekommen haben, steht doch wahrscheinlich in der Kündigung zu welchen Bedingungen Sie nach Ablauf der Kündigungsfrist arbeiten können. ... Beides muss innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung erfolgen !
Leserforumvon saitist | Arbeitsrecht | 6 Antworten | 16.07.2005 07:04
Danke Michi Am 16.7.2005 von AxelK Genau wie eine "normale" Kündigung unterliegt auch die Änderungskündigung der Überprüfbarkeit durch das zuständige Arbeitsgericht. Das heißt, Sie können die Änderungskündigung unter Vorbehalt annehmen und dann vor dem zuständigen Arbeitsgericht dagegen klagen und die Rechtmäßigkeit der Änderungskündigung prüfen lassen. ... Am 17.7.2005 von MichiM Richtig, wenn der Änderungskündigung nicht zugestimmt wird, wird (so müsste es auch im in der Änderungskpndigung stehen) daraus eine Kündigung, welche vom Arbeitnehmer zu verantworten ist. mW nach ist eine Ablehnung nur dann gerechtfertigt, wenn eine erhebliche Abweichung bezgl. der Aufgaben des Arbeitsnehmers und der damit verbundenen Bezahlung durch die Änderungskündigung eintreten würden (z.B. von Fachkraft als Aushilfe mit entsprechender Verringerung des Stundenlohn).
Leserforumvon Sforza77 | Arbeitsrecht | 10 Antworten | 10.12.2020 11:11
Dann könnte ein Kündigung durch erneutes Fehlverhalten möglich sein. ... Zur Änderungskündigung: Eine Abmahnung hat mit einer Änderungskündigung erstmal nichts zu tun. ... Kann die Kündigung dann trotzdem Rechtskräftig sein?
Leserforumvon marie66 | Arbeitsrecht | 6 Antworten | 22.07.2009 11:57
Sonst muss er Ihnen eine Änderungskündigung anbieten. ... Die sogenannte Änderungskündigung stellt also eine echte Kündigung dar, verbunden mit dem Angebot des Abschlusses eines neuen Arbeitsvertrages zu geänderten Bedingungen. Da es sich um eine echte Kündigung handelt, finden bei einer Änderungskündigung auch die Bestimmungen des Kündigungsschutzgesetzes (siehe dazu 6.1) Anwendung.
Leserforumvon 320Ulrich | Arbeitsrecht | 4 Antworten | 19.01.2009 21:20
Also Änderungskündigung hin nehmen und ruhig sein? ... Zur Kündigung hat maestro schon einiges gesagt. ... Gehaltskürzung geht nur mit Zustimmung des AN, nicht aber als Änderungskündigung.
Leserforumvon whatelse78 | Arbeitsrecht | 6 Antworten | 30.03.2008 21:04
Hat mein Chef mir jetzt eine Änderungskündigung ausgesprochen? Ist es eine normale Kündigung? ... Am 30.3.2008 von venotis quote:Hat mein Chef mir jetzt eine Änderungskündigung ausgesprochen?
Leserforumvon Purzeln | Arbeitsrecht | 4 Antworten | 22.01.2008 14:27
Liebe User, mein "Noch"Arbeitgeber hat mir am 19.12.2007 schriftlich eine Änderungskündigung "ausgesprochen". ... 'Rin in die Kartofflen, raus aus den Kartoffeln' geht genau so wenig, als wenn du eine Kündigung abgeben würdest und dir nach paar Tagen überlegen würdest 'Ach nee, ich bleib doch lieber hier.'. zu 2.) ... Hast du denn die Änderung des Vertrages per Änderungskündigung abgelehnt?
Leserforumvon Nick295 | Arbeitsrecht | 17 Antworten | 31.01.2013 07:01
Daher bin ich gezwungen, das Angebot der Änderungskündigung aufgrund der Entwicklung der letzten Tage zurückzunehmen und eine entgültige betriebsbedingte Kündigung auszusprechen. ... Eine Änderungskündigung ist eine Kündigung, nur dass sie das Angebot enthält, das Arbeitsverhältnis zu neuen Bedingungen fortzusetzen. ... Wo ich hier grübele: ist das überhaupt eine Änderungskündigung?
Leserforumvon Kathrina2 | Arbeitsrecht | 9 Antworten | 14.02.2010 16:47
Hallo zusammen, muss man sich bei einer Änderungskündigung beim AA arbeitssuchend melden? ... Änderungskündigung Sollten Sie das Angebot vom AG annehmen, brauchen Sie sich nicht bei der Arbeitsagentur zu melden. Am 15.2.2010 von MitEtwasErfahrung Ich würde Ihnen auf jeden Fall empfehlen, die Änderungskündigung nur unter Vorbehalt anzunehmen.
Leserforumvon deymos | Arbeitsrecht | 13 Antworten | 06.12.2013 17:24
Da mein Arbeitgeber einen Standort verloren hat, an dem ich angestellt bin, hat uns unser AG eine Änderungskündigung ausgesprochen. ... Aus meiner Sicht ist die Änderungskündigung bezogen auf den Standort möglicherweise i.O.. ... Hier wäre es extrem wichtig, dass der BR subtantiert der Änderungskündigung widerspricht!
Leserforumvon hajueb | Arbeitsrecht | 10 Antworten | 08.11.2009 15:23
Bei einer Änderungskündigung wäre das anders. ... Nur wenn ich eine Änderungskündigung bekäme, die ich dann ablehne (würde sich in diesem Fall in reguläre, bedtriebsbedingte Kündigung umwandeln) hätte ich eine Chance auf eine Abfindung. ... Eine verhaltensbedingte Kündigung möchte ich nicht riskieren.
Leserforumvon Úedipus | Arbeitsrecht | 7 Antworten | 01.03.2006 12:40
Am 1.3.2006 von Úedipus hall venotis, danke für deine antwort. meine freundin wird die änderungskündigung wohl nicht annehmen:-( deshalb die frage wegen der sperrzeit.... grüße Am 1.3.2006 von venotis Die haben zwar ihre Zumutbarkeitsregelungen (SGB III § 121) nur ob sie nach denen auch entscheiden, wenn jemand seine Arbeit aufgibt bzw. seinen Arbeitsplatz verliert, wenn er nicht auf eine Änderung dieser Art eingeht, dass kann nur die AA direkt beantworten. (eigentlich gelten diese Zumutbarkeitsregelungen für die Angebote der AA) Am 1.3.2006 von Úedipus hallo CForce, meine freundin hat nen nebenjob auf 400 euro basis (montags......). sie geht morgen zum amt.... mal schauen was die sagen...und denne schriftlich bestätigen wollen.... ich habe ihr noch geraten anzufragen, ob die ä-kündigung in eine betriebsbedingte umgewandelt werden kann.... danke venotis und CForce für eure hilfe, grüße -- Editiert von Úedipus am 01.03.2006 14:02:09 Am 12.4.2006 von Úedipus für alle, die der ausgang interessiert (änderungskündigung ab 01.05.06 oder fristgerechte kündigung bei nicht-annahme zum 30.04.06): das arbeitsamt konnte mit dem begriff 'änderungskündigung' gar nichts anfangen (nette fragen wie: sind sie jetzt gekündigt oder nicht oder wie oder was?). meine freundin sagte sie sei gekündigt (änderungskündigung dabei gehabt - stand auch in der betreffzeile). nun ja, ihre daten wurden aufgenommen und die unterlagen für den arbeitgeber mitgegeben. sie wurde als arbeitssuchend geführt, hatte noch 1-2 termine beim amt, wo man sie fragte, was sie denn machen wolle...smile. keine angebote, kein nix. meine freundin wurde in der zwischenzeit selber aktiv und hat zum 01.05.06 nen job in hh bekommen (vollzeit, bezahlung ist in ordnung). ihr wurden vom amt 2 bewerbungsreisen bezahlt und gestern erhielt sie die schriftliche bestätigung vom amt, dass ihr umzug ebenfalls bezahlt wird. jetzt genießt sie gerade ihre letzten urlaubstage und beginnt mit dem packen. grüße -- Editiert von Úedipus am 12.04.2006 14:05:16
Leserforumvon LosVascos | Arbeitsrecht | 13 Antworten | 20.07.2011 13:12
Die Folge wird eine Änderungskündigung sein. ... Oder gibt es noch andere Lösungen, um die Kündigung zumindest bis in den August hinnein verschieben zu können? ... Hier geht es mehr darum um die Zeit nach der Kündigung.
Leserforumvon wendigo | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 05.03.2009 00:34
Mir wurde eine Änderungskündigung ausgesprochen, weil angeblich mein Arbeitsplatz wegfallen (zu erwartender Umsatzrückgang) würde, da eine Zweigstelle im gleichen Ort eröffnet wird. ... Er kann dann innerhalb einer Frist von drei Wochen ab Zugang der Kündigung bei dem Arbeitsgericht Kündigungsschutzklage erheben. ... Er kann der Kündigung widersprechen oder eben nicht.
Leserforumvon D1979 | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 10.07.2019 19:43
Vor ein Monat hat mein Arbeitsgeber den Kündigungsantrag an das Inklusionsamt gestellt und ich diese Kündigung ablehne. ... -- Editiert von D1979 am 10.07.2019 19:47 Am 10.7.2019 von blaubär+ Eine Änderungskündigung ist auch eine Kündigung, allerdings verbunden mit dem Angebot, zu veränderten Konditionen weiterzuarbeiten. Wenn du diese Änderungskündigung ablehnst, wird die Änderungskündigung auch zu einer Beendigungskündigung.
Leserforumvon Inso | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 12.11.2016 14:33
Ein neuer Vertrag liegt der Änderungskündigung zu gleichen Bedingungen bei. ... Und noch etwas: 'Änderungskündigung' ist eben auch eine echte Kündigung, nämlich wenn AN die Änderung ablehnt.
Leserforumvon aynodigas | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 30.12.2010 23:27
Änderungskündigung verbunden mit einem Altersteilzeit Vertrag. ... Hier wurde ja schon Druck in Form der Änderungskündigung ausgeübt. "Eine Änderungskündigung ist die Kündigung des Arbeitsvertrags, verbunden mit dem Angebot, ihn zu veränderten, meist schlechteren Bedingungen fortzusetzen.
Leserforumvon Stern1211 | Arbeitsrecht | 15 Antworten | 26.05.2013 09:43
Also: Eine Änderungskündigung ist eine Beendigungskündigung mit neuem Angebot, hier eben, in TZ weiter zu arbeiten. ... Am 26.5.2013 von Harry van Sell Ich bin der Meinung das man nicht die Kündigung unter Vorbehalt annehmen kann sondern nur das in der Kündigung enthaltene Änderungsangebot. ... Bei ner Änderungskündigung gibt es jedenfalls mehrere Möglichkeiten darauf zu reagieren.
Leserforumvon Schneider78 | Arbeitsrecht | 17 Antworten | 11.09.2021 07:56
Einen Grund für diese ordentliche Kündigung konnte nicht genannt werden. ... Man wehrt sich gegen die ausgesprochene Kündigung (einerlei ob Änderungskündigung oder Endkündigung). ... Er konnte sich nur gegen eine Kündigung wehren, die Ausgesprochen war und nicht gegen eine Kündigung, die nicht ausgesprochen war. wirdwerden Am 11.9.2021 von bostonxl [quote=go590337-11]Änderungskündigung erhalten, welche offensichtlich und bewiesenermaßen unwirksam ist, und zwar ganz eindeutig!
Leserforumvon Moorhuhn | Arbeitsrecht | 5 Antworten | 22.06.2011 06:51
Zum Herbst hin soll ich eine Änderungskündigung bekommen, mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 20 Stunden. ... ----------------- "Liebe Grüße" Am 23.6.2011 von altona01 Wie blaubär+ schon geschrieben hat, eine Änderungskündigung ist quasi eine "richtige" Kündigung. ... Wenn nicht, wäre eine Änderungskündigung nicht zulässig.
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